Wenn der Vater mit dem Sohne


Inzest bald straffrei?

Heute wollen wir  ausnahmesweise,  wieder einmal einen  kleinen Ausflug ins Ausland unter-
nehmen. Grund dafür ist die erstaunliche Idee  der Schweizer Regierung,  den Inzest straf-
frei  stellen zu wollen.  Laut einem Entwurf des neuen Strafgesetzes,  soll eine einvernehm-
liche  Liebesbeziehung  zwischen  zwei erwachsenen  Blutsverwandten künftig  nicht  mehr
geahndet werden.

Grund für diese Idee, die jegliche moralische  Werte missen lässt,  ist dass in der Schweiz
kaum Verurteilungen wegen Inzest gefällt werden.  Laut dem  Bundesamt für Statistik kam

es zwischen 1984 und 2007,  pro Jahr durchschnittlich zu drei bis vier Urteilen.

Erstaunliche Logik

Folgt man  nun der Logik der  Eidgenossen,  müssten alle  Delikte straffrei  gestellt werden,
die nicht mehr als vier Verurteilungen im Jahr zur Folge haben. Da werden in der Schweiz
zukünftig auch die Mörder frei herumlaufen, wenn ein derartiges Argument zur Straffreiheit
dient.  Denn mehr als vier jährliche Aburteilungen wegen Mordes,  hat unser Nachbarland
nicht aufzubieten.

Textänderungen für Nazar

Aber zurück zum Thema. Geht es nach dem Willen der Schweizer Regierung,  könnten zu-
künftig Mütter mit ihren Söhnen ins Bett hüpfen, um geschlechtlich zu verkehren. Das hätte
zur Folge, dass der Busenfreund des SPÖ-Jugendsprechers Peko Baxant, der Skandalrap-
per „Nazar“, seine Texte geringfügig abändern müsste. Statt  „ich ficke deine Mutter“, muss
der Text in Zukunft  „ficke deine Mutter selbst“  lauten.

Wann melden sich die Grünen zu Wort?

Nun warten wir gespannt darauf wieviel Zeit verstreichen wird, bis unsere Grünen auf den
„Schweizer Zug“  aufspringen werden.  Wir trauen  diesen vorbehaltlos zu,  dass sie dem-
nächst die Straffreiheit für Inzest fordern werden und die Schweiz als Vorbild hinstellen.

Sollte  dieses  perverse Szenario wirklich  Realität werden und Mütter könnten in  Zukunft
straffrei  mit ihren  Söhnen,  oder  Väter mit den  Töchtern  geschlechtlich verkehren,  wird

automatisch „Phase 2“ in Kraft treten.

Phase 2

Eine derartige Tolerierung von Inzest wird sofort Homosexuelle auf den Plan rufen,  denn
was Heteros dürfen muss auch  Lesben und Schwulen zugestanden werden.  Ansonsten
wird sofort die  Diskriminierungskeule  geschwungen.  Jedenfalls würde der Satz  „Wenn
der Vater mit dem Sohne“ eine neue Bedeutung bekommen.

*****

2010-12-11
 

Freiheit gibt Kraft

Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag

Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der  Kronen Zeitung.  Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.

Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei
Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren
ihre Kräfte  im Gefängnis  derart geschwunden,  sodass von ihr  keine Gefahr mehr zu er-
warten war. Und das bei einer Raubmörderin.

Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)

Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt,  sondern
weist zusätzlich daraufhin,  dass sich die  Justiz von einer  Mörderin an der Nase herum-
führen ließ.

Erstaunliche Gesundung

Kaum war die geschwächte Täterin  wegen Haftunfähigkeit  aus der Haft  entlassen wor-
den,  machte sich diese aus  dem Staub.  Offenbar sind ihre  Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich  die berechtigte  Frage,  welcher medizinische Sachverständige  dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
*****

2010-11-19
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy RabakEs gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
*****

2010-11-18
 

Politische Drogenszene


Mordalarm im Nobelbezirk

Im Wiener Nobelbezirk Hietzing, soll der 22-jährige Jus-Student Philipp K., seine 21-jährige
Ex-Freundin Steffi mit dem  Küchenmesser ermordet und nach  „Frodl-Manier“  „entsorgt“
haben.

