Auf was wartet die Innenministerin eigentlich?
Prügelei im Servitenkloster erforderte Polizeieinsatz
Versuchter Asylbetrug, Besetzung einer Kirche, Sachbeschädigung und versuchte Erpressung
eines ganzen Staates durch einen Pseudo-Suppenstreik ist den „Refugees“ offenbar nicht
genug. Jetzt verprügeln sie sich auch noch untereinander. Polizeibeamte mussten eine wilde
Schlägerei zwischen zwei der ach so bedauernswerten Flüchtlinge stoppen.
Die zwei angeblich in ihren Heimatländern Verfolgten, die von der Votivkirche mittlerweile
ins Servitenkloster übersiedelt sind, haben sich dort gegenseitig derart schwer verletzt, dass
sie auf Kosten der Steuer- und Gebührenzahler(innen) im Spital behandelt werden müssen.
Aus dem Verhalten der beiden angeblichen Flüchtlinge wird nun auch klar, warum diese aus
ihren Heimatländern abgehauen sind.
Allerdings ist es erstaunlich, dass das Innenministerium diesen mutmaßlichen Asylbetrügern
offenbar alles durchgehen lässt. Der bisherige Streifzug durchs Strafgesetzbuch hat sich nun
bis zur Körperverletzung erweitert. Was muss eigentlich noch passieren, bis Frau Mikl-Leitner
das kriminelle Potenzial, das in ihnen steckt, erkennt und diese Menschen abschieben lässt.
Wartet die Innenministerin zu, bis möglicherweise erst einer der Illegalen von einem seiner
Kumpanen totgeschlagen wird oder ein Mitarbeiter des Klosters zum Handkuss kommt?
***** 2013-03-10
Attacke auf Polizeibeamte geplant
Ist aus Halloween ein Fest für islamische Hetzer geworden?
Nachfolgenden Beitrag stellte der Möchtegern-Gangster, Yasser Gowayed, gestern ins Internet.
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
„Heute Halloween Leute, heute werden Eier auf die BULLN geworfen. Mitten in die Fresse.“
Übersetzung: Heute werden Eier auf Polizisten geworfen. Mitten ins Gesicht.
Das diese Aktion zu Sachbeschädigungen, Körperverletzungen etc. führen kann und höchstwahr- scheinlich auch führt, scheint Gowayed nicht zu interessieren. Aus den beigefügten Smiles in seinem Beitrag schließen wir, dass er dies eher amüsant findet. Wie viele Personen zu dieser Flashmob-Veranstaltung gekommen sind ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls kündigte Yasser-Groupie Amir Blunt an: „ yasser habibi ich benutze steine wirkt mehr als eier“. Wir haben über Yasser Gowayed schon einige Male berichtet. Er benutzt seine Facebook-Seite immer wieder dazu, verhetzende Beiträge ins Internet zu stellen und zu Straftaten aufzufordern bzw. diese gutzuheißen. (Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt) Erstaunlich ist nur, dass er sich nie einer Schuld bewusst ist und sich darüber wunderte, dass die (endlich nach langer Zeit – Anmerkung der Red.) zuständige Behörde an seiner Person Interesse zeigte.
Screen: facebook.com (Account Yasser Gowayed)
Der Vater von Yasser Gowayed ist pensionierter Chirurg. Vielleicht sollte der Mediziner seine
ärztlichen Kontakte spielen lassen, um seinem Sohn eine adäquate medizinische Betreuung zu
ermöglichen. Denn auch mangelndes oder nicht vorhandenes Schuldbewusstsein ist eine
psychische Krankheit.
Yasser Gowayed ist für uns das typische Beispiel einer nicht gelungen Integration. Da er aber
leider schon die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, kann man diesen Mann nicht ein-
mal mehr abschieben.
*****
2012-11-01
U P D A T E:
==========
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Übersetzung: Polizistenmörder Was will Yasser Gowayed mit dem T-Shirt aussagen? Dass es nächstes mal nicht bei Eierwürfen mitten ins Gesicht von Polizisten bleiben wird? ***** 2012-11-03
Mord verjährt nicht
Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?
Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle, wobei eher die Konsequenzen als interessant zu
betrachten sind, haben wir heute im Internet recherchiert. Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder in der Steiermark fest. Dem deutsche Staatsbürger Jann S., wird schwerer
sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde dem Landesgericht Graz – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben. Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden. Dort
erwartet ihn eine Therapie im klerikalen Kreis – wobei wir uns fragen, wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
Während Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde, scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu, dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
Ach ja, da ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist, die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt. Anstatt zahnlose Kommissionen – bei denen ohnehin nichts
herausschaut – einzusetzen, sollte der Gesetzgeber die Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
Denn sexueller Missbrauch an Kindern ist Mord an Kinderseelen und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
***** 2012-10-26
Der gefallene Gürtelkönig
Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview
Wie die Boulevardpresse vorige Woche berichtete, musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen. Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung, schwere Körperverletzung, Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin wert. Allerdings haben wir auf Grund eines heutigen Interviews in
„NEWS“ (Printausgabe) unsere Meinung geändert. Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe. Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
Steiner antwortet darauf: „Wollen wir es mal nicht übertreiben. Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht, solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.“
In dieser Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch. Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein. Was machte
Steiner also, wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht, dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen. Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre) Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat
Interessant ist auch, dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net, in dem absolut jeder Bürger kontrolliert wird. Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten Spielraum im Rotlichtmilieu gesichert hatte. Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah, was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte. Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
Offenbar waren die Informationen von Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen, die sich zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten, zu er-
mitteln. Prominentestes Opfer ist der suspendierte Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde. Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
Österreichische Lösung und Tränen bei Petrovic?
Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu verdanken ist, dass Österreich noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist. Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
Wie wird dieser Prozess wohl ausgehen? Da wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben wird. Steiner wird mindestens zwei Jahre Haft ausfassen, die mit der U-Haft
abgetan sind. Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
Steiner kündigte auch an, dass er nach seiner Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben kaum, dass ihm jemand eine Träne nachweint. Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic wird möglicherweise die eine oder andere Träne vergießen. Denn
wenn Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
*****
2012-04-12
Die Doppelmoral der Linken
Der heutige Faschismus kommt von Links
Die linke Jagdgesellschaft bläst wieder einmal zum Halali. Angesicht des heute stattfindendenJägerballs ist es aber auch der ÖVP nicht zu peinlich in diesen Chor miteinzustimmen. Auch
wenn die Faschismuskeule mittlerweile schon ein bisschen stumpf ist, reiten die selbster- nannten Gutmenschen und Links-Faschisten munter weiter.
„Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus; er wird sagen, Ich
bin der Antifaschismus!“ Dieses Zitat des italienischen Schriftstellers und sozialistischen Widerstandskämpfers Ignazio Silone beschreibt die aktuelle Situation ganz gut, zumal seit Freitag eine regelrechte Jagd auf all jene in dieser Republik gemacht wird, die sich nicht dem linken Zeitgeist unterordnen wollen.Das visionäre Zitat von Ignazio Silone, sollten sich all jene vor Augen halten, die heute gegen
Andersdenkende hetzen, sie denunzieren, tätlich angreifen und ihnen die demokratische Legi-
Egal ob es sich um die live Einstiege des ORF bei der „ach so friedlichen“ Demo handelte, egal,
ob „links-liberale“ Freizeitjournalisten „Hintergrundberichte“ zu den Demos gebracht haben,
Dass im Umfeld der Demonstrationen Brandstiftungen, zumindest ein Sprengsatz, Widerstand
gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Nötigungen und Pöbeleien zu zig Festnahmen führten, wird dabei geflissentlich verschwiegen oder aber augenzwinkernd zur Kenntnis genommen. Offenbar handelt es sich dabei in dieser Republik um Kavaliersdelikte.Dass dem nicht so sein kann wird jedem halbwegs normal denkenden Menschen klar sein. Der-
artige Delikte sind keine legitimen demokratischen Mittel, sondern nichts anderes als Gewalt. Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, warum die linken Gutmenschen mit den massiven Gewaltausschreitungen am Holocaust-Gedenktag offenbar kein Problem haben.Es ist auch sehr bezeichnend für die Toleranz und das Demokratieverständnis, wenn Rot- und
Grün-Politiker kein Wort der Entschuldigung, oder der Distanzierung von den brandschatzenden und prügelnden Horden unter den Demonstranten vermissen lassen. Dies nährt den Verdacht, dass diese Politiker die Gewalt gegen ihre politischen Widersacher bewusst als Teil ihrer partei- politischen Strategie in Kauf nehmen.Interessant ist es auch, dass sich gerade die Linken den Schutz der Juden und des Judentums
als Feigenblatt umhängen. Dabei sind es genau diese Linken, die sogar vor radikalen Islamisten pausenlos Kniefälle vollziehen und sich diesen in peinlicher Weise anbiedern.Irgendwie scheinen die Linken die Tatsache zu ignorieren, dass in den meisten islamischen
Ländern die Vernichtung Israels mit samt dem jüdischen Volk als vorrangiges Ziel gilt. Unter diesem Aspekt ist die Doppelmoral der Linken wohl kaum zu überbieten.*****
2012-01-30
Verbrechen zahlen sich aus
Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken
Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese hat er bereits erhalten, falls schwer kriminelles Verhalten in Österreich als Qualifi-
kation zu werten wäre.
