Wer fürchtet sich vor Helmut Elsner?

 

Fußfessel für Elsner abgelehnt

Die  Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel  für Helmut Elsner schon
vor  zwei Wochen genehmigt,  weiters sind  auch die  Vorbereitungen für den  Hausarrest
positiv  verlaufen,  ebenso  sind alle  Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
 

Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?

Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch  für einen  elektronisch  überwachten  Hausarrest  infrage käme.  Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.

Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.

Eigenartige Optik in der Causa Elsner

Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich  der Eindruck,  dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz  wird.  Ein Eindruck,  der nicht zuletzt  dadurch entstanden ist,  dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
 
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands  abgelehnt worden sind.  Selbstverständlich ist  Elsner kein  Chorknabe und hat
den  BAWAG-Skandal  zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.

Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich  (also nicht rechtskräftig)  verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
 

Wird es eine lebenslange Strafe?

Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus  Kostengründen schwierig werden,  da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.

Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert,  „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“  zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.

*****

2010-09-21
 

Elsner vs. Meinl

1.200,- Euro monatlich

In der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“  beklagt sich Frau Elsner, dass
sie mit 1.200,- Euro monatlich ihr Auslangen finden muss. Wenn man bedenkt das sie
trotzdem eine luxuriöse Wohnung bewohnt, bei der die Betriebskosten wahrscheinlich nicht
unter 500,- Euro liegen, glauben wir das nicht ganz.
Sicherlich wird sie von den noch wenig verbliebenen Freunden ihres Mannes unterstützt.
Ausserdem gibt es schlimmeres, wenn man bedenkt, dass sehr viele Leute in Österreich mit
weit weniger auskommen müssen.

Über 2 Jahre U-Haft

Auch haben wir kein besonderes Mitleid mit Helmuth Elsner, aber was hier passiert, hat
objektiv betrachtet mit Gerechtigkeit sehr wenig zu tun.
Am 13. Februar 2007, wurde Elsner von Frankreich nach Östereich überstellt und ist seit-
dem in Haft.
Wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde er im Juli 2008 zu neuneinhalb
Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Elsner dagegen berief.
Der 73-Jährige befindet sich daher bereits über 800 Tage (über 2 Jahre) in Untersuchungs-
haft.

Freibrief für andere Pleitebanker ?

Angesichts der Behandlung von anderen Bankern, die ihre Pleiten der Finanzkrise in die
Schuhe schieben, wird so mancher Normalsterbliche weder das (nicht rechtskräftige) Urteil
noch die U-Haft verstehen. Warum stehen eigentlich nicht die anderen Pleitebanker auch vor
dem Kadi ?
Wir haben am 14.03.2009 den Beitrag „Der arme Herr Elsner“ verfasst, in dem wir uns
bereits ausführlich damit befasst haben, dass Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen
Ort war. Es war nämlich Wahlkampfzeit, als der BAWAG-Skandal aufflog.

Schlechtes Timing

Elsner war vermutlich das Bauernopfer der Sozialisten zur Wahl und sonst gar nichts.
Man hat ihn offenbar geopfert, um Schüssel und sein Team daran zu hindern, tiefer im
Keller der SPÖ nach weiteren Leichen zu graben.
Wenn man bedenkt, dass sich seine ebenfalls zu (nicht rechtskräftigen) unbedingten Haft-
strafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, nach wie vor
auf freien Fuß befinden, erscheint die gegen Elsner verhängte U-Haft mehr als erstaunlich.

Fluchtgefahr

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts vom
10. Februar bestätigt, mit der die rund zweijährige U-Haft über den (nicht rechtskräftig)
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor verlängert wurde.
Die dagegen gerichtete Beschwerde Elsners wurde verworfen.
Stattdessen ordnete das OLG die Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr an. Diese sei
„nach wie vor gegeben“, gab man seitens der Justizbehörde bekannt.
Ferner bestünde weiterhin der Verdacht, dass bisher nicht entdeckte Vermögenswerte als
„Fluchtfonds“ vorhanden sein könnten.

Neuerlicher Enthaftungsantrag

Helmut Elsner stellt neuerlich einen Enthaftungsantrag. Für 2 Mio Euro Kaution, der Hälfte
seines zur Gänze gesperrten Vermögens von rund 4 Mio Euro, will er aus der Untersuchungs-
haft entlassen werden, so sein Anwalt Wolfgang Schubert. Man darf auf die Reaktion des OLG
gespannt sein.
Noch erstaunlicher wird es, wenn man die Vorgänge um Meinl den „soundsovielten“ be-
trachtet. Meinl ist zwar noch nicht angeklagt, steht aber in Verdacht einen Millionenbetrug
begangen zu haben. Auch hier beträgt der Strafrahmen, im Falle einer Verurteilung, bis zu
10 Jahren Freiheitsentzug.

Privatjet und keine Fluchtgefahr

Meinl ist britischer Staatsbürger, sein Privatjet steht vollgetankt bereit und sein Ver-
mögen wird auf  2 (!) Mrd Euro geschätzt. Nachdem er ein zwanzigstel seines Vermögens,
also 100 Mio Euro als Kaution erlegt hatte, öffneten sich für ihn nach 2 Tagen U-Haft die
Gefängnistore. Von einer eventuell gegebenen Fluchtgefahr will man hier offensichtlich
nichts wissen.
  

Unsere Theorie

Hier dürften zwei starke Interessengemeinschaften, mit unterschiedlichen Zielen vorhanden
sein. Die eine setzt alles daran Elsner im Gefängnis dunsten zu lassen, während man bei
der anderen Gemeinschaft unter allen Umständen verhindern will, Meinl im Gefängnis zu
sehen.

Elsner der Dominator

Elsner war in der Zeit seiner „Herrschaft“ sicherlich sehr dominant und überheblich und
hat es wahrscheinlich aus diesem Grund verabsäumt, sich dementsprechend abzusichern.
Er hat in seiner Glanzzeit offenbar geglaubt, keine Gegner mehr zu haben die ihm
gefährlich werden könnten.
Mit einem solchen Urteil hat er sicherlich nicht gerechnet und vom Gefängnis aus hat
er nur sehr wenig Möglichkeiten dieses Versäumnis nachzuholen. Aus diesem Grund hat
man vermutlich ein starkes Interesse daran, ihn nicht in die Freiheit zu entlassen.

Meinl der Schlaue

Meinl ist sicherlich schlauer als er aussieht und ist auch kein Dominatortyp. Er macht
eher den Eindruck sich mit allen zu arrangieren, als Leute unter Druck zu setzen.
Daher konnte er die Möglichkeit nützen, sich in aller Ruhe und unbemerkt, gegen alle
Eventualitäten abzusichern und dementsprechende Aufzeichnungen anzufertigen.
Das hier ein starkes Interesse besteht, diesen Mann nicht mit der unangenehmen Situation
einer Haft zu belasten, dürfte auf der Hand liegen.
Man braucht hier keine juristische Ausbildung zu haben um zu erkennen, dass hier mit
zwei völlig verschiedenen Massstäben gemessen wird.
Es ist nur traurig, dass sich eine „unabhängige“ Justiz als Spielball von politischen
Mächten zur Verfügung stellt.
Stauni
  
2009-04-13
   

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