Mordermittler fanden am Freitagabend den Torso des Mordopfers im Müllraum eines Wohn-
hauses in der Aufhofstrasse. In der Nacht auf Samstag, wurden unter Einsatz von Leichen-
spürhunden weitere Leichenteile in Müllcontainern, in der Nähe des Tatortes gefunden.

Vermutlich Beziehungstat

Bei diesem Verbrechen dürfte es sich um eine Beziehungstat gehandelt haben. Auszuschlie-
ßen ist, dass der Mord aus politischen Motiven geschah. Daher ist es sehr erstaunlich, dass
in der heutigen  Online-Ausgabe der Tageszeitung  „Österreich“,  folgende Schlagzeile zu
lesen war: „Jung-Politiker tötet Ex-Freundin“.

Auch im Beitrag selbst fanden sich Sätze wie: „Ein 22-jähriger FPÖ-Student zerstückelte
seine Ex-Freundin“
oder  „Der Salzburger engagierte sich auch politisch: für den Ring

freiheitlicher Studenten (RFS)“.

Erstaunliches Dementi

Erstaunlich ist auch, dass der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) postwendet per APA-OTS
jeglichen Kontakt auf politischer und persönlicher Ebene mit dem Mann dementierte. In die-
ser Presseaussendung stellt der  RFS klar,  dass der mutmaßliche Mörder Philipp K.  schon
seit einem Jahr nicht mehr für den RFS tätig war und auch kein Mitglied mehr ist. K. hat zwar
in Salzburg für den RFS kandidiert,  ging aber dann nach Wien und ist dort in die linke Dro-
genszene abgerutscht.

Mit diesen Pressemeldungen stellen sich einige Fragen. Warum ist es so interessant, dass
der mutmaßliche Mörder Philipp K., ein FPÖ-Student und Mandatar des RFS ist oder war.

Was wäre der Unterschied wenn K. ein sozialistischer Student wäre. Würde dies an seiner
Tat etwas ändern, oder soll der Hinweis auf die FPÖ-Zugehörigkeit aussagen, dass der RFS
Mörder beheimatet?

Amoklauf 2008 wurde von der  SPÖ politisch negiert

Als 2008 der SP-Parlamentsmitarbeiter Reinhard S., seine Frau und Tochter ebenfalls in Hiet-
zing und anschließend seine Eltern und Schwiegervater in Oberösterreich  umbrachte, interes-
sierte dies in der SPÖ niemanden. Die Tat war ein Amoklauf der kein politisches Motiv hatte.

Das der RFS daher auf eine derart billige Schlagzeile ein Dementi per APA-OTS aussendet,

ist eigentlich ein Armutszeugnis.  Denn es ist unerheblich,  welche  Parteizugehörigkeit ein
Straftäter hat, solange die Tat nicht politisch motiviert ist.

Gibt es politische Drogenszenen?

Armselig ist auch der Hinweis des RFS, dass Philipp K. der linken Drogenszene angehört,
bzw. in diese abgerutscht ist. Ist es bei einem Drogensüchtigen wichtig, welcher politischen
Fraktion er angehört?

Und was heißt linke Drogenszene? Folgt man dieser Aussage, muß es auch eine rechte Dro-

genszene geben. Gibt es zwischen diesen Lagern einen Unterschied im  Konsumverhalten?
Rechts konsumiert Koks und Links Heroin? Eines steht jedenfalls fest. Der Ring Freiheitlicher
Studenten hat sich mit seiner APA-OTS Aussendung keinen Gefallen getan.

