Polizeiliche Ermittlungen gegen Internet-Pranger von linken Aktivisten


Kopfgeld auch auf Mitarbeiter des Landeskriminalamtes ausgelobt

 

Gestern (Montag 03.12.18) stellte in Deutschland, die politisch links orientierte Gruppierung „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) einen Internet-Pranger online.  Auf diesem werden Bilder von Teilnehmer(innen) der Demonstration in Chemnitz dieses Jahres gezeigt.  Dazu wird ein Kopfgeld ausgelobt.  Die linken Aktivisten stempeln 7.000 Demonstrant(innen) mehr oder weniger pauschal als Rechtsextreme und als Idioten ab.  Sinn und Zweck dieses Internet-Prangers ist es augenscheinlich, dass die Abgebildeten ihren Job verlieren.

 

 

Um zur Erkenntnis zu gelangen, dass hier diese linken Aktivisten den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen haben, bedarf es keiner juristischen Ausbildung. Selbst wenn die Abgebildeten tatsächlich gegen bestehende Gesetze verstoßen haben sollten, fällt es in den Tätigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden dies zu ahnden.  Keinesfalls ist das die Aufgabe einer privaten Gruppierung, die mit öffentlichen „Fahndungsfotos“ und Auslobung eines Kopfgeldes zum Denunzieren aufruft.

 

Dieser Umstand hat den linken Aktivisten bereits heute Dienstag – also einen Tag nach dem Start ihrer Aktion – rechtlichen Ärger eingebracht. Polizeibeamte beschlagnahmten „Fahndungsfotos“, die öffentlich in einem Schaufenster – eines Gassenlokales – der selbsternannten linken Sheriffs ausgehängt waren.  Zudem wurden polizeiliche Ermittlungen eingeleitet.

 

Das brachte die linke Gruppierung offensichtlich auf die Palme. Auf ihrer Denunzianten-Webseite bezichtigen sie nun die Polizei der Rechtswidrigkeit. Zudem setzten sie ein Kopfgeld auf LKA-Mitarbeiter (200,- Euro) und V-Männer (500,- Euro) aus.

 

 

Aber auch zivilrechtlichen Ärger haben sich die linken Aktivisten eingehandelt. Und zwar vom Jüdischen Forum JFDA, dessen Kooperation sie suchten und ihnen eine Abfuhr zuteil wurde. „Man habe eine Kooperation mit dem ZPS ausdrücklich abgelehnt, unter anderem wegen Bedenken, dass die geplante Aktion journalistische Standards und den Schutz von Persönlichkeitsrechten unterlaufen würde. Die Bilder seien auch nicht an die Aktivisten weitergegeben worden, waren jedoch öffentlich einsehbar, heißt es von dem Forum mit Sitz in Berlin.“ Quelle: www.mdr.de

 

Man darf gespannt sein, ob und wann sich in Österreich Nachahmer finden werden.  Aspiranten für eine derart rechtswidrige Aktion gäbe es ja einige.

 

*****

2018-12-04


Uwe Sailer klagt


Werden nun die Verantwortlichen

von „Heimat ohne Hass“ genannt?

