Hochwasserhilfe statt politischer Propaganda

Der MFG-NR-Spitzenkandidat Dr. Steiner räumt mit dem Märchen des "menschengemachten" Klimawandels auf

In einer heutigen Presseaussendung geht MFG-Steiner mit den politischen Propagandisten, welche die Wetterlage für ihre Wahlwerbung missbrauchen ins Gericht und räumt zudem mit dem Märchen des „menschengemachten“ Klimawandels auf.

TEXT:

Dipl.-Ing. Dr. Martin J. F. Steiner, MSc., unabhängiger Spitzenkandidat der MFG zur Nationalratswahl 2024, drückt allen Betroffenen der aktuellen Hochwasserkatastrophe sein tiefes Mitgefühl aus. „Meine Gedanken sind bei all jenen, die durch diese Naturkatastrophe ihr Zuhause, ihre Existenz oder sogar Angehörige verloren haben. Gleich-zeitig möchte ich mich bei den vielen Freiwilligen bedanken, die unermüdlich helfen und zeigen, was Zusammenhalt wirklich bedeutet“, so Steiner.

Als gebürtiger Ybbser kennt Martin Steiner die wiederkehrenden Hochwasserereignisse nur zu gut. „Seit jeher leben wir Ybbser mit den Herausforderungen des Hochwassers. 2002 haben wir Sandsäcke geschaufelt, 2013 hat uns ein neu errichteter Hochwasserschutz vor Schlimmerem bewahrt. Doch was wir nicht brauchen, ist parteipolitischer Missbrauch solcher Katastrophen!“

Hochwasser sind keine neue Erscheinung in Österreich: 1991 wurden Teile Niederösterreichs völlig über-schwemmt, 2002 verursachte ein „Jahrhunderthochwasser“ Schäden in Milliardenhöhe, und 2005 richtete Dauer-regen in Salzburg großen Schaden an. Dennoch wurde damals das Leid der Betroffenen nicht für politische Propaganda missbraucht, wie es heute durch den ORF und manche Parteien geschieht. Wenn man noch weiter in der Geschichte zurückgeht, zeigt auch das Magdalenenhochwasser von 1342, dass solche Naturkatastrophen schon immer Teil unserer Geschichte waren. Das erste in Österreich überlieferte Hochwasser fand 792 statt.

„Es ist wichtig zu betonen: Wetter ist kein Klima! Während Klima den statistischen Durchschnitt von Wetterereignissen über mindestens 30 Jahre beschreibt, handelt es sich bei Hochwassern um punktuelle Extremereignisse. Diese pauschal als Beweis für den ‚menschengemachten Klimawandel‘ zu nehmen, ist unwissenschaftlich und fahrlässig“, erklärt Steiner.

Mit scharfer Kritik wendet sich Steiner an den ORF und jene Parteien, die die aktuelle Situation als Plattform nutzen, um „den menschengemachten Klimawandel“ zu propagieren. „Es ist eine Schande, wie das Leid der Menschen für politische Zwecke instrumentalisiert wird. Hochwasser gab es schon immer, und sie werden auch zukünftig kommen. Das hat nichts mit kurzfristigen politischen Agenden zu tun. „Die Extremwetterereignisse stiegen in den letzten 100 Jahren nicht an, die Zahl der Toten durch Naturkatastrophen und Infektionskrankheiten sinkt seit 100 Jahren beständig – auch wenn in den Systemmedien etwas anderes behauptet wird, so bleibt eine Unwahrheit eine Unwahrheit“.“

Abschließend fordert Martin Steiner die Bevölkerung auf, weiterhin zusammenzuhalten und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: „Wir helfen einander, und das ohne parteipolitische Spielchen!“

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Ein 7er BMW um stolze 62.500.000,- Euro?


Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer, Max Lercher, blamiert sich auf Facebook voll

 

Seit zwei Tagen kann man auf dem Facebook-Account des SPÖ-Bundesgeschäftsführers, Max Lercher, unter anderem wie folgt lesen:

 

 

Lercher behauptet allen Ernstes, dass sich die Regierung einen neuen Fuhrpark um 1 Milliarde Euro gönnt und diese Summe für einen 7er BMW-Fuhrpark ausgibt. Das ist in der Tat sehr erstaunlich, denn es gibt in der Regierung 16 Mitglieder und so käme ein 7er BMW auf stolze 62.500.000,- Euro.  Wir wussten gar nicht, dass es überhaupt ein derart teures Auto gibt.  Hätte Lercher nur kurz nachgerechnet, hätte er sich diese Blamage erspart.  Denn dieses Märchen nahmen ihm nicht einmal mehr seine Genoss(innen) ab.  Dementsprechend waren auch zahlreiche Kommentare auf seiner Facebook-Seite dazu.

 

Wir haben in der Angelegenheit recherchiert und festgestellt, dass die Behauptung des SPÖ-Bundesgeschäftsführers natürlich nicht wahr ist.  Möglicherweise verwechselt er seinen Facebook-Account mit einem Märchenbuch.

 

In Wahrheit handelt es sich um eine Ausschreibung zwecks Bietererkundung zur Vorbereitung von mehreren Rahmenvereinbarungen, für das Fuhrparkmanagement des Bundes und anderer öffentlicher Auftraggeber (auch Landesverwaltungen).  Es geht ausdrücklich nicht um Regierungsfahrzeuge.  Unter anderem ist damit ein Nachfolgevertrag für mehr als 5000 Polizeiautos, Post und ASFINAG in Vorbereitung.  Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen ist inkl. MwSt. und für mehr als 5 Jahre Laufzeit.

 

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2018-08-13


Orientalisches Märchen


(45) – Tausend und eine Nacht

 

Nachfolgend rührende Geschichte, die einem normal denkenden Menschen maximal ein müdes Lächeln entlockt, wurde gestern auf der Facebook-Seite „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“ gepostet.

 

 

Dazu wurden zwei Fotos veröffentlicht, auf dem der Taxifahrer Varol S. mit einem sichtlich erheblichen Bargeldbetrag und ein Scheck über 45.000,- Euro (im Zahlenfeld) abgebildet sind.