*****

2010-07-03
  

Bürgerrechte für einen Mörder


Filmproduzent ermordet und zerstückelt

Am 22. Dezember 1993 wurde Helmut Frodl in einem Mordprozess am LG Wien zu lebens-
langer Haft verurteilt.  Ihm war vorgeworfen worden,  gemeinsam mit einem Komplizen
den Filmproduzenten Fritz Köberl nach Ungarn gelockt und getötet zu haben.
Köberl bekam von Frodl Mehlspeisen und Alkoholika verabreicht, welche mit einem Betäub-
ungsmittel versetzt waren. Anschließend erschoss er den Filmemacher mit einem Genick-
schuss. Danach zersägte er die Leiche in 17 Teile und warf sie in einen Müllcontainer.
Ein Unterstandsloser fand am nächsten Tag die Leichenteile. Während die Polizei ermittelte,
täuschte Frodl vor, dass Köberl noch lebe und versuchte auch an das Geld des Filmprodu-
zenten zu gelangen.  Frodl wurde am 15. Juni 1992 verhaftet.

Der Musterhäftling

Vor Gericht widerrief er sein Geständnis und gab an, dass ein russischer Geheimagent den
Filmemacher erschossen habe.  Ein neuerliches Geständnis legte er nie ab.  In der Haftan-
stalt Garsten studierte er Theologie. Er galt als Musterhäftling und wurde im Vorjahr, nach
17 Jahren Haft vorzeitig entlassen.

Streit um Wahlrecht

Während seiner Haftverbüßung wollte Frodl im Jahre 2002 von seinem Wahlrecht Gebrauch
machen. In diesem Jahr fand eine Nationalratswahl und ein Volksbegehren statt. Da jedoch
dem  Gesetz nach jeder Verurteilte der eine vorsätzliche Straftat begangen hat und dafür
mehr als 1 Jahr unbedingte Haft ausfasst von Wahlen ausgeschlossen ist, wurde ihm dies
zu Recht verweigert.
6 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft, erhält ein Verurteilter sein Wahlrecht wieder
zurück. Mag sein dass dieser Wahlrechtsentzug bei einem Autodieb übertrieben erscheint,
aber bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder, sollten schon andere  moralische
Maßstäbe angelegt werden. Vor allem wenn eine Tat derart brutal und geplant ausgeführt
wurde und nicht im Affekt oder aus Fahrlässigkeit passierte.

Vom VFGH bis zum EGMR

Auf jeden Fall hat sich Frodl über sein entzogenes Wahlrecht den Kopf zerbrochen. Ob er
auch so intensiv darüber nachgedacht hat wie er die Folgen seiner Tat wieder gutmachen
kann, sofern es bei so einem  Verbrechen überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.
Frodl rief im Jahr 2003 den  Verfassungsgerichtshof um Verfahrenshilfe an.  Die obersten
Richter lehnten dieses Ansinnen zu Recht ab und erklärten den Entzug des Wahlrechts als
verfassungskonform.
Aber er lies sich durch diesen Rückschlag nicht erschüttern und wandte sich an den EGMR.
Zeit hatte Frodl als Lebenslanger ja genug, um seine juristischen Spielchen zu spielen. Was
nun erfolgte, hätte kein normal denkender Mensch für möglich gehalten.

Dieses Urteil gleicht einem Schlag ins Gesicht

Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt, dass im Fall Frodl eine Verletzung
des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege. Ob
sich die Richter(innen) dieses Gerichtshofes auch Gedanken über die Menschrechte des
ermordeten Fritz Köberl Gedanken gemacht haben?
Auf jeden Fall nimmt die Republik Österreich diese Entscheidung nicht kommentarlos hin
und wird dagegen ein Rechtsmittel erheben. Experten des Innenministeriums, des Bundes-
kanzleramtes-Verfassungsdienstes und des Bundesministeriums für europäische und internat-
ionale Angelegenheiten erarbeiten derzeit einen entsprechenden Schriftsatz, der nächste
Woche fristgerecht dem EGMR übermittelt wird.