Wie  wir  bereits  in  unserem  Beitrag „Heimat ohne Hass ……“ berichtet haben,  hat es die
linksextreme Denunzianten-Webseite geschafft, mit einem unwahren Artikel – indem eine
völlig  unschuldige  schwer  kranke  Frau durch den Dreck gezogen wurde – in die Kronen
Zeitung zu gelangen.
Wir haben im obig erwähnten Beitrag auch angeführt, dass im Impressum besagter Webseite,
der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte aus Linz,  Uwe Sailer,  aufscheint.   Weiters merkten
wir an, dass Sailer möglicherweise glaubt, dass er sich mit dem Satz:  „Für den redaktionellen
Teil   ist   die   Internet-Initiative   ´Heimat ohne Hass´  verantwortlich“,   der  Verantwortung  für
Berichterstattungen  entziehen  kann.   Dies  wird nun vermutlich ein Gericht zu klären haben,
denn  Sailer  kündigt  in  einem  Beitrag  an,  dass er die Kronen Zeitung bzw. die Journalistin
Sandra Ramsauer klagen will.
Da  es  sich  bei der Internet-Initiative ´Heimat ohne Hass´ um eine völlig anonyme, nament-
lich  nicht  genannte  Gruppe  oder  Einzelperson handelt, schrieb die Krone-Journalistin den
Beitrag Uwe Sailer zu. Die Reaktion von Sailer lässt für uns erkennen, wie tief und schmutzig
der  besagte  Beitrag auf der Webseite „Heimat ohne Hass“ sein muss.   Übrigens ist der dis-
kriminierende Beitrag nach wie vor online.
Wir  sind  nicht  der  Meinung,  dass  Sandra  Ramsauer  ein Recherchefehler unterlaufen ist
oder  diese  sogar  vorsätzlich gehandelt hat,  als sie Sailer diesen Beitrag zuschrieb.  Denn
im  Impressum  der  Denunzianten-Webseite  ist kein Verantwortlicher ausgewiesen.  Durch
die Namensangabe Uwe Sailer könnte durchaus der Schluss gezogen werden,  dass dieser
für  die  Webseite  verantwortlich  ist.    Aber wie bereits erwähnt,  dies zu klären wie die Auf-
gabe eines Gerichtes sein.  Man darf gespannt sein, welche Person der verhaltensauffällige
Kriminalbeamte  aus  Linz  angeben wird,  die für die Berichterstattungen verantwortlich ist.
Der  Name  Dr. Zanger,  den  Sailer als seinen Anwalt angibt,  wird die Kronen Zeitung wohl
kaum beeindrucken.  Denn diese haben auch hervorragende Anwälte.
Uwe  Sailer  schreibt  wörtlich:   „Herr  Uwe  Sailer ist mit Partnern Inhaber der Fa. Daten-
forensik.at.  Und  diese  Firma  hält  die  Rechte  an der Domain „heimatohnehass.at“. Es
ist  für uns erstaunlich,  dass es ein Kriminalbeamter (mit seinen Partnern) augenschein-
lich  zulässt,  dass unter  seiner  Domain  eine anonyme Initiative unwahre und diskrimi-
nierende Beiträge verfasst.  Denn es ist ja nicht der erste unwahre Beitrag.
Und  damit  sind  wir  auch  schon  bei  jenen Personen,  die sich offenbar wohlweislich
bedeckt halten.   Denn wenn man nachfolgende Rechtfertigung auf der gleichnamigen
Facebook-Seite liest, dann weiß man auch warum.
Screen: facebook.com (Account Heimat ohne Hass)
Da  staunen  wir  aber,  denn  die Schuldirektorin aus Schärding und die schwer kranke
Claudia M. durften  sich  schon  mit  der  medialen  Hetzkeule  von  „Heimat ohne Hass“
prügeln lassen.
Als  besondere Frechheit  empfinden wir die Aussage:   „Entschuldigen Sie, aber da müssen
wir  uns  sehr  wundern – umso  mehr,  als  hier  alle  ehrenamtlich  tätig  sind  und  keine be-
zahlten Profijournalisten wie die Frau Ramsauer, deren Job es ist, korrekt zu recherchieren!“
Folgt man der Logik von  „Heimat ohne Hass“,  dann brauchen Ehrenamtliche nicht korrekt
zu  recherchieren.   Diese Verpflichtung obliegt laut deren Meinung nur bezahlten Profijour-
nalisten. Einen derartigen Schwachsinn haben wir selten gelesen.
Jedenfalls räumt „Heimat ohne Hass“ mit ihrer Aussage ein, dass sie keine Profis sind.  Für
uns  sind  sie  nicht  einmal  Amateure sondern simple Stümper denen gut daran täte,  ihre
Finger von einer Computertastatur zu lassen.
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2014-06-12