Die Qualifikationen des 29-jährigen Türken liegen in Diebstählen, Körperverletzungen, Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,
Nach neun Verurteilungen und einer Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher,
langte es der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und verhängte über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.
Entschädigung statt Abschiebung
Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seinesHeimatlandes ging, der irrt gewaltig. Der türkische Serien-Straftäter darf in Österreich bleiben und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von 2.620,- Euro für Prozesskosten. Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.
Der Türke, der es mit den österreichischen Gesetzen offensichtlich nicht so genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging. Er wandte sich
an den Verfassungsgerichtshof, der den Abschiebebescheid der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.

Das Höchstgericht kam nämlich zur Ansicht, dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes (Schizophrenie) eingehen hätte müssen. Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.
*****
2012-01-28
Rundumschlag der KJÖ
Peinlicher Versuch den Flop zu rechtfertigen
Die Flucht nach vorne scheint nun die KJÖ antreten zu wollen. Nach ihrem Flop des Jahres,dem Fußballturnier „Kicken gegen rechts“, holen sie nun zum Rundumschlag aus. Auf der
Webseite der KJÖ ist nun folgendes zu lesen:
Die erwähnte Schlägerei steht – anders als in dem Artikel der Kleinen Zeitung „Schwere
Körperverletzung bei ‚Kicken gegen Rechts'“ behauptet – in keiner Verbindung mit dem
Fußballturnier, fand nicht „auf dem Spielfeld“ statt und ging auch nicht von Teilnehmer-
Innen des Fußballturniers aus. Wir stellen mit Bedauern fest, dass die Kleine Zeitung
in der Berichterstattung nicht den üblichen Maßstäben journalistischer Sorgfalt gerecht
geworden ist.
Wir haben daraufhin, in der sicherlich nicht FPÖ-freundlichen „Kleine Zeitung“ recher-
chiert und sind auf keine Entgegnung oder Richtigstellung gestoßen. Da stellt sich die
berechtigte Frage, warum soll sich der zuständige Redakteur den Vorfall aus den Fingern
gesogen haben?
Weiters ist auf der Kommunisten-Webseite folgendes zu lesen: Rechtliche Schritte kündigt
die KJÖ gegen die FPÖ an, die mittels einer vor Unwahrheiten strotzenden Aussendung
ist es FPÖ-Landtagsabgeordneten Amesbauer gelungen, ganze sieben (!) Unwahrheiten zu verpacken, unter anderem phantasiert er von einem nie stattgefundenen Polizeieinsatz.
Lügen und rassistische Hetze?
Das erweckte natürlich unsere Neugier und wir sahen auf besagter Webseite nach. Hierder Originaltext der angeblich rassistischen Hetze:

Screen: fpoe-stmk.at
„Gegen rechte Tendenzen und Rassismus“ – so wollte die Kommunistische Jugend mit einem „antirassistischen Fußballspiel“ im Augartenpark zum Kampf gegen die ihrer Ansicht nach omnipräsentierte Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft blasen. Leider kam es jedoch in der Nähe des Veranstaltungsortes zu einer wilden Schlägerei zwischen Auslän- dern.
