Langsam lichten sich die Nebel um SPÖ- und Grünen-Nazivergleiche
Ein altes Sprichwort besagt: „Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe.“
Diese Binsenwahrheit scheint nun zuzutreffen, wenn man sich die Aussagen von diversen
SPÖ- und Grünpolitikern zu Gemüte führt. Thema ist die angebliche Pogromvergleichs-Aus-
sage des FPÖ-Chefs am WKR-Ball, die ein Standard-Reporter gehört haben will.
Die SPÖ und die Grünen dürften ohnehin Alleinpächter der Doppelmoral sein, wenn man ihre
gekünstelte Aufregung um den angeblichen Strache-Sager in Betracht zieht. Wie wir bereits
im Beitrag „Der Nazimethodenvergleich…..“ festgehalten haben, hatte die Grünabgeordnete
Alev Korun kein Problem damit, die gesetzlich fundierte Arbeit der Innenminiserin mit Nazi-
methoden zu vergleichen. Ihr Genosse Karl Öllinger eilte ihr noch zur Hilfe, als sie mit ihre
Aussage in Kritik geriet. Der Vorfall spielte sich natürlich im Hohen Haus ab.
Aber auch ein gewisser Alfred Gusenbauer wusste die Bühne des Parlaments zu nutzen und
sprach 2004 während einer Nationalratssitzung davon, dass in ebendiesem Nationalrat „eine
absolute Pogrom-Stimmung“ geherrscht habe.

Screen: news.at
Gusenbauer veteidigte seine Aussage sogar
Gusenbauer nahm seine Pogrom-Vergleichsaussage nicht zurück, nein er verteidigte diese viel-
mehr damit, dass seine Darstellung vielleicht überspitzt gewesen sein könnte, aber die Stimm-
ung im Nationalrat war aggressiv und aufgeheizt. „Mit hundert Leuten vor ihnen, die versuchen,
sie niederzubrüllen, fühlt sich ein jeder selbst körperlich gefährdet“, so begründete er seine
Pogrom-Vergleich.
Da staunen wir aber, denn Gusenbauer musste keinen Spießrutenlauf zwischen Brandsätzen
und gewalttätigem Mob absolvieren, um sich körperlich gefährdet zu fühlen. Er sah sein Leben
offenbar schon in Gefahr, nur weil etliche Personen in einem demokratischen Plenum nicht
seiner Meinung waren.
Wie aus einem heutigen Beitrag auf „kleinezeitung.at“ zu entnehmen ist, will die SPÖ die Auf-
regung um den angeblichen „Juden“-Sager von FPÖ-Obmann Strache offensichtlich für sich
nutzen. Der Bundesgeschäftsführer Kräuter lädt „bisherige FPÖ-Wähler“ ein, den Freiheitlichen
aufgrund des „rechtsradikalen Kurses“ Straches den Rücken zu kehren und stattdessen seine
Partei zu wählen.
Wenn G. Kräuter den angeblichen „Juden“-Sager von Strache als „rechtsradikalen Kurs“ wertet
fragen wir uns, warum er den Pogrom-Vergleich von Gusenbauer bis dato nicht kritisierte. Ob-
wohl der SPÖ- Bundesgeschäftsführer schon seit 1991 im Nationalrat sitzt, sind keinerlei Über-
lieferungen bekannt, dass er gegen den Pogrom-Vergleich und die nicht Zurücknahme der
Aussage von Gusenbauer, Protest in irgendeiner Form eingelegt hätte.
Aber die Angelegenheit wird noch erstaunlicher, wenn nicht sogar schon absurd. Bekannter
Weise hätte H.C. Strache mit dem „Großen Goldenen Ehrenzeichen mit Stern“ der Republik
Österreich ausgezeichnet werden sollen.
Presseausendung der Präsidentschaftskanzlei im Originaltext
Wie die Präsidentschaftskanzlei mitteilt, hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer im Hinblick auf
die aktuelle Auseinandersetzung um behauptete Aussagen von KO Heinz Christian Strache, in
denen er die Demonstrationen gegen den WKR-Ball – in welchem Zusammenhang auch immer
– mit dem verbrecherischen und zahlreiche Todesopfer fordernden Novemberpogrom der
Nationalsozialisten in Zusammenhang gebracht hat, entschieden, die Verleihung eines hohen
Ehrenzeichens der Republik Österreich an KO Heinz Christian Strache zurückzustellen.
Da staunen wir aber, denn genau derselbe Vergleich wurde wie bereits erwähnt, im Jahr 2004
von Alfred Gusenbauer gemacht. Allerdings war dessen körperliche Unversehrtheit nicht durch
Brandsätze oder gewalttätigem Mob gefährdet, sondern dieser fühlte sich dadurch körperlich
gefährdet, weil nicht alle Nationalratsabgeordneten im Parlament seiner Meinung waren.