 

 


Zur Geschichte selbst: Abgesehen davon, dass der Taxifahrer den Scheck nach Erhalt überprüft haben muss – denn alles andere wäre lebensfremd – müsste ihm ein derartiger Fehler aufgefallen sein.  Also hätte er den Fahrgast unverzüglich auf dessen Irrtum aufmerksam machen müssen und sich den Weg zur Bank erspart können, um den Betrag von 45.000,- Euro abzuholen – um danach den Fahrgast zu suchen, um diesem heute die Differenz auf den korrekten Fuhrlohn von 45,- Euro auszuhändigen.  Auffallend ist auch, dass der Scheck bereits am 25.12.2017 ausgestellt wurde.  Das heißt im Klartext, dass der Taxifahrer seit der Ausstellung schon 10 Tage Zeit gehabt hat den Fahrgast zu suchen und keinesfalls den irrtümlich ausgestellten Betrag von 45.000,- Euro von der Bank zu beheben.

 

Am auffälligsten ist jedoch die „Differenz“ zwischen dem Beitrag im Zahlenfeld und jenem Feld, in dem der Beitrag in Worten angeführt wird.  In diesem wird nämlich wörtlich „Vierzigfünf“ angeführt.  Keine Bank der Welt hätte einen solch ausgestellten Scheck eingelöst.  Wir halten den Beitrag gelinde gesagt für ein Märchen.  Das hinderte aber den Kurier nicht, den besagten Beitrag heute auf seiner Onlineplattform zu veröffentlichen.

 

 

Der Ursprung des Beitrags findet sich auf einer türkischsprachige Facebook-Seite, die sich erstaunlicherweise „Wiener Taxi Verein“ nennt.  Das war natürlich Wasser auf die Mühlen der Islam-affinen Facebook-Gruppierung „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“, auf deren Facebook-Account Hass- und Hetzpostings keine Seltenheit sind.

 

Selbst einem ungeübten Leser ist es möglich zu erkennen, was die o.a. Islam-affine Facebook-Gruppierung mit dem Satz: „Im letzten Jahr gab es mehrere Beispiele bei denen Flüchtlinge oder Menschen mit Migrationshintergrund dem Boulevard bzw. den rechten Populisten zu Trotz ein Exempel an Menschlichkeit an den Tag legten“ zu beabsichtigen versucht.

 

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2018-01-05


Das Märchen über die Milchknappheit


Milchknappheit gilt nur für den österreichischen –

jedoch nicht für den chinesischen Markt

Am 06.08.2013 erschien in der KLEINEN ZEITUNG nachfolgender Beitrag:

Screen: kleinezeitung.at
Die Molkereien kündigen Preiserhöhungen bei der Milch an.   Grund dafür sei ein Futtermangel
wegen  der  zur  Zeit  herrschenden Trockenheit.   Dadurch  geben die Kühe angeblich weniger
Milch.   Um  dem  Beitrag die  notwendige Dramatik zu geben,  wird dieser noch durch ein Bild
untermalt  welches  dem Betrachter glauben lassen soll,  dass der Weltuntergang knapp bevor-
stehe.   Aber  auch  ein  solcher  lässt  sich offenbar damit verhindern,  wenn der Liter Milch um
10 Cent  verteuert wird.   Die Bauern sollen davon 3,5 Cent erhalten, der Differenzbetrag dürfte
wahrscheinlich in den diversen Genossenschaften versickern.
Wir glauben die ganze Geschichte von der Milchknappheit nicht. Jahrelang wurde über einen
Milchüberschuss gejammert.  Den Bauern erwuchs ein finanzieller Schaden, wenn sie zu viel
Milch  ablieferten.   Daher wurden große Mengen an Milch  „entsorgt“ und kamen nicht in den
Verkauf. Und jetzt auf einmal haben wir zu wenig Milch?   Wie unglaubwürdig das ist beweist
ein Beitrag auf „orf.at“,  der am nächsten Tag erschien.

Screen: orf.at
Zitat:    „Die Molkereigenossenschaft  Salzburg Milch exportiert seit wenigen Monaten ihre Halt-
bar-Milch in großen Mengen auch nach Ostasien, sagt Manager Christian Leeb.“ Um etwas in
großen Mengen exportieren zu können setzt voraus, dass diese Ware auch in großen Mengen
vorhanden  sein  muss.  Daraus ist der logische Schluss zu ziehen,  dass es beim betroffenen
Artikel (in diesem Fall Milch) keine Knappheit geben kann.
Also  scheint  die  Milchknappheit nur für den österreichischen  –  jedoch nicht für den chines-
ischen  Markt  zu  gelten.   Leider kann man am  Bild nicht erkennen,  welche Maßeinheit die
Verpackung  der  Salzburger H-Milch für China hat.   Aber wir gehen davon aus, dass es sich
um eine  1 Liter-Packung handelt.   Für dieses Packerl H-Milch bezahlen die Chinesen umge-
rechnet vier Euro.
Und damit dürfte das Rätsel um die österreichische Milchknappheit gelöst sein. In der Alpen-
republik  kostet  1 Liter Haltbar-Milch  (je nach Anbieter)  zwischen  50 Cent und einem Euro.
Die  Chinesen zahlen also bis zum achtfachen des Preises,  welcher der Kunde in Österreich
bezahlt.  Da ist es doch ökonomisch klüger, die Milch nach China zu verkaufen.
Da aber bei Grundnahrungsmitteln ein Versorgungsauftrag besteht, kann man natürlich nicht
die ganze Milchproduktion nach China verkaufen.   Aber einen kleinen Reibach will man sich
offenbar  doch  herausschlagen und rechtfertigt eine Preiserhöhung mit einer Milchknappheit.
Und das obwohl Milch in großen Mengen exportiert wird.
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2013-08-11

Autofahrer dürfen nicht Freiwild für Rot-Grün sein


FP-Mahdalik fordert Ende der Strafaktion am Schafberg

Da wedelt der Schwanz wieder einmal mit dem Hund.   Die Grünen haben in ihrem blinden
Autofahrerhass  die  Straforgien  am  Schafberg offenbar mit  „anonymen“  Anzeigen in die
Wege  geleitet,  die SPÖ schaut tatenlos zu.   Was jahrzehntelang  tadellos funktioniert hat,
wird nun mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.

