Schock für DDr. Schock

 

Gammelfleischalarm bei Dönerbuden

Wie sat1.at berichtet, wurden bei Lebensmittelkontrollen in den vergangen 14 Tagen,
bei Dönerbuden verdorbenes Fleisch entdeckt. Fleischgroßhändler sollen an diese
Betriebe verdorbene Ware verkauft haben, welches die hungrige Kundschaft zum
Großteil bereits verzehrt hat.

DDr. Schock wittert Skandal

Aber kein Grund zur Sorge für unsere heimischen Dönerliebhaber, dieser Vorfall ereig-
nete sich bei unseren deutschen Nachbarn. Das hindert jedoch den FPÖ-Klubobmann
DDr. Eduard Schock nicht daran, auch bei uns einen eventuellen Fleischskandal zu orten.

Da laut seiner Aussage in Wien die Dönerbuden wie die Schwammerln aus den Boden

wachsen, fordert er Schwerpunktkontrollen des Marktamtes, um den Verkauf von Gammel
-fleisch zu unterbinden.

Die Forderung zur Unterbindung des Verkaufes von Gammelfleisch ist deshalb erstaunlich,
da es in der Bundeshauptstadt nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür gibt, dass verdorb-

ene Ware im Umlauf ist.

Falsche Verkäufer?

Vielleicht liegt es daran, das Döner von Türken verkauft wird und nicht von blauäugigen,
blonden und großgewachsenen Männern. Aber wir fragen uns allen Ernstes, was will die
FPÖ eigentlich wirklich.

Einerseits bekritelt sie teilweise zu Recht das Asylantentum in Österreich, während auf
der anderen Seite arbeitsame Ausländer (in diesem Fall Türken) die ihr Geld selbst ver-

dienen und nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, offensichtlich ein Dorn im
Auge sind.

 

Big Mac statt Döner

Sollte Herr DDr. Schock wirklich so ein Liebhaber von Fastfood sein und sich dabei um
seine Gesundheit beim Verzehr eines Döners sorgen, können wir ihm nur empfehlen zu
Mac Donald auszuweichen.

Allerdings gibt es auch dort einen Wertmuthstropfen für den wackeren FPÖ-Mann. Hinter
der Verkaufstheke des US-Konzern stehen meistens kleine Verkäufer indischer Herkunft.

Stauni

  
2009-10-20
  

Von Beruf Asylant

 

Welche Kosten verursacht ein Asylant?

Nachfolgendes Mail, von dem sich der Samariterbund deutlich distanziert, haben wir von
einem Leser zugesandt bekommen.
   
Originaltext des erhaltenen E-Mails:
Zum Nachdenken!
BARGELDLEISTUNGEN AN ASYLWERBER IN ÖSTERREICH
(Quelle: Arbeitersamariterbund, Arbeiterkammer):

Essensgeld pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 150,00
Taschengeld pro Person (auch Kinder ) und Monat EUR 40,00
Freizeitaktivitäten pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 10,00

Bekleidungshilfe pro Person und Jahr: EUR 150,00
Schulbedarf pro Kind und Jahr: EUR 200,00

BEISPIEL: Asylwerberfamilie (Eltern mit 3 Kindern, 2 davon Schulpflichtig):

Essensgeld x 5: EUR 750,00
Taschengeld x 5: EUR 200,00
Freizeitaktivitäten x 5: EUR 50,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.000,00

dazu Bekleidungshilfe x 5 pro Jahr: EUR 750,00
dazu Schulbedarf x 2 pro Jahr: EUR 400,00

NICHT vom Asylwerber zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren,

Hygieneartikel (z.B. Windeln, Seife, WC-Papier usw.)

VERGLEICH: einheimische Familie (Vater arbeitslos, Mutter und drei Kinder):
durchschnittliche Arbeitslose: EUR 700,00
Familienbeihilfe x 3: EUR 336,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.036,00

Davon zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren, Essen, Hygiene-

artikel, Kleidung, Schulbedarf etc.

