Maurer vs. Petrovic: Stinkefinger als liebevolle Geste?

Neuigkeiten im Verfahren um das Stinkefinger-Foto. Das Gericht erkennt "gerade kein aggressives bzw. hasserfülltes Verhalten" in der Pose mit ausgestrecktem Mittelfinger

Die GGI-Initiative (Grüne für Grundrechte und Informationsfreiheit), der Grüne Basisverein rund um Madeleine Petrovic, kommentierte im Februar 2023 einen Tweet von Sigrid Maurer, in dem diese einem politischen Mitbewerber Hass und Niedertracht vorwarf. Die Initiative postete dazu Maurers Stinkefinger-Foto, mit den Worten „‚Hass und Niedertracht‘? Wer im Glashaus sitzt…“, um Sigrid Maurer den Spiegel vorzuhalten und deutlich zu machen, dass auch Maurer Hass im politischen Diskurs einsetzt – was sie jedoch bei anderen kritisiert.  Maurer klagte daraufhin prompt wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Petrovic ist überzeugt, dass die Verwendung des Fotos durch die Meinungsfreiheit und das Zitatrecht gedeckt ist. Nun ist das Urteil zu Gunsten der Klägerin da – mit einer kuriosen Rechtsansicht.

Das Gericht interpretierte die Stinkefinger-Geste als „gerade kein hasserfülltes Verhalten“ und führte dazu aus:

Kurz gesagt: Der Stinkefinger galt quasi als liebevolle Geste gegenüber Maurers „hatern“. Eine recht eigenwillige Interpretation. Fraglich nur, ob zukünftige Gerichte die Geste ähnlich bewerten, denn der Stinkefinger hat schon einigen Menschen Strafzahlungen eingebracht.

„Dieses Urteil ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch politisch brisant. Es zeigt wieder, dass die Justiz in politischen Fällen anders handelt“, so Madeleine Petrovic, „derartige Rechtsprechung gefährdet ernsthaft die Meinungsfreiheit. Es darf nicht sein, dass kritische Stimmen in einer Demokratie mundtot gemacht werden“.

Dies ist nur ein Beispiel von mehreren mutmaßlichen Verfahrensfehlern, die dem Urteil anhaften.  Die GGI-Initiative hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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Immer wieder Hass – und Hetzpostings von linker Seite


Unterstellungen, Diskreditierungen, Beschimpfungen, Sexismus usw., usw…..

 

Es ist immer wieder erstaunlich zu beobachten, wie just jene Linke, die der FPÖ bzw. deren Poster in den sozialen Medien Hass und Hetze vorwerfen, selbst um keine Spur besser sind.  Wir haben uns in dieser Woche nur zwei Beispiele herausgesucht.

 

Da wäre einmal die rechtswidrig betriebene Internetplattform „FPÖ FAILS“, die ohnehin bereits sattsam für ihre Hass- und Hetzpostings bekannt ist.  Anlässlich eines angeblich in türkischer Sprache verfassten Textes einer FPÖ – Gemeinderatswahlkandidatin, hagelte es auf auf dem Facebook-Account dieser Linken arge Beschimpfungen, die sogar vor Sexismus nicht halt machten.

 

 

Unser zweites Beispiel ist der Facebook-Account der „SPÖ Langenzersdorf“.  Diese Ortsgruppe hat es bereits soweit geschafft, dass nicht einmal mehr SPÖ – Gemeinderäte mit ihr zusammenarbeiten wollen.  Dies ist einem Beitrag aus dem KURIER zu entnehmen.

 

Anlässlich eines Fotos, auf dem der augenscheinlich erkältete FPÖ-Chef und Vizekanzler H.C. Strache abgebildet ist, folgten zahlreiche Beleidigungen und Unterstellungen zu seiner Person.

 

 

Sowohl bei „FPÖ-Fails“ als auch bei „SPÖ Langenzersdorf“, haben wir uns nur einige – von zahlreichen – beleidigenden und diskreditierenden Kommentaren herausgesucht.  Es wäre wirklich an der Zeit, dass die rechtlichen Konsequenzen für Hetz – und Hasspostings verschärft werden.

