SPÖ-Wahlwerbung im Bordell


Prostituierte als Zwangsmitglieder in der Wirtschaftskammer?!


Dass den Roten nichts zu billig ist um ihren Machterhalt zu sichern,  haben wir schon
in einigen Beiträgen dokumentiert. Wieder ein gute Beispiel dafür liefert zurzeit Willy
Turecek (SPÖ), Obmann der Gastronomen in der Wirtschaftskammer Wien.

Er will für die Schönen der Nacht durchsetzen, dass sich diese als Ein-Personen-Unter-
nehmen registrieren können.  Dabei versucht er den Damen schmackhaft zu machen,
dass  sie  mit  einer  Gewerbeberechtigung  künftig  nicht  nur  Pflichten  sondern auch
juristisch durchsetzbare Rechte hätten.

Zu diesem Zweck tourt Turecek zurzeit durch Sex-Saunas,  Bordelle und Laufhäuser.
Den  wahren  Grund  seines zur Schau getragenen Verständnis für die Prostituierten,
dürften diese (vermutlich mehrheitlich wegen sprachlicher Barrieren) gar nicht
verstehen.

Die SPÖ befindet sich in einem allgemeinen Abwärtstrend und das auch in der Wirt-
schaftskammer.   Schwache  Wahlbeteiligungen  und  das  Abhandenkommen  von
Wähler(innen), machen den Sozialisten schwer zu schaffen. Es wird für diese immer
schwieriger ihre Pfründe abzusichern.

Gelänge es Turecek, die rund 3.500 Sexarbeiterinnen (offizielle Zahl) – welche allein in
Wien anschaffen gehen – als  Unternehmerinnen  zu rekrutieren,  wären dem SP-Wirt-
schaftsverband  sicher ein Löwenanteil der Stimmen bei der kommenden Wirtschafts-
kammer-Wahl im Februar 2015 sicher.

Dass dem so sein könnte schließen wir aus einer Insiderinformation.  Die Manager der
Damen  wären  nicht  abgeneigt,  ihren  Schützlingen  eine  dementsprechende Wahl-
empfehlung  mit  auf  den  Weg zu geben.   Da aber im Leben nichts umsonst ist, soll
im Gegenzug die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Untersuchung durch den
Amtsarzt (Visite) fallen.

Man  hätte  es  lieber,  wenn diese Untersuchung ein  Privatarzt durchführen könnte.
Denn damit würden lästige Wartezeiten wegfallen, in denen die Damen nicht ihrem
Gewerbe nachgehen können.   Solche Ausfälle kosten natürlich Geld und wie heißt
es so treffend:  „Time is Money!“

Turecek  ist  diesem  Ansinnen  angeblich nicht abgeneigt sein und soll Bereitschaft
dafür signalisiert haben, sich der Angelegenheit anzunehmen.  Laut unserer Insider-
information soll die Zwangsuntersuchung (Visite) fallen. Auch eine Rechtsgrundlage
sei vorhanden, da diese bereits vom EU Gerichtshof verurteilt wurde.

Aber kommen wir nochmals zu den von Turecek propagierten Pflichten und Rechte
der Damen zurück,  wenn diese eine Gewerbeberechtigung hätten.   Nun,  bei den
Rechten  wird  sich vermutlich nichts ändern,  denn wir glauben kaum dass sich die
Manager  dieser um ein Blatt Papier scheren werden. Die Sexarbeiterinnen werden
nach wie vor ohne Rechte bleiben.

Bei den Pflichten schaut es aber schon anders aus.   Wir  hoffen,  dass Turecek den
Schönen  der  Nacht  auch  mitgeteilt hat,  dass sie mit einer Gewerbeberechtigung
Zwangsmitglied  der  Wirtschaftskammer werden.   Tja, da werden die Damen nicht
nur ihren Zuhältern, sondern auch den Kämmerern einen Zwangsobolus entrichten
müssen.

*****

2014-12-13

Amtsmissbrauch zu Gunsten von Verbrechern?


GASTAUTOREN-BEITRAG

Zivilcourage offenbar nur in der Werbung – jedoch in der Realität nicht gefragt
Am 12. Juli ging ein Mann mit einer Axt bzw. einem Axt ähnlichem Gegenstand auf Jugendliche
los,  die  „aus Spaß“  das  altbekannte Klingelspiel in der Obermüllnerstraße 9 spielten.   Wutent-
brannt stürmte er mit der Axt welche wohl zur Gänze aus Holz war (war so zu diesem Zeitpunkt
nicht erkennbar!)  aus dem Haus und hinter den flüchtenden Jugendlichen her.
Ihnen gelang die Flucht worauf der Mann fluchend und drohend sich in Richtung des Hauses in
dem  er  wohl  wohnte  zurückging.   Als er von einem pflichtbewussten  Bürger auf die Tat ange-
sprochen wurde und mit dem Mann in Ruhe reden wollte,  wurde der Bürger Opfer des Schlägers.
Der  Mann  holte  mit  dem  „Axt – Ding“ aus,  worauf der mutige Bürger den Schlag abwehrte und
dabei mittelschwer verletzt wurde. Daraufhin zückte er das CS Gas Spray, dass er für solche Fälle
immer bei sich hat,  als erfahrener Ordnungsdienstmann und Journalist.

