Unversperrte Lokaltüre
Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.
Einbruch vermutet
Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.
Keine Nachschau in der Geschäftskartei?
Anstatt nun die Telefonnummer des Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.
Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes ohnehin seine Telefon-
nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts-
führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur
die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.
Gefahr um Verzug?
Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.
Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer
Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.
Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen
Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.
War der Polizist verwirrt?
Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009
Feuerwehr trifft Mitschuld
Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.
*****
2010-03-16
Dem Beamten die Würde genommen
Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben. Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.
Möglicherweise Anstieg der Kriminalität
Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.
Wichtige Verhaltensregeln
Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
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2010-03-12
Ausufernde Kriminalität
Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern überschwemmt. Einbrüche und Raubüberfälle stehen an der Tagesordnung.
Auch vor Mord wurde nicht zurückgeschreckt, wie einige traurige Beispiele jüngst vergang-
ener Zeit bewiesen haben.
(Fotoquelle: www.bundesheer.at)
Sinnvolle Aufgabe des Bundesheeres: Schutz der österreichischen Grenzen
Bericht des Rechnungshofes
In dem heute veröffentlichten Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass von Dez. 2007 bis April
2009 rund 12.000 Soldaten im Assistenzeinsatz, im östlichen Grenzraum eingesetzt waren. In
diesem Zeitraum wurden 2.246 Mal sicherheitsrelevante Wahrnehmungen getätigt und in
enger Abstimmung mit den Behörden entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Also gesamt gesehen eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis.
Die Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf
rund 29,3 Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des Assistenzeinsatzes zu be-
rechnen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht
werden, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze Assistenz leisten. Dies wurde aber im
Bericht des Rechnungshofes verabsäumt.
Präventivmassnahme gegen Verbrechen
Eines steht auf jeden Fall fest, dass durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres eine
Präventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben
gerettet hat. Sicherlich haben die Soldaten an der Ostgrenze auch dazu beigetragen, die
ausufernde Kriminalität etwas einzudämmen.
Pilz sieht ein Fiasko
Da vernehmen wir doch mit Erstaunen, was der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz von
sich gibt. „Der Assistenzeinsatz ist ein Fiasko, und das wahre Ausmaß noch schlimmer als
wir dachten“, meint der Sicherheitsexperte der Gutmenschenpartei in einer heutigen APA-
OTS Aussendung.
Was Pilz wohl damit meint. Sieht er es vielleicht als Fiasko, dass noch nicht mehr Menschen
durch raubende Ostblockbanden umgebracht worden sind, weil diese doch etwas Hemm-
ungen haben, wenn sie sich schwerbewaffneten Soldaten gegenüber sehen.
Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung
Auch weist er darauf hin, dass der Assistenzeinsatz seit der Schengen-Grenzöffnung nicht nur
verfassungswidrig, sondern auch völlig sinnlos ist. Na ja, Pilz wird die Sinnlosigkeit dieses
Einsatzes sicherlich von seiner schwer gesicherten Wiener Wohnung aus beurteilen können.
Vielleicht sollte er sich einige Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal
sehen, ob er dann nicht seine Meinung schnellstens ändert.
Und wenn Pilz schon so auf der Verfassung herumreitet, sollte er sich diese einmal genau
durchlesen. Denn die Verfassung gewährleistet unter anderem auch, den Schutz der Be-
völkerung. Dieser wäre mit einer Beendigung des Assistenzeinsatzes nicht mehr gegeben.
Schutz von Menschenleben nicht notwendig
Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Fenster hinausgeworfenes Steuergeld. Da
stellt sich für uns die Frage, was ist diesem Mann eigentlich ein Menschleben wert? Mit
seiner heutigen Aussage, indem er für die Einstellung des Assistenzeinsatzes plädiert,
nimmt er billigend in Kauf, dass in Österreich Menschen beraubt, bestohlen und ermordet
werden können. Da klingen die polemischen Hetzreden eines H.C. Strache wie eine Mär-
chenstunde, wenn man sich die geistigen Ergüsse des Dr. Peter Pilz anhört.