IST DAS NICHT DER WAHNSINN???
Ein Asylwerber bekommt im Monat um EUR 36,00 weniger und muss dafür keine Miete,
Strom, Heizung usw. bezahlen!!!
IRRE ODER!!!

EIN GROSSES DANKE AN UNSERE POLITIKER!!!

UND JETZT HALTE DICH FEST!!!

In den USA kommt ein Asylsuchender auf 13.697 Einwohner!
In Deutschland kommt ein Asylsuchender auf 1.700 Einwohner!!
In Österreich kommt ein Asylsuchender auf 265 Einwohner!!!

Ende des E-Mails
  
Da wir natürlich nicht alles glauben was uns  Leute weismachen wollen, haben wir im
Internet recherchiert und sind dabei auf erstaunliche Ergebnisse gestoßen.
 

Wir haben nachgerechnet

Wir sind von einem gesunden Asylanten ausgegangen, denn bei einem Behinderteren der
gesonderte Pflege beansprucht, würde der von uns ermittelte Betrag weit überschritten
werden.

Als Quelle haben wir die „RIS-Datenbank“  des Bundeskanzleramtes herangezogen, um
uns nicht eine unkorrekte Berechnung vorwerfen zu lassen.

Kostengünstigste Variante

Gehen wir von der gängigsten Art der Unterbringung aus, wäre dies die organisierte
Unterkunft mit Verpflegung. Dafür sind pro Tag und Person 17,- Euro vorgesehen.
Das Jahr hat 365 Tage, daher belaufen sich die jährlichen Kosten auf  6.205,- Euro.

Das Taschengeld beträgt  40,- Euro pro Person im Monat, daher jährlich  480,- Euro.
Als Bekleidungsgeld erhält ein Asylant im Jahr 150,- Euro. Damit wären wir bei einer
jährlichen Summe von  6.835,- Euro. Das heißt das der betreffende Asylant, dem öster-
reichischen Steuerzahler monatlich  mindestens 570,- Euro (exakt 569,58) kostet.

Kosten für Deutschkurse, Überbrückungshilfen etc., haben wir absichtlich nicht in unsere
Berechnung mit einbezogen, um das Minimum nicht zu verfälschen.  Also wie gesagt, wir
haben einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro errechnet.

Gutmenschen haben Rechenprobleme

Da ist es doch erstaunlich, wie nachfolgende Organisation ihre Berechnung angestellt hat,
die sie voll Stolz der Sozialhilfe für einen alleinstehenden Österreicher gegenüber stellt.


Tja, bevor diverse Gutmenschen andere an den Pranger stellen, weil es diese mit der Wahr-
heit angeblich nicht so genau nehmen, sollten diese selbst bei der Realität bleiben, denn eine
Differenz von  267,50 im Monat ist nicht unerheblich.

Woher kommen diese Leute?

Im Jänner 2009 beantragten 1.222 Personen Asyl in Österreich. Interessant ist auch, aus
welchen Ländern die Asylwerber kamen. 302 Personen aus der Russischen Föderation (vor-
wiegend Tschetschenen) , 181 Personen aus Afghanistan, 99 Personen aus dem Kosovo, 50
aus Nigeria und  man möge aus kaum glauben, 43 Personen aus der Türkei, welche ja angeb-
lich EU-Reife hat. Der Rest der Asylanten kam aus diversen anderen Ländern.

Großteils Wirtschaftsflüchtlinge

Wir behaupten, dass es sich zum größten Teil um Wirtschaftsflüchtlinge und nicht um politisch
oder aus religiösen Gründen verfolgte Personen handelt. Jene Damen und Herren wissen sehr
wohl, dass es sich bei uns weitaus bequemer leben lässt, als in ihren Heimatländern. Außerdem
ist es ja gemütlich, sich ins gemachte Nest zu setzen.

Asoziale Pensionisten?

