Nur dumm oder gar dreist?


Wien Energie ignorierte Abbuchungsverbot

Abrechnungen  von  Wien Energie sind meist derart erstellt,  sodass sie für Otto Normalbürger
nur  sehr  schwer  bis  teilweise gar nicht nachvollziehbar sind.   Aus diesem Grund verzichten
unzählige  Kunden des städtischen Energieversorgers darauf,  diesen eine Einzugsberechtig-
ung für ihr Bankkonto zu erteilen.
Der  Grund  liegt  auch auf der Hand.   Wer will schon,  dass jemand auf seinem Konto Geld
abbuchen  kann,  wenn  dessen  Rechnungen ein tagelanges Studium erfordern.   So auch
der  Unternehmer  XY aus Wien Favoriten,  der seine Energierechnung zuerst genauestens
überprüft und diese  – sofern korrekt ausgestellt –  dann per Erlagschein bezahlt.
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Herr  XY  (Name der Redaktion bekannt)  staunte  daher,  als er folgendes Schreiben von
Wien Energie erhielt.
Nachdem Herr XY dem städtischen Energieversorger keine  Einzugberechtigung erteilt hatte,
dachte  er an einen Irrtum.   Er teilte dies sofort per E-Mail mit und untersagte noch zusätzlich,
dass von seinem Konto Geld abgebucht werden dürfe.
Der  Erhalt seines Mails wurde von Wien Energie auch bestätigt und so dachte Herr XY,  dass
die damit Sache erledigt sei. Das war ein Irrtum, denn als er sich einen elektronischen Konto-
auszug  ausdruckte  stellte  er  fest,  dass Wien Energie – 15 Tage nach Erhalt seines Mails –
trotzdem den Betrag von Euro 138,60 von seinem Konto abgebucht hatte.
Da  fragen wir uns,  ob man bei Wien Energie in diesem Fall nur dumm oder gar dreist war?
Zwischenzeitlich hat Herr XY sein Geld wieder zurück. Allerdings war dies mit einem Arbeits-
aufwand  verbunden (Korrespondenz mit der Bank), der ihm durch Dummheit oder Dreistig-
keit des städtischen Energieversorgers entstand und auch nicht entschädigt wurde.
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2014-03-17