Alternative Eiserner Vorhang
Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres gäbe es noch. Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem Grünen Pilz wahrscheinlich auch nicht ge-
fallen. Er hätte sicher ein Problem damit, dass räuberische Ostblockbanden nicht mehr
ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.
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2010-03-08
Neues Betätigungsfeld für Anwältinnen
Anwältinnen dürften offensichtlich mehr Mitleid mit Tätern haben, als mit deren Opfer. Im
Beitrag „Die Anwältin und der Bankräuber“ haben wir berichtet, dass die Verteidigerin
eines professionellen Bankräubers, eine Anzeige wegen Mordversuch gegen einen Sicher-
heitsmann erstattete.
Der Securitymann hatte den Bankräuber angeschossen, nachdem dieser jenes Bankinstitut
überfallen hatte, indem er seinen Dienst versah. Was für uns damals wie ein schlechter Scherz
aussah, dürfte sich im Damenkreis der Strafverteidiger zu einer Modeerscheinung entwickeln.
Kremser Einbrecher verspürt Seelenpein
Jener 17-jährige Komplize der im August 2009 am Supermarkt-Einbruch in Krems beteiligt
war und inzwischen rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, verspürt auf einmal
seelische Qualen.
Grund seines Seelenschmerzen ist nicht etwa Reue für seine begangene Straftat, sondern
der Umstand dass sein 14-jähriger Freund und Komplize bei dem Einbruch erschossen wurde.
Er fordert nun über seine Anwältin Schmerzensgeld, für den erlittenen Verlust seines Freun-
des.
Er hat sich als Privatbeteiligter dem noch ausständigen Verfahren gegen den Polizisten an-
geschlossen, der die tödlichen Schüsse vermutlich in Notwehr oder angenommener Notwehr
abgab.
Hoffentlich Freispruch
Man kann nur hoffen, dass der betroffene Polizist einen Freispruch erhält. Denn wie der
„Mordanschlag“ gegen einen Polizeibeamten in Wien Ottakring beweist, kann niemand
in einen potentiellen Täter hineinsehen.
Bei Strafmass oder Strafverkürzung berücksichtigen
Möglicherweise führen aber die erstaunlichen Forderungen dieser Verbrechern auch dazu,
dass sie bei der Strafbemessung, bzw. Strafverkürzung ihren Niederschlag finden. Denn ein
Täter der nichts anderes im Sinn hat, als aus seinem vereitelten Verbrechen noch Kapital
zu schlagen und jene Personen anklagt die seiner Laufbahn zumindest ein vorläufiges Ende
gesetzt haben, zeigt nicht wirklich dass er seine Tat bereut.
Bei allem Respekt für die gesetzlich zugesicherte Verteidigung eines Straftäters die gewähr-
leisten soll, dass dieser nach besten Gewissen vertreten wird. Die Forderungen der beiden
Anwältinnen haben unserer Ansicht nach, mit einer solchen nichts mehr zu tun und sind in
der Tat mehr als erstaunlich.
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2010-03-08
Assistenzeinsatz beenden?
„Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres muss jetzt sofort beendet werden“, so steht es
in einer heutigen APA-OTS Meldung. Diese sicherheitsfeindliche Äusserung kommt, wie
könnte man es sich anders erwarten, von den Grünen in der Person des Michel Reimon.
Reimon ist Spitzenkandidat der Grünen bei der Landtagswahl im Burgenland und bezeich-
net den Assistenzeinsatz des Heeres, als reine Wahlwerbetaktik der SPÖ. Das Seitens der
Grünen laufend realitätsfremde Aussagen abgegeben werden ist man ja bereits gewohnt.