Ein alleinstehender Mindestpensionist bekommt eine monatliche Pension von 738,- Euro
(netto) ausbezahlt . Unter diesen Pensionisten befinden sich zahlreiche Personen die Öster-
reich nach dem 2.Weltkrieg wieder aufgebaut haben.
Diese Leute müssen sich heute gefallen lassen, dass man sie öffentlich als asozial
bezeichnet. Da ist es doch in der Tat besser als Wirtschaftsflüchtling in Österreich um
Asyl anzusuchen, ohne jemals für den Staat irgendetwas positives vollbracht zu haben.
Die Differenz zur Mindestpension von 168,- Euro nimmt man gerne in Kauf, denn der
Asylant hat auch gegenüber dem  Arbeitslosen einen entscheidenden Vorteil. Ihm darf
keine Arbeit vermittelt werden, denn den Asylanten ist das Arbeiten in Österreich verboten.
Stauni
  
2009-10-19
  

Die eilige Ministerin

 

Hohe Arbeitmoral ?

Besonders eilig in die Arbeit zu kommen, hat es wohl die Justizministerin Claudia Bandion-
Ortner. Aus diesem Grund dürfte sie auch bei der MA 46 einen Antrag für eine Sonder-
fahrerlaubnis gestellt haben.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at)
Macht Platz für die eilige Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner

Der Stau

Wie die Tageszeitung  „ÖSTERREICH“ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, möchte
die eilige Justizministerin auf ihrem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, die Bus- und
Taxispuren in der Burggasse, bzw. Neustiftgasse im siebenten Wiener Gemeindebezirk
benutzen.
Die beiden Straßenzüge seien permanent verstaut, während man auf der Busspur freie
Fahrt hätte, so lautet die Begründung von Frau Bandion-Ortner. Diese Feststellung
haben vor ihr bereits zig-tausende andere Autofahrer auch gemacht und keinen Antrag
auf Sondererlaubnis eingereicht.
 
Über einen solchen Antrag von „Otto Normalverbraucher“ hätte man sich bei der
MA 46 ohnehin schief gelacht. Beim Ministeransuchen wird man wahrscheinlich im vor-
auseilendem Gehorsam einen Kniefall machen.

Manche sind halt gleicher

Offensichtlich hat Frau Bandion-Ortner mit dem Ministerposten, ihren Realitätssinn ver-
loren. Als Juristin sollte sie eigentlich wissen, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich
sind.
Daher ist es erstaunlich, warum gerade sie für den täglichen Weg zur und von der Arbeit
eine Ausnahme bekommen soll.
 

Öffis benutzen

Wenn die Justizministerin unbedingt diese Sonderspuren benutzen will, können wir ihr
empfehlen mit dem Taxi oder dem städtischen Autobus zur Arbeit zu fahren.
Als Regierungsmitglied hätte sie ohnehin eine Vorbildfunktion zu erfüllen und was liegt da
näher, als auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Sie könnte auch ein Fahrrad benut-
zen und  würde damit vermutlich „vier Fliegen“ mit einer Klappe  erschlagen.

Bei den Grünen punkten

Sie wäre umweltfreundlich unterwegs, betriebe automatisch Sport, käme völlig staufrei
voran und könnte Sympathien bei den GRÜNEN sammeln.
Vielleicht würde ihr das bei der nächsten Regierungsbildung helfen wieder ins Ministeramt
zu kommen. Denn ein Dr. Wolfgang Schüssel kann ihr „gottseidank“ nicht mehr nützlich
sein.
Stauni
  
2009-09-03
  

Keine Abschiebung für Drogendealer

 

Der VwGH-Spezialist

Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
 
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.

Neuer Bescheid

Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.

Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren

Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.

Keine Prognosebeurteilung ?

Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.

Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf

(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.

Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung

einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.

Ein wenig mehr Realitätssinn

Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.

Quer durchs StGB

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.

Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.

Stauni

  
2009-08-31
  

 

Arbeitslose Unternehmer ?

 

Krankes Österreich

In einem Beitrag vom April dieses Jahres, haben wir uns mit den Krankenkassen und deren
Krise befasst, die angeblich durch häufige Erkrankungen von Frau und Herrn Österreicher
hervorgerufen wurde.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=201;ist-oesterreich-so-krank-&catid=1;erstaunliches

Dabei kamen wir auch zur Feststellung, dass die Gruppe der selbständig Erwerbstätigen,

über eine erstaunlich robuste Gesundheit verfügen und die Dienste ihrer Krankenkassa
kaum in Anspruch nahmen.

