Regierungsfunk Ahoi


Wie der ORF in Vorwahlzeiten Volksverdummung betreibt

Dem  regelmäßigen  Medienkonsumenten  dürfte die neuerliche Gewaltwelle die Wiens Bürger
derzeit  (wieder einmal) heimsucht nicht entgangen sein.  Da wurde z.B. ein Hausbesitzer bei
einem Raubüberfall im Eigenheim feige in den Rücken geschossen,  ein junges Mädel wird in
Klein Istanbul (vormals Favoriten) ins Spital getreten weil Sie keine Zigarette zu verschenken
hatte und rund um den Prater wird wieder fleißig zugestochen.
Auch die „Parkbesetzungen“ in Wien Liesing (wir berichteten) endeten in 2 Fällen blutig.  Um
letztendlich die „Wochenend-Bilanz“ der Weltstadt Wien zu vervollständigen seien noch rund
zwei Dutzend Fälle von schwerer Körperverletzung angemerkt.
Für den  „sozialdemokratisch“  durchregierten ORF war dieses blutige Horrorwochenende je-
doch kein Grund in der Regionalsendung Wien Heute einen Themenschwerpunkt zu senden.
Gerade  mal  das  Schussattentat  war der ORF Information  (So. 19.5.)  einen 1,36 Minuten
Beitrag  wert.   Die  mit  Messern  und  Ketten geführte Parkschlacht in Wien Liesing wurde
gerade mal in 25 Sekunden „abgefrühstückt“ (Sa. 18.5.)!
In  den CHRONIK Bereich des ORF Teletextes (S. 135) schaffte es gerade mal das Schuss-
attentat.   Erstaunlicherweise  gab  es  in  diesem  Info-Bereich  jedoch ein halbes Dutzend
Berichte über Gewalttaten im Ausland wofür eigentlich der Info-Bereich AUSLAND  (S. 126)
zuständig wäre.
Dem Regierungsfunk sei ins Stammbuch geschrieben: Wer in Vorwahlzeiten durch gezielte
Nichtberichterstattung  Volksverdummung betreibt führt sich nicht nur selbst ad absurdum,
er schafft sich auch über kurz oder lang ab.
Unnötig  zu betonen dass die Gewalttäter,  so Sie geschnappt wurden,  allesamt auf freiem
Fuß angezeigt wurden. Doch dies erstaunt in Wien nicht mehr wirklich. Warum sollten auch
Messerstecher  das  Übel  der  U-Haft  auf Grund der neuerlichen Tatbegehungsgefahr ver-
spüren, wo Sie doch gerade eben durch die Anzeige einen „Klaps auf die Finger“ bekamen.
Chris Lorre
2013-05-21
 

Auf was wartet die Innenministerin eigentlich?


Prügelei im Servitenkloster erforderte Polizeieinsatz

Versuchter Asylbetrug,  Besetzung einer Kirche, Sachbeschädigung und versuchte Erpressung
eines  ganzen  Staates  durch  einen Pseudo-Suppenstreik ist den  „Refugees“  offenbar nicht
genug.   Jetzt verprügeln sie sich auch noch untereinander.  Polizeibeamte mussten eine wilde
Schlägerei zwischen zwei der ach so bedauernswerten Flüchtlinge stoppen.
 
Die  zwei  angeblich  in  ihren  Heimatländern Verfolgten,  die von der Votivkirche mittlerweile
ins Servitenkloster übersiedelt sind, haben sich dort gegenseitig derart schwer verletzt, dass
sie  auf Kosten der  Steuer- und Gebührenzahler(innen)  im Spital behandelt werden müssen.
Aus dem Verhalten der beiden angeblichen Flüchtlinge wird nun auch klar,  warum diese aus
ihren Heimatländern abgehauen sind.
 