Es gibt keine Ex-Mörder

Es ist schon gut dass es eine Instanz wie den EGMR gibt, die über die Einhaltung von
Menschrechten wacht und auch dementsprechend urteilt. Aber ein Urteil dass einem
zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder Bürgerrechte zuerkennt, ist im höchsten Maß
erstaunlich.
Bei Freddy Rabak steht ein sehr treffendes Zitat geschrieben. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe
oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben.  Wir sehen dies ge-
nauso und deshalb ist das EGMR-Urteil eine moralische Ohrfeige gegenüber allen Opfern.
*****

2010-07-01
  

Wer wird vor Elsner beschützt?


15. Enthaftungsantrag

Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.

Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-

gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.

Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.

Bauernopfer

Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.

Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.

Kein einziger Helfer sitzt ein

Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.

Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-

ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.

Bananenrepublik?

Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.

Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie.  Wir sind

uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.

Wer waren die prominenten Mittäter?

Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.

Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.

Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.

Ist Elsner schon paranoid?

Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.

Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-

Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.

Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?

Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.

Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.

Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß

In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich

auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.

*****

2010-06-10
  

Die Elsner-Verschwörung


Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause
entlassen.

Haben in der Haft abgebaut

Beide Taten waren kaltblütig geplant und hatten jeweils den Tod eines Menschen zur
Folge. Zwar waren die Täter keine Teenies mehr, aber die Ausführung ihrer Taten haben
viel Brutalität und eine gewisse Kraftanstrengung gefordert.

In der Haft bauten die Beiden offensichtlich so stark ab, sodass man zum Schluss kam, dass
sie keine Gefahr mehr für ihre Mitmenschen und aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig
sind. Und das bei zwei Mörder.

Warum sitzt Elsner noch?

Da fragen wir uns doch allen Ernstes, warum ein Helmut Elsner noch in Haft sitzt. Dieser
hatte zwar die BAWAG um ein schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen
dabei verletzt, geschweige denn getötet.

Er wurde im Zuge eines Wahlkampfes zur Nationalratswahl, von seinen eigenen roten
Genossen den „schwarzen“ Wölfen zum Fraß vorgeworfen, um vermutlich von anderen
Problemen abzulenken.

Unpolitischer Prozess

In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nun Elsner ist mit seinen 74 Jahren auch kein Jüngling mehr und hat in der Haft sicherlich
ebenfalls stark abgebaut. Zahlreiche ärztliche Gutachten dokumentieren seinen schlechten
körperliche Zustand.

Pseudobegründungen wie Flucht- und Wiederholungsgefahr

Ohne besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker zu hegen, fragen wir uns aber schon, warum
dieser Mann nicht unter Anwendung einer elektronischen Fußfessel seine U-Haft als Haus-
arrest absitzen kann. Der von der Justiz immer wieder angegebene Grund Fluchtgefahr, ist
mit einer derartigen Sicherung nicht mehr haltbar.

Auch glauben wir nicht, dass Tatwiederholungsgefahr besteht. Denn wer würde Helmut
Elsner einen Job geben, wo er die Möglichkeit hätte Gelder zu verspekulieren. Also ist er
so gesehen auch keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen.

Verschwörungstheorie

Zu dieser doch erstaunlichen Vorgangsweise wie man mit Elsner verfährt, haben wir eine
eigene Theorie. Dieser Mann ist ein „Steher“ und hat dies immer wieder im Prozessver-
lauf bewiesen. Das kann man von seinen Mitangeklagten nicht behaupten. Dafür sind
diese längst wieder in Freiheit, oder mussten keinen einzigen Tag sitzen.

Wir glauben, dass Elsner die „Krot nicht allein fressen“ will und sicher im Besitz von
Beweismaterial ist, die hochrangige Mitglieder unserer Gesellschaft belasten. Dieses
Material ist für ihn zur Zeit nicht zugänglich, da er ja einsitzt.

Das biologische Ende naht

Da der Ex-Banker kein Dummkopf ist, bemerkte er rasch in welche Richtung sich der
Prozess entwickelte. Der zusätzliche Faktor, dass alle Mitangeklagten in Freiheit herum-
hüpfen, bestätigte ihn in seiner Annahme, keinem mehr trauen zu können.

Der einzige Weg um an eventuell belastendes Material heranzukommen wäre der, wenn
er sich in Freiheit bewegen könnte. Das dürfte einigen Herrschaften nicht so wirklich ge-
fallen.
 
