Stalking oder Religionswahn

 

Frau wegen Stalking verurteilt


Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.

Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?

Beharrliche Verfolgung

§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
 
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
    Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
    bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
      zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
 

Männerdelikt

 
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.

Religionswahn ?

  
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith  bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.

Keine Vergebung

Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
  
2009-03-07