Steiermark subventioniert Prostitution


Zweierlei Maß

Mit dem  heutigen  Beitrag wollen  wir aufzeigen,  wie bei ein und der selben Sache,  mit
zweierlei Maß gemessen wird. Es betriff das Thema  „Prostitution“. Zugegebener Weise
muss eingeräumt werden, dass dieser Tätigkeitsbereich teilweise mit einer gewissen Be-
gleitkriminalität kontaminiert ist.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Prostitution einen wichtigen sozialen
Aspekt darstellt. Würde es diese nicht geben, sähe die Kriminalstatistik im  Bereich der
Sexualdelikte fürchterlich aus.

Sexarbeiterinnen werden wie Dreck behandelt

Aber nicht nur Triebtäter oder sexuell gestörte Personen beanspruchen Dienstleistungen
von Sexarbeiterinnen, sondern auch der  ganz normale  Otto Normalverbraucher. Sei es
aus Jux nach einer  ausgelassenen Betriebsfeier,  oder weil er sich  im Bordell Sexualprak-
tiken wünschen kann, die ihm zuhause nicht erfüllt werden.
Natürlich verneint fast jeder Mann die Frage, ob er schon einmal die Dienste einer Prosti-
tuierten in Anspruch genommen hat. Auch werden Sexarbeiterinnen von der „ach so“
moralisch gefestigten Gesellschaft wie der letzte Dreck behandelt.

Subventionierte Prostitution

Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn die öffentliche Hand die Prostitution subventio-
niert. Wenn Sie sich nun denken, dass wir übergeschnappt sind oder Ihnen einen Bären
aufbinden wollen, ist dem nicht so.
Die Firma  Alpha Nova Betriebsgesellschaft m.b.H. aus Graz,  bietet Österreichweit für
behinderte  oder  ältere Personen, mit ihrem Produkt  „Libida Sexualbegleitung“,  gewerbs-
mäßigen Sex an.  Von den Sexualpraktiken  sind Geschlechtsverkehr  und Zungenküsse
ausgenommen.
Screen: http://www.libida-sexualbegleitung.at

Die Doppelmoralischen Angebote

Alles andere scheint  bei Libida erlaubt zu sein. Wir wollen Ihnen hier einige Angebote der
Sexarbeiter(innen),  dieser von öffentlicher  Hand geförderten  Firma präsentieren.  Diese
sehen sich natürlich nicht als Prostituierte und nennen sich vornehm Sexbegleiter(innen).
Ach welche Doppelmoral schon in den eigenen Reihen herrscht.
Ronald:
Mein Angebot richtet sich an Frauen,  Männer und Paare,  mit geistigen, körperlichen oder
altersbedingten Einschränkungen, die diese wunderbare  Kraft der Sexualität spüren wollen
oder auch nur eine praktische Hilfestellung brauchen, um ihre sexuellen Bedürfnisse zu
stillen.
Monika:
Sinnliche Massagen, fühlen des nackten Körpers, Hilfestellung zur Selbstbefriedigung, neue
erogene Zonen entdecken die dir einen neuen Umgang mit sich selbst erfahren lassen.
Bettina:
Hilfestellung zur Selbstbefriedigung. Kuscheln,  gemeinsam nackt sein  und den Körper er-
forschen. Gegenseitiges zärtliches Berühren bis hin zum Höhepunkt in einem geschützten
Rahmen.

Das Gesetz ist recht eindeutig

Man muss nun kein Sexualwissenschaftler sein um zu erkennen, dass es sich bei den ob-
igen Angeboten, eindeutig um sexuelle Praktiken handelt. Was sagt das Gesetz dazu?
Begriffsbestimmung des Prostitutionsgesetzes:
§ 2. (1) Prostitution im  Sinne dieses Gesetzes  ist die Duldung  sexueller Handlungen am
eigenen Körper oder  die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vor-
liegt.

Preise auch nicht von schlechten Eltern

Im gesamten Gesetzestext ist keine Ausnahme zu finden die besagt, dass für behinderte
oder ältere Personen  dieses Gesetz  keine Anwendung findet.  Zur Gewerbsmäßigkeit ist
zu sagen,  dass die Preise bei Libida keinen  Vergleich mit dem  konventionellen Markt zu
scheuen brauchen.
Eine Stunde „Sexbegleitung“ schlägt sich mit  70,- bis 100,- Euro, zuzüglich Fahrt- und
Raumkosten zu Buche.  Bei Libida ,  sowie in allen einschlägigen Etablissements oder
EscortServices, sind diese Kosten natürlich nicht für sexuelle Handlungen, sondern für
die Gesellschaft der Dame oder des Herren zu bezahlen.

Zwischen Subvention und Drohungen

Nun soll unser Beitrag keine Stellung gegen den Sexanspruch von behinderten oder älter-
en Personen darstellen,  sondern lediglich  auf die ungleiche  Behandlung der Dienstleister-
(innen) hinweisen.
Während  die  Sexarbeiter(innen)  von Libida  sicherlich nicht von  Moralaposteln  bedroht
und beschimpft werden und auch keine Polizeischikanen zu erwarten haben, müssen jene
auf der Felberstrasse im 15. Wiener Gemeindebezirk,  vor  doppelmoralistischen Fackelträ-
ger(innen) flüchten.
Ein altes Sprichwort besagt: „Was für den einen recht ist, muss für den anderen billig sein.“
Dies  dürfte im  Bereich der Prostitution nicht gelten,  wenn man  sich den Unterschied zwi-
schen subventionierten und normalen Sexarbeiter(innen) ansieht.
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2010-11-23