Also ist es doch wesentlich effizienter, ein biologisches Ende eines Herrn Elsner abzuwarten.
Sollte unsere Verschwörungstheorie nicht stimmen, bleibt nur mehr der Ausspruch: „Die
Wege des Herrn sind unergründlich“.

*****

2010-03-03
  

Strache und der Widerstand

 

DÖW

Wir haben heute bezüglich des österreichischen Widerstandes in der NS-Zeit zu recherchieren
begonnen. Dabei sind wir auf das „Dokumentationsarchiv des österreichischen Wider-
standes“ (DOEW) gestoßen.
Auf unsere telefonischen Anfrage über Daten und Ereignisse über Widerstandskämpfer wurde
uns mitgeteilt, dass wir nur bei schriftlicher Anfrage eine Antwort bekommen würden. Leider
haben wir am Telefon mitgeteilt, dass es sich um keinen „Strache“ freundlichen Beitrag
handeln werde.

Nicht sehr auskunftsbereit

Wir haben dann auch unsere Anfrage per E-Mail,  an jene Dame die wir zuerst telefonisch
kontaktierten gesendet und haben uns eigentlich Auskünfte erwartet. Weit gefehlt, den
diese besagte Dame, eine gewisse Frau Dr. K., dürfte ein heimlicher „Strachefan“ sein.
Dementsprechend sah auch das Antwortmail aus. Jede Werbeaussendung für Toiletten-
papier hat mehr Inhalt. Unserer Meinung nach ist jene Frau Dr. K. eine Fehlbesetzung für
diesen Posten.
 
Das ist zwar nicht Thema unseres heutigen Beitrages, zeigt aber auf wie in Österreich teil-
weise mit der Vergangenheitsbewältigung umgegangen wird.

Internetrecherche

Wir haben uns aber nicht entmutigen lassen und im Internet recherchiert, wobei es uns
gelungen ist, einige Namen von Widerstandskämpfern ausfindig zu machen. Was schluss-
endlich aus den meisten Personen geworden ist, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Hier geben wir einige Namen, stellvertretend für eine unbestimmte Anzahl von Widerstands-
kämpfer(innen) wieder, die das mörderische NS-Regime auch teilweise mit Waffengewalt 
bekämpft haben.

Widerstandskämpfer

Hitzenberger Mathias, Grünberger Alois, Dorfner Franz, Haider Eduard, Humer Josef, Pfeifer
Eduard, Feiertag Anton, Wolf Erich, Bauer Karl, Pillwein Friedrich, Hubmann Erich, Berger
Ferdinand, Hubmann Josef, Dr. Dürmayer Heinrich, Kammerling Walter, Meller Erich, Eidlitz
Johannes.

Ehrung

Letztere drei Personen, wurden (teilweise posthum) mit dem Ehrenzeichen für Verdienste um
die Befreiung Österreichs ausgezeichnet. All diese Männer haben sich dem menschenveracht-
enden Hitlerregime nicht gebeugt, sondern es massiv bekämpft.

Was hält Strache davon?

Geht man nun von der Logik eines Herrn H.C. Strache aus, bei dem bereits Wehrdienstver-
weigerer während der NS-Zeit als Mörder und Verbrecher gelten, was sind dann die oben
angeführten Männer in den Augen des FPÖ-Chefs.
Der eine oder andere Kämpfer hat sicherlich im Laufe seines Widerstandskampfes einen Nazi
getötet. Auch müsste Herr Strache gegen die heutige Vizebürgermeisterin Renate Brauner
rechtlich vorgehen, war sie es doch, welche die Widerstandskämpfer Kammerling Walter,
Meller Erich, Eidlitz Johannes mit dem dem Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung
Österreichs ausgezeichnet hat.

Lauter Mörder?

Folgt man der „(Un)Logik“ des Bewahrers von Deutschtum, Heimatland und natürlich des
Haidererbe  weiter, müssten  alle diese Männer  Mörder und Verbrecher sein. Sie haben sich
der damals  geltenden Rechtsordnung im Naziregime widersetzt und dieses sogar bekämpft.

