Wort des Herausgebers


Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Wieder ist ein Jahr vergangen und „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über zwei Jahre alt. Das
Leser(innen)-Publikum  ist  beachtlich  angewachsen  und die  Zugriffszahlen  können  sich

durchaus sehen lassen.  Dieses Online-Magazin ist  inzwischen  ein  fester  Bestandteil der
österreichischen Bloggerszene geworden.

Diese Erfolge freuen mich natürlich ungemein,  jedoch gab es diese nicht gratis,  sondern
waren mit viel Arbeit verbunden.  Gründliche Recherchen,  lesenswerte Beiträge und Auf-
deckungen von so manchen  Erstaunlichkeiten, verhalfen „ERSTAUNLICH“  zu einem ge-

wissen Bekanntheitsgrad innerhalb Österreichs. Dass ich dies nicht alles alleine schaffen
konnte  ist klar.  Deshalb möchte  ich mich  bei meinen kleinen  aber feinen  Team für ihre
Arbeit bedanken.

Mein Dank gilt auch  einem Mann,  der namentlich  nicht genannt werden  will und  daher
nicht im Impressum steht. Besten Dank lieber XY für Deine ausgezeichneten Recherchen
in diesem Jahr. Ich hoffe auch auf Deine wertvolle Unterstützung im Jahr 2011.

Aber  auch  Leser(innen)  unterstützten  diese  Webseite und  lieferten Anregungen  und  so
manches  erstaunliches Material.  Diesen gebührt ebenfalls  ein Dankeschön.  Auch gelang
es meinem Team und mir  Personen zu helfen,  welche sich an  „ERSTAUNLICH“  wandten,

weil sie z.B. von Behörden ungerecht behandelt wurden. Diesbezüglich gab es sehr schöne
Erfolge  zu Gunsten  dieser Menschen,  durch Berichterstattung und kooperative  Gespräche
mit den Behördenvertretern.

Etliche  politische  Berichterstattungen  hatten  Auswirkungen  bis  in  die  hohe  Politik  und
lösten dementsprechenden Wirbel aus. Da gab es zum Beispiel den Grünen Gebi Mair, der
sich als selbsternannter Drogenexperte wähnte oder die Grüne Menschenrechtssprecherin
Alev Korun,  deren Konterfei plötzlich  auf einer  islam-fundamentalistischen  Webseite auf-

tauchte.

Auf  Grund  der  Berichterstattung  dieser Webseite,  sahen sich die  Grünen  veranlasst ihre
eigenen Beiträge zwecks Schadensbegrenzung zu entfernen. Wie ich aus gut unterrichteter
Quelle informiert wurde, steht  „ERSTAUNLICH“  seitdem auf der Liste der Grünen.  Was im-

mer das auch heissen mag, ich kann damit gut leben.

Dieses Online-Magazin veröffentlichte als einziges Internetmedium, das geheim gehaltene
Rzeszut-Dossier.  Die Causa Kampusch bewegt noch immer die  Gemüter sehr vieler Men-

schen,  wie es die enormen  Zugriffszahlen und Downloads auf dieser Webseite, nach Ver-
öffentlichung des Dossiers bewiesen.

Aber auch Kindern wurde die Unterstützung von „ERSTAUNLICH“ zuteil. Nach der Bericht-
erstattung über das Nikolausverbot bei den Wiener Kinderfreunden, mussten unsere Klein-

sten auf einmal nicht mehr auf den Nikolo verzichten.

Zum Jahresende hat sich diese Webseite etwas näher mit der Non-Profit-Organisation WWF
beschäftigt  und  aufgedeckt,  dass  diese zwar  Wasser predigen aber offenbar  lieber  Wein
trinken. „ERSTAUNLICH“  wird die Fischer und Daubler an der March und der Thaya weiter-

hin unterstützen und alles versuchen, dass diese nicht den finanziellen Eigeninteressen des
WWF zum Opfer fallen.

Das waren nur einige Beispiele aus dem breit  gestreuten Portfolio dieses Online-Magazins.
Der  Bekanntheitsgrad von  „ERSTAUNLICH“  wird auch darin bestätigt,  dass immer wieder
Beiträge ihren Weg in die großen Medien (Print und Online) finden. Dagegen habe ich auch
nichts einzuwenden,  denn nur so kann ein  Problem oder  Anliegen einer größtmöglichsten
Menge von Personen kundgetan werden.