Das Geld der Autofahrer wird nicht nur mit dem Parkpickerl sondern auch durch schikanöse
Verkehrsstrafen in die Stadtkassa umgeleitet.  210 Mio. Euro werden den Autofahrern so ab-
gepresst,  die  offenbar  Freiwild  für  die  rot-grüne Stadtregierung sind.   Die brutale Politik
gegen die Autofahrer lehnt die FPÖ ebenso ab wie den geplanten Einbahnzirkus.
Die  obigen  zwei Absätze beinhalten den Originaltext einer heutigen Presseaussendung des
FPÖ-Verkehrssprechers  LAbg. Toni Mahdalik.   Zusätzlich forderte er die  SPÖ noch auf, das
grüne Autofahrerbashing und die Abzocke sofort einzustellen.

Aufforderung zum Amtsmissbrauch?

Es  ist  in  den obigen zwei  Absätzen mit  keinem  einzigen Wort zu lesen,  dass  Mahdalik
Polizist(innen) zum Amtsmissbrauch aufgefordert hätte.  Genau aber eine  solche Aufforder-
ung  will  der  SP-Verkehrssprecher,  Siegi Lindenmayr,  in obig zitierter Presseaussendung
erkannt haben.
„Geht jetzt FP-Verkehrssprecher Mahdalik schon tatsächlich so weit,  von Polizistinnen und
Polizisten Amtsmissbrauch zu fordern?“,  meint  Lindenmayr  heute und bezieht sich dabei
auf Mahdaliks Aussendung.
Der  SP-Verkehrssprecher  rechtfertigt  die Anzeigen- und Straforgie damit,  weil private An-
zeigen dazu führten,  dass die Polizei abstrafen „musste“.  Diese Aussage ist in sich schon
falsch,  denn die Polizei  „muss“  nicht abstrafen.   Jede(r) Polizist(in) hat auch die Möglich-
keit  von einer kostenlosen Abmahnung Gebrauch zu machen.   Wir glauben nicht an das
Märchen  der  „privaten Anzeigen“  sondern vermuten,  dass die Autofahrer(innen) nur des-
halb zur Kasse gebeten wurden,  um das marode Stadtsäckel zusätzlich aufzufüllen.
Bezüglich der  „angeblichen“ Anzeigen meint SP-Lindenmayr,  dass Mahdalik offenbar die
Polizei  indirekt  auffordert,  Anzeigen nicht mehr nachzugehen.  Wir fragen uns,  worin der
SP-Verkehrssprecher  das  erkannt  haben  will.   Nämlich  auch eine solche  (nicht einmal
annähernde)  Formulierung  steht  ebenfalls  nicht  in der  besagten  Aussendung  des  FP-
Verkehrssprechers.
Könnte  es sein,  dass Siegi Lindenmayr mit seinem  Chef beim Heurigen war und ein paar
Spritzer zu viel getrunken hat und deshalb nicht mehr in der Lage war, die Presseaussend-
ung  von  Mahdalik zu lesen?   Oder ist der Mann einfach nur des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig?
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2013-04-15
 

Wie wird man Bundeskanzler?


Die virtuellen Bruchlandungen von Werner Faymann

 
Screen: facebook.com
 
Läppische 7.053 „Gefällt mir“-Angaben sind für einen Bundeskanzler wohl eine Niederlage und
zeugen  nicht  unbedingt  von seiner Beliebtheit.   Aber auch auf  Twitter sieht es nicht besser,
sondern noch schlimmer aus.
 
Screen: twitter.com
 
Die geringe Anzahl von  „520 Follower“ dürfte der Auslöser gewesen sein, den Account derzeit
nicht aktiv zu betreuen. Offenbar wurde dieser ohnehin nur ganz kurz betreut.   Dies schließen
wir aus dem Umstand, dass überhaupt nur 2 Tweets gepostet wurden
 
Aber  auch  nach  seinen  virtuellen Bruchlandungen auf  Web 2.0,  sowie bereits erwähnt auf
Facebook  und  Twitter,  ließ  sich  Werner  Faymann  nicht entmutigen  und  suchte  sich ein
neues Klientel.   Da ihm erwachsene Personen möglicherweise zu anspruchsvoll sind, wandte
er sich Kindern zu.  Die neueste virtuelle Errungenschaft nennt sich „kanzler4kids“.
 
Da genügen einige lustige Zeichnungen. Und der große Vorteil daran ist, Kinder glauben noch
an Märchen. Erstaunlich wird es schon im Impressum,  denn da ist unter anderem folgender
Satz zu lesen:
 
Nachfolgende Screenshots stammen von der Webseite www.kanzler4kids.at/
 
Ob  die  Informationen  auf  der  Website des Bundeskanzleramtes für Kinder von besonderem
Interesse  sind,  wird  wohl  nur subjektiv zu beantworten sein.   Dass sie nicht zur rechtlichen
Beratung dienlich sind, kann jedoch bereits jeder Tafelklassler erkennen. Erheiternd finden wir
den Passus: „…..dafür sollte immer ein Sachverständiger zurate gezogen werden.“
 
Wir wollen uns nun zwei prägnanten Fragen auf der Webseite  www.kanzler4kids.at/
zuwenden:

 
 
Was  macht  ein Bundeskanzler so den ganzen Tag?   Tja liebe Kinder, das möchten wir auch
gerne wissen.
 
 
Das ist korrekt.  Es gibt keine Schule für Bundeskanzler.  Auch scheint man neuerdings auf ein
abgeschlossenes  Studium  oder eine abgeschlossene Berufsausbildung keinen Wert zu legen.
Dies beweist die Ernennung des Studienabbrechers Werner Faymann zum Bundeskanzler.
 
Erstaunlich finden wir,  dass  man  ohne einer abgeschlossenen Berufs- oder Fachausbildung
in  Österreich  nicht  einmal  ein Kaffeehaus eröffnen,  aber Bundeskanzler der Alpenrepublik
werden kann.
 