 

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2019-02-13


Vorwurf bei FPÖ-Neujahrstreffen hat sich als Falschmeldung herausgestellt


Nach Fake-News bei Neujahrstreffen verlangt FPÖ

lückenlose Aufklärung bezüglich angeblichem Hitlergruß-Foto

 

Wie wir schon in unserem Beitrag vom 19.01.2019 festgestellt haben, dass der angebliche Hitlergruß beim Neujahrstreffen der FPÖ eine Falschmeldung war, wurde dies heute nun auch „amtlicherseits“ bestätigt.

 

FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker verlangt lückenlose Aufklärung bezüglich eines von Donnerstagsdemonstranten aufgenommenen Fotos, wo ein angeblicher Hitlergruß zu sehen sein soll. „Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen uns, dass bei Standbildern oftmals ein komplett konträres Bild erzeugt wird. Beispielsweise wurde die SJ Steiermark aufgrund eines diesbezüglich falschen Vorwurfes zu einer Geldstrafe und einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Damals hat sich herausgestellt, dass es sich um ein Mitschunkeln gehandelt hat und ein Ausschnitt eines Videomaterials eingefroren und damit ein falscher Eindruck erweckt wurde. Daher sind auch im gegenständlichen Fall Bewegtbilder notwendig, um eine objektive Einschätzung treffen zu können“, so Hafenecker, der betonte, dass im Falle einer Bestätigung selbstverständlich ein sofortiger Parteiausschluss erfolgen werde.

 

Hafenecker klärt in diesem Zusammenhang auch darüber auf, dass der letzte Denunzierungsversuch gegen die FPÖ grandios gescheitert ist. So kann jetzt mittels Video- und Tonmaterial (https://youtu.be/RKReC_otPiA) nachgewiesen werden, dass der Vorwurf, es habe sich beim FPÖ-Neujahrstreffen um einen Hitlergruß gehandelt, falsch ist und hier gezielt Falschmeldungen verbreitet wurden. „Es ist widerwärtig, wie Fake-News verbreitet und damit nicht nur die betreffende Person, sondern die gesamte Partei in Misskredit gebracht werden. Wir erwarten uns bezüglich der Vorwürfe beim Neujahrstreffen eine umgehende Richtigstellung und Entschuldigung von allen Medien und Personen, die die Vorwürfe verbreitet haben. Die FPÖ wird selbstverständlich alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen und auch ausschöpfen“, so Hafenecker.

 

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2019-01-25


Ein Hitlergruß, der keiner war


Ein linker Klassiker schlechthin

 

 

Der linke Klassiker schlechthin: Eine FPÖ-Veranstaltung und Linke warten nur darauf, dass ein Teilnehmer mit der rechten Hand jemand zuwinkt. Daraus wird sofort ein Hitlergruß konstruiert, wie beispielsweise bei einer FPÖ-Veranstaltung in Graz.  Wir haben damals einen Beitrag darüber verfasst.

 

 

Auch beim heutigen Neujahrstreffen (19.01.2019) der FPÖ, wird einem Teilnehmer unterstellt, dass er den Hitlergruß ausgeführt habe. Zu den Fakten: Ein Mann winkt ganz offensichtlich – nachdem sein suchender Blick jemanden auf der Bühne entdeckt hat – diesem zu.  Dazu benützt er seine rechte Hand.  Die Szene dauert nur einen kurzen Augenblick.

 

{youtube}BwPZJv9xvCE{/youtube}

 

Die linke Gruppierung „Stoppt die Rechten“ erkannte darin sofort einen lupenreinen Hitlergruß und meldete es via Twitter der Polizei Wien.  Diese, weil im Gesetz so vorgesehen, leitete dies an die zuständige BVT-Meldestelle weiter (So zumindest die Antwort der LPD-Wien).  Man kann nur hoffen, dass der betroffene Mann, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen die „Stoppt die Rechten“ vorgehen wird.