Allerdings  wenn ein derart großes  Medium in seiner  Selbstherrlichkeit glaubt über alles er-

haben zu sein und ohne zu fragen  Fotos dieser Webseite entnimmt und  sogar die Quellen-
angabe  unterlässt,  muß  dieses  erfahren wie  wehrhaft  ich  sein  kann.  Die  Tageszeitung
„Österreich“ hatte schon das Vergnügen diese Erfahrung mit mir zu machen.

Auch versuchte man schon mir den Mund zu verbieten.  Die Stadt Wien forderte mich über
ihre Anwälte auf,  die Beiträge über die MA 62,  bzgl. amtlicher  Abmeldungsandrohungen
zu entfernen,  da sie sich in  ihrer  Ehre gekränkt  fühlten.  Die Beiträge wurden  selbstver-

ständlich nicht entfernt.

Diesen Herrschaften sei gesagt, dass es auf „ERSTAUNLICH“ keine amtliche Zensur geben

wird.  Auch bin ich nicht durch  Anwaltsbriefe und deren  Klagsandrohungen beeindruckbar.
Sollte sich wer durch Beiträge auf dieser Webseite in Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen
verletzt sehen,  soll er den Rechtsweg beschreiten.  Ich werde auch in so einem  Fall meine
Wehrhaftigkeit unter Beweis stellen.

Ich werde mir auch in Zukunft kein Blatt vor den Mund nehmen. Auf dieser Webseite werden
weiterhin gut  recherchierte  Erstaunlichkeiten veröffentlicht,   auch wenn diese so  manchen
Personen oder Organisationen unangenehm oder peinlich sind.

Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von  „ERSTAUNLICH“  einen guten Rutsch und

ein erfolgreiches Jahr 2011. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.

Erich Reder

2010-12-31
 

MA 62 schikaniert kranken Pensionisten


Kein Einzelfall

Über den Vorfall  in dem wir im  Beitrag   „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“  berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen,  sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.

Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen

Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres  verbringt er  daher notgedrungen im  Krankenhaus.  Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein  Fahrzeug um die  Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.

Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?

Eines besitzt der Pensionist jedoch,  was als Motiv für eine  „Überprüfung  der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte.  Er besitzt  nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete.  Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K.  nicht kennen und außer seiner  nicht beweisbaren
Vermutung  nichts im Raum steht,  wollen und können  wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.

Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle

Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben,  könnte ein bösartiger Vermie-
ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen.  Denn wenn sich Herr K.
nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen  MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er
amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro.
Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine
Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein  bürgerfreundliches Service, zu denen
die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären.
*****

2010-10-19
 

Erteilt die MA 62 Hausarreste?


Bezahlung eines Strafmandates vergessen

Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße.  Seine berufliche Tätigkeit  besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen  „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben.  Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.

Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern

Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von  Markus R.   Möglicherweise dachte  er auch,  den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so  kam es wie es  kommen  musste.  Keine anderer  Hausbewohner  hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage.  Nichts  wäre
also für den übereifrigen  Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei  „Wiener Wohnen“
anzufragen,  ob dass mit der  Delogierung überhaupt stimme.  Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die  MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich  schwerwiegende  Folgen nach  sich ziehen können,  da er  wegen seines  Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.

Gedankenlosigkeit bei der MA 62

Offenbar  macht  man sich bei  der MA 62  nicht viele Gedanken  um die Bürger der Stadt
Wien.  Es gibt nämlich auch noch  andere Berufe  als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben  Schreibtisch sitzen  und sich nach  Feierabend in  aller  Ruhe nach  Hause begeben
können.
Bedenkt man dass  es nicht selten  vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen  MA 62-Schreibens ist,  dieses innerhalb  von 14 Tagen  nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R.  den Irrtum raschest aufklären,  da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser  Zeit im Urlaub und  daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.

Anwesenheitskontrolle

Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr,  eine  Kontrolleurin der  MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre  wohl passiert,  wenn der Tischler wieder auf  Montagefahrt  gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass  die MA 62  Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben,  da sie ihre Wohnung für einen  längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.

Erweiterter Denkvorgang gefragt

Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende  Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden.  Aber all diese  Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden,  wenn man bei der  MA 62 weiter  als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
*****

2010-10-14
 

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