Haftprivilegien für prominente Straftäter


Causa Auer-Welsbach wird bei Justizministerin hinterfragt

„Herr  Auer-Welsbach hat persönlich und mit seinem Unternehmen AvW Invest zahlreichen
Personen  durch  seine  betrügerischen  Handlungen  großen  finanziellen und persönlichen
Schaden zugefügt. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauten – oft auch falsch beraten durch
Banken  und  Finanzberater –  große  Teile  ihres  Ersparten  im guten Glauben Herrn Auer-
Welsbach an und trauten seinen Versprechungen. Für seine Betrügerische Vorgangsweise
wurde  Herr  Auer-Welsbach  wegen  schweren  Betrugs,  Untreue  und Bilanzfälschung im
Jänner 2011  zu  acht Jahren Gefängnis verurteilt.  In letzter Zeit wurde aber der Straftäter,
der seine Haft eigentlich in der Justizanstalt Graz-Karlau absitzen sollte, in Kärnten wieder-
holt in der Öffentlichkeit gesehen“, berichtet FPÖ-NAbg. Martin Strutz.
 
Seit einigen Monaten soll es für den 56-jährigen Hafterleichterungen geben.  Er dürfe das
Gefängnis einmal in Monat ohne Bewachung verlassen, auch über Nacht, schildert Strutz.
„Bereits  nach  wenigen  Monaten  wurde dem prominenten Häftling ein gelockerter Straf-
vollzug zugestanden, bei dem er auch Ausgänge hat. Er muss auch keine Fußfessel tra-
gen,  um  den  Aufenthaltsor   feststellen zu können,  was  in Anbetracht einer möglichen
Fluchtgefahr  mehr  als  zu  hinterfragen ist.   Sollten die Berichte über diesen als extrem
gelockert zu bezeichnenden Strafvollzug stimmen, so ist es ein offener Affront gegen die
Grundsätze des Strafzweckes – und vor allem der Generalprävention.   Der Öffentlichkeit
wird deutlich vermittelt,  dass das tatsächliche Haftübel, welches gemäß der verhängten
Strafhöhe,  in Hinblick auf den angerichteten Schaden,  für angemessen erachtet wurde,
durch  den  geübten  Strafvollzug  zunichte  gemacht  wird“,  äußert FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer dazu.
 
Strutz und Fichtenbauer haben bezüglich dieser Haftprivilegien von Herr Auer-Welsbach
eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gestellt. (Quelle: APA/OTS)
 
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2013-01-31
 

Weihnachtswunder


Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wollten Sie sich  schon einmal,  gegen eine an Ihnen  durchgeführte  Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen,  denn  dies  ist eine  Straftat und nennt sich  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben,  wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt,  der Sie keinen Euro gekostet hat?  Nein?  Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.

Abbruch der Abschiebung

Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.

Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine  Geschichte niemand ab und er wurde zum  Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam

es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.

Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr

Ousmane Camara,  der  sich  illegal  in  Österreich  aufhält und  keinen festen  Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“  in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.

Gestern wurde der  Schwarzafrikaner gegen eine  Kaution von 5.000,- Euro  auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen,  der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-

sitz aufweisen kann.  Da hätte  Helmut Elsner wohl gerne mit  Ousmane Camara getauscht.

Zangers Weihnachtswunder

Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht.  Wir finden es  ebenfalls verwunderlich,  einen Mann  der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und  nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.

Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von  RA Zanger erstaunlich. Dieser meint,  dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher

habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Interessante  These wenn man bedenkt,  dass die Angaben von  Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal  eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser

seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.

Interessantes Video

Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt  wurde und  Aussagen von Camara,  dessen  Freunde und  dem Anwalt  Zanger
festgehalten sind.

Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier  „ANKLICKEN“


Wir wollen  dieses  Video gar nicht näher  kommentieren,  denn wir  überlassen es unseren
Leser(innen)  selbst,  den erstaunlichen  Unterhaltungswert  dieses  Streams zu  beurteilen.
Auf eines sind  wir jedenfalls  gespannt und zwar,  ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.

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2010-12-25
 

Die Elsner-Verschwörung


Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause
entlassen.

Haben in der Haft abgebaut

Beide Taten waren kaltblütig geplant und hatten jeweils den Tod eines Menschen zur
Folge. Zwar waren die Täter keine Teenies mehr, aber die Ausführung ihrer Taten haben
viel Brutalität und eine gewisse Kraftanstrengung gefordert.

In der Haft bauten die Beiden offensichtlich so stark ab, sodass man zum Schluss kam, dass
sie keine Gefahr mehr für ihre Mitmenschen und aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig
sind. Und das bei zwei Mörder.

Warum sitzt Elsner noch?

