Alleinpächter der Doppelmoral


Langsam lichten sich die Nebel um SPÖ- und Grünen-Nazivergleiche

Ein altes Sprichwort besagt: „Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe.“
Diese  Binsenwahrheit  scheint  nun  zuzutreffen,  wenn man sich die Aussagen von diversen
SPÖ- und Grünpolitikern zu Gemüte führt.   Thema ist die angebliche Pogromvergleichs-Aus-
sage des FPÖ-Chefs am WKR-Ball, die ein Standard-Reporter gehört haben will.

Die  SPÖ und die Grünen dürften ohnehin Alleinpächter der Doppelmoral sein, wenn man ihre

gekünstelte Aufregung um den angeblichen Strache-Sager in Betracht zieht.   Wie wir bereits
im Beitrag  „Der Nazimethodenvergleich…..“  festgehalten haben,  hatte die Grünabgeordnete
Alev Korun  kein Problem damit,  die gesetzlich fundierte  Arbeit der Innenminiserin mit Nazi-
methoden zu vergleichen.   Ihr Genosse Karl Öllinger  eilte ihr noch zur Hilfe,  als sie mit ihre
Aussage in Kritik geriet. Der Vorfall spielte sich natürlich  im Hohen Haus ab.

Aber auch ein gewisser  Alfred Gusenbauer wusste die Bühne des Parlaments zu nutzen und
sprach 2004 während einer Nationalratssitzung davon, dass in ebendiesem Nationalrat „eine
absolute Pogrom-Stimmung“ geherrscht habe.


Screen: news.at

Gusenbauer veteidigte seine Aussage sogar

Gusenbauer nahm seine Pogrom-Vergleichsaussage nicht zurück, nein er verteidigte diese viel-
mehr damit, dass seine Darstellung vielleicht überspitzt gewesen sein könnte,  aber die Stimm-
ung im Nationalrat war aggressiv und aufgeheizt. „Mit hundert Leuten vor ihnen, die versuchen,
sie  niederzubrüllen,  fühlt  sich  ein jeder selbst körperlich gefährdet“,  so begründete er seine
Pogrom-Vergleich.

Da  staunen  wir  aber,  denn Gusenbauer musste keinen Spießrutenlauf zwischen Brandsätzen

und gewalttätigem Mob absolvieren,  um sich körperlich gefährdet zu fühlen.   Er sah sein Leben
offenbar  schon  in  Gefahr,  nur  weil  etliche  Personen in einem demokratischen Plenum nicht
seiner Meinung waren.

Wie aus einem heutigen Beitrag auf „kleinezeitung.at“ zu entnehmen ist, will die SPÖ die Auf-
regung  um  den  angeblichen  „Juden“-Sager  von  FPÖ-Obmann Strache  offensichtlich für sich

nutzen.   Der Bundesgeschäftsführer Kräuter lädt „bisherige FPÖ-Wähler“ ein, den Freiheitlichen
aufgrund  des  „rechtsradikalen Kurses“  Straches  den Rücken zu kehren und stattdessen seine
Partei zu wählen.

Wenn G. Kräuter den angeblichen „Juden“-Sager von Strache als  „rechtsradikalen Kurs“ wertet
fragen wir uns, warum er den Pogrom-Vergleich von Gusenbauer bis dato nicht kritisierte.  Ob-

wohl  der SPÖ- Bundesgeschäftsführer schon seit 1991 im Nationalrat sitzt, sind keinerlei Über-
lieferungen  bekannt,  dass  er  gegen  den  Pogrom-Vergleich und die nicht Zurücknahme der
Aussage von Gusenbauer, Protest in irgendeiner Form eingelegt hätte.

Aber  die  Angelegenheit wird noch erstaunlicher,  wenn nicht sogar schon absurd. Bekannter

Weise  hätte  H.C. Strache mit dem  „Großen Goldenen Ehrenzeichen mit Stern“  der Republik
Österreich ausgezeichnet werden sollen.

Presseausendung der Präsidentschaftskanzlei im  Originaltext

Wie die Präsidentschaftskanzlei mitteilt, hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer im Hinblick auf
die aktuelle Auseinandersetzung um behauptete Aussagen von KO Heinz Christian Strache,  in
denen er die Demonstrationen gegen den WKR-Ball – in welchem Zusammenhang auch immer
–  mit  dem  verbrecherischen  und   zahlreiche Todesopfer fordernden Novemberpogrom der
Nationalsozialisten in Zusammenhang gebracht hat,  entschieden, die Verleihung eines hohen
Ehrenzeichens der Republik Österreich an KO Heinz Christian Strache zurückzustellen.