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2013-01-06
 

Grüne Märchen zur „Direkten Demokratie“


Ausländerwahlrecht statt „Direkter Demokratie“

Auch wenn die Grünen bereits mehrfach behaupten,  dass sie 1986 als erste Partei die
Umsetzung der „Direkten Demokratie“ in Österreich gefordert hätten,  so ist das zwar
putzig,  muss  aber  auch richtiggestellt werden.  Im Grundsatzprogramm der Grünen
findet sich kein Bekenntnis zur „Direkten Demokratie'“.
Dort heißt es lediglich:  „Volksbegehren sind eine wichtige Form demokratischer Teil-
habe.   Zusammen  mit  Befragungen  der Bevölkerung zu wichtigen Anliegen,  einer
Verpflichtung  zur  ausführlicheren  Behandlung  von Volksbegehren im Rahmen der
repräsentativen  Demokratie,  sollen  das häufige beklagte Gefühl der Ohnmacht zu-
rückdrängen.“
Das  ist  ein  bisschen  wenig und hat mit einer echten  „Direkten Demokratie“ recht
wenig  zu  tun.   Wenn die Grünen Volksbegehren,  laut Programm, im Rahmen der
repräsentativen  Demokratie behandeln wollen,  dann bedeutet das, dass von einer
direkten Entscheidung des Bürgers keine Rede sei.
Schlagender Beweis für die Einstellung der Grünen zur “ Direkten Demokratie“ findet
sich bei der Vorgehensweise der grünen Vizebürgermeisterin in Wien, die brutal über
die Interessen der Bevölkerung drüberfährt.
Das im grünen Programm erwähnte Gefühl der Ohnmacht könnten die Menschen in
Wien,  die  Opfer  der  rot-grünen  Politik  geworden  sind  und bei zweifelhaften Ent-
scheidungen der letzten Monate keinesfalls direktdemokratisch eingebunden worden
sind, nachvollziehen.
„Anders  freilich  das  Programm der Freiheitlichen“,  so der freiheitliche Vizeparteiob-
mann  NAbg.  Norbert Hofer, der auf das am 2. Juni 1985 in Salzburg beschlossene
Programm erinnerte, in dem zu lesen ist:
„Demokratie  bedeutet  für uns jene Herrschaft des Volkes,  die grundsätzlich durch
Mehrheitsentscheidungen  seiner  in allgemeinen freien Wahlen nach dem Verhältnis-
wahlrecht  gewählten  Vertreter ausgeübt wird.   In Ergänzung dazu fordern wir den
Ausbau  und  die Verfeinerung der Instrumente der ‚Direkten Demokratie‘,  denn wir
glauben an den mündigen Bürger.“
In jedem darauf folgendem Parteiprogramm ist der Ausbau der  „Direkten Demokra-
tie“ unterstrichen worden.  Die Behauptung, Grüne hätten die ‚Direkte Demokratie‘
für  Österreich  entdeckt,  ist also nicht nur verwegen sondern schlichtweg unwahr“,
betonte Hofer.
Wahr hingegen ist, dass die Grünen die Urheberschaft in Sachen Ausländerwahlrecht
haben.   Hier  gibt  die FPÖ gerne zu,  dass das eine Erfindung der Grünen ist und die
Freiheitlichen kein Interesse haben, sich an dieser Idee zu beteiligen.
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2012-06-12
 

Rot-Grüne Märchentage


Das  Wiener Rathaus als Märchenschloss

Da soll  noch einer  sagen,  dass unsere  Rot-Grüne Wiener Stadtregierung  nichts für den
Nachwuchs übrig hat. Am 21. und 22. April geht es bei den Märchentagen im Wiener Rat-
haus rund.  Gut, wir Erwachsenen  sind die  Märchen die  aus dem  Rathaus kommen aus-
reichend gewohnt, aber nun sollen auch Kinder damit Bekanntschaft machen.
Als verwunschenes Schloss dürfte das Wiener Rathaus selbst fungieren. Seltsame Fabel-
wesen und Zauberer stehen jeweils von 10:30 bis 17:30 am Programm.  Das finden wir
aber sehr  löblich,  dass nicht alle Regierungspolitiker(innen) in den Osterurlaub gefahren
sind, sondern den Kindern zur Verfügung stehen.

Grüne Marionetten basteln

Auch sollen  widerspenstigen Prinzessinnen  ihren Auftritt haben.  Wir sind schon gespannt
welche Oppositionspolitikerinnen  das sein werden.  Kreativstationen laden zum Mitmachen
ein.  Zuerst geht es in den Rathauspark zum Hundstrimmerl einsammeln. Dann dürfen un-
sere Kleinen diese Souvenirs in bereitgestellte Glaskugel verpacken und zum Andenken mit
nach Hause nehmen.
Bei den Kreativstationen basteln die Besucher(innen) auch Handpuppen. Allerdings ist dafür
das SPÖ-Parteibuch der Eltern Voraussetzung und es dürfen nur grüne Marionetten gebas-
telt werden. Immerhin ziehen ja die Roten die Fäden nach denen die Grünen tanzen und so
soll es auch bleiben.

Märchenerzähler und Trickkünstler

Walking Acts verzaubern mit ihren Tricks und Face-Paintings verwandeln Kinder in Fantasie-
gestalten.  Aber ehrlich,  welches Kind will schon wie übergewichtiger Landesfürst aussehen.
Daher glauben wir,  dass die  Kids auf  das Face-Painting  nicht so reflektieren werden.  Mär-
chenerzähler  mit  Liebe fürs  Detail und  mitreißender  Erzählkraft  entführen die  Besucher-
(innen) ins Reich der Fantasie.  Für die erwachsenen Wiener(innen) nichts Neues,  wenn sie
sich die  Wahlversprechen der  SPÖ und den Grünen vor der Wien-Wahl 2010  in Erinner-
ung rufen.
Kinder die  unter den  Politikern nicht  auffallen wollen  haben die  Gelegenheit sich als Hexen,
Zauberer,  Froschkönig(innen) oder bunte Fabelwesen zu verkleiden,  um in die Märchenwelt
des Rathauses unbemerkt eintauchen zu können. Clownin Uutschi ist im Rathaus unterwegs
und unterhaltet  die Besucher(innen)  mit ihren Tricks,  die man sonst nur von den Politikern
gewohnt ist.  Außerdem begleitet  Uutschi ihr Klientel ein  Leben lang,  denn sie  tritt auch in
Altersheimen auf.
Bei den  Märchentagen im  Wiener Rathaus  ist der  Eintritt natürlich frei!  Diese gehen Do, 21.
und Fr, 22. April 2011, jeweils 10:30 – 17:30 in Wien 1., Wiener Rathaus/Festsäle im 1. Stock
(Eingang Lichtenfelsgasse) über die Bühne. Info-Tel.: 4000-84 400 oder Information auf dem
Internetportal  www.familientage.at
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2011-04-18
 

Adelsprädikat Söldner


Ist die Bezeichnung Söldner eine Beleidigung?

