Prostituierte als Zwangsmitglieder in der Wirtschaftskammer?!
Dass den Roten nichts zu billig ist um ihren Machterhalt zu sichern, haben wir schon
in einigen Beiträgen dokumentiert. Wieder ein gute Beispiel dafür liefert zurzeit Willy
Turecek (SPÖ), Obmann der Gastronomen in der Wirtschaftskammer Wien.
Er will für die Schönen der Nacht durchsetzen, dass sich diese als Ein-Personen-Unter-
nehmen registrieren können. Dabei versucht er den Damen schmackhaft zu machen,
dass sie mit einer Gewerbeberechtigung künftig nicht nur Pflichten sondern auch
juristisch durchsetzbare Rechte hätten.
Zu diesem Zweck tourt Turecek zurzeit durch Sex-Saunas, Bordelle und Laufhäuser.
Den wahren Grund seines zur Schau getragenen Verständnis für die Prostituierten,
dürften diese (vermutlich mehrheitlich wegen sprachlicher Barrieren) gar nicht
verstehen.
Die SPÖ befindet sich in einem allgemeinen Abwärtstrend und das auch in der Wirt-
schaftskammer. Schwache Wahlbeteiligungen und das Abhandenkommen von
Wähler(innen), machen den Sozialisten schwer zu schaffen. Es wird für diese immer
schwieriger ihre Pfründe abzusichern.
Gelänge es Turecek, die rund 3.500 Sexarbeiterinnen (offizielle Zahl) – welche allein in
Wien anschaffen gehen – als Unternehmerinnen zu rekrutieren, wären dem SP-Wirt-
schaftsverband sicher ein Löwenanteil der Stimmen bei der kommenden Wirtschafts-
kammer-Wahl im Februar 2015 sicher.
Dass dem so sein könnte schließen wir aus einer Insiderinformation. Die Manager der
Damen wären nicht abgeneigt, ihren Schützlingen eine dementsprechende Wahl-
empfehlung mit auf den Weg zu geben. Da aber im Leben nichts umsonst ist, soll
im Gegenzug die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Untersuchung durch den
Amtsarzt (Visite) fallen.
Man hätte es lieber, wenn diese Untersuchung ein Privatarzt durchführen könnte.
Denn damit würden lästige Wartezeiten wegfallen, in denen die Damen nicht ihrem
Gewerbe nachgehen können. Solche Ausfälle kosten natürlich Geld und wie heißt
es so treffend: „Time is Money!“
Turecek ist diesem Ansinnen angeblich nicht abgeneigt sein und soll Bereitschaft
dafür signalisiert haben, sich der Angelegenheit anzunehmen. Laut unserer Insider-
information soll die Zwangsuntersuchung (Visite) fallen. Auch eine Rechtsgrundlage
sei vorhanden, da diese bereits vom EU Gerichtshof verurteilt wurde.
Aber kommen wir nochmals zu den von Turecek propagierten Pflichten und Rechte
der Damen zurück, wenn diese eine Gewerbeberechtigung hätten. Nun, bei den
Rechten wird sich vermutlich nichts ändern, denn wir glauben kaum dass sich die
Manager dieser um ein Blatt Papier scheren werden. Die Sexarbeiterinnen werden
nach wie vor ohne Rechte bleiben.
Bei den Pflichten schaut es aber schon anders aus. Wir hoffen, dass Turecek den
Schönen der Nacht auch mitgeteilt hat, dass sie mit einer Gewerbeberechtigung
Zwangsmitglied der Wirtschaftskammer werden. Tja, da werden die Damen nicht
nur ihren Zuhältern, sondern auch den Kämmerern einen Zwangsobolus entrichten
müssen.
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2014-12-13
GASTAUTOREN-BEITRAG
Zivilcourage offenbar nur in der Werbung – jedoch in der Realität nicht gefragt
Am 12. Juli ging ein Mann mit einer Axt bzw. einem Axt ähnlichem Gegenstand auf Jugendliche
los, die „aus Spaß“ das altbekannte Klingelspiel in der Obermüllnerstraße 9 spielten. Wutent-
brannt stürmte er mit der Axt welche wohl zur Gänze aus Holz war (war so zu diesem Zeitpunkt
nicht erkennbar!) aus dem Haus und hinter den flüchtenden Jugendlichen her.
Ihnen gelang die Flucht worauf der Mann fluchend und drohend sich in Richtung des Hauses in
dem er wohl wohnte zurückging. Als er von einem pflichtbewussten Bürger auf die Tat ange-
sprochen wurde und mit dem Mann in Ruhe reden wollte, wurde der Bürger Opfer des Schlägers.
Der Mann holte mit dem „Axt – Ding“ aus, worauf der mutige Bürger den Schlag abwehrte und
dabei mittelschwer verletzt wurde. Daraufhin zückte er das CS Gas Spray, dass er für solche Fälle
immer bei sich hat, als erfahrener Ordnungsdienstmann und Journalist.
Der noch mal angreifende Gewalttäter holte trotz Beeinträchtigung durch das CS Gas abermals
aus und traf den nun flüchtenden Bürger, der nur mit ihm reden wollte und sich auch als Ord-
nungsdienst-Angehöriger zu erkennen gab abermals, diesmal am Rücken. Der Rucksack mit
Ausrüstung und Kamera rettete dem couragierten Bürger vermutlich sogar das Leben! Der
Schlag ging auf im Rucksack befindliche Kleidungsstücke und federte so ab, ehe der Angreifer
die Flucht ergriff, wohl weil er die natürlich verständigte Polizei ankommen sah.