Allerdings  ist es erstaunlich,  dass das Innenministerium diesen mutmaßlichen Asylbetrügern
offenbar alles durchgehen lässt.  Der bisherige Streifzug durchs Strafgesetzbuch hat sich nun
bis zur Körperverletzung erweitert. Was muss eigentlich noch passieren, bis Frau Mikl-Leitner
das kriminelle Potenzial, das in ihnen steckt,  erkennt und diese Menschen abschieben lässt.
Wartet  die  Innenministerin zu,  bis möglicherweise erst einer der  Illegalen von einem seiner
Kumpanen  totgeschlagen  wird  oder  ein  Mitarbeiter  des  Klosters  zum Handkuss kommt?
 
*****

2013-03-10
 

Attacke auf Polizeibeamte geplant


Ist aus Halloween ein Fest für islamische Hetzer geworden?

 
Nachfolgenden Beitrag stellte der Möchtegern-Gangster, Yasser Gowayed, gestern ins Internet.
 
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
 
„Heute Halloween Leute,  heute werden Eier auf die BULLN geworfen.  Mitten in die Fresse.“
Übersetzung:  Heute werden Eier auf Polizisten geworfen. Mitten ins Gesicht.
 
Das diese Aktion zu Sachbeschädigungen, Körperverletzungen etc. führen kann und höchstwahr-
scheinlich  auch  führt,  scheint Gowayed nicht zu interessieren.   Aus den beigefügten Smiles in
seinem Beitrag schließen wir,  dass er  dies eher amüsant findet.
 
Wie  viele  Personen  zu  dieser  Flashmob-Veranstaltung  gekommen  sind ist uns leider nicht
bekannt.   Jedenfalls  kündigte  Yasser-Groupie Amir Blunt  an:  yasser  habibi  ich benutze
steine wirkt mehr als eier“.
 
Wir haben über Yasser Gowayed schon einige Male berichtet.  Er benutzt seine Facebook-Seite
immer wieder dazu,  verhetzende Beiträge ins Internet zu stellen und zu Straftaten aufzufordern
bzw. diese gutzuheißen. (Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt)
Erstaunlich  ist nur,  dass er sich nie einer Schuld bewusst ist und sich darüber wunderte,  dass
die  (endlich nach langer Zeit  –  Anmerkung der Red.)  zuständige  Behörde  an  seiner Person
Interesse zeigte.
 
Screen: facebook.com (Account Yasser Gowayed)
 
Der Vater von Yasser Gowayed ist pensionierter Chirurg.  Vielleicht  sollte der Mediziner seine
ärztlichen Kontakte spielen lassen, um seinem Sohn eine adäquate medizinische Betreuung zu
ermöglichen.   Denn  auch  mangelndes  oder  nicht  vorhandenes Schuldbewusstsein ist eine
psychische Krankheit.
 
Yasser Gowayed ist für uns das typische Beispiel einer nicht gelungen Integration.  Da er aber
leider schon die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,  kann man diesen Mann nicht ein-
mal mehr abschieben.
 
*****

2012-11-01
 

U P D A T E:

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Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!

 

Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Übersetzung: Polizistenmörder
Was will  Yasser Gowayed mit dem T-Shirt aussagen?   Dass es nächstes mal nicht bei
Eierwürfen mitten ins Gesicht von Polizisten bleiben wird?
*****
2012-11-03
 

 

 

Mord verjährt nicht


Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?

Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle,  wobei eher die Konsequenzen  als  interessant zu
betrachten sind,  haben wir heute im Internet recherchiert.  Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
 
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder  in der Steiermark fest.   Dem deutsche Staatsbürger Jann S.,  wird schwerer
sexueller  Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu  zweieinhalb  Jahren Haft verurteilt.   Der Mann wurde dem Landesgericht Graz  – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
 
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben.   Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
 
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden.  Dort
erwartet  ihn eine Therapie im klerikalen Kreis  – wobei wir uns fragen,  wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
 
Während  Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde,  scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg  – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu,  dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
 
Ach ja,  da  ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist,  die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt.   Anstatt zahnlose Kommissionen  – bei denen ohnehin nichts
herausschaut –  einzusetzen,  sollte  der  Gesetzgeber  die  Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
 