Laut Medienberichten entpuppte sich jedoch aus dem angepeilten „Fair-Play“ eine wilde
Schlägerei unweit des Veranstaltungsortes. Fünf Spieler traten dabei auf einen Gegen-
spieler ein und fügten diesem auf dem Boden liegend schwere Verletzungen im Kopf- und
Oberkörperbereich zu. „Während die kommunistische Jugend vom friedlichen Zusammen-
Im Rahmen des „antirassistischen und internationalen Fußballturniers“ der Kommunistischen
Jugend ging nach Angaben der Polizei eine ganze Mannschaft auf einen Gegenspieler los
Der Landesparteisekretär der Steirischen Freiheitlichen, NAbg. Mario Kunasek, hat zum
Polizeieinsatz im Rahmen der KJÖ-Veranstaltung bereits eine Anfrage an die zuständige
Innenministerin gestellt. Kunasek: „Wir wollen der Sache auf den Grund gehen und von der
Ministerin wissen, was dem Steuerzahler der Polizeieinsatz für die linken Utopien der Kom-
munistischen Jugend kostet“ so Kunasek abschließend.
Was haben da die Kommunisten gelesen?
Wir können im gesamten Inhalt des oben angeführten Textes keinen einzigen klagsfähigenSatz, geschweige eine rassistische Hetze erkennen. Vermutlich waren die kommunistischen
Veranstalter von dem Vorfall derart verwirrt, dass sie ein wenig den Bezug zur Realität ver- loren. Möglicherweise kam noch dazu, dass sich kaum Personen für dieses Fußballturnier
interessierten. Laut eigenen Angaben der Kommunisten waren (nur) über 200 Zuseher- (innen) anwesend. Wobei die Angabe „über 200“ auch 201 bedeuten kann.
Aber zurück zum Vorfall der Körperverletzung. Wenn wir noch ein wenig zuwarten könnte
es im Bereich des Möglichen liegen, dass sich nach alter marxistisch-stalinischer Manierdie Tatsachen ändern. Das würde bedeuten, umso mehr Wasser die Mur hinabfließt die Chance besteht, dass es sich bei den Gewalttätern gar nicht um Tschetschenen, sondern um böse Rechte gehandelt haben könnte.
*****
2011-06-16Anklage wegen versuchten Mordes
Respekt wem Respekt gebührt
Wir betrachten zwar die Justiz immer mit einem kritischen Auge, scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen Respekt zu zollen, wenn dieser angebracht
ist. Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ ,
am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Geheimnis gelüftet
Zu unserem Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich eine Anklage wegen
schwerer Körperverletzung. Wir haben bereits im Beitrag „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet, muss der-
jenige damit rechnen, dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch geschah
die Tat nicht im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte das Geheimnis der anklagenden Staatsanwältin gelüftet sein, denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.
Das Singvogerl Cretu
Weil Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den Ermittlern einige rumänische Kriminelle am Silbertablett servierte, verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung ungeklärter Straftaten beizutragen. Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.
Inakzeptabler Deal
Dieser Deal fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel, denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso. Nach den Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich, war für die verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig. Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes. Damit ist klar gestellt, dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“ und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.
Unseren Respekt Frau Rat
Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehandelt hat und Cretu glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.
*****
2011-03-15
Gleiches Recht für alle?
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren Kopf lichterloh in Flammen stand.Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklageund dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde denRahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.
Quelle: andreas-unterberger.at
*****
2011-03-02Straches Sicherheitssorgen
Jägerball in der letzten Woche
An und für sich wäre die Story nicht besonders erwähnenswert. Ein Politiker, der sichgerne selbst reden hört und ein 39-jähriger Industriellensprössling, geraten nach einer
rauschenden Ballnacht aneinander.
Laut Bericht der Tageszeitung „Österreich“ und dessen „Internetportal“ soll es dem
Industriellensohn nicht gefallen haben, dass sich Strache mit seiner Begleiterin zu
lange und zu intensiv unterhalten hatte.
Lange Rede kurzer Sinn, es kam zum Eklat, wobei eine Flasche in Richtung Straches
geworfen wurde, die jedoch seinen Bodyguard traf. Die Ballsecurity schritt ein und
trennte alle an der Auseinandersetzung beteiligten Personen. Auf eine Anzeige wurde
verzichtet.
Warum bestreitet Kickl alles?
Wie Eingangs erwähnt, wäre diese Story nicht wirklich erwähnenswert. Was uns aberstutzig macht ist, dass sich nun Herr Kickl via der FPÖ-Webseite mit folgenden Worten äußert: „Fellners bunte Sudelpostille betreibt lügnerischen Hassjournalismus
– FPÖ wird Klagsweg beschreiten“.