Bildungsmangel in Geschichte

Uns erstaunt es immer wieder, dass es österreichische Politiker gibt die von der Geschichte
keine Ahnung haben und derartigen Nonsens frei proklamieren. Ebenfalls erstaunlich ist es
aber auch, dass sich andere gewählte Volksvertreter diesen Schwachsinn anhören, ohne
dem „Verzapfer“ von Deutschtum und Heimatland kräftig über den Mund zu fahren.
Stauni
  
2009-09-14
  

Strache und die Deserteure

 

Straches Magenschmerzen

Das stößt einem Herrn Strache sauer auf. Da fordert doch die  Nationalratspräsidentin
Barbara Prammer (SPÖ) und der Stadtrat David Ellensohn (Grüne) die Rehabilitation
von österreichischen Wehrmachts-Deserteuren aus der NS-Zeit.

Noch sinnvoll?

Ob eine solche Rehabilitation 64 Jahre nach Kriegsende noch einen Sinn hat, sei jedoch
dahingestellt. Die meisten Kriegsdienstverweigerer, soferne diese das Jahr 1945 über-
haupt überlebt haben, werden ohnehin schon verstorben sein.

Symbolische Handlung

Eine Rehabilitierung von Personen, die den Unrechtsgehalt und den verbrecherischen
Charakter des nationalsozialistischen Regimes erkannten und dies mit ihrem Gewissen
nicht vereinbaren konnten und daher dieses Verbrecherregime bekämpften, wäre zumin-
dest noch eine symbolische Handlung zur Vergangenheitsbewältigung.
 
Die meisten dieser Personen, die sich dem Kriegsdienst im „Dritten Reich“ entzogen oder
das Mörderregime anderwärtig bekämpften, haben dies ohnehin mit ihrem Leben bezahlt.

Niederlage am Ulrichsberg

Der FPÖ-Chef H.C. Strache, der schon durch die Absage des Bundesheeres beim Ulrichs-
bergtreffen eine herbe Niederlage einstecken musste, sieht in jenen Personen die sich
durch Kriegsdienstverweigerung den Unrechtshandlungen des Hitlerregimes entzogen,
Mörder oder sonstige Verbrecher.

Es wäre auch sehr interessant zu wissen, was Strache eigentlich von den Widerstands-

kämpfern hält. Folgt man seiner Logik, müssten diese ebenfalls lauter Mörder und Gesetz-
lose gewesen sein.
 

Kriegsdienstverweigerer waren Mörder

„Man sollte nicht im Nachhinein den Fehler begehen, diese Menschen zu glorifizieren. Es
sind oftmals auch Mörder gewesen“, sagte der FPÖ-Chef im Interview mit der APA.
„Deserteure waren Menschen, die eigene Kameraden und Soldaten vielleicht teilweise
auch erschossen und umgebracht haben….“, so Strache weiter.

Deutsche Sprache, schwere Sprache

Bei der obigen Stracheaussage haben wir uns gefragt, wie kann man eine andere Person
„vielleicht teilweise erschiessen oder umbringen.“ Was der FPÖ-Chef wohl damit gemeint
hat?

Ja, die deutsche Sprache hat schon ihre Tücken. Das haben die Bewahrer von Deutschtum
und Heimatland schon mit einem Wahlplakat bewiesen, wo sie nicht fähig waren einen
„geraden“ deutschen Satz zu schreiben.

Geschichtsbücher lesen

Wenn Herr Strache schon auf Mördersuche im „Dritten Reich“ ist, können wir ihm emp-
fehlen, sich in noch vorhandenen Unterlagen der „SS“, „Gestapo“  oder sonstigen Spezial-
einheiten des NS-Mörderregimes einzulesen.

Wir fragen uns immer wieder, ob der FPÖ-Chef seine geistigen Ergüsse, die er regelmäßig
von sich gibt, auch wirklich selbst glaubt.

Stauni

  
2009-09-13
  

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