Die Verführung zur „Arbeitslosen“

In Österreich gibt es rund 360.000 selbständige Unternehmer und Freiberufler. Bei den
Unternehmen handelt es sich vorwiegend um Klein- und Mittelbetriebe. Für diese gibt es
seit Jänner dieses Jahres ein besonderes „Zuckerl“, den es wurde ihnen eine freiwillige
Arbeitslosenversicherung angeboten.

Für eine monatliche Prämie von 70,- bis 211,- Euro, kann man im Bedarfsfall eine Arbeits

-losenunterstützung zwischen 573,- und 1.235,- Euro pro Monat erwarten. Ganze 678(!)
 Personen haben dieses Angebot bis Ende Juli 2009 in Anspruch genommen.

Schon wieder mehr Arbeitslose

Seit geraumer Zeit wird wieder ein Anstieg der Arbeitlosenrate für die unselbständig
Tätigen für den kommenden Herbst diskutiert, obwohl Industrie, Handel und Dienst-
leister dringend Personal suchen.

Unterschied in Disziplin und Moral

So verschieden können die Sorgen von Berufsgruppen sein. Während selbständige
Unternehmer(innen) dringend Personal suchen, verabschieden sich so manche
Arbeitnehmer(innen) in die obligatorische „Arbeitslose“.

Bedenkt man, dass von 360.000 berechtigen Selbständigen, sich nur 678 Personen
arbeitlos versichern liessen, kann von einer hohen Arbeitsmoral und Disziplin der

Unternehmer(innen) ausgegangen werden.

AMS-Kurse

Vielleicht könnten man Arbeitsmoral und Disziplin als Unterrichtsgegenstand in die
Alibikurse des AMS einführen. Sie werden zwar bei den Berufsarbeitslosen nicht
auf fruchtbaren Boden fallen, aber vielleicht ein klein wenig schlechtes Gewissen
erzeugen.
 
Stauni
  
2009-08-12 
  

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Der Tod eines Kindes

 

Der Einbruch

Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.

Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.

Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.

Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen

Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.

Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in

völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.

High Noon im Merkur-Markt

Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.

Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen

Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.

Zahlreiche Widersprüche

Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.

Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.

Wahllos oder gezielt geschossen ?

Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.

Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.

Angst vor Kinder

Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen,  ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.

Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-

bande gegenüber gestanden wären.

Polizisten in psychologischer Betreuung

Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.

Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-

ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.

Sonderbehandlung für Beamte

In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.

Wie würde es Ihnen ergehen ?

Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.

Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen

würde.   

Stauni

  
2009-08-05
   

Der Rächer

Grosser Jubel

Bei der gestrigen Sonnwendfeier des BZÖ in Oberschlierbach wurde Peter Westenthaler
mit Applaus und großem Jubel empfangen. Unter den rund 300 jubelnden Gästen befand
sich auch die Politprominenz des BZÖ wie Nat.Abg. Ursula Haubner und Nat.Abg. Rainer
Widmann.

Robin Hood

Bei seiner Rede betonte er, dass er dem massiven Druck des rot-schwarzen Systems
nicht zu weichen werde.
Er führte seine Verurteilung auf den massiven Wählerschwund bei der SPÖ und ÖVP
zurück, welche nämlich auch nicht davor zurückschrecken, die Justiz gegen unliebsame
Oppositionspolitiker zu verwenden.

Realitätsverlust ?

Herr Westenthaler glaubt wirklich, dass er am tatsächlich vorhanden Wählerschwund
von Rot und Schwarz beteiligt ist und daher unbedingt politisch „beseitigt“ werden
muss. Also an Selbstvertrauen mangelt es dem Mann nicht, jedoch dürfte er an einem
gewaltigen Realitätsverlust leiden.
Vielleicht sollte sich Herr Westenthaler einmal fragen, warum jemand ein so ein grosses
Interesse daran haben soll, ihn ins politische Nirvana zu schicken.