Heute Abend erreichte und nachfolgend abgebildetes E-Mail, eines Herrn Peter E. zum
Beitrag „Söldnertruppe statt Bundesheer“.


Screen: erstaunlich.at

Herr E. meint, dass Bundesheerangehörige auf das Wort „Söldner“ empfindlich reagieren.
Nun mag  die Begriffsbestimmung  wie sie der Mail-Verfasser  anführt durchaus  stimmen.
Allerdings sehen wir das völlig anders.

Kein Charakterunterschied

Die unter „Sold“ stehende Kampftruppe eines Berufsheeres unterscheidet sich charakter-
lich in  keinster Weise  von  einer  Söldnertruppe.  Die  bezahlten  Berufssoldaten  beider
Truppenverbände sind bereit in jedes Land dieser Erde einzumarschieren, wenn sie den
Befehl dazu erhalten.

Bestes Beispiel  dafür ist unser  Nachbar Deutschland und ihr Afghanistan-Einsatz.  Da
kämpfen und töten Deutsche Berufssoldaten in einem Land, von dem  gut die Hälfte der
eigenen Bevölkerungen nicht einmal weiß, auf welchem Kontinent dieses liegt.

Das Märchen von der Friedenserhaltung

Glauben Berufssoldaten wirklich,  dass ihre  „Mission“  zur Demokratisierung oder Frie-
denserhaltung dient,  wenn sie auf  Befehl in ein  ihnen völlig  fremdes Land einmarsch-
ieren? Ihr Einsatz dient lediglich wirtschaftlichen Interessen irgendwelcher Lobbys. Da-
bei unterstützen sie die im jeweiligen Land korrupte  Regierung,  welche von korrupten
Regierungsgegnern bekämpft wird.

Wir  glauben nicht,  dass Berufsoldaten  aus regulären  Armeen an  das  Ammenmärchen

von  Demokratisierung  oder Friedenserhaltung  glauben.  Denn  ein  derart  blauäugiger
Soldat hätte nicht die geringste Überlebenschance. Also ist den Angehörigen der Kampf-
truppen sehr wohl der Sinn ihres Einsatzes bewusst und das macht sie ebenfalls zu Söld-
nern.

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2011-03-13
 

Grüne wollen Sicherheit bestrafen


Grüne agieren gesundheitsfeindlich

An der Gesundheit, Sicherheit und der damit verbundenen körperlichen Unversehrtheit der
Bevölkerung,  dürfte den Grünen offenbar  nicht sehr viel gelegen sein.  Wer den ständigen
Ausführungen und Plänen  der Grünen folgt,  kommt unweigerlich zum Schluss,  dass diese
so viele Leute wie möglich aufs Fahrrad setzten wollen.
Den Grünen scheint es augenscheinlich egal zu sein, ob Personen jeder Witterung und den
zusätzlichen  Gefahren des  Straßenverkehrs  ausgesetzt  sind.  Fahrradfahren ist  zwar sehr
schön, aber nur dann wenn es sich der/die Betroffene aussuchen kann, wann er/sie diesem
Hobby frönen  will und nicht  bei jedem Wind und  Wetter zur Arbeit  radeln muss,  weil die
Grüne Fraktion das Autofahren unerschwinglich machen will.
Personen die ihrem persönlichen Sicherheitsgefühl Rechnung tragen wollen, werden von
den Grünen  mit abwertenden  Worten diskriminiert,  wie dies heute die Grüne Verkehrs-
sprecherin Gabriela Moser eindeutig unter Beweis stellte, indem sie folgende Aussage tät-
igte.

Aussage von Gabriela Moser

„Die  Mutlosigkeit der  Regierung  bei der  gerechten  Besteuerung  von Spritfressern ist
schuld  daran,  dass sich – wie  vom VCÖ  heute aufgezeigt – der  Boom  spritfressender
Groß- Pkw  a la SUV in  den  Großstädten  und im  Flachland  fortsetzt.  Leistungsstarke
allrad- und  meist  dieselgetriebene  Riesen-Kisten  treiben  den Spritverbrauch  der Kfz-
Flotte in die Höhe,  sind speziell in den Städten aber selbst fürs Bezwingen der Gehsteig-
kante vor dem In-Lokal völlig unnötig.“

Soll Sicherheit bestraft werden?

Es ist keine Mutlosigkeit der Regierung,  sondern ein aktives Mitdenken in punkto Sicherheit,
dass  bei den  Grünen offenbar  fehlen dürfte.  Es sind  fast ausnahmslos  Familienväter,  die
ihre Kinder in Sicherheit wissen wollen und nicht mehr so junge Personen, die zum Kreis der
SUV-Käufer zählen. Diese Käuferschicht ist sicher nicht jenen Personen zuzuordnen, welche
sich über Gehsteigkanten vor In-Lokalen einparken.
Warum soll der Erwerb und die Nutzung eines sicheren Autos bestraft werden?
Stabiler und großzügiger Innraum, gewährleisten bequemen Komfort und Sicherheit.

Sind SUV-Fahrer ein Verkehrsrisiko?

Auch ist eine weitere Aussage von Moser höchst erstaunlich, denn sie meint, SUV-Absatzre-
korde seien für die Verkehrssicherheit schlecht.  Offenbar hat die Grüne Verkehrssprecherin
keinen einzigen Blick in die Unfallstatistik riskiert,  denn sonst hätte sie festgestellt, dass SUV-
Fahrzeuge in dieser kaum vertreten sind.
Zum Ersten sind es die gemäßigten Fahrer, zum Zweiten verlocken diese Autos nicht zum
rasen (sondern animieren zum Gleiten)  und zum Dritten  ist es die  weit geringere erreich-
bare Höchstgeschwindigkeit und der langsamere Beschleunigungswert eines SUV,  warum
diese  Fahrzeuge  kaum in  Unfälle  verwickelt sind.  Ein zuschaltbarer  Allrad,  welcher von
Moser kritisiert wird, erhöht zudem noch die Verkehrssicherheit.

Smart vs. Porsche

Moser lehnt sich mit ihren erstaunlichen Aussagen an den Grünnahen VCÖ an, der in einem
heutigen  Beitrag auf seiner  Webseite,   mit einem  unseriösen  Vergleich glänzt.  Folgender
Screen beweist, dass der VCÖ, aus welchem Grund auch immer, mit zweierlei Maß misst.
 