Denn  sexueller  Missbrauch  an  Kindern  ist  Mord  an  Kinderseelen  und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
 
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2012-10-26
 

Der gefallene Gürtelkönig


Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview

Wie  die Boulevardpresse vorige Woche berichtete,  musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die  Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen.   Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung,  schwere Körperverletzung,  Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
 
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin  wert.   Allerdings  haben  wir auf  Grund eines  heutigen  Interviews  in
„NEWS“  (Printausgabe) unsere Meinung geändert.  Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
 
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe.   Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf  der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
 
Steiner antwortet darauf:   „Wollen wir es mal nicht übertreiben.   Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht,  solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.
 
In  dieser  Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch.   Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein.  Was machte
Steiner also,  wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht,  dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen.  Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre)  Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
 

Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat

Interessant ist auch,  dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net,  in dem absolut  jeder Bürger  kontrolliert wird.   Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
 
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten  Spielraum  im Rotlichtmilieu gesichert hatte.   Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah,  was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte.  Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
 
Offenbar  waren  die Informationen von  Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen,  die  sich  zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten,  zu er-
mitteln.   Prominentestes Opfer ist der suspendierte  Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde.  Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
 

Österreichische  Lösung und Tränen bei Petrovic?

Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu  verdanken  ist,  dass  Österreich  noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist.  Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
 
Wie  wird  dieser Prozess  wohl  ausgehen?   Da  wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben  wird.   Steiner  wird  mindestens zwei Jahre Haft ausfassen,  die mit der U-Haft
abgetan sind.   Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
 
Steiner  kündigte auch an,  dass er nach seiner  Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben  kaum,  dass ihm jemand eine Träne nachweint.   Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic  wird  möglicherweise  die  eine oder andere Träne vergießen.  Denn
wenn  Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
 
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2012-04-12
 

Die Doppelmoral der Linken


Der heutige Faschismus kommt von Links

Die linke Jagdgesellschaft bläst wieder einmal zum Halali. Angesicht des heute stattfindenden
Jägerballs ist es aber auch der ÖVP nicht zu peinlich in diesen Chor miteinzustimmen.   Auch
wenn  die  Faschismuskeule  mittlerweile  schon ein bisschen stumpf ist,  reiten die selbster-
nannten Gutmenschen und Links-Faschisten munter weiter.

„Der  neue  Faschismus  wird  nicht  sagen:  Ich bin der Faschismus;  er wird sagen,  Ich

bin der Antifaschismus!“   Dieses Zitat  des  italienischen  Schriftstellers und sozialistischen
Widerstandskämpfers  Ignazio Silone  beschreibt die aktuelle  Situation ganz gut,  zumal seit
Freitag eine regelrechte Jagd auf all jene in dieser Republik gemacht wird,  die sich nicht dem
linken Zeitgeist unterordnen wollen.

Das  visionäre Zitat von Ignazio Silone,  sollten sich all jene vor Augen halten, die heute gegen
Andersdenkende hetzen, sie denunzieren,  tätlich angreifen und ihnen die demokratische Legi-

timation absprechen wollen.

Egal ob es sich um die live Einstiege des ORF bei der „ach so friedlichen“ Demo handelte, egal,
ob  „links-liberale“  Freizeitjournalisten  „Hintergrundberichte“  zu den Demos gebracht haben,

überall stand der aufrechte Widerstand der „mutigen Zivilgesellschaft“ im Vordergrund.

Dass im Umfeld der Demonstrationen Brandstiftungen,  zumindest ein Sprengsatz,  Widerstand

gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen,  Nötigungen und Pöbeleien
zu zig Festnahmen führten,  wird dabei geflissentlich verschwiegen oder aber augenzwinkernd
zur Kenntnis genommen. Offenbar handelt es sich dabei in dieser Republik um Kavaliersdelikte.