 

Mit von der Partie, wie könnte es anders sein, die rechtswidrig betriebene linksextreme Internet-Plattform „FPÖ-FAILS“, die immer wieder durch Gesetzesverstöße, Hass – und Hetzpostings auffällt.

 

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2019-01-19


Betreiber von linker Internetplattform legen offen kriminelle Energie an den Tag


FPÖ-FAILS sucht Hacker, um Handykameras von Vilimsky und Co. zu hacken


Dass die Betreiber (lt. einem STANDARD-Beitrag müssten es einige Personen sein) der Internetplattform „FPÖ-FAILS“ Hass und Hetze gegen politisch Andersdenkende betreiben – diese auf das Übelste beschimpfen und diskreditieren -, sich um keine gesetzlich geforderten Vorschriften (wie z.B. Impressumspflicht) scheren, fast täglich das Urheberrecht missachten, ist schon lange kein Geheimnis mehr.

 

Neu hingegen ist nun die kriminelle Energie, welche die Betreiber der linken Hass – und Hetzseite ganz offen an den Tag legen. Bei unserer heutigen Internetrecherche entdeckten wir nachfolgenden, gestrig verfassten Beitrag (Screenshot) auf Twitter:



 

Da sucht man bei „FPÖ-FAILS“ tatsächlich einen Hacker, um die Handykameras von Vilimsky und Co. hacken zu können. Dass das eine strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch ist, braucht man wohl nicht weiter zu erörtern.

 

Welcher Aufruf von „FPÖ-FAILS“ wird als nächster erfolgen? Wird man möglicherweise einen Bombenbauer suchen, um Vilimsky und Co. in die Luft zu sprengen?

 

Wie uns nun kürzlich mitgeteilt wurde, wird gegen „FPÖ-FAILS“ Strafanzeige erstattet. Wir haben den besagten Tweet im HTML-Code gesichert, um ein späteres Abstreiten unmöglich zu machen. Dieser wird von uns der Ermittlungsbehörde selbstverständlich zur Verfügung gestellt.

 

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2019-01-04


Gewalt – und Mordfantasien bei FPÖ-FAILS


Wozu ein harmloses FPÖ – Werbevideo Linksextreme inspirieren kann

 

Dachten wir bislang, dass man bei der rechtswidrig betriebenen Webseite FPÖ-FAILS „nur“ virtuell Hass und Hetze gegen politisch Andersdenkende betreibt, müssen wir uns korrigieren.  Wie ein gestriger Eintrag auf deren Twitter-Account dokumentiert, ist man dort durchaus zur Gewalt bereit.  Dazu bedarf es nur eines harmlosen Werbevideos der FPÖ.

 

 

Der Hinweis „im Nachtkastl jeweils eine #Glock“ und dem danach folgenden Kommentar „Und dann noch das Risiko eingehen, die hochschwangere Frau zu Hause noch vor der Geburt zur Witwe zu machen“, ist ziemlich eindeutig.

 

Dem User Robert dürfte scheinbar eine Glock nicht ausreichend erscheinen, um die Frau des FPÖ-Chefs zur Witwe machen zu können.  Er preist dafür eine Maschinenpistole der Marke AK 47 an.


Mit dem verfassten Tweet inkl. der besagten Kommentare (stehen bis dato online), hat man sich bei FPÖ-FAILS ins kriminelle Abseits gestellt.  Wir haben den Tweet samt Kommentare im Quellcode gesichert, sodass ein Abstreiten sinnlos ist.

 

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2018-12-18


FPÖ-FAILS schießt sich wieder einmal ins eigene Knie


Hetze statt Recherche

 

Dass man bei der rechtswidrig betriebenen Webseite „FPÖ-Fails“ Fake-News verbreitet, Screenshots nach Bedarf bastelt – also es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, dafür aber politisch Andersdenkende beleidigt und diskreditiert, haben wir schon öfters unter Beweis gestellt.  Mit einem gestrigen Eintrag auf Facebook und Twitter, haben sich Herrschaften wieder einmal ins eigene Knie geschossen.

