5.118,- Euro im Monat für 6-köpfige Flüchtlingsfamilie


Darum ist Österreich bei den Flüchtlingen so beliebt

 

Nachfolgendes Schreiben, welches zwar schon aus dem Sommer 2015 stammt und scheinbar erst jetzt ans Tageslicht gekommen ist, wurde uns heute zugespielt.  Um nicht in Gefahr zu laufen eine Falschmeldung zu verbreiten, haben wir beim Roten Kreuz in Steyr-Stadt rückgefragt.  Dort wurde uns vom zuständigen Bezirksstellengeschäftsleiter, Mag. Markus B.. die Echtheit des Schreibens bestätigt.  Allerdings war Mag. B. verwundert (fast ein wenig verärgert), dass das betreffende Schreiben an die Öffentlichkeit gelangt ist.

 

 

Mag. Markus B. erklärte uns, dass es sich bei der betreffenden Familie um anerkannte Flüchtlinge handelt, die sechs Monate in der Betreuung des RK standen. Der im Schreiben angeführte Geldbetrag stamme nicht vom Roten Kreuz.  Das Schreiben wurde quasi als Dienstleistung für die Familie erbracht, da diese eine Wohnung gefunden hatten und der Vermieter einen Einkommensnachweis verlangte.

 

Aus dem Schreiben des RK ist erkennbar, dass es sich um eine 6-köpfige Familie handelt.  Das bringt uns zwangsläufig zur Frage, ob auch eine 6-köpfige österreichische Familie, eine staatlich finanzielle Zuwendung von sage und schreibe 5.118,- Euro per Monat erhält?

 

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2017-01-23


Verwaiste Ladezone als Körberlgeld-Beschaffung


Geldbeschaffung für die marode Wiener Stadtkasse

Eine Ladezone ist eine auf Dauer eingerichtete Halteverbotszone für Ladetätigkeit,  die für jede
Person unter den gleichen Bedingungen (Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen) benützbar ist.  Das
setzt natürlich voraus, dass an der Örtlichkeit tatsächlich Ladetätigkeiten durchgeführt werden.

Eine  Ladezone  kann  gemäß  § 43 Abs. 1 StVO  jedes  Unternehmen  beantragen, das ein „er-
hebliches wirtschaftliches Interesse daran hat,  Straßenstellen für die unbedingt notwendige Zeit
und  Strecke  für  Ladetätigkeit  durch  Park- oder Halteverbote freizuhalten (Ladezonen)“.  Das
heißt  im  Klartext,  es  sollte  sich  also zumindest in mittelbarer Umgebung eine Betriebsstätte
befinden, die den Bedarf einer Ladezone nachweisen kann.
Eigentlich  sollte  es  jedermann(frau)  klar sein wofür eine Ladezone dient.   Nicht so einigen
Parksheriffs,  die  im  2. Wiener  Gemeindebezirk  ihren  Dienst  versehen.   Da gibt es in der
Nordwestbahnstraße  vor dem Haus Nummer 5 eine Ladezone.   Diese wurde seinerzeit von
einem dort etablierten Installationsunternehmen beantragt.

Nun  gibt  es diesen Installateur schon  längst  nicht mehr und nicht einmal in mittelbarer Um-
gebung ein Unternehmen, welches diese Ladezone benötigen würde. Dieser Umstand wurde
von Anrainern bereits etliche Male der zuständigen Magistratsabteilung mitgeteilt.