Dass dem nicht so sein kann wird jedem halbwegs normal denkenden Menschen klar sein. Der-

artige  Delikte sind  keine legitimen demokratischen Mittel,  sondern nichts anderes als Gewalt.
Allerdings  ist  es  nicht  nachvollziehbar,  warum die  linken  Gutmenschen  mit den  massiven
Gewaltausschreitungen am Holocaust-Gedenktag offenbar kein Problem haben.

Es  ist auch sehr bezeichnend für die Toleranz und das Demokratieverständnis,  wenn Rot- und

Grün-Politiker kein Wort der Entschuldigung, oder der Distanzierung von den brandschatzenden
und prügelnden Horden unter den Demonstranten vermissen lassen.   Dies nährt den Verdacht,
dass diese Politiker die Gewalt gegen ihre politischen Widersacher bewusst als Teil ihrer partei-
politischen Strategie in Kauf nehmen.

Interessant  ist es auch,  dass sich gerade die Linken den Schutz der Juden und des Judentums

als  Feigenblatt umhängen.  Dabei  sind es genau diese Linken, die sogar vor radikalen Islamisten
pausenlos Kniefälle vollziehen und sich diesen in peinlicher Weise anbiedern.

Irgendwie  scheinen  die  Linken  die  Tatsache zu ignorieren,  dass in den meisten islamischen

Ländern  die Vernichtung Israels  mit samt dem jüdischen  Volk als vorrangiges Ziel gilt.   Unter
diesem Aspekt ist die Doppelmoral der Linken wohl kaum zu überbieten.

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2012-01-30

 

Verbrechen zahlen sich aus


Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken

Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese  hat er  bereits erhalten,  falls  schwer  kriminelles  Verhalten  in Österreich  als Qualifi-
kation zu werten wäre.

Die Qualifikationen des  29-jährigen Türken liegen in Diebstählen,  Körperverletzungen,  Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,

unbefugten  Gebrauchs  von Fahrzeugen,  Unterdrückung eines Beweismittels,  Sachbeschädig-
ung bis hin zu  vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung.   Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.

Nach  neun  Verurteilungen und einer  Einweisung in eine Anstalt  für abnorme  Rechtsbrecher,
langte  es  der  Bezirkshauptmannschaft  Feldkirch und verhängte  über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.

Entschädigung statt Abschiebung

Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes  ging,  der irrt gewaltig.   Der türkische  Serien-Straftäter  darf  in  Österreich
bleiben  und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von  2.620,- Euro für
Prozesskosten.   Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.

Der Türke,  der es mit den  österreichischen Gesetzen  offensichtlich nicht  so  genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging.   Er wandte sich
an  den  Verfassungsgerichtshof,  der den Abschiebebescheid  der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.


Das  Höchstgericht  kam  nämlich zur Ansicht,  dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes  (Schizophrenie)  eingehen hätte müssen.   Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.

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2012-01-28

 

Rundumschlag der KJÖ


Peinlicher Versuch den Flop zu rechtfertigen

Die Flucht nach vorne scheint nun die KJÖ antreten zu wollen. Nach ihrem Flop des Jahres,
dem Fußballturnier  „Kicken gegen rechts“,  holen sie nun zum Rundumschlag aus.  Auf der
Webseite der KJÖ  ist nun folgendes zu lesen:

Die erwähnte Schlägerei steht – anders als in dem Artikel der Kleinen Zeitung „Schwere
Körperverletzung bei ‚Kicken gegen Rechts'“  behauptet – in keiner Verbindung mit dem
Fußballturnier,  fand nicht  „auf dem Spielfeld“  statt und ging auch nicht von Teilnehmer-
Innen des  Fußballturniers aus.  Wir  stellen mit  Bedauern fest,  dass die  Kleine Zeitung
in der  Berichterstattung nicht  den üblichen Maßstäben journalistischer Sorgfalt gerecht
geworden ist.

