Steuerfahndung sicherte im 1. Halbjahr 17,7 Millionen Euro

83 Fälle abgeschlossen, 78 Konten geöffnet, 50 TB Daten beschlagnahmt

Im ersten Halbjahr 2024 schlossen die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung 83 Fälle erfolgreich ab und erzielten damit Steuernachzahlungen von 17,7 Mio. Euro. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde. Dies ergibt ein Gesamtvolumen von mehr als 35 Mio. Euro und mitunter auch Haftstrafen. Durch das Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC) erfolgten in 135 Fällen Risikoanalysen und Bewertungen zu Umsatzsteuerkarussell-Betrugsszenarien.

Von Jänner bis Juni 2024 führten die 159 Fahnderinnen und Fahnder 56 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 78 Kontoöffnungen durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 50 TB an IT-Daten sichergestellt, was eine Verdoppelung im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres darstellt.


Schwarzerlöse im Rotlichtmilieu

Nach einer Verdachtsmeldung der Polizei, die bei Kontrollen im Rotlichtmilieu eine sechsstellige Bargeldsumme sicherstellte, leitete die Steuerfahndung entsprechende Prüfungs- und Ermittlungsschritte ein. Die Ermittlungen ergaben einerseits, dass laut den Steuerakten seit über zwanzig Jahren größtenteils weder Einkünfte offen gelegt
noch Umsätze erklärt wurden. Andererseits wurde ermittelt, dass der Großteil dieses Geldes vermutlich aus der Betreibung von nicht gemeldeter Prostitution sowie aus der Vermietung von Zimmern stammt. Die Anbahnung und Abwicklung lief sowohl in einem Nachtlokal als auch in den untervermieteten Zimmern ab.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachtlokals waren zudem über eine Online-Plattform buchbar. Da die Beschuldigten unglaubwürdige Angaben machten und verpflichtende Aufzeichnungen zurückhielten, waren Hausdurchsuchungen erforderlich, um die wahren Umsätze zu ermitteln. Diese Durchsuchungen führten zur Sicherstellung zahlreicher Beweismittel, die derzeit ausgewertet werden.

Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug

In einem spezifischen Fall mithilfe eines grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugssystems nutzte ein Netzwerk, das hauptsächlich mit Mobiltelefonen handelte, die Nichtabführung von Umsatzsteuer, um die Kosten der Waren künstlich zu senken. Um die Herkunft der dadurch erzielten Gelder zu verschleiern, verabredete der Hauptbeschuldigte mit mehreren Komplizen, ihm seinen Anteil in bar über mehrere Tranchen mittels Paketsendungen zuzustellen.

Im Jahr 2023 wurden gemäß dieser Absprache mindestens 28 Pakete mit jeweils über 230.000 Euro bar an den Beschuldigten versendet. Die Komplizen waren sich dabei bewusst, dass das Geld aus illegalen Aktivitäten stammte, und zielten darauf ab, dessen Herkunft zu verbergen und sich eine dauerhafte und lukrative Einnahmequelle zu sichern. Die Pakete wurden im Osten Österreichs aufgegeben, wobei eines im Sommer 2023 von den österreichischen Finanzbehörden beschlagnahmt wurde. In die EU-weiten Ermittlungen sind 19 Mitgliedsstaaten involviert, und der ermittelte Gesamtschaden beläuft
sich auf über 50 Mio. Euro.

Schwarzrechnungen und Kickbackzahlungen im Immobilienbereich

Im Immobiliensektor Ostösterreichs deckte die Steuerfahndung ein System auf, bei dem alte Wohnhäuser umgebaut und als einzelne Wohnungen verkauft wurden. Für jedes einzelne Objekt wurde eine eigene Errichtungsgesellschaft in Form einer GmbH gegründet. Nach jedem Verkauf wurden die zugehörigen GmbHs liquidiert und aus dem Firmenbuch gelöscht. Bei Prüfungen dieser Gesellschaften entdeckten die Ermittler Eingangsrechnungen von bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen in Höhe von insgesamt mehr als 6 Mio. Euro.

Kontrollmitteilungen bezüglich Kapitalabflüssen auf den Konten der Hauptverdächtigen deuteten darauf hin, dass nach Überweisungen von Rechnungsbeträgen, die von Scheinfirmen an die Errichtungsgesellschaften gestellt wurden, sogenannte „Kickback“-Zahlungen erfolgten, die anschließend bar abgehoben wurden. Für einen der Beschuldigten wurden in diesem Zusammenhang von 2015 bis 2022 Überweisungen in Höhe von 1.225.344 Euro sowie Barabhebungen von 461.000 Euro registriert.

