Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Wieder ist ein Jahr vergangen und „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über zwei Jahre alt. Das
Leser(innen)-Publikum ist beachtlich angewachsen und die Zugriffszahlen können sich
durchaus sehen lassen. Dieses Online-Magazin ist inzwischen ein fester Bestandteil der
österreichischen Bloggerszene geworden.
Diese Erfolge freuen mich natürlich ungemein, jedoch gab es diese nicht gratis, sondern
waren mit viel Arbeit verbunden. Gründliche Recherchen, lesenswerte Beiträge und Auf-
deckungen von so manchen Erstaunlichkeiten, verhalfen „ERSTAUNLICH“ zu einem ge-
wissen Bekanntheitsgrad innerhalb Österreichs. Dass ich dies nicht alles alleine schaffen
konnte ist klar. Deshalb möchte ich mich bei meinen kleinen aber feinen Team für ihre
Arbeit bedanken.
Mein Dank gilt auch einem Mann, der namentlich nicht genannt werden will und daher
nicht im Impressum steht. Besten Dank lieber XY für Deine ausgezeichneten Recherchen
in diesem Jahr. Ich hoffe auch auf Deine wertvolle Unterstützung im Jahr 2011.
Aber auch Leser(innen) unterstützten diese Webseite und lieferten Anregungen und so
manches erstaunliches Material. Diesen gebührt ebenfalls ein Dankeschön. Auch gelang
es meinem Team und mir Personen zu helfen, welche sich an „ERSTAUNLICH“ wandten,
weil sie z.B. von Behörden ungerecht behandelt wurden. Diesbezüglich gab es sehr schöne
Erfolge zu Gunsten dieser Menschen, durch Berichterstattung und kooperative Gespräche
mit den Behördenvertretern.
Etliche politische Berichterstattungen hatten Auswirkungen bis in die hohe Politik und
lösten dementsprechenden Wirbel aus. Da gab es zum Beispiel den Grünen Gebi Mair, der
sich als selbsternannter Drogenexperte wähnte oder die Grüne Menschenrechtssprecherin
Alev Korun, deren Konterfei plötzlich auf einer islam-fundamentalistischen Webseite auf-
tauchte.
Auf Grund der Berichterstattung dieser Webseite, sahen sich die Grünen veranlasst ihre
eigenen Beiträge zwecks Schadensbegrenzung zu entfernen. Wie ich aus gut unterrichteter
Quelle informiert wurde, steht „ERSTAUNLICH“ seitdem auf der Liste der Grünen. Was im-
mer das auch heissen mag, ich kann damit gut leben.
Dieses Online-Magazin veröffentlichte als einziges Internetmedium, das geheim gehaltene
Rzeszut-Dossier. Die Causa Kampusch bewegt noch immer die Gemüter sehr vieler Men-
schen, wie es die enormen Zugriffszahlen und Downloads auf dieser Webseite, nach Ver-
öffentlichung des Dossiers bewiesen.
Aber auch Kindern wurde die Unterstützung von „ERSTAUNLICH“ zuteil. Nach der Bericht-
erstattung über das Nikolausverbot bei den Wiener Kinderfreunden, mussten unsere Klein-
sten auf einmal nicht mehr auf den Nikolo verzichten.
Zum Jahresende hat sich diese Webseite etwas näher mit der Non-Profit-Organisation WWF
beschäftigt und aufgedeckt, dass diese zwar Wasser predigen aber offenbar lieber Wein
trinken. „ERSTAUNLICH“ wird die Fischer und Daubler an der March und der Thaya weiter-
hin unterstützen und alles versuchen, dass diese nicht den finanziellen Eigeninteressen des
WWF zum Opfer fallen.
Das waren nur einige Beispiele aus dem breit gestreuten Portfolio dieses Online-Magazins.