Screen: vcoe.at
Während das KIA-SUV Modell mit 7 bis 8 Liter Spritverbrauch auf 100 Kilometer angegeben
wird, dienen beim Skoda Oktavia die Herstellerdaten von 4,8 Liter Diesel pro 100 Kilometer.
Wir haben uns  die Mühe gemacht,  auf den Webseiten jener  Autorepräsentanten nachzu-
sehen, deren Modelle der VCÖ für seinen Vergleich herangezogen hat und sind auf ein völlig
anderes Ergebnis gestoßen.
Vielleicht liegt unser Geheimnis darin, dass wir Fahrzeuge mit der gleichen Motorleistung ver-
glichen haben. Nun zu unseren Vergleichsrecherchen:

KIA Sportage 2,0CRDi, mit 1995 ccm Hubraum und 136 PS. Dieser Pkw wird vom Herstel-
ler mit folgenden Verbrauchswerten angegeben: 5,1 bis 6,8 Liter Diesel auf 100 Kilometer.

Skoda Oktavia 2,0 TDI CR D-PF,  mit 1968 ccm  Hubraum  und 138 PS.  Dieser Pkw wird
vom Hersteller  mit folgenden  Verbrauchswerten angegeben:  4,5 bis 6,7  Liter Diesel auf
100 Kilometer.

Was hält der VCÖ eigentlich von seinen Leser(innen)?

Wenn der VCÖ seine Leser(innen) für derart  beschränkt hält,  dass er ihnen nicht zutraut,
mit einem  Zeitaufwand von etwa 30 Minuten die Wahrheit herauszufinden,  wäre es gleich
besser gewesen,  den Verbrauchsunterschied  eines Smart mit einem Porsche Cayenne zu
vergleichen.
Der erhöhte  Verbrauch eines SUV im Vergleich zu einem „normalen“  Pkw liegt in einem
vernachlässigbaren  Bereich und damit wurde  die Aussage von den spritfressenden SUV-
Monstern in  den Bereich  der Märchen und  Sagen verwiesen.  Mit  unserem  Vergleich ist
der Beweis  erbracht,  dass  SUV-Fahrzeuge  auch keineswegs  mehr gesundheitsgefährd-
ende Stickoxide  (eine Feinstaub-Vorläufersubstanz)  verursachen,  als  gleichmotorisierte
„normale“ Pkws, sowie uns dies Frau Moser Glauben machen will.
Erstaunlich erscheint auch die Aussage der  Grünen Verkehrssprecherin, dass  Käufer(in-
nen) und Nutzer(innen) von SUV, stärker zur Kasse gebeten werden müssen.  Damit will
Moser jene Leute bestrafen, die auf Sicherheit mehr Wert legen und sich nachweislich im
Straßenverkehr korrekt verhalten, da sie kaum in Verkehrsunfälle verwickelt sind.
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2011-02-11
 

Weihnachtswunder


Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wollten Sie sich  schon einmal,  gegen eine an Ihnen  durchgeführte  Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen,  denn  dies  ist eine  Straftat und nennt sich  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben,  wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt,  der Sie keinen Euro gekostet hat?  Nein?  Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.

Abbruch der Abschiebung

Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.

Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine  Geschichte niemand ab und er wurde zum  Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam

es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.

Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr

Ousmane Camara,  der  sich  illegal  in  Österreich  aufhält und  keinen festen  Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“  in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.

Gestern wurde der  Schwarzafrikaner gegen eine  Kaution von 5.000,- Euro  auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen,  der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-

sitz aufweisen kann.  Da hätte  Helmut Elsner wohl gerne mit  Ousmane Camara getauscht.

Zangers Weihnachtswunder

Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht.  Wir finden es  ebenfalls verwunderlich,  einen Mann  der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und  nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.

Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von  RA Zanger erstaunlich. Dieser meint,  dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher

habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Interessante  These wenn man bedenkt,  dass die Angaben von  Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal  eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser

seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.

Interessantes Video

Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt  wurde und  Aussagen von Camara,  dessen  Freunde und  dem Anwalt  Zanger
festgehalten sind.

Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier  „ANKLICKEN“


Wir wollen  dieses  Video gar nicht näher  kommentieren,  denn wir  überlassen es unseren
Leser(innen)  selbst,  den erstaunlichen  Unterhaltungswert  dieses  Streams zu  beurteilen.
Auf eines sind  wir jedenfalls  gespannt und zwar,  ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.

*****

2010-12-25
 

Randale verhindert Abschiebung


Abschiebung abgebrochen

Wie wir in  unserem  Beitrag  „Hasta la vista, ….“  berichteten,  sollte der Schwarzafrikaner
Ousmane Camaravon Dienstag auf Mittwoch in sein  Heimatland Guinea abgeschoben
werden. Der Mann versuchte mit einem  haarsträubenden Märchen,  in Österreich Asyl zu
erlangen.

Die Heimreise hätte über Brüssel erfolgen sollen. „Hätte“ aus dem Grund, weil die ge-
rechtfertigte Abschiebung in letzter  Sekunde verhindert wurde.  Einige Linke Aktivisten
und  Unterstützer von  Camara,  kauften sich  knapp  vor dem  Abflug nach  Belgien ein

Ticket und veranstalteten im Flughafen Wien-Schwechat dementsprechenden Krawall.

Darf im Flughafen ungestraft randaliert werden?

Anstatt die Krawallmacher von der Polizei festnehmen zu lassen, wurde die Abschiebung
abgebrochen. Es ist schon erstaunlich, dass es ungestraft möglich ist in einer Abflughalle
Randale zu  veranstalten.  Bedenkt man,  dass in  Flughäfen  verschärfte  Sicherheitskon-
trollen  wegen permanenter Terrorgefahr  herrschen,  ist  es für  uns  unverständlich wie
einige Linksaktivisten ein derartiges Theater veranstalten können.

Es ist weiters erstaunlich,  dass ein souveräner  Rechtsstaat  vor solchen  Personen zu-
rückweicht. Wir möchten es uns gar nicht ausmalen, wenn der Airport Wien-Schwechat
wieder einmal von professionellen Terroristen heimgesucht wird.