„Heimat ohne Hass“ zieht schwerkranke Frau durch den Dreck


Denunzianten-Webseite schon wieder

beim Verbreiten einer Unwahrheit ertappt

Wenn man glaubt,  dass es an linksextremer Hetzberichterstattung nicht mehr tiefer geht,
dann  tritt die Denunzianten-Webseite „Heimat ohne Hass“ auf den Plan.   Im Impressum
von  dieser  scheint  der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte  aus  Linz, Uwe Sailer, auf.
Mit  dem  Satz:  „Für den redaktionellen Teil ist die  Internet-Initiative ´Heimat ohne Hass´
verantwortlich“,  glaubt  U. Sailer  möglicherweise  sich  der  Verantwortung  für Berichter-
stattungen  entziehen zu können.   Die angeführte Internet-Initiative  „Heimat ohne Hass“
ist eine anonym agierende Truppe oder Einzelperson. Dass sich diese nicht outen wollen,
wird bei den Beiträgen auf der besagten Webseite relativ schnell klar.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Nachdem man sich bei „Heimat ohne Hass“ bereits
an  ranghöheren Beamten wie  Werner Herbert oder Hannes Stiehl die Zähne ausgebissen
hatte, versuchte man diesmal eine „normalen“ Polizistin durch den Dreck zu ziehen.
In einem Beitrag auf „Heimat ohne Hass“ zieht man in übelster Weise über Claudia M. her.
Unter  der  Schlagzeile  „Das Demokratieverständnis ein Polizistin“ wurde  unter  anderem
folgendes – gar nicht mehr aktuelles Profilbild aus dem Jahr 2008 – von ihrem Facebook-
Account veröffentlicht.
Screen: heimatohnehass.at
Offenbar vergisst man bei der Denunzianten-Webseite sehr gerne, dass die FPÖ eine legitime
und  demokratisch   (von über  einem  Viertel  der Wahlberechtigen)  gewählte Partei  ist.  Was
spricht  also  dagegen,  dass sich  M. mit dem Chef dieser Partei, H.C. Strache,  ablichten ließ?
Hätte  sie  sich  gemeinsam  mit Faymann oder Spindelegger fotografieren lassen,  würde das
bei „Heimat ohne Hass“ vermutlich nicht einmal am Rande erwähnt werden.
Bei  „Heimat ohne Hass“  merkt  man zum obig gezeigten Bild folgendes an:  „Nun könnte
man an dieser Stelle schon die Frage aufwerfen, ob ein Foto,  aufgenommen offensichtlich
im Dienst, mit einem Politiker, einer Polizeibeamtin wirklich gut zu Gesicht steht.“
Auch  das  nächste  Bild,  dass auf  „Heimat ohne Hass“  veröffentlicht wurde spricht für sich.
Es soll Claudia M. bei der Demonstration zur Abwehr von Linksextremisten,  beim Fest der
Freiheit im Einsatz zeigen.
Screen: heimatohnehass.at
Auf  der  gleichnamigen  Facebook-Seite wurde natürlich auch fleißig kommentiert.  Nach-
folgend  ein  höchst  primitiver Kommentar,  welcher stellvertretend für etliche andere steht
und das Bild von „Heimat ohne Hass“ abrundet.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Dazu sei angemerkt, dass Claudia M. die AHS-Matura hat.  Ob die Userin Viola Medulin auch
maturiert  hat?   Aber der  Überhammer  kommt noch, denn Claudia M.  ist gar nicht mehr im
aktiven  Polizeidienst.   Wieder einmal haben wir „Heimat ohne Hass“ beim Verbreiten einer
Unwahrheit ertappt.   Im Beitrag „Linke diskreditierten Schuldirektorin aus Schärding“ haben
wir darüber berichtet.
Nach einem längeren Krankenstand ( ca. 1 Jahr) wegen einer schweren chronischen Erkrank-
ung,  auf  die  wir  auf   Ersuchen  von  Claudia  M.  nicht näher eingehen wollen – befindet  sich
diese  seit  drei   Monaten  in   Berufsunfähigkeitspension.   Also  kann  M.   unmöglich  bei  der
Demonstration  zur  Abwehr  von  gewaltbereiten  Linksextremisten,  beim Fest der Freiheit im
Einsatz  gewesen  sein.   Auf  Grund  dieser  unumstößlichen  Tatsache,  darf sich der geneigte
Leser  nun  selbst  ein  Bild über den gesamten Wahrheitsgehaltes des Beitrages auf „Heimat
ohne Hass“ machen.
Anstatt  den  Beitrag unverzüglich zu löschen und sich bei Claudia M. in aller Form zu ent-
schuldigen,  beließ man es bei „Heimat ohne Hass“ bei nachfolgendem lapidaren Update:
Screen: heimatohnehass.at
Tja,  Recherche  scheint  nicht unbedingt eine Stärke bei  „Heimat ohne Hass“  zu sein und
etwas  zu glauben heißt noch lange nicht etwas zu wissen.  Für uns ist bereits der Eindruck
entstanden,  dass die Denunzianten-Webseite unter dem Motto: “Ist der Ruf einmal ruiniert,
dann  lebt  es  sich völlig  ungeniert“  agiert.   Allerdings eine schwerkranke Frau durch den
Dreck zu ziehen, erscheint wohl nicht nur für uns als absolut letztklassig.
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2014-06-11