Wir  haben daraufhin,  in der  sicherlich nicht  FPÖ-freundlichen  „Kleine Zeitung“ recher-
chiert  und  sind auf  keine Entgegnung  oder Richtigstellung  gestoßen.  Da stellt  sich die
berechtigte Frage, warum soll sich der zuständige Redakteur den Vorfall aus den Fingern
gesogen haben?

Weiters ist auf der Kommunisten-Webseite folgendes zu lesen: Rechtliche Schritte kündigt
die KJÖ  gegen die FPÖ an,  die mittels  einer vor Unwahrheiten  strotzenden Aussendung

versucht, den bedauerlichen Vorfall für ihre rassistische Hetze zu nutzen.  Auf vier Spalten
ist es  FPÖ-Landtagsabgeordneten  Amesbauer gelungen, ganze sieben (!) Unwahrheiten
zu verpacken, unter anderem phantasiert er von einem nie stattgefundenen Polizeieinsatz.

Lügen und rassistische Hetze?

Das erweckte natürlich unsere Neugier und wir sahen auf besagter Webseite nach. Hier
der Originaltext der angeblich rassistischen Hetze:


Screen:  fpoe-stmk.at

„Gegen  rechte   Tendenzen und  Rassismus“ –  so  wollte  die Kommunistische Jugend  mit
einem „antirassistischen Fußballspiel“ im Augartenpark zum Kampf gegen die ihrer Ansicht
nach omnipräsentierte Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft blasen. Leider kam es
jedoch in  der Nähe  des Veranstaltungsortes zu einer wilden Schlägerei zwischen Auslän-
dern.

Laut Medienberichten  entpuppte  sich  jedoch aus  dem angepeilten  „Fair-Play“  eine wilde
Schlägerei  unweit  des  Veranstaltungsortes.  Fünf  Spieler  traten  dabei  auf einen  Gegen-
spieler  ein  und fügten diesem auf dem  Boden liegend schwere Verletzungen im Kopf- und
Oberkörperbereich zu.  „Während  die  kommunistische Jugend  vom friedlichen Zusammen-

leben von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Kultur spricht, schlagen sich unweit
von ihrem  antirassistischen Fußballspiel  Ausländergruppen die  Köpfe ein“  kritisiert Ames-
bauer  den  Unterschied  zwischen  Anspruch und  Realität ohne  dabei der  KJÖ irgendeine
Schuld für diesen Vorfall zuschieben zu wollen.

Im Rahmen des „antirassistischen und internationalen Fußballturniers“ der Kommunistischen
Jugend ging  nach Angaben  der Polizei  eine ganze Mannschaft  auf einen Gegenspieler los

und fügte  dem Opfer  schwere Verletzungen zu. Bei den jugendlichen Tätern handelt es sich,
laut Auskunft  der Polizei,  um 16 bis 18-Jährige Tschetschenien. Sie konnten nach ihrem Ge-
waltausbruch flüchten, die Ermittlungen der Polizei laufen.

Der  Landesparteisekretär  der Steirischen  Freiheitlichen,  NAbg.  Mario Kunasek,  hat zum
Polizeieinsatz im  Rahmen der  KJÖ-Veranstaltung  bereits eine  Anfrage an die zuständige
Innenministerin gestellt. Kunasek: „Wir wollen der Sache auf den Grund gehen und von der
Ministerin wissen, was dem Steuerzahler der Polizeieinsatz für die linken Utopien der Kom-
munistischen Jugend kostet“ so Kunasek abschließend.

Was haben da die Kommunisten gelesen?

Wir können  im gesamten Inhalt des oben  angeführten Textes keinen einzigen klagsfähigen
Satz, geschweige eine rassistische Hetze erkennen. Vermutlich waren die kommunistischen
Veranstalter von  dem Vorfall derart verwirrt,  dass sie ein wenig den  Bezug zur Realität ver-
loren.  Möglicherweise kam  noch dazu,  dass sich kaum Personen für dieses Fußballturnier
interessierten.  Laut  eigenen  Angaben der  Kommunisten waren  (nur)  über  200 Zuseher-
(innen) anwesend. Wobei die Angabe „über 200“ auch 201 bedeuten kann.