Der   noch  mal angreifende Gewalttäter holte trotz Beeinträchtigung durch das CS Gas abermals
aus  und  traf  den  nun  flüchtenden  Bürger,  der  nur mit ihm reden wollte und sich auch als Ord-
nungsdienst-Angehöriger  zu  erkennen gab abermals,  diesmal am Rücken.   Der Rucksack mit
Ausrüstung  und  Kamera  rettete  dem  couragierten  Bürger  vermutlich  sogar  das  Leben!  Der
Schlag  ging auf im Rucksack befindliche Kleidungsstücke und federte so ab,  ehe der Angreifer
die Flucht ergriff, wohl weil er die natürlich verständigte Polizei ankommen sah.
Die  Polizisten  vor  Ort  taten  korrekt  ihre  Pflicht,  obwohl ein Kriminalbeamter dumme Fragen
stellte  und  nach  „weiterer  Bewaffnung“  fragte  und  CS Gas  sowie ein eingestecktes Taschen-
messer und einen Letherman als gefährliche Waffen bezeichnete!? Daraus resultierte wohl auch
die  rechtswidrige  Strafanzeige  (Bild)  die man dem durch seine langjährige Tätigkeit im Sicher-
heitsdienst  mit  Zivilcourage  ausgestatteten  Wiener Bürger,  der im übrigen am Weg in die,  in
der Obermüllnerstraße befindliche Redaktion des ÖMAG war aufdividierte!?

Straftäter  und  Prostituierte  sowie deren Zuhälter haben wohl im Stuwerviertel sowie im Messe-
viertel Narrenfreiheit, denn wie kann es sonst sein, dass Bürger die in Gefahrensituationen bzw.
in Notwehr oder gar Nothilfe handeln mit einer Strafanzeige belohnt werden?!
Die Ereignisse in der Leopoldstadt überschlagen sich geradezu und der Bezirksvorsteher schaut
zu,  die  Polizei  zeigt  Helfer  an  und verjagt  „neugierige“  Journalisten,  die  das  Treiben in den
genannten  Vierteln aufdecken könnten  bzw.  die  politische  Unfähigkeit  des  Bezirksvorstehers.
Zustände  wie  im  ehemaligen  Ostblock  sind  das,  welche  wohl  wirklich  nicht  in  eine  mittel-
europäische Hauptstadt gehören!
Natürlich  haben  wir  diese  Sachverhaltsdarstellung  auch  der Zentralstaatsanwaltschaft zukom-
men lassen und der betroffene Bürger, der sein Leben verteidigte hat seinerseits Anzeige gegen
den  Angreifer  erstattet,  sowie  auch gegen die Polizei  (als ganzes,  da ihm der Anzeigenleger
nicht bekannt ist) wegen Amtsmissbrauch und übler Nachrede.
Bleibt abzuwarten ob es sich die Polizei anders überlegt und ihre Anzeige zurückzieht bzw. die
des  Angreifers  abweist  als  rechtlich  unbegründet,  da  wie  betont  ja  Notwehr  nötig  war und
kein vorsätzlicher Angriff, wie wohl die Polizei annimmt!?
Der  Angreifer  wurde übrigens von WEGA-Beamten an diesem Abend kurz nach dem Vorfall in
seiner Wohnung festgenommen und der  Angegriffene von der Wiener Rettung erstversorgt.  Er
erlitt  eine  schwere  Prellung  am  rechten  Arm bzw.  der rechten Hand sowie ein Hämatom am
rechten Oberarm. So laboriert er nach wie vor mit den Prellungen und muss das hinnehmen als
Mensch  mit  Zivilcourage , während  die  Politik  und die Polizei wegschauen bzw.  unnötige An-
zeigen schreiben. Dabei wirbt die Polizei mit Zivilcourage in Radio & Fernsehen und dann wird
man erst bestraft dafür?!
Der  Täter Yolacan G.  (es gilt die Unschuldsvermutung)  hat  wohl  keine  längerfristigen Verletz-
ungen erlitten,  dafür belasten ihn zahlreiche Zeugenaussagen von Passanten und den Jugend-
lichen,  die  er  mit  der  Holzaxt  verfolgte  sowie  das  Attest  der Amtsärztin und der Bericht der
Rettungssanitäter, die den Angegriffenen untersuchten bzw. versorgten.
Es ist wirklich an der Zeit, dass die Bezirksvorstehung etwas tut gegen die Zustände im Stuwer-
viertel sowie im Prater, wie etwa:   Prostitutionsverbot,  schließen der Bordelle und „Sauflokale“
sowie strenge Personenkontrollen (Freier und andere zwielichtige Gestalten)!
Da dies jedoch nicht anzunehmen ist,  müsste der Bürgermeister ein Machtwort sprechen,  damit
man als Bürger wieder sicher ist in der Leopoldstadt! Dies vor allem auch wegen unserer Jugend,
die stets großen Gefahren im Stuwerviertel ausgesetzt ist, insbesonders am Abend, wie ja dieser
Fall besonders zeigt. Doch das wird wohl ein Wunschtraum bleiben!?
Erich Weber
2013-08-03

Führerschein trotz Gedächtnisschwund


Parlamentarische Anfrage

Nachfolgender Screenshot ist ein Auszug aus einer Verordnung des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Verkehr.
 
 
Dazu gibt es eine wirklich köstliche  „Parlamentarische Anfrage“,  die Sie wirklich lesen
sollten. Bitte nehmen Sie sich die fünf Minuten Zeit, Sie werden es nicht bereuen.
 
 
Was meinen Sie dazu?  Stellen Sie sich nun auch die berechtigte Frage warum diese Herr-
schaften noch einen Führerschein besitzen bzw. noch nicht zum Amtsarzt geladen wurden.
 
*****

2012-05-19
 

Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

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