Denunzianten gesucht


„Heimat ohne Hass“ bettelt um Nachwuchs

Scheinbar leidet die anonyme linksextreme Gruppierung  „Heimat ohne Hass“  an Mitglieder-
schwund.   „Heimat ohne Hass“  betreibt  auch  eine gleichnamige Webseite und einen Face-
book-Account.   Auf  denen  wird  gegen  alles  gehetzt,  was  politisch  nicht  linksextrem  ein-
gestellt  ist.   Personen die nicht die gleiche Ideologie teilen,  werden als Rechtsextreme oder
sogar als Nazis bezeichnet.

Heute  fällt  jedoch die Hetze aus,  denn heute betteln sie einem offenen Leserbrief auf ihrer
Webseite um Nachwuchsdenunzianten.   Ob der Versuch einer Denunzianten-Rekrutierung
von Erfolg gekrönt sein wird?      

Screen: heimatohnehass.at (Textausschnitt)
*****
2014-03-22

Korrektur:

Der Satz: „Noch wirksamer ist es einem Like versehen ……“  lautet korrekt:
„Noch wirksamer ist es natürlich, wenn Ihr den Inhalt teilt.“
Beim Kopieren ist uns hier ein Missgeschick unterlaufen, was jedoch am Sinn des
Satzes nichts mildert sondern im Gegenteil, die Bettelei noch mehr hervorhebt.
2014-03-22
22:24 Uhr  



Nichtraucherschutz im Dritten Reich


Rauchen ist schädlich

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernünftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.

Gesetz ist in Kraft und das Vernadertum blüht

Seit 1.Juli ist es nun soweit. Das heftig umstrittene Gesetz zum Schutz der  Nichtraucher ist in
Kraft getreten.  Durch die Worte des  Gesundheitsministers  Alois  Stöger:  „Wenn Wirte das
Tabakgesetz nicht einhalten, wird es hohe Strafen geben. Dafür werde ich mich stark machen“
oder „Ich erwarte mir viele Anzeigen“, ist offensichtlich das befürchtete Vernadertum eingetre-
ten.

Seit der Einführung des Rauchergesetzes sind allein in Wien rund 4.500 Anzeigen gegen
Wirte erstattet worden, die sich nach Angaben der selbsternannten Rauchersheriffs nicht

an das Gesetz hielten.