 

 

In der anschließenden Diskussion via Kommentare, wird Höbart noch beschimpft und als Antisemit hingestellt.  Es hat zwar seine Richtigkeit, dass das Wort „Brunnenvergiftung“ im Mittelalter als antisemitischen Stereotype verwendet wurde und als Legitimation zur damaligen Judenverfolgungen in den Jahren 1347 bis 1350 diente.  Allerdings ändern sich die Bedeutung von Wörtern und Begriffen im Laufe der Zeit.  Nehmen wir beispielsweise den Ausdruck „Neger“ für einen dunkelhäutigen Menschen her.  Dieses Wort war noch bis in die späten 70er Jahre in jedem Biologiebuch zu finden und es wurde auch so an den Schulen und Universitäten gelehrt.  Heute ist „Neger“ ein Schimpfwort und wird auch als solches gewertet.

 

Das Wort „Brunnenvergifter“, welches vor etlichen hunderten Jahren als antisemitischen Stereotype verwendet wurde, hat im heutigen Sprachgebrauch keine antisemitische Bedeutung mehr.  Das international anerkannte Sprachlexikon DUDEN klärt darüber auf.

 

 

Wie im DUDEN einwandfrei ersichtlich ist, ist das Wort „Brunnenvergifter“ zwar eine abwertende Äußerung, hat aber mit Antisemitismus nichts am Hut.  Wir haben auch noch einen weiteren Beweis bzgl. des genannten Ausdruckes.  Der deutsche Grün-Politiker Volker Beck, der mit absoluter Sicherheit kein Antisemit ist, verwendete den Begriff „Brunnenvergiftung“ hinsichtlich eines Beitrags von welt.de, die über einen Unbekannten berichteten, der einen Schweinekopf vor einem türkischen Supermarkt gelegt hatte.

 

 

Hätten die Verantwortlichen bei der rechtswidrig betriebenen Webseite „FPÖ-Fails“ nur ein wenig recherchiert, wären sie auf dieses Ergebnis gestoßen.  Aber offensichtlich wollte man das nicht, sondern gab sich lieber der Lieblingsbeschäftigung – nämlich – der Hetze hin.  Somit wurde der Beitrag von „FPÖ-Fails“ wieder einmal ein Schuss ins eigene Knie.

 

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2018-11-28


Zutiefst diskriminierendes Posting einer Grünpolitikerin


Helga Krismer (Grüne) scheint einen seltsamen Humor zu haben

 

„Wenn man lustig sein möchte, aber nur dann, könnte man ihnen Namen geben: Kater Sebastian und Ratte Heinz“.  Mit diesen Worten kommentierte Helga Krismer, ihres Zeichens Grüne Vizebürgermeisterin in Baden, einen geteilten Tweet mit einem Kurzvideo, in dem eine Ratte eine Katze jagt.  Zufälligerweise heißt der ÖVP-Bundeskanzler mit dem Vornamen „Sebastian“ und der FPÖ-Vizekanzler „Heinz“.  Das Posting wurde mittlerweile wieder gelöscht.

 

 

Also wenn man lustig sein möchte, aber nur dann, könnte man jemanden als Ratte bezeichnen bzw. diesen so benennen?  Da wollen wir der Grünpolitikerin heftigst widersprechen und meinen: Wenn man primitiv, beleidigend und diskriminierend sein will, aber nur dann, könnte man jemanden als Ratte bezeichnen bzw. diesen so benennen.

 

Interessant an der Äußerung der Grünpolitikerin Krismer ist auch, dass sie diese öffentlich auf Twitter tat, wo sich doch just die Grünen gegen Hass im Netz aussprechen und diesen auch zu Recht verurteilen.

 

So lustig kann man gar nicht sein wollen – und auch nicht nur dann – um einen Menschen als Ratte zu bezeichnen oder diesen so zu benennen.  Denn dies lernt uns auch die Geschichte.  Es waren die Nazis, die Juden als Ratten bezeichneten.  In dem antisemitischen Nazi-Propagandastreifen „Der ewige Jude“ wurden Juden als Ratten diffamiert.