Wer klärt den Mann auf ?

Kann dem Mann niemand mitteilen, dass es absolut nicht der politische Gegner sein kann,
denn die sind über seine Auftritte jedesmal begeistert, weil diese nämlich auch dem BZÖ
einen Wählerschwund garantieren.
Wir halten nochmals fest, dass unserer Meinung nach Herr Westenthaler weder ein
bedeutender, noch wichtiger Politiker in Österreich ist und daher von keinem politischen
Gegner unsauber abserviert werden muss.
Herr Westenthaler verwechselt seine Person offensichtlich mit der des Franz Olah.
Dieser wurde seinerzeit von den Sozialisten wirklich bösartig „abgeschossen“.

Neuer Job

Dafür hat Westenthaler nun eine neue Berufung gefunden. Ab sofort will er sich nun auch
um „andere Justizopfer“ kümmern.
„Ich werde die Bevölkerung einladen, mir Fälle von offensichtlichen Fehlurteilen und
Missständen in Verfahren, egal ob Arbeitsrecht, Konsumentenrecht, Strafrecht etc. mit-
zuteilen, um sie dann parlamentarisch zu verwerten“, so Westenthaler.
Hoffentlich kommen bei dieser Beschäftigung nicht seine politischen Auftritte zu kurz, denn
dies würde seinen politischen Gegner sicherlich leid tun, da sich diese  dann ein anderes
„Opfer“  suchen müssten.
Stauni
   
2009-06-20
  

Wenn Politiker lügen

 

Sicherheitsgipfel

Noch vor wenigen Tagen forderte BZÖ Abg. Peter Westenthaler vollmundig die sofortige
Einberufung eines Sicherheitsgipfels, anlässlich des Anstiegs der Kriminalitätsrate in Öster-
reich.
Westenthaler wörtlich: „Es reicht jetzt. Während die Zahl der Straftaten österreichweit um
fünf Prozent und in Wien sogar um über 12 Prozent gestiegen ist, sieht ÖVP-Innenministerin
Fekter diesem Treiben tatenlos zu. Diese unfassbaren Zahlen sind ein Alarmsignal. Wir haben
in Österreich einen Sicherheitsnotstand, der aktiv bekämpft werden muss!“

Aktiver Beitrag

Wenigstens hat der BZÖ-Sicherheitssprecher zur Kriminalrate in Österreich seinen Beitrag
geleistet, wenn auch im umgekehrten Sinn.
Gestern bestätigte das Wiener Oberlandesgericht in zweiter Instanz, das erstinstanzliche
Urteil gegen Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage.
 
„Aus Respekt vor dem Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz
haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen“, sagte gestern BZÖ Generalsekretär
Dr. Martin Strutz, so kann man es zumindest in einer gestrigen APA-Aussendung des
BZÖ lesen.

Schauprozess

Der Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler sieht dies völlig anders. In einem gestrigen
ZIB-Interview klagte er über einen politischen Schauprozess. Das Urteil sei bereits vor Prozess-
beginn festgestanden, gab er gegenüber den Reportern an.
Was wir bei dieser Aussage erstaunlich finden ist, dass Westenthaler noch immer jammert,
obwohl das Urteil von neun Monate auf sechs Monate reduziert wurde. Hat er ernstlich
geglaubt das er einen Freispruch bekommt.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz hält seinem Parteigenossen natürlich
die Stange. Er meint, dass der Oppositionspolitiker Peter Westenthaler seit 3 Jahren wie ein
Schwerverbrecher verfolgt wird.

Offenes Verfahren

Vermutlich spielt dieser das noch offene Verfahren wegen des Vorfalles nach dem Europa-
meisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland, an.
Angeblich soll Westenthaler das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom VIP-Parkplatz
des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen dessen Knie
gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
Da der betroffene Polizist ein kleiner SPÖ-Parteifunktionär ist, ortet der BZÖ-Sicherheits-
sprecher auch in dieser Causa eine politische Intrige.
Vielleicht sollte Westenthaler einmal klar werden, dass er kein so bedeutender Oppositions-
politiker ist, den man auf diese Weise „abservieren“ will.