Die Konkurrenz vernichten

Diese Anzeigen wurden vorwiegend von Berufs- oder Hobbydenunzianten erstattet, da die
Gaststätten von den  Ämtern kaum aktiv  kontrolliert  wurden.  Zirka 1.300  Lokalbetreiber
wurden mit Geldstrafen von durchschnittlich  1.000,- Euro belegt. Damit ist die Rechnung
des Gesundheitsministers voll aufgegangen.

Wer sind die Leute welche sich auf einmal bemüßigt fühlen, Anzeigen am laufenden Band
zu erstatten. Nun, ein Teil wird sich sicher aus der Konkurrenz rekrutieren. Denn so einfach

wird man kaum wieder einen Mitbewerber in die Pleite schicken können.

Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe wird empfohlen

Der überwiegende Teil sind offensichtlich Erscheinungen wie der allseits bekannte und
selbst ernannte Rauchersheriff Dietmar Erlacher. Diese Leute besuchen nun Lokale, die
sie vor dem  Inkrafttreten des  Gesetzes nie betreten hätten.  Ihr einziger Grund für ihren
Lokalbesuch ist es zu schauen, ob es etwas zum Vernadern gibt.

Unserer Meinung nach sollten diese Denunzianten unbedingt ärtzliche Hilfe in Anspruch
nehmen,  denn es  erscheint nicht normal  plötzlich Anzeigen gegen Lokalbetreiber zu
erstatten, in deren Lokale diese  Personen früher noch nie einen  Schritt gesetzt haben
und auch nicht setzen würden.

Alles schon da gewesen

Aber eine solche Anti-Raucher-Kampagne ist nichts neues, denn Adolf Hitler war ein mili-
tanter Nichtraucher. Und so wurde bereits im Dritten Reich eine Raucherhatz betrieben
und das Vernadertum gefördert. Unter diesem „Link“ finden Sie einen aufschlussreichen
Beitrag.

(Screen: wikipedia.org/)

Interessantes Sujet aus dem Dritten Reich

Fördergelder und Werbung sind kein Problem

Interessante Nebenaspekte dieser ganzen Angelegenheit sind aber, dass der Tabakanbau
mit EU-Gelder gefördert wird und in  Österreich die Firma  „Tobaccoland“  ganz ungeniert
Werbung für ihre Tabakprodukte betreiben darf.  

Ein Verbot für Tabakwerbung wäre wohl der erste Schritt, um das Gesundheitsempfinden der
Menschen zu stärken. Allerdings dürfte hier der Gesundheitsminister eine Nummer zu klein
sein, denn  Tobaccoland hat eine mächtige Lobby  hinter sich stehen.  So ähnlich dürfte es
sich auch mit der  Milch- und  Käseindustrie verhalten, als diese  bakteriell verseuchten
Käse auf den Markt brachten. Obwohl durch den Genuß einige Leute starben, sah Alois
Stöger nicht wirklich einen Grund zum Handeln.

Rechtfertigung für Bordellbesuch

Aber wieder zurück zum Thema des Rauchverbotes in Lokalen,  bei denen es wesentlich
leichter abzukassieren geht, als bei den mächtigen Lobbysten.  Für die denunzierenden
Nikotinrambos ergibt sich aus diesem Verbot ein gewaltiger Vorteil.

Ab sofort können Erlacher und Co ganz ungeniert ins Bordell gehen, denn auch dort be-
steht Rauchverbot. Im Namen des Nichtraucherschutzes können sie dann dort verweilen,
natürlich nur um zu sehen ob das  Rauchverbot auch wirklich eingehalten wird.  Damit
gibt es auch keine Diskussionen mit der Ehefrau oder Freundin, denn Kontrolle muß sein.

*****

2010-07-07
  

Berufsdenunziant Nikotinsheriff

Schwachpunkt Mensch    

    
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
   
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare 
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“

20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“

Jeder Verantwortliche kann bestraft werden

Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.

Raucherverbot auch im Bordell

Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.

Weites Betätigungsfeld

   
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni

Inhalts-Ende

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