Promianwalt für mittellosen Schwarzafrikaner

Aber das Karusell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter.  Ousmane Camara wird nun
doch von einem Rechtsanwalt vertreten und zwar vom Promianwalt Georg Zanger. Da
stellt sich die Frage, wie kann sich der mittellose Schwarzafrikaner einen derart honor-
igen Anwalt leisten?

Zanger will auch gegen die Behandlung von Camara bei der Polizei vorgehen. Angeb-
lich habe er in einem von einer  Kamera überwachten Raum,  einen ganzen Tag nackt
verbringen müssen.  Auch sei ihm der  Zugang zu  Rechtsberatern verwehrt  gewesen.

Schön dass nun  österreichische  Beamte angepatzt und  indirekt mit denen in Guinea
verglichen werden.

Uns beschleicht langsam das Gefühl, dass Österreich zu einer Bananenrepublik ver-
fällt und Ousmane Camara liefert dafür den eindeutigen Beweis.  Wir sind gespannt,
ob sich dies der  Rechtsstaat gefallen lassen wird,  oder Konsequenzen aus diesem
Vorfall zieht.

*****

2010-12-15
 

Hasta la vista, Ousmane Camara


Münchhausen würde vor Neid erblassen

Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die  Abschiebung,  des angeblich politisch verfolgten  Mannes aus Guinea,
Sturm.  Wir haben  im Internet recherchiert  und sind auf ein  erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von  Münchhausen vor Neid erblassen würde.  Wir haben uns die  widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.

Aktivist wider Willen?

Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der  Universität von Conakry.  Da wir nicht annehmen,  dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der  Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein  Intellekt als  Student hätte  ihm sagen  müssen,  dass  es in einer  Militärdiktatur
gefährlich sein kann,  sich gegen das Regime zu stellen.  Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.

Probleme mit Zeitabläufen

In seiner persönlichen Schilderung bringt  Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht  einwandfrei nachvollziehen.  Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr  richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert  und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen.  Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.

Narben als Beiweis

In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung,  soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am  ganzen  Körper und im  Gesicht erlitten haben.  Auch brach man ihm  sein rechtes
Bein  und folterte  ihn  mit  Stromkabeln.  Allerdings vergaß  Camara anzugeben,  ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme  am  19.11.2010,  als Beweis  seiner politischen  Verfolgung.  Für  wie  blöd  hält  der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.

Eltern dem Schicksal überlassen

Aber  zurück  zum Themenverlauf.  Nach seiner  Freilassung aus der Haft,  musste  er zwei
Wochen  im  Krankenhaus  verbringen.  Da  soll  noch  einer  sagen,  dass  man in  Guinea
ungnädig mit  Regimegegnern umgeht.  Danach reiste er zu seinen  Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007,   erhielt er  Morddrohungen vom Regime.  Da fragen wir uns
doch,  warum Camara nicht gleich im  Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete  Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses  Tages mit  seinen Eltern in der Region Kindia,  wo er  ebenfalls   Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara  stürmte das  Militär,  am 23. Februar 2007  sein Haus und  nahm seine  Eltern
fest.  Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster,  bereits zu jenem Zeitpunkt,  als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den.  Anstatt jetzt erst recht in den  aktiven Widerstand zu gehen,  suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007  kam er in Österreich an und  stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt

Angst vor den bösen Österreichern

In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen  Vorgang bereits bei seiner  Verhaftung in Guinea erlebte.  Auch
entstand für ihn der Eindruck,  dass Österreich nichts besseres zu tun hätte,  als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus,  weil man  ihn in ein Dorf verlegte,  keine Informationen  zukommen
ließ und das  Recht auf  Arbeit verweigerte.  Der Ärmste,  war er doch in  Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine  Angst unerträglich wurde,  flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug  lernte er eine Frau aus Guinea kennen,  welche ihm durch ihre  Kontakte die Rück-
reise  in seine  Heimat  ermöglichte,  in der  er anschließend  drei Jahre lang  unter  falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach  Österreich flüchtete?  Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein.  Wurde er doch  erkennungsdienstlich behandelt  und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.

Wieder Reiselust verspürt

Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an,  dass seine wahre  Identität aufgedeckt wurde.  Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen,  ließ er seine Tochter durch eine  Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist.  Diese Sicherheit dürfte in  „Angola“,  dass  zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber  zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer  Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste  berechtigte  Frage.  Warum bleibt  Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?

Keiner hatte mehr Lust zum Spielen

Allerdings  veranstalteten die Briten kurzes  Federlesen  mit dem  reisefreudigen Guineaner
und   schickten ihn ein  Monat später  (nach seiner Ankunft am 12.07.2010)  gleich weiter
nach Wien,  nachdem sie herausbekommen hatten,  dass Camara  das gleiche  Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr  sehr spielfreudig und statt blauäugige  Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara.  Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.

Bitte Plätze im Flugzeug reservieren

Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen,  dessen
persönliche Schilderung,  in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt,  nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist,  dass es sich
bei Ousmane Camara  um einen politischen Flüchtling handelt,  sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des  Guineaners erkundigen,  was die wirklichen  Gründe sind,  warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
*****

2010-12-13
 

Das Märchen von der „Ltd.“


Alles Selbstmörder?

Wenn man sich nachfolgendes Schreiben durchliest, könnte der Eindruck entstehen
dass alle Unternehmer welche ihre Firma als Einzelunternehmen, OG, KG oder GmbH
registriert  haben, eigentlich wirtschaftliche Selbstmörder sind.
Wir wollen auf die Versprechungen die in diesem Anbot enthalten sind gar nicht näher
eingehen, sondern überlassen es dem geneigten Leser sich selbst ein Bild zu machen.


Nachteile werden verschwiegen

Der Verfasser dieses des oben angeführten Schreibens verspricht dem Leser das Blaue
vom Himmel und sieht in der Gründung einer „Privat Limited Company“ nur Vorteile.
Über Nachteile einer solchen „Ltd.“ schweigt er sich geflissentlich aus oder ist nicht in
deren Kenntnis. Dabei hätte er nur auf den Webseiten „Rechtsfreund“ oder „Unterneh-
merbörse“ nachsehen müssen

 

Ltd. ist kein Freibrief

Aber bringt die Gründung einer „Limited Company“ wirklich nur Vorteile? Bekanntlich hat
es der Europäische Gerichtshof möglich gemacht, dass sich alle in einem EWR/EU- Land
gegründeten Gesellschaften überall im EWR niederlassen können,  ohne dass die im je-
weiligen Land geltenden Gründungsbestimmungen, insbesondere auch die Vorschriften
über die Kapitalaufbringung, beachtet werden müssen.