Kein stolzer Österreicher
Allerdings schlägt nun Reinhold Lopatka (ÖVP-Staatssekretär im Finanzministerium) in die
selbe Kerbe. Dieser erklärt in einem heutigen „Standard-Interview“ allen Ernstes, dass sich
der finanzielle Aufwand zu den geringen Aufgriffen nicht rechne.
Wenn dies tatsächlich so ist würde es eigentlich bedeuten, dass die Präsenz des Militärs
in dieser Region erhöht gehört, um die Schlagkräftigkeit der Soldaten zu erhöhen.
Die erstaunlichste Aussage die Lopataka in diesem Interview tätigte, wollen wir
zitieren:
„Ich bin weder stolz darauf, ein Steirer zu sein, noch stolz darauf, ein Österreicher zu
sein, aber glücklich darüber. Ich bin glücklich in Europa geboren zu sein und nicht in
Schwarzafrika. Bei uns sind die Chancen für einen Durchschnittsbürger um ein viel-
faches höher, als in anderen Teilen der Welt.“
Herr Lopatka, treten Sie zurück!
Na da dürfen wir als Österreicher aber glücklich darüber sein, ein Regierungsmitglied in
unseren Reihen zu habe, der nicht stolz ist Steirer, bzw. Österreicher zu sein. In Anbe-
tracht dieser Aussage kann Herrn Lopatka nur angeraten werden, seine Ämter zurück-
zulegen.
Wir fragen uns aber ob er sich dazu überwinden kann, seinen fürstlichen aus Steuergeld
finanzierten Gehalt anzunehmen, obwohl er nicht stolz ist Österreicher zu sein.
Aber kommen wir nochmals auf die von Lopatka angespochenen Kosten zurück. Während
seine Parteikollegin Maria Fetker weder Mühe noch Kosten scheut und in einer betroffenen
Region ein Asylantenlager errichten will, um die Sicherheit der dort lebenden Bevölkerung
noch mehr zu gefährden, ist der Preis für das Leben und Eigentum österreichischer Staats-
bürger auf einmal zu hoch.
Nur mehr Berichte über brutale Verbrechen
Nach dem brutalen Raubmord im Vorjahr in der kleinen Ortschaft Pachfurth, patroullieren
auf einmal wieder Soldaten durch die Landschaft. „Normale“ Einbrüche finden gar keinen
Einzug in die Meldungen der Tageszeitungen mehr, da diese sonst täglich eine Sonderaus-
gabe auflegen müßten.
„Nur“ noch brutale Verbrechen, wie der Überfall in der Vorwoche auf einen bekannten Parn-
dorfer Gastronom, oder der „gestrige Einbruch“ in ein Einfamilienhaus in Berg (Bezirk Bruck/L.),
bei dem die Hausbesitzer an die Heizkörper gekettet wurden, sind noch in den Tageszeitungen
zu lesen.
Leute die sich wehren sind böse
Wenn es nach so manchen Realitätsentrückten Politiker geht, müßten sich die Österreicher
allesamt ermorden und berauben lassen. Wenn sich ein Opfer seiner Haut wehrt und einen
rumänischen Räuber erschiesst, ist dieser sofort der Bösewicht.
Gutmenschen sollten einen Ortswechsel vollziehen
Eigentlich schade, dass Leute wie Reimon, Lopatka und Co nicht in grenznahen Ostreg-
ionen wohnen, um die tägliche Situation live zu erleben. Häuser stehen in etlichen Döfer
ohnehin bereits zum Verkauf, da viele Leute die Schnauze voll hatten und wegzogen.
Also meine Damen und Herren der Gutmenschenfraktion und der, welche Finanzen über
die Sicherheit stellen. Machen Sie von den Immoblienangeboten in den grenznahen Ost-
regionen Gebrauch und übersiedeln Sie aus Ihren noblen Villenviertel. Wir garantieren
Ihnen, dass Sie Ihre Meinung innerhalb eines Jahres grundlegend ändern werden.