Weiter im Text der FPÖ-Webseite: „Kickl stellte klar, dass HC Strache mit der Ausein-
andersetzung am Jägerball nichts zu tun gehabt habe.“ Jetzt fragen wir uns doch tat-
sächlich, warum sich Kickl so aufregt und eine Tageszeitung als „bunte Sudelpostille“
beschimpft.
Österreich hatte mit keinem einzigen Wort erwähnt, dass Strache in die Auseinander-
setzung involviert gewesen wäre. Warum die FPÖ den Klagsweg wegen „widerlicher
Nun ist es amtlich
Seit Donnerstag ist es auf jedenfalls aktenkundig, dass es diesen Vorfall gegeben hat.Laut Polizeisprecherin Iris Seper ist eine Anzeige wegen Körperverletzung anhängig.
Dies musste nun Strache selbst, wenn auch nur nebensächlich, am Rande einer Pres- sekonferenz zugeben. Jetzt wird Herr Kickl wohl etwas zurückrudern müssen.
Elitepolizist als Leibwächter
Was uns bei H.C. Strache und seinen Mannen immer wieder auffällt ist, dass sie zwargerne aussteilen, aber beim Einstecken äußerst wehleidig sind. Einen höchst erstaun-
lichen Faktor gibt es bei der ganzen Angelegenheit jedoch.
Herr Strache und seine Parteigenossen kritisieren immer wieder, dass es zuwenig
Polizeibeamte auf den Strassen gibt und fordern laufend eine Personalaufstockung.
Da fragen wir uns doch, warum sich ausgerechnet der FPÖ-Chef, eines voll ausge-
bildeten Elitepolizisten als Leibwächter bedient.
Um eigene Sicherheit mehr besorgt?
Anstatt das dieser Beamte die Bevölkerung vor herumziehenden Ostblock-Räuber-
banden beschützt, eilt er vom Polizeidienst karenziert, mit Strache von Veranstaltung
zu Veranstaltung.
Warum bedient sich H.C. Strache nicht aus dem Pool der privaten Sicherheitsdienste und entzieht der österreichischen Bevölkerung, um deren Sicherheit er doch dauernd besorgt ist, einen ausgebildeten Elitepolizisten.
*****
2010-01-31Das Attentat
Machtfaktor leidet unter Gewaltattacken
In der friedlichen Vorweihnachtszeit ereignete sich eine gemeines Attentat auf den all-
seits beliebten, selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus. J. Oswald. Wie er
selbst auf seiner Webseite B&G schreibt, wurde der Sattel seines Dienstfahrrades von
einem unbekannten Täter zerschnitten.
Schon vor einem Monat hatte ihm ein Groupie die Luft aus den Reifen gelassen und ein
andermal sogar zwei Reiszwecken mit der Spitze nach oben auf den Fahrradsattel geklebt,
weiß Oswald zu berichten.
Anschlag auf Hoden geplant?
Aber zurück zum aktuellen Anlassfall. Der Herausgeber wittert mit der Schnittattacke einen
Anschlag auf seine Hoden. Das glauben wir nicht, denn da hätte er zumindest auf dem Fahr-
rad sitzen müssen. Dann würde seine vage Theorie stimmen und er würde so aussehen wie
Silvio Berlusconi, allerdings nicht im Gesicht sondern in der unteren Körperregion.
Brutale Tat
Er stellte seinen Drahtesel am 12.12.09 gegen Mitternacht, am vierten Stellplatz vor der
Glasergasse 23, im 9. Wiener Gemeindebezirk ab. Als er am 13.12.09 gegen 20 Uhr sein
Dienstfahrzeug wieder in Betrieb nehmen wollte, bemerkte er den zerschnittenen Sattel.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Scharfsinnige Schlussfolgerung
Da außer seinem Fahrrad kein anderes beschädigt war, zieht er folgende Schlüsse. Entweder
hatte der Attentäter nach seinem Rad keine Lust mehr, oder der Anschlag galt nur ihm per-
sönlich. Die Tatzeit war jedenfalls zwischen 23 Uhr 55 des 12. Dezember 2009 und 20 Uhr
des 13. Dezember 2009, so Oswald.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Eine sehr scharfsinnige Schlussfolgerung des Machtfaktors Oswald. Mit diesen kriminal-
istischen Fähigkeiten sollte er sich direkt um einen Job bei der Polizei bewerben. Was ein
Postler kann wird doch ein Oswald schon lange können.