Screen: news.at
Da das „Große Goldenen Ehrenzeichen mit Stern“ der Republik Österreich durch den Bundes-
präsidenten verliehen wird fragen wir uns, wer hat wohl dem Herrn Gusenbauer – trotz Pogrom
-Vergleichsaussage – diesen Orden um den Hals gehängt? Aus der moralischen Sicht
unseres sehr geschätzten Staatsoberhauptes, müsste dieser nun dem Alfred Gusenbauer das
Ehrenzeichen wieder aberkennen. Denn wir nehmen doch nicht an, dass Herr Dr. Heinz Fischer
mit zweierlei Maß misst.
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2012-02-03
Stuttgart 21
In Stuttgart protestieren seit Wochen, Gegner des umstrittenen Bahnhofsprojekt „Stuttgart
21″. Ob das Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist entzieht sich unserer Kenntnis, da wir uns sehr
selten mit Auslandsthemen beschäftigen und uns daher in diese Materie nicht eingelesen
haben.
Einerseits wird der dort ansässigen Bevölkerung ein eiserner Sparkurs verordnet, während
anderseits ein derartiges Mammutprojekt aus dem Boden gestampft werden soll. Die beding-
ungslose Verteidigung von „Stuttgart 21“ durch gewisse Politiker(innen) und Manager lassen
den Schluss zu, dass dort auch millionenschwere Provisionszahlungen über die Bühne lau-
fen sollen.
Jedenfalls gingen zigtausende Bürger auf die Strasse, um gegen das Projekt „Stuttgart 21“
zu demonstrieren. Und das bringt uns zum Thema unseres heutigen Beitrages. Ganz unge-
niert bedienten sich Politiker(innen), des staatlichen Gewaltmonopols der Polizei.
Wer waren die Demonstranten?
Zahlreiche TV-Sender veröffentlichten in dieser Woche Videos, die am Ort des Geschehens
mit Handykameras gedreht wurden. Maskierte Polizisten gingen gegen die Demonstranten
mit Schlagstöcken und Pfeffersprays vor.
Bei den Demonstranten handelte es sich aber nicht um linke Anarchos oder rechte Bomber-
jackenträger, die Pflastersteine oder Brandsätze warfen. Nein, es waren Frauen und Kinder
die in friedlicher Weise ihren Protest gegen das umstrittene Projekt „Stuttgart 21“ kundtaten.
Welche Irre sind dort bei der Polizei?
Da stellt sich natürlich die berechtigte Frage, welche psychotisch gestörten Charaktäre in
diesen Polizeiuniformen stecken. Männer die auf Frauen und Kinder mit Schlagstöcken ein-
prügeln und ihnen Pfeffspray ins Gesicht sprühen, können nicht normal sein, auch wenn sie
eine Jacke tragen auf der die Aufschrift „Polizei“ prangt.
Das machen nicht einmal Türsteher
Türsteher von Tanztempeln geraten hin und wieder in die Schlagzeilen, wenn sie einen be-
trunkenen Randalierer zu hart angefasst haben. Diese haben sich dann auch für ihr über-
mäßiges Verhalten vor Gericht zu verantworten. Uns ist jedoch kein einziger Fall bekannt,
dass diese Security-Leute jemals Frauen und Kinder niedergeprügelt haben, weil diese
einer Tür-Abweisung nicht nachgekommen sind.
Gesichter vorsorglich vermummt
Die Verantwortung vor Gericht bleibt den psychotischen Prügelpolizisten erspart, da diese
vorsorglich ihre Gesichter mit Sturmhauben vermummten und auch keine ID-Nummern auf
ihren Uniformjacken vorhanden waren.
Mit diesem Prügel-Einsatz entarnt sich auch die Lüge, warum Beamte dieser „Rollkomman-
dos“ ihre Gesichter vermummen. Nicht um der Rache von Schwerkriminellen zu entgehen,
sondern nicht von ihren Nachbarn und Bekannten, zu Recht angespuckt und gemobbt zu
werden.
Hoffentlich nicht in Österreich
Es bleibt nur die vage Hoffnung, dass Österreich keine derartig psychotisch gestörten Cha-
raktäre in den Reihen der Polizei-Rollkommandos hat. Wer auf Frauen und Kinder einprü-
gelt gehört in keine Polizeiuniform, sondern ins Gefängnis oder in eine Irrenanstalt. Dies
gilt auch für jene Personen, die solche Befehle erteilen.
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2010-10-03