Beleidigungen haben nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun
Wer glaubt, dass Beleidigungen via sozialen Netzwerken als freie Meinungsäußerung einzustufen und daher straffrei sind, der hat sich geirrt. Diese Erfahrung musste nun auch der SPÖ-Politiker, Dr. Christoph Baumgärtel, seines Zeichens stellvertretender Vorsitzender der SPÖ Langenzersdorf, machen. Er betitelte im Frühjahr dieses Jahres, den FPÖ-Chef H.C. Strache, auf Facebook wörtlich als „Arsch“.
Nun bekam er die Quittung für seine Äußerung. Er wurde am Landesgericht für Straf- sachen Wien, wegen Beleidigung verurteilt (Urteil nicht rechtskräftig).

Eines muss man aber Dr. Baumgärtel zugute halten: Er bestritt seine Tat nicht und gab zu, den besagten Text auf Facebook geschrieben zu haben. Wir kennen da einen anderen Fall, der im September 2016 am Landesgericht Linz verhandelt wird. Da be- streitet der Angeklagte, dass ein beleidigender Text (auf seinem Facebook-Account) in Richtung des FPÖ-Chefs von ihm geschrieben wurde und spricht sogar von Fälschung. Wie wir aus zuverlässiger Quelle wissen, werden dem Gericht bei der Verhandlung ein- deutige Beweise vorgelegt werden, welche die Behauptungen des Angeklagten wider- legen werden. Mehr wollen wir vorerst darüber nicht schreiben, da es sich um ein ein laufendes Verfahren handelt. Über den Ausgang der Verhandlung werden wir aber berichten. ***** 2016-08-14