Die Polizisten vor Ort taten korrekt ihre Pflicht, obwohl ein Kriminalbeamter dumme Fragen
stellte und nach „weiterer Bewaffnung“ fragte und CS Gas sowie ein eingestecktes Taschen-
messer und einen Letherman als gefährliche Waffen bezeichnete!? Daraus resultierte wohl auch
die rechtswidrige Strafanzeige (Bild) die man dem durch seine langjährige Tätigkeit im Sicher-
heitsdienst mit Zivilcourage ausgestatteten Wiener Bürger, der im übrigen am Weg in die, in
der Obermüllnerstraße befindliche Redaktion des ÖMAG war aufdividierte!?

Straftäter und Prostituierte sowie deren Zuhälter haben wohl im Stuwerviertel sowie im Messe-
viertel Narrenfreiheit, denn wie kann es sonst sein, dass Bürger die in Gefahrensituationen bzw.
in Notwehr oder gar Nothilfe handeln mit einer Strafanzeige belohnt werden?!
Die Ereignisse in der Leopoldstadt überschlagen sich geradezu und der Bezirksvorsteher schaut
zu, die Polizei zeigt Helfer an und verjagt „neugierige“ Journalisten, die das Treiben in den
genannten Vierteln aufdecken könnten bzw. die politische Unfähigkeit des Bezirksvorstehers.
Zustände wie im ehemaligen Ostblock sind das, welche wohl wirklich nicht in eine mittel-
europäische Hauptstadt gehören!
Natürlich haben wir diese Sachverhaltsdarstellung auch der Zentralstaatsanwaltschaft zukom-
men lassen und der betroffene Bürger, der sein Leben verteidigte hat seinerseits Anzeige gegen
den Angreifer erstattet, sowie auch gegen die Polizei (als ganzes, da ihm der Anzeigenleger
nicht bekannt ist) wegen Amtsmissbrauch und übler Nachrede.
Bleibt abzuwarten ob es sich die Polizei anders überlegt und ihre Anzeige zurückzieht bzw. die
des Angreifers abweist als rechtlich unbegründet, da wie betont ja Notwehr nötig war und
kein vorsätzlicher Angriff, wie wohl die Polizei annimmt!?
Der Angreifer wurde übrigens von WEGA-Beamten an diesem Abend kurz nach dem Vorfall in
seiner Wohnung festgenommen und der Angegriffene von der Wiener Rettung erstversorgt. Er
erlitt eine schwere Prellung am rechten Arm bzw. der rechten Hand sowie ein Hämatom am
rechten Oberarm. So laboriert er nach wie vor mit den Prellungen und muss das hinnehmen als
Mensch mit Zivilcourage , während die Politik und die Polizei wegschauen bzw. unnötige An-
zeigen schreiben. Dabei wirbt die Polizei mit Zivilcourage in Radio & Fernsehen und dann wird
man erst bestraft dafür?!
Der Täter Yolacan G. (es gilt die Unschuldsvermutung) hat wohl keine längerfristigen Verletz-
ungen erlitten, dafür belasten ihn zahlreiche Zeugenaussagen von Passanten und den Jugend-
lichen, die er mit der Holzaxt verfolgte sowie das Attest der Amtsärztin und der Bericht der
Rettungssanitäter, die den Angegriffenen untersuchten bzw. versorgten.
Es ist wirklich an der Zeit, dass die Bezirksvorstehung etwas tut gegen die Zustände im Stuwer-
viertel sowie im Prater, wie etwa: Prostitutionsverbot, schließen der Bordelle und „Sauflokale“
sowie strenge Personenkontrollen (Freier und andere zwielichtige Gestalten)!
Da dies jedoch nicht anzunehmen ist, müsste der Bürgermeister ein Machtwort sprechen, damit
man als Bürger wieder sicher ist in der Leopoldstadt! Dies vor allem auch wegen unserer Jugend,
die stets großen Gefahren im Stuwerviertel ausgesetzt ist, insbesonders am Abend, wie ja dieser
Fall besonders zeigt. Doch das wird wohl ein Wunschtraum bleiben!?
Erich Weber
2013-08-03
Parlamentarische Anfrage
Nachfolgender Screenshot ist ein Auszug aus einer Verordnung des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Verkehr.
Dazu gibt es eine wirklich köstliche „Parlamentarische Anfrage“, die Sie wirklich lesen
sollten. Bitte nehmen Sie sich die fünf Minuten Zeit, Sie werden es nicht bereuen.
Was meinen Sie dazu? Stellen Sie sich nun auch die berechtigte Frage warum diese Herr-
schaften noch einen Führerschein besitzen bzw. noch nicht zum Amtsarzt geladen wurden.
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2012-05-19
Erhöhte Bußgelder
Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird, ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.
Kein Erfolg in der Schweiz
In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.
Strafe schreckt Alkolenker nicht ab
Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden 42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.
Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant
Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.
Abzocke mit Tempolimit
In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.
Problemfall A4
Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
Sicherheit vs. Überwachung
Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.
PS-Grenze und Alterslimit
Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni
2009-04-19