Wirtschaft kritisiert „fragwürdige Methoden“ der Finanzpolizei


Unternehmer wehren sich gegen den „Generalverdacht“

und inadäquate Behandlung

Autoritäres  Auftreten,  mangelnde  Kenntnis  wirtschaftlicher Zusammenhänge, keine Rücksicht-
nahme auf betriebliche Erfordernisse: Lang ist die Liste der Unternehmerbeschwerden über die
seit Juli als eigenständige Behörde tätige Finanzpolizei in Kärnten.
Das  oft  unverhältnismäßige  Verhalten der Finanzpolizei bezeichnet Peter Katschnig,  Kärntner
Präsident  der  Kammer  der  Wirtschaftstreuhänder,  als dringend korrekturbedürftig.   Laut einer
kürzlich  vorgenommenen  Umfrage  der  Wirtschaftstreuhänder  seien seitens der Unternehmer
von 174 bewerteten Einsätzen der Finanzpolizei lediglich fünf als positiv und 43 als akzeptabel
eingestuft worden.
60 Amtshandlungen  waren aus Sicht der Unternehmer „eher nicht akzeptabel“, weitere 66 sogar
„rechtsstaatlich  bedenklich“.   Katschnig:   „Wir  stellen  eine  gewisse  Ignoranz  gegenüber  der
Rechtsstaatlichkeit  fest.   Das  normale  Vorgehen  – den Ausweis zeigen,  den  Grund der  Amts-
handlung angeben, den Unternehmer auf seine Rechte hinweisen – funktioniert nicht.  Es kommt
immer  wieder zu entwürdigender Behandlung von Unternehmern vor ihren Gästen und Kunden –
sogar Hausdurchsuchungen in Abwesenheit des Unternehmers sind ohne richterliche Anordnung
möglich.“
Dazu  der  Wirtschaftskammerpräsident Franz Pacher:   „Wir wollen wie Partner behandelt werden,
schließlich  erledigen  wir  Unternehmer die gesamte Einhebung von Steuern und Sozialabgaben
für den Staat  –  auf eigene Kosten und mit persönlicher Haftung.   Selbstverständlich begrüße die
Wirtschaftskammer  ausdrücklich  die  Durchsetzung und Einhaltung klarer gesetzlicher Rahmen-
bedingungen,  weil sie die Visitenkarte jedes Wirtschaftsstandortes seien.“
„Aber  für  eine  generelle  Schuldvermutung  gegen  zum Teil jahrzehntelang verdiente Unter-
nehmerinnen  und  Unternehmer,  wie  sie  in  zahlreichen  Einsätzen  der  Finanzpolizei  zum
Ausdruck kommen,  haben wir kein Verständnis“,  unterstrich Pacher heute bei einem Presse-
gespräch.
Pacher  stellt  klar:   „Wir unterstützen die  Behörde im Interesse der überwältigenden Mehrheit
der  ordentlich  und  gesetzeskonform  wirtschaftenden  Unternehmen bei ihrem Kampf gegen
vereinzelte schwarze Schafe.  Aber geschäftsschädigendes, überhebliches Verhalten oder gar
Drohungen von Beamten gegenüber Unternehmern werden wir nicht hinnehmen.“
Im  Zuge  der aktuellen Wirtschaftskammerkampagne gegen die überbordende Bürokratie zur
Erleichterung  von  Investitionen  sind  laut  Pacher bereits zahlreiche Hinweise auf Missstände
in  der  öffentlichen Verwaltung  eingegangen,  die  zu  rund 15 Prozent die Finanzpolizei und
deren Auftreten beträfen.
So  seien Tourismusunternehmer neben ihren Gästen  „wie Verbrecher“ behandelt oder mit der
sofortigen  Schließung  des  Betriebs  bedroht  worden;  eine  Unternehmerin  aus Mittelkärnten
berichtet vom „einschüchternden und anmaßend autoritärem Verhalten“ der Beamten bei einer
Betriebskontrolle  im  Beisein  von  Kunden;  in einem anderen Fall wurden zum Erstaunen der
zahlreich anwesenden Kunden die Ausweise der Mitarbeiter von Beamten in Uniform überprüft.
Wirtschaftskammer und Wirtschaftstreuhänder verlangen nun Nachbesserungen in der Ausbild-
ung der Beamten der noch jungen  Finanzbehörde, die auch auf Personal von Zoll und Bundes-
heer zurückgreift.   So soll es entsprechende fachliche und persönliche Nachschulungen für die
Beamten geben,  um den adäquaten Umgang mit den geprüften Steuerzahlern sicherzustellen.
Weiters  soll  verfassungsrechtlich abgeklärt werden,  ob es sich bei der mit äußerst weitreichen-
den Kompetenzen ausgestatteten Finanzpolizei um einen Wachkörper handelt. Darüber hinaus
verlangt  die  Wirtschaft  einen  stärkeren  Rechtsschutz,  eine  klare  Regelung  der Vertretungs-
rechte und ein angemessenes Auftreten der Beamten.
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2013-08-13

Gefährliche Anhaltung durch Polizeibeamten


Nachschulung würde dem Beamten sicher gut tun

Geschehen am Freitag, dem 2.August 2013, am frühen Nachmittag auf der Wiener Außenring-
autobahn S2 – in Höhe Aderklaa.  Es herrschte dichter Kolonnenverkehr wie jeden Freitag um
diese  Uhrzeit .   Da  erblickte  ein  Polizist,  der mit seinem Streifenwagen gerade einen LKW
überholte, dass der Fahrer nicht angeschnallt war.  Dass war natürlich der Verkehrssicherheit
abträglich und so wurde der LKW bei der nächsten Ausfahrt  (Hermann Gebauer Straße) hin-
aus gelotst.
Allerdings fand es der Polizist offenbar weniger der Verkehrssicherheit abträglich, dass er den
LKW  samt  Anhänger  (komplette Zuglänge zirka 14 Meter  und Breite rund  2,40 Meter) in der
o.a.  Ausfahrt  stoppte,  um  ein  Organstrafmandat auszustellen.   Dass  dadurch der gesamte
Verkehr in der  Ausfahrt  behindert  wurde  störte den Polizeibeamten wenig.  Wenn der Amts-
schimmel einmal zu wiehern beginnt,  muss man Kollateralschäden eben in Kauf nehmen.
Foto: © Privat
Aber das ist noch nicht alles.   Möglicherweise machte dem Polizisten die Hitze zu schaffen
oder  er  hatte  eine  Sehschwäche.   Denn er war nicht einmal in der Lage einen LKW samt
Anhänger  von  einem  PKW  zu  unterscheiden,  obwohl er sogar den Zulassungsschein in
seinen Händen hatte.

Fotos: © Privat
Da stellt sich für uns die berechtigte Frage,  wie dieser Beamte die Abschlussprüfung in der
Polizeischule geschafft hat?   Vielleicht sollte er einmal nachgeschult werden.
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2013-08-04

Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

*****

2010-10-13
 

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