Doch  es  erfolgte  amtlicherseits  keinerlei Reaktion und so stehen die Halteverbotstafeln bis
heute.   Diesen  Umstand  machen  sich  Parksheriffs  zugute  und  strafen  Lenker(innen) ab,
die  ihr  Fahrzeug  in dieser nicht  mehr benötigten und daher sinnfreien Ladezone abstellen.
Übereifrige Angehörige dieser Kapperltruppe ließen sogar Pkws abschleppen.
Solche  Abschleppungen  sieht  die Stadt Wien (MA 48) wörtlich als  „Dienstleistung an den
Wiener(innen)“.   Wir  sehen  dies  allerdings anders,  nämlich als Abzocke der betroffenen
Autofahrer(innen).   Man darf gespannt sein wie lange die  sinnbefreiten  Halteverbotstafeln
noch in der Nordwestbahnstraße 5  stehen werden?
Wir  vermuten  mal,  dass diese bis zum Sankt Nimmerleinstag stehen bleiben.  Immerhin
dienen  sie noch einem Zweck,  nämlich zur Körberlgeld-Beschaffung für die marode Stadt-
kasse der Gemeinde Wien.
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2013-12-08

Von NGOs und nigerianischen Zuhältern


NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz

Jeder  österreichische  Staatsbürger,  sowie  Ausländer  die  in  Österreich  aufhältig  sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig  verantwortlichen Personen,  die daraus resultierenden  Konsequenzen
zu tragen.
Dies  wird jeden Menschen mit  einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten.  Allerdings  gibt es  keine Regel  ohne Ausnahme  und so scheinen  Schwarzafri-
kaner(innen)  vorwiegend  aus Nigeria,  welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs,  die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.

Abschiebungsverhinderung verhindert

In der Nacht von vorgestern auf gestern,  kam es wieder zu einer  Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen).   Es fanden  sich wieder  eine  Anzahl  (rund 65 Personen)  berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar  hatten diese aus  verhinderten  Abschiebungen  in jüngster  Zeit Mut  geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren  sie sich bitterlich darüber,  dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie,  dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich?  Sie können das Recht beugen  ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben,  sondern die Polizei von den Spielchen  entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.

Kein automatischer Aufenthaltstitel

Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen,  dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde.  So traurig dieser  Umstand auch sein möge,
resultieren  aus  Unfällen,  Überfällen etc.,  keine automatischen  Aufenthaltstiteln.  Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.

Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum

Interessant  ist auch das Statement  zur Abschiebung einer  angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen.  Durch die Abschiebung  gelange sie direkt  in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser  Aussage von  Korun ist der Schluss zu ziehen,  dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in  Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.

Was stand in den Asylanträgen?

Interessant wäre es natürlich auch zu wissen,  was im Asylantrag der  Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht.  Aber wir können es uns denken,  denn diese
Anträge  gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat  politisch verfolgt und der Folter,  wenn nicht gar  dem Tod ausge-
setzt.
Wir  glauben,  dass  jene  Nigerianerin schon  in ihrer Heimat  der Prostitution  nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.

Lügengebäude brach zusammen

Bedenkt man,  dass ein nicht unerheblicher  Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen)  ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt  es aber in dieser Causa noch.  Wurden die  nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese,  in ihrer Heimat politisch Verfolgten,  noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
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2011-01-21
 

Der neue Klassenfeind

 

Ahnungsloser Minister

Von den tatsächlichen Verhältnissen am Arbeitsmarkt dürfte Sozialminister Hundstorfer
nicht wirklich viel Ahnung haben, sonst hätte er nachfolgenden Vorschlag, den man ge-
trost als „Schnapsidee“ bezeichnen kann, nicht entwickelt.

Überstunden abbauen

Er meint tatsächlich, dass man durch den Abbau von Überstunden neue Jobs schaffen
und die Arbeitslosigkeit verringern kann. Laut EU-Vergleich arbeiten Frau und Herr
Österreicher in der Woche durchschnittlich 42,9 Stunden und damit am längsten im EU-
Raum.

Würde diese Wochenstundenleistung auf 39,1 Stunden (durchschnittliche Arbeitszeit in

Dänemark) verringert werden, könnten damit 84.000 neue Arbeitsplätze geschaffen
werden. So die Milchmädchenrechnung des Sozialministers.

Leistungsdesorientiert

Naturgemäss stiess dieser Vorschlag bei Gewerkschaften, Arbeiterkammer, Grünen und
SPÖ auf große Zustimmung. Wahrscheinlich hängt das mit der „Leistungsorientierung“
dieser Parteien und Organisationen zusammen.