Der Bekanntheitsgrad von „ERSTAUNLICH“ wird auch darin bestätigt, dass immer wieder
Beiträge ihren Weg in die großen Medien (Print und Online) finden. Dagegen habe ich auch
nichts einzuwenden, denn nur so kann ein Problem oder Anliegen einer größtmöglichsten
Menge von Personen kundgetan werden.
Allerdings wenn ein derart großes Medium in seiner Selbstherrlichkeit glaubt über alles er-
haben zu sein und ohne zu fragen Fotos dieser Webseite entnimmt und sogar die Quellen-
angabe unterlässt, muß dieses erfahren wie wehrhaft ich sein kann. Die Tageszeitung
„Österreich“ hatte schon das Vergnügen diese Erfahrung mit mir zu machen.
Auch versuchte man schon mir den Mund zu verbieten. Die Stadt Wien forderte mich über
ihre Anwälte auf, die Beiträge über die MA 62, bzgl. amtlicher Abmeldungsandrohungen
zu entfernen, da sie sich in ihrer Ehre gekränkt fühlten. Die Beiträge wurden selbstver-
ständlich nicht entfernt.
Diesen Herrschaften sei gesagt, dass es auf „ERSTAUNLICH“ keine amtliche Zensur geben
wird. Auch bin ich nicht durch Anwaltsbriefe und deren Klagsandrohungen beeindruckbar.
Sollte sich wer durch Beiträge auf dieser Webseite in Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen
verletzt sehen, soll er den Rechtsweg beschreiten. Ich werde auch in so einem Fall meine
Wehrhaftigkeit unter Beweis stellen.
Ich werde mir auch in Zukunft kein Blatt vor den Mund nehmen. Auf dieser Webseite werden
weiterhin gut recherchierte Erstaunlichkeiten veröffentlicht, auch wenn diese so manchen
Personen oder Organisationen unangenehm oder peinlich sind.
Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von „ERSTAUNLICH“ einen guten Rutsch und
ein erfolgreiches Jahr 2011. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.
Erich Reder
2010-12-31
Kein Einzelfall
Über den Vorfall in dem wir im Beitrag „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“ berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen, sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.
Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen
Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres verbringt er daher notgedrungen im Krankenhaus. Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein Fahrzeug um die Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.
Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?
Eines besitzt der Pensionist jedoch, was als Motiv für eine „Überprüfung der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte. Er besitzt nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete. Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K. nicht kennen und außer seiner nicht beweisbaren
Vermutung nichts im Raum steht, wollen und können wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.
Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle
Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben, könnte ein bösartiger Vermie-
ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen. Denn wenn sich Herr K.
nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er
amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro.
Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine
Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein bürgerfreundliches Service, zu denen
die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären.
*****
2010-10-19
Bezahlung eines Strafmandates vergessen
Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße. Seine berufliche Tätigkeit besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben. Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.
Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern
Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von Markus R. Möglicherweise dachte er auch, den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so kam es wie es kommen musste. Keine anderer Hausbewohner hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage. Nichts wäre
also für den übereifrigen Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei „Wiener Wohnen“
anzufragen, ob dass mit der Delogierung überhaupt stimme. Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, da er wegen seines Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.
Gedankenlosigkeit bei der MA 62
Offenbar macht man sich bei der MA 62 nicht viele Gedanken um die Bürger der Stadt
Wien. Es gibt nämlich auch noch andere Berufe als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben Schreibtisch sitzen und sich nach Feierabend in aller Ruhe nach Hause begeben
können.
Bedenkt man dass es nicht selten vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen MA 62-Schreibens ist, dieses innerhalb von 14 Tagen nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R. den Irrtum raschest aufklären, da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser Zeit im Urlaub und daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.
Anwesenheitskontrolle
Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr, eine Kontrolleurin der MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre wohl passiert, wenn der Tischler wieder auf Montagefahrt gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass die MA 62 Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben, da sie ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.
Erweiterter Denkvorgang gefragt
Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden. Aber all diese Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden, wenn man bei der MA 62 weiter als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
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2010-10-14