Da fragen wir uns doch allen Ernstes, warum ein Helmut Elsner noch in Haft sitzt. Dieser
hatte zwar die BAWAG um ein schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen
dabei verletzt, geschweige denn getötet.

Er wurde im Zuge eines Wahlkampfes zur Nationalratswahl, von seinen eigenen roten
Genossen den „schwarzen“ Wölfen zum Fraß vorgeworfen, um vermutlich von anderen
Problemen abzulenken.

Unpolitischer Prozess

In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nun Elsner ist mit seinen 74 Jahren auch kein Jüngling mehr und hat in der Haft sicherlich
ebenfalls stark abgebaut. Zahlreiche ärztliche Gutachten dokumentieren seinen schlechten
körperliche Zustand.

Pseudobegründungen wie Flucht- und Wiederholungsgefahr

Ohne besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker zu hegen, fragen wir uns aber schon, warum
dieser Mann nicht unter Anwendung einer elektronischen Fußfessel seine U-Haft als Haus-
arrest absitzen kann. Der von der Justiz immer wieder angegebene Grund Fluchtgefahr, ist
mit einer derartigen Sicherung nicht mehr haltbar.

Auch glauben wir nicht, dass Tatwiederholungsgefahr besteht. Denn wer würde Helmut
Elsner einen Job geben, wo er die Möglichkeit hätte Gelder zu verspekulieren. Also ist er
so gesehen auch keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen.

Verschwörungstheorie

Zu dieser doch erstaunlichen Vorgangsweise wie man mit Elsner verfährt, haben wir eine
eigene Theorie. Dieser Mann ist ein „Steher“ und hat dies immer wieder im Prozessver-
lauf bewiesen. Das kann man von seinen Mitangeklagten nicht behaupten. Dafür sind
diese längst wieder in Freiheit, oder mussten keinen einzigen Tag sitzen.

Wir glauben, dass Elsner die „Krot nicht allein fressen“ will und sicher im Besitz von
Beweismaterial ist, die hochrangige Mitglieder unserer Gesellschaft belasten. Dieses
Material ist für ihn zur Zeit nicht zugänglich, da er ja einsitzt.

Das biologische Ende naht

Da der Ex-Banker kein Dummkopf ist, bemerkte er rasch in welche Richtung sich der
Prozess entwickelte. Der zusätzliche Faktor, dass alle Mitangeklagten in Freiheit herum-
hüpfen, bestätigte ihn in seiner Annahme, keinem mehr trauen zu können.

Der einzige Weg um an eventuell belastendes Material heranzukommen wäre der, wenn
er sich in Freiheit bewegen könnte. Das dürfte einigen Herrschaften nicht so wirklich ge-
fallen.
 
Also ist es doch wesentlich effizienter, ein biologisches Ende eines Herrn Elsner abzuwarten.
Sollte unsere Verschwörungstheorie nicht stimmen, bleibt nur mehr der Ausspruch: „Die
Wege des Herrn sind unergründlich“.

*****

2010-03-03
  

Elsner vs. Meinl

1.200,- Euro monatlich

In der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“  beklagt sich Frau Elsner, dass
sie mit 1.200,- Euro monatlich ihr Auslangen finden muss. Wenn man bedenkt das sie
trotzdem eine luxuriöse Wohnung bewohnt, bei der die Betriebskosten wahrscheinlich nicht
unter 500,- Euro liegen, glauben wir das nicht ganz.
Sicherlich wird sie von den noch wenig verbliebenen Freunden ihres Mannes unterstützt.
Ausserdem gibt es schlimmeres, wenn man bedenkt, dass sehr viele Leute in Österreich mit
weit weniger auskommen müssen.

Über 2 Jahre U-Haft

Auch haben wir kein besonderes Mitleid mit Helmuth Elsner, aber was hier passiert, hat
objektiv betrachtet mit Gerechtigkeit sehr wenig zu tun.
Am 13. Februar 2007, wurde Elsner von Frankreich nach Östereich überstellt und ist seit-
dem in Haft.
Wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde er im Juli 2008 zu neuneinhalb
Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Elsner dagegen berief.
Der 73-Jährige befindet sich daher bereits über 800 Tage (über 2 Jahre) in Untersuchungs-
haft.

Freibrief für andere Pleitebanker ?

Angesichts der Behandlung von anderen Bankern, die ihre Pleiten der Finanzkrise in die
Schuhe schieben, wird so mancher Normalsterbliche weder das (nicht rechtskräftige) Urteil
noch die U-Haft verstehen. Warum stehen eigentlich nicht die anderen Pleitebanker auch vor
dem Kadi ?
Wir haben am 14.03.2009 den Beitrag „Der arme Herr Elsner“ verfasst, in dem wir uns
bereits ausführlich damit befasst haben, dass Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen
Ort war. Es war nämlich Wahlkampfzeit, als der BAWAG-Skandal aufflog.