Klassenfeind Überstunden

Die Überstunden die dem Sozialminister so ein Dorn im Auge sind, werden von arbeitswil-
ligen und leistungsorientierten Arbeitnehmern erbracht. Betriebe sind auf die Leistung dieser
Mitarbeiter angewiesen, da es ansonsten in Produktion oder Dienstleistung Engpässe geben
würde.

Wir haben am 20.05.2009 nachfolgenden Beitrag geschrieben, den sich Herr Hundstorfer viel-

leicht einmal durchlesen sollte.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=244;arbeitsunwillig&catid=1;erstaunliches

Arbeitsunwillen

Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es in exponierten Lagen „wirkliche“ Arbeits-
lose gibt, aber in Großstädten und Ballungszentren es eher am mangelnden Arbeitswillen liegt,
dass wir eine derart hohe „Arbeitslosenrate“ haben.

Es ist doch ein erstaunliches Phänomen, dass Firmen wöchentlich tausende Euros in Stellen-

angebote diverser Tageszeitungen investieren, obwohl so viele Leute keine Arbeit finden.

Vielleicht einmal ein Lokalaugenschein

Vielleicht sollte der Sozialminister auch einmal bei einem Vorstellungsgespräch, eines vom
AMS vermittelten Jobsuchenden dabei sein, um sich selbst ein Bild machen zu können.
Ausser dem Firmenstempel auf dem AMS-Formular, haben diese Leute kein kein anderes
Interesse, geschweige denn an einem Job.

Arbeitswillige bestrafen

Nun will Herr Hundstorfer durch Streichung der Überstunden jene Leute „bestrafen“, die
durch ihren Arbeitswillen einen dementsprechenden Gehalt beziehen, weil sie Überstunden
leisten und dadurch zur Leistungsfähigkeit des Betriebes beitragen.

Durch Abschaffung von Überstunden würde kein einziger Arbeitsplatz geschaffen werden,

sondern im Gegenteil würden Firmen in Gefahr laufen, ihr Plansoll nicht mehr erfüllen zu
können.

Schuss ginge nach hinten los

Die Folge davon wäre, dass Betriebe eventuell in wirtschaftliche Schwierigkeiten schlittern
und dies bis zur Schliessung derselben führen könnte. Dann wären wirklich Arbeitslose
vorhanden.

Ein Lösungsvorschlag

Wir hätten eine bessere Idee zur Senkung der Arbeitslosenrate. Bei zehn angebotenen und
abgelehnten Jobangeboten, der betreffenden „arbeitslosen“ Person, die Arbeitslosenunter
-stützung ersatzlos zu streichen.

Stauni

  
2009-08-14
  

Krisensicherer Job


Haben wir uns geirrt ?

Wir haben in einigen Beträgen das Verhalten der  „Kronen Zeitung“  bezüglich der geschalt-
enen Sexinserate bekritelt.
  
Vielleicht haben wir dem Familienblatt Unrecht getan und diese schalten diese Inserate
überhaupt nicht wegen des fetten Profits, sondern tun dies aus sozialen Gründen.
In Zeiten der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen steigenden Arbeitslosigkeit,
wird es immer schwieriger einen krisensicheren Job zu bekommen.
  
Arbeitssuchende informieren sich immer häufiger in den Medien, welche Jobs noch halb-
wegs gute Zukunftsaussichten haben.

Krisensicher

Da bietet sich das älteste Gewerbe der Welt wie von selbst an. Dieses Gewerbe hat es
immer schon gegeben und wird es immer geben.
Klar, dass dort die Bedingungen bereits auch härter geworden sind. Zahlreiche Dienst-
leister(innen) aus dem ehemaligen Ostblock, haben den heimischen Damen und Herren
eine starke Konkurrenz geschaffen.
Aber alles in allem, dürfte der Job nicht so schlecht sein. Freie Zeiteinteilung mit
freier Preisgestaltung und freies Angebot über die zu erbringenden Dienstleistungen,
haben schon was für sich.