Aber zurück zum Vorfall der Körperverletzung.  Wenn wir noch  ein wenig zuwarten könnte

es im  Bereich des  Möglichen liegen,  dass sich nach alter marxistisch-stalinischer Manier
die  Tatsachen ändern.  Das würde bedeuten,  umso mehr  Wasser die Mur hinabfließt  die
Chance besteht,  dass es sich bei den Gewalttätern gar nicht um Tschetschenen,  sondern
um böse Rechte gehandelt haben könnte.

*****

2011-06-16
 

Anklage wegen versuchten Mordes


Respekt wem Respekt gebührt

Wir betrachten  zwar die Justiz  immer mit einem  kritischen Auge,  scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen  Respekt zu zollen,  wenn dieser angebracht
ist.  Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias  „Cretu ,
am 15. Mai 2010,  vor einer Diskothek im  10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen.  (Es gilt die Unschuldsvermutung).

Geheimnis gelüftet

Zu unserem  Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich  eine Anklage wegen
schwerer  Körperverletzung.  Wir  haben  bereits  im  Beitrag  „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet,  muss der-
jenige damit  rechnen, dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch geschah
die Tat  nicht im Affekt,  denn der Benzinkanister  wurde dafür eigens  aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte  das Geheimnis der  anklagenden Staatsanwältin  gelüftet sein,  denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.

Das Singvogerl Cretu

Weil   Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den  Ermittlern  einige rumänische  Kriminelle am Silbertablett  servierte,  verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder  Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung  ungeklärter Straftaten beizutragen.  Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.

Inakzeptabler Deal

Dieser Deal  fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel,  denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso.  Nach den  Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich,  war für die  verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig.  Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes.  Damit ist  klar gestellt,  dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“  und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.

Unseren Respekt Frau Rat

Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“  um eine  rumänische Prostituierte  gehandelt hat  und Cretu  glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.

*****

2011-03-15
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

*****

2011-03-02
 

Straches Sicherheitssorgen


Jägerball in der letzten Woche

An und für sich wäre die Story nicht besonders erwähnenswert. Ein Politiker, der sich
gerne selbst reden hört und ein 39-jähriger Industriellensprössling, geraten nach einer
rauschenden Ballnacht aneinander.

Laut Bericht der Tageszeitung „Österreich“ und dessen „Internetportal“ soll es dem
Industriellensohn nicht gefallen haben, dass sich Strache mit seiner Begleiterin zu
lange und zu intensiv unterhalten hatte.

Lange Rede kurzer Sinn, es kam zum Eklat, wobei eine Flasche in Richtung Straches
geworfen wurde, die jedoch seinen Bodyguard traf. Die Ballsecurity schritt ein und
trennte alle an der Auseinandersetzung beteiligten Personen. Auf eine Anzeige wurde
verzichtet.

Warum bestreitet Kickl alles?

Wie Eingangs erwähnt, wäre diese Story nicht wirklich erwähnenswert. Was uns aber
stutzig macht ist, dass sich nun Herr Kickl via der FPÖ-Webseite mit folgenden Worten
äußert: „Fellners bunte Sudelpostille betreibt lügnerischen Hassjournalismus
– FPÖ wird Klagsweg beschreiten“.

Weiter im Text der FPÖ-Webseite: „Kickl stellte klar, dass HC Strache mit der Ausein-
andersetzung am Jägerball nichts zu tun gehabt habe.“
Jetzt fragen wir uns doch tat-
sächlich, warum sich Kickl so aufregt und eine Tageszeitung als „bunte Sudelpostille“
beschimpft.

Österreich hatte mit keinem einzigen Wort erwähnt, dass Strache in die Auseinander-
setzung involviert gewesen wäre. Warum die FPÖ  den Klagsweg wegen „widerlicher

Form der falschen Berichterstattung“ beschreiten will, ist  daher erstaunlich.