Aufgrund  dieser rechtlichen  Möglichkeit erfreuen sich in letzter  Zeit vor allem britische
„Limited Companies“ (Ltd.) besonderer Beliebtheit, da deren Gründung relativ günstig ist
und lediglich ein paar britische Pfund dafür berappt werden müssen. Ist diese Ltd. einmal
gegründet, kann sie sich überall in der EU niederlassen, ohne die dort jeweils geltenden
Kapitalaufbringungs-Vorschriften einhalten zu müssen. Dies auch dann, wenn der eigent-
liche Hauptsitz dieser Gesellschaft gar nicht im Gründungsstaat (z.B. England), sondern
beispielsweise in Österreich liegt.

Schlechte Karten ohne Haftungsfond

Wie aber die Beratungspraxis zeigt, treten die erhofften Vorteile jedoch nicht immer ein.
Sieht man einmal von jenen Gründern ab, die solche Ltd. zwecks Steuerhinterziehung
errichten, was sich allerdings in Finanzkreisen auch schon herumgesprochen hat, bringt eine
Limited nämlich kaum Vorteile. Vielmehr merken immer mehr Unternehmer, dass mangels
jeglichem Haftungsfonds, bei Vertragsabschlüssen mit solchen Firmen Vorsicht geboten ist.

Steuer-, Sozial- oder Gewerberecht kann nicht umgangen werden

Häufig werden solche Gesellschaften auch nur deswegen gegründet, weil anscheinend viele
Gründer der irrigen Meinung sind, mit dem Stammkapital, das bei der Gründung einer öster-
reichischen GmbH aufgebracht werden muss, könne man nicht arbeiten, das Geld also nicht
sofort für  Unternehmenszwecke einsetzen.  Tatsache ist freilich,  dass der Geschäftsführer
dieses Geld für die Gesellschaft sofort verwenden kann.
Völlig irrig ist auch die weitverbreitete Meinung, mit einer Niederlassung solcher Firmen in
Österreich könne man österreichische Vorschriften, insbesondere im Steuer-, Sozial- oder
Gewerberecht  umgehen.  Tatsache ist vielmehr, dass die österreichischen  Vorschriften
natürlich uneingeschränkt zur Anwendung kommen.

Haftung für den Geschäftsführer bleibt aufrecht

Dies gilt besonders auch für die Geschäftsführer  – Haftung. Der sogenannte „Managing
Director“ haftet natürlich persönlich genauso wie ein GmbH-Geschäftsführer etwa der
Finanz, der Sozialversicherung oder auch den Gläubigern gegenüber, wenn er sich etwas
zu Schulden hat kommen lassen.
 
Die Niederlassung der Limited ist in das Firmenbuch, in dessen Sprengel der Sitz liegt, ein-
zutragen. Jegliche Änderung, auch im Gesellschaftsvertrag der Limited, ist anzuzeigen, und
es entstehen daher Kosten für die Eintragung im Firmenbuch.

Ausgeträumt

Sicherlich richtig ist, dass die Gründung einer Limited Company günstig ist. Aber auch öster-
reichische Personengesellschaften (z.B. KG oder OG) können ohne jegliche Kapitalaufbring-
ung gegründet werden.
Also nichts ist mit dem Traum des risikolosen Unternehmers.  Die einzigen welche einen
völlig gefahrlosen Nutzen aus einer „Ltd.“ ziehen sind jene Firmen, welche die Gründung
einer solchen durchführen.
*****

2010-06-29
  

Die Justiz als Hehler?

 

Neues Gesetz als Sicherheitsleistung

Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.

Ausländische Beschuldigte  sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.

Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto

Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie  seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.

Das Märchen

Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und  Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen. 

Die Realität

Nun aber zum Ernst der Lage.  Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch  Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.

Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei

Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal:  Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
*****

2010-04-23
  

Wirtschaftshoroskop

 

Selbsterkenntnis

Offensichtlich sind die Wirtschaftsexperten der  Wirtschaftskammer Wien selbst zur
Erkenntnis gelangt, dass es um ihr Fachwissen betreffend der Wirtschaft außerhalb
der Räumlichkeiten der WKO welche durch die Zwangsmitglieder finanziert werden,
nicht bestens bestellt ist.

Gebrüder Grimm

Es ist immer wieder erstaunlich, welche „Märchen“ im Jubelblättchen der Wirtschafts-
kammer  publiziert werden. Von einer Ausgabe zur anderen gibt es neue Prognosen.
Allerdings sind die meisten davon weitab jeglicher Realität.

Neuer Wirtschaftexeperte

Das dürfte die Verantwortlichen in der Wirtschaftskammer dazu inspiriert haben, einen
wirklichen Wirtschaftfachmann zu engagieren. Seine Kolumne hat in der neuesten
Ausgabe der „Wiener Wirtschaft“ Premiere.
Es ist wirklich erstaunlich, wofür die Wirtschaftskammer Wien das Geld ihrer
Zwangsmitglieder verschwendet.
Stauni
  
2009-10-07
  

Märchen für Erwachsene

 

Märchenmacher

Ja, den Beruf gibt es wirklich. Der heute 50-jährige G.M Januszewski gehört dieser
seltenen Spezies an. Er ist auch das, was man einen Lebenskünstler nennen könnte.
In den 80iger Jahren schrieb er das Märchen „KODO“. Sie können sich sicherlich an
den Hit von DÖF (..und ich düse im Sauseschritt..) erinnern.
                                         
Zwischen ihm und dem Management von Tauchen und Prokopetz entbrannte ein 
Rechtstreit um die Vermarktung von „KODO“, der sich über Jahre zog. 
Jetzt bekam er schlussendlich Recht und kann sein Märchen öffentlich aufführen.

 

                                
Am Sonntag, den 25. und Montag den 26.Jänner 2008 können Sie sich dieses Märchen
in Wien 1., Gonzagagasse 11 ansehen. Eintritt ist frei.
                             
Vielleicht sollte man sich auch als Erwachsener einmal wieder ein Märchen ansehen,
um dem tristen Alltag wenigstens für eine Stunde zu entfliehen.
                         
Stauni

Inhalts-Ende

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