*****
2010-02-14
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
*****
2010-01-28
Einbruch
Heute ist unbekannten Tätern das gelungen, was sie bereits am „22.09.2009“ versucht
haben. Sie haben in die Wohnung des unter sehr mysteriösen Umständen verstorbenen
Roland Komuczky eingebrochen.
Präpariertes Türschloß
Offensichtlich wurden sie bei ihrem damaligen Einbruchsversuch, in die amtlich versiegelte
Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse gestört. Das damals präparierte Türschloß wurde
heute zwischen 10:45 und 12:40 Uhr entfernt und die Täter drangen in die Räumlichkeiten
ein.

Schloß wurde am 22.09.2009 präpariert Heute wurde das Schloß von u.T. entfernt
Nachbarin entdeckte Tat
Der Tatzeitraum steht deshalb fest, weil die Nachbarin um 10:45 Uhr ausser Haus ging
und zu diesem Zeitpunkt das Schloß noch in Ordnung war. Als sie um 12:40 Uhr wieder
nach Hause kam, entdeckte sie den Einbruch und verständigte den Vater des Verstorbenen.
WEGA stürmte Wohnung
Dieser rief sofort bei der Polzei an. Drei Funkstreifen unter dem Kommando von „Ludwig 3“
fuhren zum Tatort. Da man nicht sicher war ob sich die Täter noch in der Wohnung befanden,
wurde die „WEGA“ verständigt.
Die Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung, jedoch die Täter hatten sich schon
aus dem Staub gemacht. Die Einbrecher hatten die Räumlichkeiten buchstäblich auf den
Kopf gestellt. Offensichtlich waren sie auf der Suche, nach Bargeld oder sonstigen
Wertgegenstände.

Das Foto konnte von A. Komuczky nur durch die beschädigte Tür geschossen werden,
da die Polizei keinem Zivilisten erlaubte den Tatort zu betreten.
Jede Menge DNA-Spuren
Kurze Zeit später traf die Spurensicherung des KK-Süd ein und begann vorhandene Spuren
zu sichern. Fingerabdrücke konnten keine festgestellt werden, jedoch waren jede Menge
DNA-Spuren vorhanden, die gesichert wurden.
Die Täter dürften vermutlich Handschuhe getragen haben, vergaßen aber in ihrer Blödheit
dass immer DNA-Spuren (Schweisstropfen, Haare, Hautschuppen) am Tatort zurückbleiben,
es sei denn sie hätten ein „Ganzkörperkondom“ getragen.
Ermittler halten sich bedeckt
Vermutlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die „schlauen“ Einbrecher gefasst
werden. Auch im mysteriösen Todesfall des R. Komuczky laufen die Ermittlungen auf Hoch-
touren.
Mittlerweile hat es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Allerdings hält sich die „KD 1“
(ehemaliges Sicherheitsbüro) sehr bedeckt. Ausserdem wurde über den Fall Komuczky eine
Nachrichtensperre verhängt.
Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Causa entwickelt und was dabei
herauskommen wird. Wir bleiben mit Sicherheit an dieser Angelegenheit dran.
Stauni
2009-10-20
Verlängertes Kindergeld
Folgende Nachricht war gestern auf http://teletext.orf.at/ Seite 115 zu lesen:

Wenn wir das richtig lesen, bekommen all jene das Kindergeld länger, wo sich ein Elternteil
in Haft befindet oder jene die eine Wegweisung gegen den anderen Elternteil beantragt
haben.
Prämie bei Haft
Das mit der Haft muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sitzt ein Elternteil auf
Grund seines kriminellen Verhaltens im Gefängnis und der restliche Familienclan wird mit
einer Prämie, in Form eines verlängerten Kindergeldes belohnt. Das wird bestimmt den
Opfern der Straftaten besonders gut gefallen.
Überlegenswert ?