Nun ist es amtlich

Seit Donnerstag ist es auf jedenfalls aktenkundig, dass es diesen Vorfall gegeben hat.
Laut Polizeisprecherin Iris Seper ist eine Anzeige wegen Körperverletzung anhängig.
Dies musste nun Strache selbst, wenn auch nur nebensächlich, am Rande einer Pres-
sekonferenz zugeben. Jetzt wird Herr Kickl wohl etwas zurückrudern müssen.

Elitepolizist als Leibwächter

Was uns bei H.C. Strache und seinen Mannen immer wieder auffällt ist, dass sie zwar
gerne aussteilen, aber beim Einstecken äußerst wehleidig sind. Einen höchst erstaun-
lichen Faktor gibt es bei der ganzen Angelegenheit jedoch.

Herr Strache und seine Parteigenossen kritisieren immer wieder, dass es zuwenig
Polizeibeamte auf den Strassen gibt und fordern laufend eine Personalaufstockung.
Da fragen wir uns doch, warum sich ausgerechnet der FPÖ-Chef, eines voll ausge-
bildeten Elitepolizisten als Leibwächter bedient.

Um eigene Sicherheit mehr besorgt?

Anstatt das dieser Beamte die Bevölkerung vor herumziehenden Ostblock-Räuber-
banden beschützt, eilt er vom Polizeidienst karenziert, mit Strache von Veranstaltung
zu Veranstaltung.

Warum bedient sich H.C. Strache nicht aus dem Pool der privaten Sicherheitsdienste
und entzieht der österreichischen Bevölkerung, um deren Sicherheit er doch dauernd
besorgt ist, einen ausgebildeten Elitepolizisten.

*****

2010-01-31
  

Das Attentat


Machtfaktor leidet unter Gewaltattacken

In der friedlichen Vorweihnachtszeit ereignete sich eine gemeines Attentat auf den all-
seits beliebten, selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus. J. Oswald. Wie er
selbst auf seiner Webseite B&G schreibt, wurde der Sattel seines Dienstfahrrades von
einem unbekannten Täter zerschnitten.
Schon vor einem Monat hatte ihm ein Groupie die Luft aus den Reifen gelassen und ein
andermal sogar zwei Reiszwecken mit der Spitze nach oben auf den Fahrradsattel geklebt,
weiß Oswald zu berichten.

Anschlag auf Hoden geplant?

Aber zurück zum aktuellen Anlassfall. Der Herausgeber wittert mit der Schnittattacke einen
Anschlag auf seine Hoden. Das glauben wir nicht, denn da hätte er zumindest auf dem Fahr-
rad sitzen müssen. Dann würde seine vage Theorie stimmen und er würde so aussehen wie
Silvio Berlusconi, allerdings nicht im Gesicht sondern in der unteren Körperregion.

Brutale Tat

Er stellte seinen Drahtesel am 12.12.09 gegen Mitternacht, am vierten Stellplatz vor der
Glasergasse 23, im 9. Wiener Gemeindebezirk ab. Als er am 13.12.09 gegen 20 Uhr sein
Dienstfahrzeug wieder in Betrieb nehmen wollte, bemerkte er den zerschnittenen Sattel.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)

Scharfsinnige Schlussfolgerung

Da außer seinem Fahrrad kein anderes beschädigt war, zieht er folgende Schlüsse. Entweder
hatte der Attentäter nach seinem Rad keine Lust mehr, oder der Anschlag galt nur ihm per-
sönlich. Die Tatzeit war jedenfalls zwischen 23 Uhr 55 des 12. Dezember 2009 und 20 Uhr
des 13. Dezember 2009, so Oswald.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Eine sehr scharfsinnige Schlussfolgerung des Machtfaktors Oswald. Mit diesen kriminal-
istischen Fähigkeiten sollte er sich direkt um einen Job bei der Polizei bewerben. Was ein
Postler kann wird doch ein Oswald schon lange können.
Allerdings muss er nur darauf achten, dass er den Anforderungen für den Polizeidienst ent-
spricht, wie zum Beispiel Höchstalter, Mindestgröße,  sportliche Fitness, Unbescholtenheit,
etc., etc.

