Heutiger Amtsantritt des neuen Innenministers


Dr. Eckart Ratz übernahm Amtsgeschäfte von Herbert Kickl

 

Im Festsaal des Bundesministeriums für Inneres hat heute, 22. Mai 2019, der neue Ressortverantwortliche Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz vor den Führungskräften die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Herbert Kickl übernommen. „Es geht heute um Verantwortung für Österreich. Ich habe mein ganzes berufliches Leben stets diese Verantwortung in einem anderen Bereich wahrgenommen“, betonte Innenminister Ratz eingangs. Sein größtes Ziel bis zu den vorgezogenen Neuwahlen sei nicht, das „von seinem Vorgänger Geleistete abzubauen oder die Pferde in der Mitte des Flusses zu wechseln“, sondern „das Garantieren der staatlichen Institutionen, im Sinne einer Außensicht dieser staatspolitischen Institutionen“, unterstrich Ratz.

 

„Es gibt diese ganz selbstverständliche Beziehung zwischen Gerichtsbarkeit auf der einen Seite und der Polizei und somit das Innenministerium auf der anderen. Beide Seiten sind aufeinander angewiesen. Gerichtsbarkeit ist ohne Polizei schlicht handlungsunfähig. Die Polizei ist ohne die Gerichtsbarkeit auch nicht das, was man sich von einem modernen Rechtsstaat erwartet“, führte Innenminister Eckart Ratz seinen Zugang zu Justiz und Sicherheitsbehörden weiter aus.

 

Karoline Edtstadler, die Ratz aus ihrer Zeit im Justizministerium kennt, sagte: „Wir sind in einer Situation, in der wir Stabilität sicherstellen müssen. Das sind wir der Bevölkerung Österreichs schuldig. Für diese Stabilität steht Bundesminister Eckhart Ratz.“

 

Sektionschef Karl Hutter begrüßte, als Vertreter der Beamtenschaft des BMI, den neuen Minister: „Wir haben den Auftrag, Österreich zum sichersten Land der Welt, mit der höchsten Lebensqualität zu machen, dazu wollen wir mit ihnen, Herr Bundesminister, einen Beitrag leisten.“

 

Der 65-jährige, gebürtige Vorarlberger Eckart Ratz studierte Jus und promovierte in Innsbruck. Von 1980 bis 1994 war Ratz Richter am Bezirks- und Landesgericht in Feldkirch, danach war er Richter am Wiener Straflandesgericht (Fachsenat für Medienrechtssachen und Strafsachen), ehe er 1997 an den OGH wechselte.

 

2007 wurde Ratz Senatspräsident des OGH, 2011 Vizepräsident des OGH und 2012 Präsident des OGH. Dieses Amt hatte Ratz bis zu seinem Pensionsantritt am 30. Juni 2018 inne.

 

Eckart Ratz ist in Fachkreisen durch seine zahlreichen Veröffentlichungen zum Strafrecht, Medienrecht und Grundrechtsschutz und als Autor und Herausgeber der „Wiener Kommentare“ zum Strafrecht und zum Strafprozessrecht bekannt.

 

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2019-05-22


Mon Cherie

 

Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen

Gestern wurde die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung, des verurteilten
Heurigenwirtes Helmut Osberger vom OGH abgewiesen.
Osberger war wegen versuchten Mordes, an dem Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger,
zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Mit so einer Praline, wurde der Spitzer Bürgermeister vergiftet

Die Wahrheit kennt nur Einer

In einem Indizienprozess kam man zum Schluss, dass der Heurigenwirt den Spitzer
Bürgermeister mit einer vergifteten Praline, nach dem Leben getrachtet hat.
Wir maßen uns hier nicht an zu urteilen, ob Osberger die Tat wirklich begangen hat, oder
ob die Justiz ein Fehlurteil gefällt hat.
Die „wirkliche“ Wahrheit weiß nur Osberger selbst.
Die vom Verteidiger eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde begründete sich unter anderem
auch darauf, dass ein Geschworener während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen
ist und ein schlafender Geschworener könne so auch nicht dem ordnungsgemäßen Verlauf
einer Gerichtsverhandlung folgen.

Erstaunlicher Vergleich

Vom OGH wurde diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Es wäre alles zu verstehen, wenn wir nicht diese erstaunlichen Zeilen in der Wiener Zeitung
und in der Presse entdeckt hätten.
Einen der eingebrachten Kritikpunkte von Osbergers Verteidiger, wonach ein Geschworener
während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen sei, verglich der Vorsitzende und
Senatspräsident des OGH, Eckart Ratz, mit einer „kaputten Glühbirne“, deretwegen
man nicht gleich ein ganzes Haus abreißt. Sei einer der Geschworenen tatsächlich „einmal
kurz nicht aufmerksam“ gewesen, bedeute das nicht, dass das Urteil nichtig sei. Auch Fehler
im Ermittlungsverfahren bzw. in der Verhandlung konnte der OGH keine erkennen
Sollte dieses Zitat der Wahrheit entsprechen, ist dies sehr bedenklich und unserer Meinung
nach, ist diese Aussage eines Richters nicht würdig.
Einen Menschen zu verurteilen und seinen Versuch seine Freiheit wieder zu erlangen, mit
dem Auswechseln einer „kaputten Glühbirne“ zu vergleichen, ist in der Tat erstaunlich.

Wird Widerspruch belohnt ?

Die Erhöhung des Strafmaßes von 20 Jahre auf „Lebenslang“, erscheint uns subjektiv
betrachtet wie eine „Belohnung“ dafür, dass man es gewagt hatte eine Nichtigkeitsbe-
schwerde einzubringen.
Laut Verteidiger N. Rast liegen bereits Beweise vor, welche die Unschuld von Osberger
bestätigen sollen.
Aus diesem Grund wird man sich auch um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen.
Sollte dieses Verfahren auch in die Hose gehen, kann Osberger, wiederum subjektiv
betrachtet froh sein, dass es in Österreich keine Todesstrafe mehr gibt.
Stauni
 
2009-03-20
   

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