Causa Auer-Welsbach wird bei Justizministerin hinterfragt
„Herr Auer-Welsbach hat persönlich und mit seinem Unternehmen AvW Invest zahlreichen
Personen durch seine betrügerischen Handlungen großen finanziellen und persönlichen
Schaden zugefügt. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauten – oft auch falsch beraten durch
Banken und Finanzberater – große Teile ihres Ersparten im guten Glauben Herrn Auer-
Welsbach an und trauten seinen Versprechungen. Für seine Betrügerische Vorgangsweise
wurde Herr Auer-Welsbach wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung im
Jänner 2011 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. In letzter Zeit wurde aber der Straftäter,
der seine Haft eigentlich in der Justizanstalt Graz-Karlau absitzen sollte, in Kärnten wieder-
holt in der Öffentlichkeit gesehen“, berichtet FPÖ-NAbg. Martin Strutz.
Seit einigen Monaten soll es für den 56-jährigen Hafterleichterungen geben. Er dürfe das
Gefängnis einmal in Monat ohne Bewachung verlassen, auch über Nacht, schildert Strutz.
„Bereits nach wenigen Monaten wurde dem prominenten Häftling ein gelockerter Straf-
vollzug zugestanden, bei dem er auch Ausgänge hat. Er muss auch keine Fußfessel tra-
gen, um den Aufenthaltsor feststellen zu können, was in Anbetracht einer möglichen
Fluchtgefahr mehr als zu hinterfragen ist. Sollten die Berichte über diesen als extrem
gelockert zu bezeichnenden Strafvollzug stimmen, so ist es ein offener Affront gegen die
Grundsätze des Strafzweckes – und vor allem der Generalprävention. Der Öffentlichkeit
wird deutlich vermittelt, dass das tatsächliche Haftübel, welches gemäß der verhängten
Strafhöhe, in Hinblick auf den angerichteten Schaden, für angemessen erachtet wurde,
durch den geübten Strafvollzug zunichte gemacht wird“, äußert FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer dazu.
Strutz und Fichtenbauer haben bezüglich dieser Haftprivilegien von Herr Auer-Welsbach
eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gestellt. (Quelle: APA/OTS)
***** 2013-01-31