Von NGOs und nigerianischen Zuhältern


NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz

Jeder  österreichische  Staatsbürger,  sowie  Ausländer  die  in  Österreich  aufhältig  sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig  verantwortlichen Personen,  die daraus resultierenden  Konsequenzen
zu tragen.
Dies  wird jeden Menschen mit  einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten.  Allerdings  gibt es  keine Regel  ohne Ausnahme  und so scheinen  Schwarzafri-
kaner(innen)  vorwiegend  aus Nigeria,  welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs,  die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.

Abschiebungsverhinderung verhindert

In der Nacht von vorgestern auf gestern,  kam es wieder zu einer  Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen).   Es fanden  sich wieder  eine  Anzahl  (rund 65 Personen)  berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar  hatten diese aus  verhinderten  Abschiebungen  in jüngster  Zeit Mut  geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren  sie sich bitterlich darüber,  dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie,  dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich?  Sie können das Recht beugen  ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben,  sondern die Polizei von den Spielchen  entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.

Kein automatischer Aufenthaltstitel

Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen,  dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde.  So traurig dieser  Umstand auch sein möge,
resultieren  aus  Unfällen,  Überfällen etc.,  keine automatischen  Aufenthaltstiteln.  Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.

Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum

Interessant  ist auch das Statement  zur Abschiebung einer  angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen.  Durch die Abschiebung  gelange sie direkt  in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser  Aussage von  Korun ist der Schluss zu ziehen,  dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in  Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.

Was stand in den Asylanträgen?

Interessant wäre es natürlich auch zu wissen,  was im Asylantrag der  Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht.  Aber wir können es uns denken,  denn diese
Anträge  gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat  politisch verfolgt und der Folter,  wenn nicht gar  dem Tod ausge-
setzt.
Wir  glauben,  dass  jene  Nigerianerin schon  in ihrer Heimat  der Prostitution  nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.

Lügengebäude brach zusammen

Bedenkt man,  dass ein nicht unerheblicher  Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen)  ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt  es aber in dieser Causa noch.  Wurden die  nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese,  in ihrer Heimat politisch Verfolgten,  noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
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2011-01-21