Wer fürchtet sich vor Helmut Elsner?

 

Fußfessel für Elsner abgelehnt

Die  Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel  für Helmut Elsner schon
vor  zwei Wochen genehmigt,  weiters sind  auch die  Vorbereitungen für den  Hausarrest
positiv  verlaufen,  ebenso  sind alle  Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
 

Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?

Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch  für einen  elektronisch  überwachten  Hausarrest  infrage käme.  Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.

Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.

Eigenartige Optik in der Causa Elsner

Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich  der Eindruck,  dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz  wird.  Ein Eindruck,  der nicht zuletzt  dadurch entstanden ist,  dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
 
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands  abgelehnt worden sind.  Selbstverständlich ist  Elsner kein  Chorknabe und hat
den  BAWAG-Skandal  zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.

Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich  (also nicht rechtskräftig)  verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
 

Wird es eine lebenslange Strafe?

Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus  Kostengründen schwierig werden,  da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.

Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert,  „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“  zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.

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2010-09-21