Am Diebstahl nicht interessiert

Oswald stellte auch fest, dass es dem Sattelschlitzer offensichtlich nur um die Zerstörung
des Sattels ging. Denn die Sattelhalterung habe einen Schnellwechsler und kann daher
blitzschnell abmontiert werden. Daher dürfte der Täter am Diebstahl kein Interesse gehabt
haben.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)

Erotisches Erlebnis

Da kann aber Oswald froh sein, dass der Attentäter den Fahrradsattel nicht stehlen wollte.
Auf einem zerschnittenen Sattel kann man immerhin noch fahren. Beim Fehlen dieses
Zubehörs, kann eine Fahrt jedoch zum außergewöhnlichen erotischen Erlebnis werden.

Nicht die feine englische Art

Wir haben zu diesem Vorfall zwei Theorien. Oswald der oft durch mangelhafte Recherchen
über Personen Halb- oder Unwahrheiten schreibt, kann sich dieses Attentat selbst zuschrei-
ben. Es ist zwar nicht die feine englische Art fremdes Eigentum zu zerstören und wir lehnen
diese Tat auch entschieden ab.

Wollte sich wer abreagieren?

Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich ein Mitbürger durch einen oder mehrere
unkorrekte Beiträge über seine Person auf B&G schwer genervt fühlte und dem Machtfaktor
einen Denkzettel verpassen wollte. Klagfähig ist er nach eigenen Angaben ja nicht, da er
nichts besitzt.

Eigenverschulden?

Jetzt kommen wir zur Variante zwei unserer Vermutung. Laut eigener Aussage geht Oswald
immer mit zwei Messern bewaffnet außer Haus. Da wäre es durchaus möglich, dass er sich
den Fahrradsattel selbst aufgeschlitzt hat, sofern er die Messer in den Gesäßtaschen seiner
Hose verwahrt hatte.

Weihnachtszeit ist Friedenszeit

Oswald stellt in seinem Beitrag auch fest, dass im Dezember Weihnachten ist und Weih-
nachten zur Freundlichkeit und zum Weltfrieden verpflichtet. Daher will auch er freundlich
und friedlich bleiben.

Schluss mit lustig

Allerdings ist es nach den Feiertagen mit der Friedlichkeit von Marcus J. Oswald vorbei.
Wir zitieren wortwörtlich: “ Sollte sich aber noch einmal jemand am Fahrrad des Heraus-
gebers vergreifen, werden ihm alle zehn Finger abgeschnitten. Und zwar einzeln. Nach
Weihnachten.“

Schwere Körperverletzung

Da gestatten wir uns, den Herausgeber von B&G darauf aufmerksam zu machen, dass
diese Tat im günstigsten Fall eine schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen, oder even-
tuell auch ein in Kauf genommener Totschlag wäre. Dessen sollte man sich schon bewusst
sein, auch wenn man keine juristische Ausbildung hat, gell Herr Oswald.
*****
2009-12-17
 

Magistrat unterstützt Einbrecher


Kein Datenschutz für Gewerbetreibende

Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.

Einbruch in aller Ruhe

Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den  Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.

Raub oder sogar noch schlimmer

Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.

Leseprobleme

Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität  „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.

Wirtschaftskammer kassiert mit

Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
  
2009-10-28
  

Keine Abschiebung für Drogendealer

 

Der VwGH-Spezialist

Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
 
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.

Neuer Bescheid

Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.

Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren

Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.

Keine Prognosebeurteilung ?

Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.

Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf

(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.

Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung

einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.

Ein wenig mehr Realitätssinn

Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.

Quer durchs StGB

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.

Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.

Stauni

  
2009-08-31
  

 

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Inhalts-Ende

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