Die Moral

Ja wenn da die sittliche Moral nicht wäre, die so manche(n) von der Wahl dieses
Berufes abhält.
Alles halb so wild denken wir, nachdem das Familienblatt  „Kronen Zeitung“  diesbezüg-
lich sehr geringe bis offensichtlich überhaupt keine moralischen Bedenken hat und
täglich fleissig dafür bezahlte Werbung schaltet.  
In der jugendfreien Tageszeitung kann sich bereits der Nachwuchs ausführlich über
eine eventuell spätere Berufswahl informieren. Einschlägige Angebote und deren Preise
sind im Anzeigenteil des Familienblattes frei ersichtlich.

Keine Reaktion der Krone

Eigentlich dachten wir, dass uns die Kronen Zeitung klagen wird, oder zumindestens
einen bösen Anwaltsbrief schickt. Nichts davon ist eingetreten, leider denn wir hätten
den „Wahrheitsbeweis“ gerne auf den Tisch gelegt.
Das Ganze hätte wahrscheinlich einen schönen Medienrummel nach sich gezogen und
unseren Bekanntheitsgrad noch mehr gesteigert.
Nachdem bei der Kronen Zeitung vermutlich nur Vollprofis am Werk sind, liegt derartiges
sicher nicht in deren Interesse und man hält sich lieber an das Motto  „nicht einmal
ignorieren“.
Stauni
 
2009-04-26
  

Gratis Taxi fahren

  

Neues EU-Verbraucherschutzgesetz 

Die EU plant eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie für die „Neuordnung des Verbraucher-
privatrechts in Europa“.
Diese Richtlinie sieht für Fernabsatzverträge und für alle Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sehr strenge Regeln vor. Der Konsument ist berech-
tigt, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag in Anspruch zu nehmen.
    
Bei derartigen Geschäften muß der Konsument ein Bestellformular unterschreiben, dem ein
„Standard-Widerrufsformular“ beizuliegen hat.
Hier wird es im Dienstleistungsgewerbe, bei dem Aufträge  auf der Strasse abgeschlossen
wurden und kein Vorinkasso getätigt wurde, nach dieser EU-Verordnung recht interessant
werden.

Taxifahrt zum Nulltarif

Rein juristisch könnte man jetzt gratis Taxi fahren. Ein Vertragabschluss über eine Taxifahrt
spielt sich in der Regel ausserhalb eines Geschäftsraumes ab, denn die Strasse wird wohl
nicht als Geschäftsraum zu bezeichnen sein.
    
Der Fahrgast spricht den Taxifahrer auf der Strasse, meist am Taxistandplatz an und
nennt ihm sein Fahrziel. Gemeinsam wird ein Bestellformular ausgefüllt, daß nach dieser
EU-Verordnung gesetzlich zu erfolgen hat.
   
 
Laut EU-Verordnung ist das Gratisfahren juristisch möglich
  
Der Fahrgast setzt sich ins Taxi und der Fahrer bringt ihn an das gewünschte Ziel.
Am Fahrziel angekommen überreicht der Fahrgast statt Geld, daß ausgefüllte
„Widerrufsformular“.
       
Sofern der Taxifahrer jetzt nicht zum ausflippen beginnt, wird er nun sachlich argumen-
tieren, daß er den Auftrag erfüllt habe und der Fahrgast durch seine Dienstleistung
bereichert wurde.
Falsch, denn jetzt kann der Fahrgast entgegnen, daß der Taxifahrer seine Leistung bereits
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und daher kein Geld bekommt.
Er habe als Konsument lediglich das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen.
      
Nun wollen wir uns ein derartiges Szenario in der Praxis gar nicht vorstellen. Aber es
beweist wieder einmal, wie realitätsfremd im  Millionen Steuergelder verschlingenden
EU-Parlament, Gesetze und Verordnungen beschlossen werden oder werden sollen.
       
Stauni
   
2009-02-09

Inhalts-Ende

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