Neues Betätigungsfeld für Anwältinnen
Anwältinnen dürften offensichtlich mehr Mitleid mit Tätern haben, als mit deren Opfer. Im
Beitrag „Die Anwältin und der Bankräuber“ haben wir berichtet, dass die Verteidigerin
eines professionellen Bankräubers, eine Anzeige wegen Mordversuch gegen einen Sicher-
heitsmann erstattete.
Der Securitymann hatte den Bankräuber angeschossen, nachdem dieser jenes Bankinstitut
überfallen hatte, indem er seinen Dienst versah. Was für uns damals wie ein schlechter Scherz
aussah, dürfte sich im Damenkreis der Strafverteidiger zu einer Modeerscheinung entwickeln.
Kremser Einbrecher verspürt Seelenpein
Jener 17-jährige Komplize der im August 2009 am Supermarkt-Einbruch in Krems beteiligt
war und inzwischen rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, verspürt auf einmal
seelische Qualen.
Grund seines Seelenschmerzen ist nicht etwa Reue für seine begangene Straftat, sondern
der Umstand dass sein 14-jähriger Freund und Komplize bei dem Einbruch erschossen wurde.
Er fordert nun über seine Anwältin Schmerzensgeld, für den erlittenen Verlust seines Freun-
des.
Er hat sich als Privatbeteiligter dem noch ausständigen Verfahren gegen den Polizisten an-
geschlossen, der die tödlichen Schüsse vermutlich in Notwehr oder angenommener Notwehr
abgab.
Hoffentlich Freispruch
Man kann nur hoffen, dass der betroffene Polizist einen Freispruch erhält. Denn wie der
„Mordanschlag“ gegen einen Polizeibeamten in Wien Ottakring beweist, kann niemand
in einen potentiellen Täter hineinsehen.
Bei Strafmass oder Strafverkürzung berücksichtigen
Möglicherweise führen aber die erstaunlichen Forderungen dieser Verbrechern auch dazu,
dass sie bei der Strafbemessung, bzw. Strafverkürzung ihren Niederschlag finden. Denn ein
Täter der nichts anderes im Sinn hat, als aus seinem vereitelten Verbrechen noch Kapital
zu schlagen und jene Personen anklagt die seiner Laufbahn zumindest ein vorläufiges Ende
gesetzt haben, zeigt nicht wirklich dass er seine Tat bereut.
Bei allem Respekt für die gesetzlich zugesicherte Verteidigung eines Straftäters die gewähr-
leisten soll, dass dieser nach besten Gewissen vertreten wird. Die Forderungen der beiden
Anwältinnen haben unserer Ansicht nach, mit einer solchen nichts mehr zu tun und sind in
der Tat mehr als erstaunlich.
*****2010-03-08