Zweierlei Maß
Mit dem heutigen Beitrag wollen wir aufzeigen, wie bei ein und der selben Sache, mit
zweierlei Maß gemessen wird. Es betriff das Thema „Prostitution“. Zugegebener Weise
muss eingeräumt werden, dass dieser Tätigkeitsbereich teilweise mit einer gewissen Be-
gleitkriminalität kontaminiert ist.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Prostitution einen wichtigen sozialen
Aspekt darstellt. Würde es diese nicht geben, sähe die Kriminalstatistik im Bereich der
Sexualdelikte fürchterlich aus.
Sexarbeiterinnen werden wie Dreck behandelt
Aber nicht nur Triebtäter oder sexuell gestörte Personen beanspruchen Dienstleistungen
von Sexarbeiterinnen, sondern auch der ganz normale Otto Normalverbraucher. Sei es
aus Jux nach einer ausgelassenen Betriebsfeier, oder weil er sich im Bordell Sexualprak-
tiken wünschen kann, die ihm zuhause nicht erfüllt werden.
Natürlich verneint fast jeder Mann die Frage, ob er schon einmal die Dienste einer Prosti-
tuierten in Anspruch genommen hat. Auch werden Sexarbeiterinnen von der „ach so“
moralisch gefestigten Gesellschaft wie der letzte Dreck behandelt.
Subventionierte Prostitution
Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn die öffentliche Hand die Prostitution subventio-
niert. Wenn Sie sich nun denken, dass wir übergeschnappt sind oder Ihnen einen Bären
aufbinden wollen, ist dem nicht so.
Die Firma Alpha Nova Betriebsgesellschaft m.b.H. aus Graz, bietet Österreichweit für
behinderte oder ältere Personen, mit ihrem Produkt „Libida Sexualbegleitung“, gewerbs-
mäßigen Sex an. Von den Sexualpraktiken sind Geschlechtsverkehr und Zungenküsse
ausgenommen.
Screen: http://www.libida-sexualbegleitung.at
Die Doppelmoralischen Angebote
Alles andere scheint bei Libida erlaubt zu sein. Wir wollen Ihnen hier einige Angebote der
Sexarbeiter(innen), dieser von öffentlicher Hand geförderten Firma präsentieren. Diese
sehen sich natürlich nicht als Prostituierte und nennen sich vornehm Sexbegleiter(innen).
Ach welche Doppelmoral schon in den eigenen Reihen herrscht.
Ronald:
Mein Angebot richtet sich an Frauen, Männer und Paare, mit geistigen, körperlichen oder
altersbedingten Einschränkungen, die diese wunderbare Kraft der Sexualität spüren wollen
oder auch nur eine praktische Hilfestellung brauchen, um ihre sexuellen Bedürfnisse zu
stillen.
Monika:
Sinnliche Massagen, fühlen des nackten Körpers, Hilfestellung zur Selbstbefriedigung, neue
erogene Zonen entdecken die dir einen neuen Umgang mit sich selbst erfahren lassen.
Bettina:
Hilfestellung zur Selbstbefriedigung. Kuscheln, gemeinsam nackt sein und den Körper er-
forschen. Gegenseitiges zärtliches Berühren bis hin zum Höhepunkt in einem geschützten
Rahmen.
Das Gesetz ist recht eindeutig
Man muss nun kein Sexualwissenschaftler sein um zu erkennen, dass es sich bei den ob-
igen Angeboten, eindeutig um sexuelle Praktiken handelt. Was sagt das Gesetz dazu?
Begriffsbestimmung des Prostitutionsgesetzes:
§ 2. (1) Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am
eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vor-
liegt.
Preise auch nicht von schlechten Eltern
Im gesamten Gesetzestext ist keine Ausnahme zu finden die besagt, dass für behinderte
oder ältere Personen dieses Gesetz keine Anwendung findet. Zur Gewerbsmäßigkeit ist
zu sagen, dass die Preise bei Libida keinen Vergleich mit dem konventionellen Markt zu
scheuen brauchen.
Eine Stunde „Sexbegleitung“ schlägt sich mit 70,- bis 100,- Euro, zuzüglich Fahrt- und Raumkosten zu Buche. Bei Libida , sowie in allen einschlägigen Etablissements oder EscortServices, sind diese Kosten natürlich nicht für sexuelle Handlungen, sondern für die Gesellschaft der Dame oder des Herren zu bezahlen.
Zwischen Subvention und Drohungen
Nun soll unser Beitrag keine Stellung gegen den Sexanspruch von behinderten oder älter-
en Personen darstellen, sondern lediglich auf die ungleiche Behandlung der Dienstleister-
(innen) hinweisen.
Während die Sexarbeiter(innen) von Libida sicherlich nicht von Moralaposteln bedroht
und beschimpft werden und auch keine Polizeischikanen zu erwarten haben, müssen jene
auf der Felberstrasse im 15. Wiener Gemeindebezirk, vor doppelmoralistischen Fackelträ-
ger(innen) flüchten.
Ein altes Sprichwort besagt: „Was für den einen recht ist, muss für den anderen billig sein.“
Dies dürfte im Bereich der Prostitution nicht gelten, wenn man sich den Unterschied zwi-
schen subventionierten und normalen Sexarbeiter(innen) ansieht.
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2010-11-23