Steuerhinterziehung im Baugewerbe

Ein auf Bauprojekte spezialisiertes Unternehmen steht im Verdacht, in Verbindung mit Auftraggebern erhebliche „Schwarzerlöse“ aus der Errichtung verschiedener Bauprojekte generiert zu haben. Das festgestellte Steuerhinterziehungsschema umfasste mehrere Aspekte: Zahlungen für geleistete Bauarbeiten wurden teilweise nicht fakturiert und die eingegangenen Gelder nicht vollständig in der Buchhaltung erfasst. Zudem wurden Teile der Lohnzahlungen nicht in den Lohnkonten der Beschäftigten oder in der Unternehmensbuchhaltung verbucht, was zu falschen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen und dementsprechend fehlenden Abführungen der Sozialversicherungsbeiträge führte.

Der daraus resultierende Gesamtschaden beläuft sich auf nahezu 3,5 Mio. Euro. Im Rahmen der Ermittlungen führte die Steuerfahndung acht Hausdurchsuchungen und sieben Kontoeröffnungen bei vier verschiedenen Banken durch und nahm insgesamt 109 Befragungen vor, davon etwa 100 an aufeinanderfolgenden Tagen. Die Fahndungsmaßnahmen wurden durch
Prüfungen gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ergänzt, wobei die Ermittler Unterstützung vom Finanzamt für Großbetriebe sowie vom Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge erhielten. Die Beschuldigten erwarten Gerichtsverfahren.

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Anstieg der Arbeitslosigkeit


Arbeitsmarktöffnung

Erstaunlich  dass  es ausgerechnet  einige  Wochen  vor der  Arbeitsmarktöffnung  für die
„neuen EU-Staaten“ zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit in Österreich gekommen ist.
Die Jubelmeldungen  in gewissen  Medien überschlagen  sich förmlich. Fast könnte man
annehmen, dass in Österreich Vollbeschäftigung herrscht.

Auch Politiker(innen) von denen man normal sehr wenig bis gar nichts vernimmt, melden
sich plötzlich  zu Wort.  Da wäre  zum Beispiel  Fräulein Rudas die anlässlich der 1. Mai-
Feiern meinte, dass Österreich auf die Arbeitsmarktöffnung bestens vorbereitet sei.

Als Patentrezept  gegen Lohn- und  Sozialdumping  meint Rudas:  „Es werde  mit strengen

Kontrollen und höheren Strafen vorgegangen. Das wurde gesetzlich festgelegt.“ Mit dieser
Aussage beweist die SPÖ-Jungpolitikerin,  wie wenig Ahnung sie  vom realen Berufsleben
und der  Wirtschaft hat.  In Österreich  gibt es einen  gesetzlichen Kollektivvertrag  und kein
Unternehmer wird  so dumm sein,  Arbeitnehmer unter  diesem anzumelden.  Also was will
Fräulein Rudas kontrollieren lassen?

Entspannung am Arbeitsmarkt

Die Arbeitsmarktöffnung wird zu einer Entspannung am Personalmarkt beitragen.  Die unter
permanenten Personalmangel leidenden Branchen im Dienstleistungssektor, wie Hotellerie
und Gastgewerbe,  werden endlich  aufatmen können.  Wir fragen uns ohnehin,  wie es  z.B.
eine(n) arbeitslos  gemeldete(n) Kellner(in)  geben kann,  wo doch die Gastronomie begon-
nen vom kleinen Beisl bis zu Sterne-Restaurant akuten Personalmangel aufweist.

Die Scheinselbständigkeit in der Baubranche wird ebenfalls eine Ende haben. Endlich vor-

bei die  Zeiten wo sich  ausländische Bauarbeiter  einen Gewerbeschein als Rigipsplatten-
Montageunternehmen lösen  mussten und  sich bei  der SVA  pflichtversichern ließen,  um
auf einer hiesigen Baustelle arbeiten zu können.

Arbeitslosigkeit wird drastisch steigen

Und dennoch ist die Arbeitsmarktöffnung kein Grund zum Jubeln. Die Arbeitslosigkeit wird
nach geraumer Zeit drastisch steigen.  Zwar wird es nicht daran liegen, dass ausländische
Arbeitskräfte den Einheimischen die Arbeitsplätze wegnehmen,  sondern ist der Grund ein
völlig anderer.

Österreich ist  ein Paradies  für Sozialschmarotzer  und so  wird der  einfältigste Slowake,
Tscheche,  Ungar oder  Pole in kürzester  Zeit begriffen haben, dass man vom österreich-
ischen Staat  auch Geld erhält,  ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen. Nach Er-
füllung der  Mindestarbeitszeitdauer  welche für die  Inanspruchnahme der Arbeitslosen-
unterstützung notwendig ist,  wird ein nicht unerheblicher Teil dieser Herrschaften diese

Sozialleistung in Anspruch nehmen.