 

Screenshot: Wikipedia

 

Abschließend wollen wir Frau Krismer eine Frage stellen:  „Glauben Sie, dass die Nazis damals lustig waren oder lustig sein wollten, als sie Juden als Ratten bezeichneten?“

 

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2018-11-21


Linker Niveaulimbo


Der heimliche Favorit: Die linksextreme Hass – und Hetzseite „FPOE Fails“

 

Zurzeit findet in den sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook, die Meisterschaft im Nivaulimbo der Linken statt.  Ein politisch links orientierter Titelanwärter, der sich „blauerelefant“ nennt, liegt ganz gut im Rennen.  Denn immer wieder wenn man glaubt, dass es nicht tiefer geht, beweist ein Linker, dass er die Latte für den Niveaulimbo doch noch tiefer legen kann.

 


 

Der heimliche Favorit für uns ist aber die linksextreme Hass – und Hetzseite „FPOE Fails“.  Das Verbreiten von Fake-News, Beleidigungen, Verstöße gegen Impressumspflicht und Urheberrecht usw., gehört zum Tagesgeschäft.

 

Aber nun zur heutigen Berichterstattung. Wir lassen immer einige Tage verstreichen, bevor wir derartige Threads und vor allem die Kommentare dazu präsentieren, um die Ausrede  „man könne ja nicht stundenweise Kommentare kontrollieren“  ad absurdum zu führen.  Beim nachfolgenden Beitrag vom 3. August 2018, wurde ein Uralt-Thread (s. Screenshot) der Gattin des Vizkanzlers Strache gebracht, in dem es augenscheinlich um eine Spendenaktion für Tiere ging.

 


 

Nur weil Frau Strache der linksextremen Hass- und Hetzseite offenbar nicht Rechenschaft abgelegt hat wohin die Spenden gelangt sind, wird ihr unter anderem unterstellt, dass sie diese „eingsackelt hat“.   Auf die primitiven Kommentare wie Plastiktitten, Botoxbehandlung udgl., wollen wir nicht eingehen.  Die im Screenshot gezeigten Kommentare sind nur einige von etlichen.

 

Der/die Betreiber von „FPOE Fails“ wägen sich „noch“ in Sicherheit, da kein Impressum angeführt und alles anonym betrieben wird.  Allerdings gehen wir davon aus, dass dies nur mehr eine Frage der Zeit sein wird, bis diese Herrschaften zur rechtlichen Verantwortung gezogen werden.

 

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2018-08-07


Ob man da bei der Kronen Zeitung viel Freude haben wird?


SPÖ-Jungpolitiker sieht nicht viel Unterschied zwischen

der Kronen Zeitung und der Nazi-Zeitung „Der Stürmer

Manchmal  können  es  auch Medien – die vom System fleißig mit Inseraten gefüttert werden –
nicht  lassen,  Schlagzeilen zu veröffentlichen,  welche die Realität widerspiegeln.   Scheinbar
hat  der  SPÖ-Jungpolitiker  und  Bundesvorstandsmitglied  des Jugendrats der IGGIÖ Islam-
ischen Glaubensgemeinschaft in Österreich,  Amir El-Shamy,  ein Problem damit.
Und  so  stellte  er  heute  auf  seinem  Facebook-Account einige Schlagzeilen der Kronen
Zeitung ein und vermerkte diese mit dem Kommentar:. „Falls sich jemand fragt, warum so
viel Angst, Hass und Gewalt herrscht. Zufall?“
Wie der obige Screenshot dokumentiert, beantwortete er auch diverse User-Kommentare.
So schienen am User „Ahemd“, die Türken-Aufmärsche der jüngst vergangenen Zeit spur-
los vorbeigezogen zu sein und stellte die Frage, wer sich so einen Schwachsinn ausdenkt.
Der SPÖ-Jungpolitiker wusste die Antwort. „Ich kenne paar Redakteurinnen der Kronen
Zeitung  persönlich.  Brauchst  du  Namen?  🙂  auf  jeden Fall  keine guten Menschen.“
Aber es wird noch skurriler,  wie im obigen Screenshot ersichtlich ist.
User  Emmerich  stellte die Frage,  wo der Unterschied zum Stürmer liegt,  denn er sehe
nicht viel.   Amir El-Shamy  pflichtete  dem Kommentar mit den Worten:. „Ich auch nicht“
bei.   Da  staunen  wahrscheinlich  nicht  nur  wir,  wenn  ein  SPÖ-Jungpolitiker nicht viel
Unterschied  zwischen  der  Kronen Zeitung  und der antisemitischen Nazi-Zeitung  „Der
Stürmer“  sieht.
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2016-08-03

