Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?
Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle, wobei eher die Konsequenzen als interessant zu
betrachten sind, haben wir heute im Internet recherchiert. Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder in der Steiermark fest. Dem deutsche Staatsbürger Jann S., wird schwerer
sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde dem Landesgericht Graz – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben. Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden. Dort
erwartet ihn eine Therapie im klerikalen Kreis – wobei wir uns fragen, wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
Während Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde, scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu, dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
Ach ja, da ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist, die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt. Anstatt zahnlose Kommissionen – bei denen ohnehin nichts
herausschaut – einzusetzen, sollte der Gesetzgeber die Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
Denn sexueller Missbrauch an Kindern ist Mord an Kinderseelen und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
***** 2012-10-26