Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag
Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der Kronen Zeitung. Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.
Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren ihre Kräfte im Gefängnis derart geschwunden, sodass von ihr keine Gefahr mehr zu er- warten war. Und das bei einer Raubmörderin.
Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)
Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt, sondern weist zusätzlich daraufhin, dass sich die Justiz von einer Mörderin an der Nase herum- führen ließ.
Erstaunliche Gesundung
Kaum war die geschwächte Täterin wegen Haftunfähigkeit aus der Haft entlassen wor-
den, machte sich diese aus dem Staub. Offenbar sind ihre Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich die berechtigte Frage, welcher medizinische Sachverständige dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
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2010-11-19