Die Kleinen hängt man

Einem jeden kleinen Gewerbetreibenden, würde nach diesem Urteil seine Gewerbeberechtig-
ung entzogen werden. Es interessiert niemanden, dass dieser dann vor dem existenziellen
Ruin steht.
Hierzulande kann man zwar als Vorbestrafter keinen Würstelstand betreiben, jedoch Abge-
ordneter zum Nationalrat und Sicherheitssprecher einer Partei zu sein ist kein Problem.
Eine erstaunliche Logik wenn man bedenkt, dass ein Politiker eigentlich eine Vorbildfunktion
zu erfüllen hat.

Glaubwürdige Politiker

In einer gestrigen APA-Aussendung der ÖVP war folgende Aussage des ÖVP-Sicherheits-
sprecher Günter Kössl zu lesen: „Sicherheitssprecher Westenthaler hat jegliche Berechtigung
verloren, über Sicherheit zu sprechen.Westenthaler, der heute wegen falscher Zeugenaus-
sage zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde, sollte in Zukunft besser schweigen, wenn es
um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht.
Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig un-
glaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat.“

Ein Zeichen setzen

Nun, mit  der Glaubwürdigkeit eines Politikers ist es ohnehin so eine Sache und  hängt in den
meisten Fällen sowieso nicht davon ab, ob dieser unbescholten oder vorbestraft ist.
Wir werten diese Aussage von Kössl allerdings nur als Schaumschlägerei, denn er und seine
„Kollegen“ im Parlament hätten schon längst die Möglichkeit gehabt, derartige Misstände zu
beseitigen.

Herr Kössl, sollten wir uns irren und Sie meinen Ihre Aussage ernst, dann setzen Sie ein

Zeichen. Sorgen Sie dafür, dass Politiker die wegen Straftaten verurteilt wurden, die ihnen
nicht einmal mehr erlauben würden einen Würstelstand zu betreiben, aus ihren politischen
Funktionen zu entfernen.

Stauni

  
2009-06-19

  

Korrupt ?

 

Gesetze

Einfach ausgedrückt dienen Gesetze eigentlich dazu, den Bürgern mitzuteilen, was
verboten bzw. erlaubt ist . Dadurch wird auch das Zusammenleben weitgehend geregelt.
Wenn sich ein jeder Mensch an die Gesetze halten würde,  gäbe es keine Kriminalität.
Das ist natürlich ein frommer Wunschtraum, der jeglicher Realität entbehrt.
Das Strafmaß ist meistens an die Schwere des Deliktes angepasst, sofern so etwas bei
gewissen Verbrechen überhaupt möglich ist.

Verschärfung

Sollte sich dieses Strafmass in der Praxis als zu  gering oder die Auslegung eines
Gesetzes als zu unpräzise erweisen, beschließt der Gesetzgeber meistens eine Ver-
schärfung des Gesetzestextes, bzw. des Strafausmaßes.
Da ist es doch erstaunlich, dass es in Österreich offensichtlich notwendig war, das
Antikorruptionsgesetz zu verschärfen.
Zwar ist die Bevölkerung großteils der Meinung, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beamten
im allgemeinen nicht die schnellsten  und gewiefsten sind ,  jedoch hat die Beamtenschaft in 
Österreich durchwegs nicht als korrupt gegolten.
Schwarze Schafe hat es sicherlich immer gegeben und wird es immer geben.
Da lässt einen doch die Aussage der Innenministerin Dr. Maria Fekter erstaunt aufhorchen.
Wir zitieren aus der Website des Bundesministerium für Inneres:
„Mein Ziel ist, dass Österreich das sicherste Land der Welt mit der höchsten Lebens-
qualität wird. Ein wesentlicher Beitrag dazu ist das heute beschlossene Bundesamt
zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“, zeigte sich Innenministerin
Dr. Maria Fekter nach dem heutigen Ministerrat erfreut.