Offensive gegen Österreich angekündigt


NoWKR gibt auf!  Aber ist dem „Frieden“ zu trauen?

Screen: nowkr.at
Nachdem  zahlreiche  Hintermänner/-frauen von  NoWKR  Post  von  der Polizei bekommen
haben  und  mit  der Bestätigung des Urteils gegen Josef S.  auch die Justiz ein Zeichen ge-
setzt  hat,  verkündet  NoWKR  nun die Selbstauflösung.  Man fühle sich von der etablierten
Linken im Stich gelassen.
Diese  Entwicklung  ist  für  die  Organisatoren  und  Besucher(innen)  des  Akademikerballs
ebenso  erfreulich  wie  für  jene Wienerinnen und Wiener,  die seit Jahren unter den gewalt-
samen  Auswirkungen der Randalen gelitten haben.   Kontinuierliche Aufklärungsarbeit und
die  systematische  Dokumentation  der  Gewalt  konnten  letztlich auch in den Medien nicht
übersehen werden und haben maßgeblich zum  Umschwung der öffentlichen Meinung bei-
getragen.
Es  sei  aber  davor  gewarnt  zu  glauben,  dass  der  harte  Kern  der Anarchos nun aufhört
Aktionen  zu setzen.  Denn die Ankündigungen auf der Webseite von NoWKR wie. „Unsern
Hass  den  könnt  ihr  haben“ .und. „Offensive  gegen Österreich.  Wir laden alle autonomen,
antifaschistischen  Genoss_innen  ein,  daran  teilzuhaben,  in  welcher  Form  auch immer“
lassen nichts Gutes vermuten.
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2015-02-21

La Hawla fällt schon wieder durch Judenhetze auf


Erschreckender Hass auf Juden bei den Islamisten

Auf  der  Facebook-Seite  der  islamistischen Gemeinschaft  „La Hawla“,  die dem „La Hawla
Kulturverein“  in  Wien  angehören  soll,  wird  gezielt  gegen  Israel  und Juden gehetzt.  Mit
einem  Foto,  dass  nachträglich  mit  einem   Bildbearbeitungsprogramm  bearbeitet  wurde,
wird suggeriert, dass israelische Soldaten einen zweijährigen Knaben festgenommen haben.
Diese Meldung entbehrt jeglicher Grundlage und ist eine glatte Lüge.   Eine Quelle gibt  „La
Hawla“ – aus verständlichen Gründen – natürlich nicht an.   Jedenfalls  nützen  gleich einige
Kulturbereicherer  die  augenscheinlich  bewusste  Falschmeldung  dazu  aus,  über  Juden
herzuziehen.  Von  „dreckigen Juden“ bis hin, dass Juden in geheimen Ritualen Kinder um-
bringen,  erstreckt  sich  die  Bandbreite  der  Kommentare.   Nachfolgend  wollen wir unser
Leserschaft eine kleine Kostprobe aus der Islamisten-Facebook-Seite geben.
Screen: facebook.com (Account: La Hawla)
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2014-11-12