Allerdings muss er nur darauf achten, dass er den Anforderungen für den Polizeidienst ent-
spricht, wie zum Beispiel Höchstalter, Mindestgröße, sportliche Fitness, Unbescholtenheit,
etc., etc.
Am Diebstahl nicht interessiert
Oswald stellte auch fest, dass es dem Sattelschlitzer offensichtlich nur um die Zerstörung
des Sattels ging. Denn die Sattelhalterung habe einen Schnellwechsler und kann daher
blitzschnell abmontiert werden. Daher dürfte der Täter am Diebstahl kein Interesse gehabt
haben.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Erotisches Erlebnis
Da kann aber Oswald froh sein, dass der Attentäter den Fahrradsattel nicht stehlen wollte.
Auf einem zerschnittenen Sattel kann man immerhin noch fahren. Beim Fehlen dieses
Zubehörs, kann eine Fahrt jedoch zum außergewöhnlichen erotischen Erlebnis werden.
Nicht die feine englische Art
Wir haben zu diesem Vorfall zwei Theorien. Oswald der oft durch mangelhafte Recherchen
über Personen Halb- oder Unwahrheiten schreibt, kann sich dieses Attentat selbst zuschrei-
ben. Es ist zwar nicht die feine englische Art fremdes Eigentum zu zerstören und wir lehnen
diese Tat auch entschieden ab.
Wollte sich wer abreagieren?
Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich ein Mitbürger durch einen oder mehrere
unkorrekte Beiträge über seine Person auf B&G schwer genervt fühlte und dem Machtfaktor
einen Denkzettel verpassen wollte. Klagfähig ist er nach eigenen Angaben ja nicht, da er
nichts besitzt.
Eigenverschulden?
Jetzt kommen wir zur Variante zwei unserer Vermutung. Laut eigener Aussage geht Oswald
immer mit zwei Messern bewaffnet außer Haus. Da wäre es durchaus möglich, dass er sich
den Fahrradsattel selbst aufgeschlitzt hat, sofern er die Messer in den Gesäßtaschen seiner
Hose verwahrt hatte.
Weihnachtszeit ist Friedenszeit
Oswald stellt in seinem Beitrag auch fest, dass im Dezember Weihnachten ist und Weih-
nachten zur Freundlichkeit und zum Weltfrieden verpflichtet. Daher will auch er freundlich
und friedlich bleiben.
Schluss mit lustig
Allerdings ist es nach den Feiertagen mit der Friedlichkeit von Marcus J. Oswald vorbei.
Wir zitieren wortwörtlich: “ Sollte sich aber noch einmal jemand am Fahrrad des Heraus-
gebers vergreifen, werden ihm alle zehn Finger abgeschnitten. Und zwar einzeln. Nach
Weihnachten.“
Schwere Körperverletzung
Da gestatten wir uns, den Herausgeber von B&G darauf aufmerksam zu machen, dass
diese Tat im günstigsten Fall eine schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen, oder even-
tuell auch ein in Kauf genommener Totschlag wäre. Dessen sollte man sich schon bewusst
sein, auch wenn man keine juristische Ausbildung hat, gell Herr Oswald.
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2009-12-17
Magistrat unterstützt Einbrecher
Kein Datenschutz für Gewerbetreibende
Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.
Einbruch in aller Ruhe
Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.
Raub oder sogar noch schlimmer
Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.
Leseprobleme
Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen SicherheitWir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus- meister-Mentalität „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.
Wirtschaftskammer kassiert mit
Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
2009-10-28
Keine Abschiebung für Drogendealer
Der VwGH-Spezialist
Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent- liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.
Neuer Bescheid
Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.
Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren
Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen Straftaten abhalten.Keine Prognosebeurteilung ?
Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu halten. Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs gerichtshof.
Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf
(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des Strafregisters begnügt.Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung
einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.Ein wenig mehr Realitätssinn
Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.
Quer durchs StGB
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.
Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus- länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.
Stauni
2009-08-31
Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2
Fortsetzung zu TEIL 1
Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.
Doch Futterneid ?
Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.
Ungebührliches Benehmen
Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.
Festnahme
Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.
Der Riese Handler
Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.
Minipolizist ?
Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und 65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?
Knast
Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest.
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)
Ohne Munition in den Krieg
Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.
Die UVS-Verhandlung
Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler festgestellt wurden.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten RvI Andreas Z. machen.