Da staunen wir aber, denn genau derselbe  Vergleich wurde wie bereits erwähnt, im Jahr 2004
von Alfred Gusenbauer gemacht.   Allerdings war dessen körperliche Unversehrtheit nicht durch
Brandsätze oder gewalttätigem Mob gefährdet, sondern dieser fühlte sich  dadurch körperlich

gefährdet,  weil nicht alle Nationalratsabgeordneten im Parlament seiner Meinung waren.


Screen: news.at

Da das „Große Goldenen Ehrenzeichen mit Stern“ der Republik Österreich  durch den Bundes-
präsidenten  verliehen wird fragen wir uns, wer hat wohl dem Herrn Gusenbauer   – trotz Pogrom

-Vergleichsaussage  –  diesen  Orden  um  den Hals gehängt?   Aus der moralischen Sicht
unseres sehr geschätzten Staatsoberhauptes,  müsste dieser nun dem Alfred Gusenbauer das
Ehrenzeichen wieder aberkennen. Denn wir nehmen doch nicht an, dass Herr Dr. Heinz Fischer
mit zweierlei Maß misst.

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2012-02-03

 

Psychotische Prügelpolizisten


Stuttgart 21

In Stuttgart protestieren seit Wochen, Gegner des umstrittenen Bahnhofsprojekt  „Stuttgart
21″
. Ob das Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist entzieht sich unserer Kenntnis, da wir uns sehr
selten mit  Auslandsthemen beschäftigen und uns daher  in diese Materie  nicht eingelesen
haben.

Einerseits  wird der dort ansässigen  Bevölkerung ein eiserner Sparkurs verordnet,  während
anderseits ein derartiges Mammutprojekt aus dem Boden gestampft werden soll.  Die beding-
ungslose Verteidigung von „Stuttgart 21“ durch gewisse Politiker(innen) und Manager lassen
den Schluss zu,  dass dort auch millionenschwere  Provisionszahlungen über die Bühne lau-

fen sollen.

Jedenfalls gingen zigtausende Bürger auf die Strasse, um gegen das Projekt „Stuttgart 21“
zu demonstrieren. Und das bringt uns zum Thema unseres heutigen Beitrages. Ganz unge-

niert bedienten sich Politiker(innen), des staatlichen Gewaltmonopols der Polizei.

Wer waren die Demonstranten?

Zahlreiche TV-Sender veröffentlichten in dieser Woche Videos, die am Ort des Geschehens
mit Handykameras gedreht wurden.  Maskierte Polizisten gingen gegen die Demonstranten
mit Schlagstöcken und Pfeffersprays vor.

Bei den Demonstranten handelte es sich aber nicht um linke Anarchos oder rechte Bomber-
jackenträger, die Pflastersteine oder Brandsätze warfen. Nein, es waren Frauen und Kinder
die in friedlicher Weise ihren Protest gegen das umstrittene Projekt „Stuttgart 21“ kundtaten.

Welche Irre sind dort bei der Polizei?

Da stellt sich natürlich die  berechtigte Frage,  welche  psychotisch gestörten Charaktäre in
diesen Polizeiuniformen stecken. Männer die auf Frauen und Kinder mit Schlagstöcken ein-
prügeln und ihnen Pfeffspray ins Gesicht sprühen, können nicht normal sein, auch wenn sie
eine Jacke tragen auf der die Aufschrift  „Polizei“ prangt.

Das machen nicht einmal Türsteher

Türsteher von Tanztempeln geraten hin und wieder in die Schlagzeilen, wenn sie einen be-
trunkenen  Randalierer zu hart angefasst  haben.  Diese haben sich dann auch für ihr über-
mäßiges Verhalten vor  Gericht zu verantworten.  Uns ist jedoch kein einziger  Fall bekannt,
dass  diese  Security-Leute jemals  Frauen und Kinder niedergeprügelt haben,  weil diese
einer Tür-Abweisung nicht nachgekommen sind.

Gesichter vorsorglich vermummt

Die Verantwortung vor Gericht bleibt den psychotischen  Prügelpolizisten erspart, da diese
vorsorglich ihre Gesichter mit Sturmhauben vermummten und auch keine ID-Nummern auf
ihren Uniformjacken vorhanden waren.

Mit diesem Prügel-Einsatz entarnt sich auch die Lüge, warum Beamte dieser „Rollkomman-

dos“ ihre Gesichter vermummen.  Nicht um der Rache von Schwerkriminellen zu entgehen,
sondern nicht von ihren Nachbarn und Bekannten,  zu Recht angespuckt und gemobbt zu
werden.

Hoffentlich nicht in Österreich

Es bleibt nur die vage Hoffnung, dass Österreich keine derartig psychotisch gestörten Cha-
raktäre in den Reihen der  Polizei-Rollkommandos hat. Wer auf Frauen und Kinder einprü-
gelt  gehört in keine Polizeiuniform,  sondern ins Gefängnis oder  in eine Irrenanstalt. Dies
gilt auch für jene Personen, die solche Befehle erteilen.

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2010-10-03
 

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