Junge Grüne: „Unseren Hass den könnt ihr haben“


Junge Grüne machen Hass salonfähig und die rot-grüne

Wiener  Stadtregierung  sieht  dabei  unterstützend  zu

Angesichts  der  gestrigen  Gewaltexzesse  der  linksfaschistischen   Stiefeltruppen  im  Zuge der
Demonstrationen  in  der Wiener Innenstadt muss nunmehr auch die Frage nach der politischen
Verantwortung gestellt werden.   Hier zeigt sich ein klares Bild,  weil nämlich die rot-grüne Stadt-
regierung die Proteste bereits im Vorfeld unterstützt hat.
Die  Tatsache,  dass  die  von der Stadt Wien mit  1.050.000,- Euro sowie vom Bund mit 50.000,-
Euro  im  Jahr  äußerst  großzügig  geförderte „Garage X Theater Petersplatz“ auf einschlägigen
Internetseiten  als   Lokal  für  die   „NOWKR“-Aftershowparty  beworben  wurde,  zeigt  deutlich,
dass  jene  Personen, die gestern die Wiener Innenstadt zum Schlachtfeld gemacht haben, von
der Stadt Wien auch noch mit Steuergeldern dafür belohnt werden.
Dazu  heute der FPÖ-Chef H.C. Strache:  „In dieses Bild passen auch die Aussagen von Stadtrat
Mailath-Pokorny, der mit seinen Aussagen zum Akademikerball dem linksextremen Gewaltmob
auch noch politisches Rüstzeug mit auf dem Weg gab.
Das  Verhalten  von Vertretern der SPÖ und der Grünen sowie die versuchte Opfer-Täter-Umkehr
durch  die  Linke  ist  eine  Schande  für Wien und die österreichische Innenpolitik und man stellt
sich  hier von dieser Seite offenbar ganz bewusst außerhalb des demokratischen Grundkonsens
der Republik.
Wenn Versammlungsfreiheit durch massiven Polizeieinsatz geschützt werden muss,  weil gewalt-
tätige  Demonstranten  durch  verantwortungslose Politiker derart aufgehetzt werden und dadurch
sämtliche  Schranken  fallen,  so  wird  dies  einem demokratisch geführten politischen Diskurs in
diesem Land nicht förderlich sein.
Unter  diesem LINK können sich geneigte Leser(innen)  ein Video ansehen,  welches die Gewalt
und  Aggressionen  von Demonstranten eindrucksvoll vermittelt.  Interessanter Weise tauchen in
diesem Video immer wieder schwarz vermummte Personen auf, die sich mit einem Transparent
mit folgendem Logo schmücken.
Screen: nowkr.at
Wie wir bereits im Beitrag „Linksradikale geben sich als Unschuldslämmer“ berichteten, bezeich-
net  sich  NOWKR  selbst  als „ unabhängige Plattform für die radikale Linke“.   Radikal bedeutet:
„Mit   Rücksichtslosigkeit   und  Härte vorgehend,  durchgeführt  o. Ä.“   und /oder   „Eine extreme
politische,   ideologische,   weltanschauliche   Richtung  vertretend  und  gegen  die  bestehende
Ordnung  ankämpfend“.  Betrachtet  man sich nun die schwarz vermummten Gestalten im Video
und das Ausmaß der Gewalt, dann passt alles zusammen.
Nun,  wer  steckt  hinter  NOWKR,  die den Slogan:  „Unseren Hass den könnt ihr haben“ ganz
ungeniert  und wie selbstverständlich hinausposaunen?   Wir haben diesbezüglich ein Whois-
Abfrage getätigt.

Screen: ip-adress.com
Eigentlich sind wir über das Ergebnis nicht wirklich erstaunt.
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2014-01-25

Feindbild Mann


Was bewegt die Frauenministerin zu ihrem Männerhass?