Diese „Prämie“ wird auch sicher bei den redlichen Eltern unseres Landes ein „positives“
Echo auslösen. Vielleicht wird sich der Eine oder Andere überlegen weiterhin sein Geld
ehrlich zu verdienen.
Keine Sorgen mehr
War bis jetzt immer die Sorge gegeben, bei einem kleinem Einbruch erwischt zu werden und
eine unversorgte Familie zu hinterlassen, so besteht diese für die Zukunft nicht mehr.
Der Staat springt ohnehin finanziell in die Presche, solange sich der eine Elternteil in staat-
licher Obhut befindet. Ein wirklich erstaunliches System.
Nebenverdienst ?
Ein schönes Körberlgeld lässt sich mit der beantragten Wegweisung machen. Da werden sich
doch sicher einige Schlaue finden, die das voll ausnützen. Wird es knapp in der Familienkassa,
beantragt man einfach eine Wegweisung und schon rollt der Rubel vom Vater Staat.
Wegweisung tut nicht weh
So eine kleine Wegweisung hat noch niemanden geschadet und die Einhaltung wird ohnehin
nicht kontrolliert, soferne nicht der andere Elternteil um Hilfe ruft.
Wir vermuten das in naher Zukunft sehr viele Wegweisungen beantragt werden.
Stauni
2009-08-26
Kein Unbekannter
Eine erstaunliche Feststellung konnten wir im Online-Magazin Blaulicht&Graulicht entdecken.
Über den Autor Marcus J. Oswald, selbsternannter Machtfaktor im Internet, haben wir schon
desöfteren berichtet.
Es ist jener Mann der das Kunststück zusammenbrachte, eine einstweilige gerichtliche Ver-
fügung wegen Cyberstalking (Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre § 382g EO) zu erhalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=307;cyberstalking-&catid=1;erstaunliches
Kritik am Schusswaffengebrauch
Aber zurück zum eigentlichem Thema. Wir stehen dem Schusswaffengebrauch der Kremser
Polizisten, beim Einbruch in einem Merkur-Markt in Krems, nach wie vor sehr kritisch gegen-
über.
Nicht verniedlichen
Unseren Standpunkt haben wir auch in mehreren Beiträgen klar dargelegt. Jedoch darf bei
aller Argumentation gegen diesen Schusswaffengebrauch, nicht die Realität aus den Augen
verloren werden.
Einbrecher jeglichen Alters, haben eine gewisse kriminelle Energie. Sie dringen in die Privat
-sphäre von Personen ein, um diese zu bestehlen. Auch haben Begegnungen mit Einbrechern,
für den Haus- oder Wohungsbesitzer schon desöfteren mit gesundheitlichen Schäden geendet,
da der Ertappte zu einer Waffe gegriffen hat.
Machtfaktor analysiert Einbruch
Da ist es doch umso erstaunlicher, dass Marcus J. Oswald, der als Online-Gerichtsreporter
eigentlich diesbezügliche Erfahrung haben müsste, derartiges in seinem Journal schreibt.
Wörtliches Zitat aus B&G:
Dieses Journal brachte sich in die Berichterstattung zum “Fall Krems” nicht ein. Es wird nur
dieses gesagt: Jeder Polizist muss wissen, Grundschule der Kriminalistik, dass ein Einbrecher
immer unbewaffnet ist. Es ist atypisch, dass mitten in der Nacht ein Einbrecher in einen lee-
ren, unbewohnten Supermarkt einsteigt und ein geladenes Schießeisen dabei hat. Daher war
immer und zu jeder Sekunde klar, dass nicht geschossen wird. Außer von der Polizei. Die offen
-bar in Krems schlecht ausgebildet ist.
Wie kommt man auf so eine Idee ?
Mag sein das die Polizisten schlecht ausgebildet waren oder einfach nur die Hosen voll hatten.
Aber wie um Himmels Willen, kommt Oswald zu der absurden Idee, dass Einbrecher stets un-
bewaffnet sind.
