Der Einbruch
Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markteingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.
Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.
Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.
Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen
Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aberkeine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.
Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in
High Noon im Merkur-Markt
Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.
Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen
Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss- verletzung verstarb.
Zahlreiche Widersprüche
Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen- lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher, bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.
Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.
Wahllos oder gezielt geschossen ?
Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugelin der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.
Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.
Angst vor Kinder
Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen, ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.
Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-
bande gegenüber gestanden wären.Polizisten in psychologischer Betreuung
Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.
Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-
Sonderbehandlung für Beamte
In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, wasja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“ ordentlich „brummen“ müßte.
Wie würde es Ihnen ergehen ?
Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden inIhrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.
Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen
Stauni
2009-08-05