Im  Zuge der Eröffnung der Frauenenquete  „Maskulinismus. Anti. Feminismus“  meinte Frauen-
ministerin  Gabriele Heinisch-Hosek  heute  wörtlich:  „Gerade  die  Obsorge-Debatte hat einige
Männerrechtsbewegungen dazu bewogen, sich zu verstärken, auch wenn die Vaterrechtsszene
in  Österreich  relativ  überschaubar ist.   Eine Forderung ist die automatische gemeinsame Ob-
sorge  sowie  die Doppelresidenz nach Scheidung oder Trennung.   Väterrechtler pochen dabei
oft auf ihre Rechte, sprechen aber selten von damit verbundenen Pflichten.  Es geht schließlich
vor  allem um die Pflege und Fürsorge für das Kind und nicht darum,  Macht über Kind und Ex-
Partnerin ausüben zu können.“
Diese  Aussagen  sind  derartig  jenseitig, dass  es  schwer  fällt,  die  richtigen Worte zu finden.
Vätern  pauschal  vorzuwerfen,  sie bemühten sich um eine gemeinsame Obsorge,  um Macht
über Kind und Ex-Partnerin ausüben zu können, das ist einem Mitglied einer Bundesregierung
unwürdig.
Wer  so  agiert,  kann nur von Hass getrieben sein.   Die tieferen Ursachen dafür sind nicht be-
kannt.   Möglicherweise liegen diese in einer gescheiterten Partnerschaft.    Allerdings ist diese
Haltung aber sehr zu bedauern. Tatsache ist jedenfalls, dass das Wohl des Kindes ein partner-
schaftliches  Miteinander  von  Eltern  benötigt  und  keine  ideologisch getriebenen Politikerin,
die auch noch Salz in die Wunde von Trennungsopfern streuen.
Denn Trennungsopfer,  das  sind  Mütter und Väter,  Großmütter, Großväter,  Tanten,  Onkeln,
vor  allem aber die Kinder,  die den Kontakt zu ihren Lieben weiter aufrecht erhalten wollen.
Und  zwar  auch dann,  wenn Vater und Mutter nicht mehr unter einem gemeinsamen Dach
leben.
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2013-06-07
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

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2011-10-05
 

Das Terrorgesetz


Geplante Meinungsunterdrückung

Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik

Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse  http://www.terrorgesetz.at/  können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.


Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.

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2010-05-30
  

Gewaltvideo nun amtlich im Visier


ERSTAUNLICH  deckte auf

Am 17.Februar 2010 haben wir den Beitrag „Morddrohungen gegen H.C. Strache“ gebracht.
In diesem Beitrag ging es um ein Video, in dem gegen den FPÖ-Obmann direkte Morddroh-
ungen ausgesprochen wurden.

Offizielle Reaktion

Spät aber doch, wurde nun von offizieller Seite reagiert. In einer heutigen „APA-OTS
Aussendung“
beanstandet der FPÖ-Generalssekretär Herbert Kickl dieses primitive
Hassvideo. Er vermutet auch zu Recht, dass dieses Video mit dem Dunstkreis linker
SPÖ-Netzwerke zu tun hat.

Da liegt Kickl offensichtlich nicht falsch, denn der Weblog auf dem das besagtes Video
zu finden war (wurde nun blitzartig entfernt), wird von einem gewissen Marko Zlousic,
seines Zeichens Kommunikationsexperte der Bundesgeschäftsstelle der SPÖ, betrieben.


Erinnerungshilfe für vergessliche SPÖ-Verantwortliche

Ahnungslose SPÖ-Verantwortliche?

Da ist doch die Reaktion des SPÖ-Pressedienstes mehr als erstaunlich. Von deren
Seite wird ebenfalls in einer heutigen „APA-OTS  Aussendung“  behauptet, dass das
Video auf keinem Web-Auftritt der SPÖ abzurufen ist und war.

Das Wörtchen „ist“ hat erst seit kurzem seine Richtigkeit, den wie weiter verlautbart

wurde, hat der betreffende Mitarbeiter das Video nun umgehend entfernt. Vielleicht
sollten sich die Verantwortlichen in der SPÖ einmal umsehen, welche Leute in ihren
eigenen Reihen beschäftigt werden.


Scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein

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2010-04-04
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

*****

2010-01-28
  

Inhalts-Ende

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