Plattform Internet
Ein Leser von ERSTAUNLICH hat uns durch einen Tipp, zu unserem heutigem Thema inspiriert.
In letzter Zeit versuchen immer öfters Psychopaten und Kriminelle, das Internet für Nötigungen
und Erpressungen zu missbrauchen.
Ihre Motive sind verschieden. Teils sind es psychische Ursachen die durch irgendwelche
Schlüsselerlebnisse oder Komplexe ausgelöst wurden.
Aber auch bloße kriminelle Energie sind bei etlichen Tätern die Triebfeder ihres Handelns.
Psychopathen
Befassen wir uns zuerst mit den psychisch gestörten Menschen. Auslöser ist fast immer,
dass der Täter von einem ihm nahestehenden Menschen verlassen wurde.
Meist versucht dieser zuerst durch verschicken von Massen-Mails mit diskriminierenden Inhalt,
sein Opfer bei Verwandten, Bekannten oder Arbeitskollegen anzuschwärzen.
Gelingt das nicht oder erfährt er dadurch keine Befriedigung, wird einen Schritt weiter-
gegangen.
Die Welt soll es erfahren
In der heutigen Zeit ist es überhaupt kein Problem, sich bei einem der zahlreichen Anbieter
einen Web-Blog zu basteln. Dieser wird dann dazu verwendet, über sein Opfer zu berichten.
Die ganze Welt soll erfahren, wie schlecht und gemein diese Person ist. Es wird auch nicht
davor zurückgeschreckt, intime Details oder Fotos des Opfers zu veröffentlichen.
Was will der Täter erreichen ? In erster Linie will er, dass das Opfer zu ihm zurückkehrt.
Wenn ihm klar wird, dass er dieses Ziel nicht erreichen kann, will er sein Opfer mittels
„Internet“ vernichten.
Wirkliche Schutz vor solchen Psychopathen gibt es eigentlich nicht. Man kann nur hoffen,
dass ein solcher Täter amtswegig aus dem Verkehr gezogen wird.
Es wird geklagt
Erstaunlich ist auch, dass sich jene Täter meistens im Recht fühlen und keine Kritik
akzeptieren. Sollte es dennoch wer wagen Kritik zu üben, wird ausgerechnet von diesen
Leuten, der Rechtsstaat in Anspruch genommen. In der Regel jedoch verlaufen solche
Klagen im Sand.
Profis
Dann gibt es den Profi. Der ist computertechnisch sehr versiert und nützt dieses Wissen
für sein kriminelles Handeln aus. Ganz unverblümt werden Webseiten attackiert und
anschließend wird vom Täter, dem Betroffenen „Hilfe“ für sein Problem angeboten.
Schutzgeld
Im Prinzip ist es eine virtuelle Schutzgelderpressung, die das Computerzeitalter er-
möglicht hat.
Ein Rooter oder ein gutes Virenschutzprogramm, sowie die Lagerung der Website
auf einem Hochsicherheitsserver, bieten Schutz vor derartigen Angriffen und der daraus-
folgenden „Schutzgelderpressung“.
Kleinganoven
Dann wäre noch der Kleinkriminelle zu erwähnen. Meist betreibt er einen Webblog minderer
Qualität und sachlich unbedeutend, der jedoch spezifische Fachthemen zum Inhalt hat.
Zum Beispiel einen Restaurantführer oder Handwerkerguide. Aber auch vor akademischen
Berufen wie Ärzte oder Rechtsanwälte wird nicht halt gemacht.
Erstaunliche Werbung
In der Praxis tritt nun der Täter an sein Opfer als „Werbemanager“ heran, um ihm zu
offerieren, wie gut und bekannt seine Webseite ist und das es sicher von Vorteil wäre
bei ihm zu inserieren oder PR-Artikel schreiben zu lassen.
Oft schreibt dieser Kleinkriminelle vorerst kostenlos Artikeln über sein späteres Opfer,
um dieses zu ködern.
Lässt sich der Betroffene auf einen „Werbevertrag“ ein, dann ist alles gut. Sollte dieser
jedoch von Beginn an, einen derartigen „Vertrag“ ablehnen oder zu einem späteren
Zeitpunkt aus diesem aussteigen, schlägt der Täter zu.
No Mercy
Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Gnade mehr. Es wird verleumdet was das Zeug hält.
Da werden gute Restaurants zu drittklassigen Würstelbuden, geschickte Handwerker zu
Nichtskönner, anerkannte Ärzte zu Kurpfuscher und honorige Anwälte zu koksenden
Nazis.
Uns ist sogar ein Fall bekannt, bei dem ein Kleinganove so blöd war, seine kriminellen
Absichten einem anderen per Mail mitzuteilen. Es betrifft die versuchte Nötigung an
einem bekannten Wiener Rechtsanwalt.
Delikates E-Mail
Aus unbekannter Quelle wurde dieses Mail an uns weitergeleitet, dass wir jedoch aus recht-
lichen Gründen vorerst nicht veröffentlichen können.
Allerdings werden wir noch die rechtlichen Aspekte für eine Veröffentlichung abklären,
um dokumentieren zu können, was im Gehirn von diesem Kleinganoven vorgeht.
Wir haben mit diesem Anwalt gesprochen und dieser versicherte, dass er diesen Mann
strafrechtlich anzeigen wird.
Das ist auch die einzige Möglichkeit um sich vor solchen Kriminellen zu schützen.
Wenn es das Internet noch nicht gäbe, müsste man es direkt erfinden.
Stauni
2009-06-16
Frau wegen Stalking verurteilt
Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt“.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.
Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?
Beharrliche Verfolgung
§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
Männerdelikt
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.
Religionswahn ?
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.
Keine Vergebung
Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
2009-03-07