Kein Arbeitslosenentgelt für Ausländer

Es gäbe  nur einen Weg  dieses Dilemma zu verhindern.  Man bräuchte nur von ausländ-
ischen Arbeitskräften keinen Arbeitslosen-Versicherungsbeitrag einzuheben. Damit gäbe
es auch  keinen Anspruch  auf Auszahlung  eines Arbeitslosenentgeldes.  Die dafür  not-
wendig  gesetzliche  Regelung wäre  im  Interesse  des österreichischen  Sozialsystems
schleunigst zu schaffen.

Wir sind uns bewusst, dass die Gutmenschenfraktion ihre Hände zusammenschlagen und

zu einem Geheule anstimmen wird,  wenn sie diesen Beitrag gelesen haben.  Diesen Per-
sonen sei aber gesagt,  dass selbst das heutige Sozialsystem bereits nicht mehr finanzier-
bar und nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis dieses entgültig zusammenbricht.

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2011-05-01
 

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

Vom Nobody zum Mythos

  

Wie bastel ich mir einen Terroristen ?

     
Man nehme einen Internetspinner, der seinen fundamentalisitschen Schwachsinn über
das World Web Net verbreitet.
Dann klage man diesen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Nötigung
der Republik Österreich an und verwahre ihn in Untersuchungshaft.
Dazu biete man ihm vor Gericht noch ein Forum, daß dieser in seinem ganzen Leben
nie gehabt hätte. Nicht zu vergessen die Medien, die das Ganze noch hochstilisieren.

Prozess geht weiter

    
Im Wiener Landesgericht wurde heute, Dienstag, die Verhandlung gegen den 22-jährigen
Mohamed M. fortgesetzt, nachdem ihn ein Arzt für verhandlungsfähig befunden hatte.
Der Angeklagte ist seit Dezember 2008 im Hungerstreik und fühlte sich nicht in der Lage
an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Laut Anklage waren er und seine Frau Mona S. (21) zumindest ab März 2007 „Mitglied
einer terroristischen Vereinigung, nämlich der Al Qadia bzw. anderer international tätiger
radikal-islamischer Terrornetzwerke“. Der Staatsanwalt wirft Mohamed M. vor, in einem
Drohvideo zu Terroranschlägen aufgerufen zu haben.
Soviel zu den Fakten über Ereignisse, die sich bereits seit knappe zwei Jahren hinziehen.
Aufmerksamkeitserregend war auch noch die Frau von Mohamed M., die stets ver-
schleierte Mona S., die ihre Auftritte vor Gericht stets medienwirksam in Szene zu setzen
wußte. Dies erweitertete den Bekanntheitsgrad von Mohamed M. ebenfalls erheblich.
Sie war heute allerdings bei der Verhandlung, krankheitsbedingt nicht anwesend.

Massenweise Internetspinner

    
Würde man alle, die ihren unsinnigen, radikalen oder verleumderischen Schwachsinn
übers Internet verzapfen, verhaften und anklagen, wäre in der Baubranche keine Wirt-
schaftskrise mehr. Diese wären dann Tag und Nacht beschäftigt, ein Gefängnis nach
dem anderen zu bauen.
An diesbezüglichen Foren besteht im Internet wahrlich kein Mangel. Ein gutes Beispiel
dafür ist das Forum „Genderwahn“, als Fundgrube für Anklagen quer durchs Strafgesetz
-buch.
  

Mythos Mohamed

     
Vor seiner Verhaftung vor zirka 2 Jahren hatte diesen Mohamed M. kein Mensch
gekannt. Seinen Bekanntsheitsgrad verschuf ihm die Inhaftierung und Anklage.
Er und seine Frau wußten stets, wie der Gerichtssaal als Showbühne zu nutzen war.
Bei seinen radikalen islamischen Glaubensbrüder, die in vor zwei Jahren nicht ein-
mal gegrüßt haben, genießt er nun hohen Respekt.
Vielleicht hat man nur versucht, radikale Ansätze im Keim zu ersticken. Dies ist jedoch
gründlichst schief gegangen und man hat aus einem Nobody auf einmal einen Mythos
geschaffen.
  
Dieser Mann wird an wahrscheinlich grenzender Sicherheit, in der Zukunft zu den ganz
Großen der radikalen fundamentalistischen Moslems zählen und das nur, weil man ihn
dazu gemacht hat.
      
Stauni
  
2009-02-10 

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