Gerade in letzter Zeit, in der etliche Ostblockbanden ihr Unwesen in unserem Lande treiben,
kann mit absoluter Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese stets bewaffnet sind,
selbst wenn sie „nur“ einen Einbruchsdiebstahl begehen.
Sich selbst der Nächste
Erstaunlich ist auch, dass Oswald um seine eigene Sicherheit derart besorgt ist, sodass er
stets einen Hammer, einen abzugsbereiten Feuerlöscher und zwei Messer parat hat, falls
wer in seine Wohnung eindringt.
Dies ist nicht auf unserem „Mist“ gewachsen, sondern die Auflistung des o.a. Waffenarsenal
hat Marcus J. Oswald selbst in seinem Journal geschrieben. Tja, so ist er nun mal der Macht-
faktor des Internet, Wasser predigen und Wein trinken.
Stauni
2009-08-19
Einer von zahlreichen Einbrüchen
Eigentlich wäre dieser Vorfall, wie er in letzter Zeit leider zahlreich vorkommt, keinen Bei-
trag wert. Allerdings verleiten uns Parallelen dieser Straftat mit der in Krems doch dazu,
einige Zeilen zu schreiben.
Die zwei Einbrecherteenies Nikola T. (15) und Mirza D. (17) hielten nicht viel von redlicher
Arbeit und versuchten mit einem Einbruchsdiebstahl ihre Finanzen aufzubessern.
Stiller Polizeialarm
Heute früh, gegen 02:30 Uhr stiegen sie in eine Gaststätte in der Gußriegelstrasse im 10.
Wiener Gemeindebezirk ein. Sie packten zahlreiches Diebesgut, wie Alkoholika und Ziga-
retten in ein mitgebrachtes Supermarkt-Einkaufswagerl.
Was sie nicht wussten, dass sie einen stillen Alarm zur Polizei ausgelöst hatten. Als sie
ihre Beute abtransportieren wollten, traf für die beiden Einbrecherkids völlig unerwartet
eine Funkstreife ein.
Überwältigung ohne Schusswaffen
Die Kids versuchten ihr Heil in der Flucht, wurden aber von den Polizeibeamten über-
wältigt und festgenommen. Die beiden Jugendlichen gestanden ihre Tat und wurden
angezeigt. Die Gegenstände wurden an den Besitzer zurückgegeben.
Glücklicher Ausgang für die Kids
Hätten die beiden Nachwuchsganoven ihren „Coup“ einige Tage vorher in einem Merkur
-markt in Krems abgezogen, würde einer der beiden Täter möglicherweise keinen Richter
mehr brauchen. „Wien ist eben doch anders.“
Stauni
2009-08-13
Langsam kommt Licht ins Dunkel
Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.
Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.
Tatverdächtiger einvernommen
Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.
Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde
durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Keine Notwehrsituation
Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.
Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.
Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm
Beamte noch immer nicht einvernommen
Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.
Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.
Untersuchungshaft
Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.
Maulkorb ?
Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.
Kein Mitleid mit Einbrecher
Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.
Aufklärung oder Vertuschung ?
Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.
Stauni
2009-08-06
Der Einbruch
Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.
Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.
Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.
Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen
Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.
Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in
völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.
High Noon im Merkur-Markt
Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.
Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen
Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.
Zahlreiche Widersprüche
Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.
Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.
Wahllos oder gezielt geschossen ?
Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.
Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.
Angst vor Kinder
Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen, ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.
Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-
bande gegenüber gestanden wären.
Polizisten in psychologischer Betreuung
Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.
Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-
ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.
Sonderbehandlung für Beamte
In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.
Wie würde es Ihnen ergehen ?
Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.
Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen
würde.
Stauni
2009-08-05
Entmündigt
Früher gab es den Ausdruck „Entmündigter“, für Personen die nicht ganz im
Besitz ihrer geistigen Kräfte waren. Heutzutage drückt man sich vornehm aus und
verwendet das Wort „Besachwalterte“ für diese Leute.