Schlechtes Timing

Elsner war vermutlich das Bauernopfer der Sozialisten zur Wahl und sonst gar nichts.
Man hat ihn offenbar geopfert, um Schüssel und sein Team daran zu hindern, tiefer im
Keller der SPÖ nach weiteren Leichen zu graben.
Wenn man bedenkt, dass sich seine ebenfalls zu (nicht rechtskräftigen) unbedingten Haft-
strafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, nach wie vor
auf freien Fuß befinden, erscheint die gegen Elsner verhängte U-Haft mehr als erstaunlich.

Fluchtgefahr

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts vom
10. Februar bestätigt, mit der die rund zweijährige U-Haft über den (nicht rechtskräftig)
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor verlängert wurde.
Die dagegen gerichtete Beschwerde Elsners wurde verworfen.
Stattdessen ordnete das OLG die Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr an. Diese sei
„nach wie vor gegeben“, gab man seitens der Justizbehörde bekannt.
Ferner bestünde weiterhin der Verdacht, dass bisher nicht entdeckte Vermögenswerte als
„Fluchtfonds“ vorhanden sein könnten.

Neuerlicher Enthaftungsantrag

Helmut Elsner stellt neuerlich einen Enthaftungsantrag. Für 2 Mio Euro Kaution, der Hälfte
seines zur Gänze gesperrten Vermögens von rund 4 Mio Euro, will er aus der Untersuchungs-
haft entlassen werden, so sein Anwalt Wolfgang Schubert. Man darf auf die Reaktion des OLG
gespannt sein.
Noch erstaunlicher wird es, wenn man die Vorgänge um Meinl den „soundsovielten“ be-
trachtet. Meinl ist zwar noch nicht angeklagt, steht aber in Verdacht einen Millionenbetrug
begangen zu haben. Auch hier beträgt der Strafrahmen, im Falle einer Verurteilung, bis zu
10 Jahren Freiheitsentzug.

Privatjet und keine Fluchtgefahr

Meinl ist britischer Staatsbürger, sein Privatjet steht vollgetankt bereit und sein Ver-
mögen wird auf  2 (!) Mrd Euro geschätzt. Nachdem er ein zwanzigstel seines Vermögens,
also 100 Mio Euro als Kaution erlegt hatte, öffneten sich für ihn nach 2 Tagen U-Haft die
Gefängnistore. Von einer eventuell gegebenen Fluchtgefahr will man hier offensichtlich
nichts wissen.
  

Unsere Theorie

Hier dürften zwei starke Interessengemeinschaften, mit unterschiedlichen Zielen vorhanden
sein. Die eine setzt alles daran Elsner im Gefängnis dunsten zu lassen, während man bei
der anderen Gemeinschaft unter allen Umständen verhindern will, Meinl im Gefängnis zu
sehen.

Elsner der Dominator

Elsner war in der Zeit seiner „Herrschaft“ sicherlich sehr dominant und überheblich und
hat es wahrscheinlich aus diesem Grund verabsäumt, sich dementsprechend abzusichern.
Er hat in seiner Glanzzeit offenbar geglaubt, keine Gegner mehr zu haben die ihm
gefährlich werden könnten.
Mit einem solchen Urteil hat er sicherlich nicht gerechnet und vom Gefängnis aus hat
er nur sehr wenig Möglichkeiten dieses Versäumnis nachzuholen. Aus diesem Grund hat
man vermutlich ein starkes Interesse daran, ihn nicht in die Freiheit zu entlassen.

Meinl der Schlaue

Meinl ist sicherlich schlauer als er aussieht und ist auch kein Dominatortyp. Er macht
eher den Eindruck sich mit allen zu arrangieren, als Leute unter Druck zu setzen.
Daher konnte er die Möglichkeit nützen, sich in aller Ruhe und unbemerkt, gegen alle
Eventualitäten abzusichern und dementsprechende Aufzeichnungen anzufertigen.
Das hier ein starkes Interesse besteht, diesen Mann nicht mit der unangenehmen Situation
einer Haft zu belasten, dürfte auf der Hand liegen.
Man braucht hier keine juristische Ausbildung zu haben um zu erkennen, dass hier mit
zwei völlig verschiedenen Massstäben gemessen wird.
Es ist nur traurig, dass sich eine „unabhängige“ Justiz als Spielball von politischen
Mächten zur Verfügung stellt.
Stauni
  
2009-04-13
   

Inhalts-Ende

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