Erstaunlicher Dienst am Bürger


Unversperrte Lokaltüre

Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.

Einbruch vermutet

Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.

Keine Nachschau in der Geschäftskartei?

Anstatt nun die Telefonnummer des  Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.

Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes  ohnehin seine Telefon-
nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts-
führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur
die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.

Gefahr um Verzug?

Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.

Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer

Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.

Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen

Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.

War der Polizist verwirrt?

Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009

Feuerwehr trifft Mitschuld

Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.

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2010-03-16