Beim Thema „Sachwalterschaft“ wiehert der Amtsschimmel besonders.
Ein Beispiel: Wenn ein Nicht-Besachwalterter einen Zigarettenautomaten absichtlich zer-
kratzt, kann sein, dass er zwei Monate bedingt vom Strafrichter erhält.
Keine Anzeige
Wenn ein Besachwalterter das gleich tut, wird er nicht einmal angezeigt. Besachwalterte
genießen die Freiheit der Narren. Sie arbeiten nichts, leben vom Staat, dürfen im Internet
unbehelligt jeden Schwachsinn schreiben und können mehr oder weniger auch ungeschoren
kriminell werden.
Ein solcher Mann narrte jahrelang die Wiener Polizei im Nobelviertel Döbling.
Ein 49-jähriger Ingenieur war als Querulant und Einbrecher bekannt. Doch das
Gericht verweigerte einen Hausdurchsuchungsbefehl, weil bei einem Besach-
walterten dieser nur bei Gefahr für Leib und Leben ausgestellt wird.
Der Ingenieur konnte unbehelligt einbrechen
Somit konnte der Mann weiterhin seinen kriminellen Neigungen nachgehen.
Er beging Einbrüche am laufenden Band.
Es wurde lebensgefährlich
Jetzt geschah dieses: Er knackte einen Audi und fuhr rund 600 Kilometer durch Wien.
Erst als er wieder losfahren wollte, wurde er festgenommen. Jetzt lag eine Gefahr für Leib
und Leben vor und es gab auch eine Hausdurchsuchung.
Dort fand man allerlei, wie Navigationssysteme , Ausweise, Handys, Geld und
anderes Diebsgut. Es soll aus 60 (!) Autoeinbrüchen stammen.
Nicht geschäftsfähig
Es ist interessant zu beobachten, dass kriminelle Besachwalterte weiterhin mit Glacehand-
schuhen angefasst werden.
Sie sind eine Gefahr für ihre Mitmenschen und das Geschäftsleben.
Wenn sie schon strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen
werden können, sollten sie wenigsten hier untergebracht werden !
Nimmt sich ein Mensch einen Kredit oder Anwalt und wird er dann besachwaltert, kann er
Jahre danach die Rechnung zurückfordern, weil er argumentieren kann, er war damals schon
nicht mehr Herr seiner Sinne.
Es gibt Banken und Anwälte in Wien, die bereits diese Erfahrungen gemacht haben.
Bedenkliche Entwicklung
Der kriminelle Ingenieur, der im Verdacht steht, 60 Autos aufgebrochen zu haben sitzt nun
in Haft. Lange hat es gedauert.
Das Sachwalterschaftsgesetz schafft eine Zweiklassengesellschaft vor dem Recht, über die
man nachdenklich werden muss.
Aus einem gesunden Rechtsempfinden heraus, fühlt sich fast jeder Mensch durch
den Staat, gegen kriminelle Subjekte beschützt.
Wenn nun dieses Rechtsempfinden dadurch gestört wird, dass jemand sein
Recht auf Schutz verliert, weil es sich beim Täter um einen Besachwalterten
handelt, kann dies bedenkliche Entwicklungen zur Folge haben.
Selbstschutz
Nehmen wir ein Beispiel an, ein Besachwalterter bricht Herrn Müller mehrmals
seinen Autospiegel ab. Die Polizei kann nicht einschreiten, da ein abgebrochener
Autospiegel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.
Irgendwann wird es Herrn Müller wahrscheinlich zu bunt und er wird sich, bzw.
sein Eigentum „selbst schützen“.
Das eine derartige Aktion eines Selbstschutzes auch aus dem Ruder laufen kann,
sollten sich die Verantwortlichen einmal vor Augen führen.
Stauni
2009-03-12