Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

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2010-10-13