Den gesamten Textinhalt können Sie nachfolgendem Link entnehmen:
 
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI/_news/BMI.aspx?id=72655461746D5A703365673D&page=0&view=1

(Foto Quelle: BMFI)
     Ist über die Gesetzesverschärfung erfreut
 

Sind unsere Beamten korrupt ?

 
Um das Ziel,  das Österreich eines der sichersten Länder der Welt wird, war es offen-
sichtlich notwendig, das Antikorruptionsgesetz zu verschärfen.
Hier weis die Innenministerin augenscheinlich mehr, als der Rest der Bevölkerung.
Wenn man der Aussage von Frau Dr. Fekter folgt, muss der Bevölkerung die Tatsache
einer „ausufernden korrupten Beamtenschaft“  verheimlicht worden sein, ansonsten
wäre ja eine Verschärfung dieses Gesetzes nicht notwendig gewesen.
Es ist eigentlich erstaunlich, welches Vertrauen die Innenministerin in ihre Beamten
haben muss, um über eine derartige Gesetzesverschärfung so erfreut zu sein.
Stauni
  
2009-06-10
   

Österreich und der Doppelmord

 

Kriminalermittler bei „Österreich“

Während ein ganzes Team von Kriminalisten versucht den abscheulichen Doppelmord
am Ehepaar Timm aufzuklären, ist man in der Tageszeitung „Österreich“ bereits einen
entscheidenden Schritt weiter.
Die Journalisten F. Lems und U. Kittelberger glauben schon zu wissen, dass es eine
Ostbande, vermutlich Bulgaren waren, die diese schreckliche Bluttat verübt haben.
Wo diese beiden ihr Wissen herhaben, bleibt offensichtlich ihr Geheimnis.
  So sieht Sensationsjournalismus bei der Tageszeitung „Österreich“ aus
Laut ihrer Recherche sollen auch Freunde von Christoph Timm gesagt haben, dass
sich dieser hundertprozentig gewehrt hat. Daraus zieht man den Schluss, dass er aus
diesem Grund erschossen wurde.
Der Herausgeber dieses Magazins kannte Christoph Timm bereits seit  13 Jahren.
Herr Timm war ein umsichtiger und besonnener Mann und hätte nie das Leben seiner
Familie gefährdet.
Er war mit Sicherheit kein Opferlamm, konnte aber Situationen genau einschätzen.
Als Höhepunkt der Recherche und journalistischen Sorgfaltspflicht, prangt  über eine
halbe Seite, ein Foto von Christoph Timm und einer Frau. In dem nebenstehenden
Kästchen steht wortwörtlich:

                           Hingerichtet

              Heurigenwirt Christoph Timm und seine Frau
              Monika wurden in der Nacht zum Dienstag in
             ihrem Heurigen in Pachfurth ermordet.
Werte Kollegen von „Österreich“. Diese Frau an der Seite von Christoph Timm ist
definitiv nicht Monika Timm. Diese Frau ist eine Bekannte des ermordeten Ehepaares
und uns persönlich bekannt.
Wenn Sie schon Sensationsjournalismus mit einem derart abscheulichen Verbrechen
betreiben, sollten Sie wenigstens auf gute Recherchearbeit Wert legen.
Nach dieser Berichterstattung glauben wir auch zu wissen, warum die Tageszeitung
„Österreich“ in einer Fastfood-Kette zur Gratisentnahme aufliegt.
So manche verabreichte Speisen und so einige journalistische Beiträge, dürften den
selben „Nährwert“ haben.
Stauni
 
2009-06-04 
  
Zweckdienliche Hinweise zur Aufklärung dieses Verbrechens, werden an den
Journaldienst des Landeskriminalamtes NÖ (Tel.: 059133/303333) erbeten.  
   
  

Lasst Schweine wählen !

 

Tierquälerei

In einer heutigen APA-OTS Aussendung der FPÖ wird auf folgendes Video hingewiesen.
(http://www.mefeedia.com/entry/mass-graves-for-egypts-pigs/18290331I
In Ägypten werden aus Angst vor der „Schweinegrippe“, massenhaft Schweine umgebracht.
Die Art wie diese Tiere behandelt werden ist Tierquälerei in Reinformat und auf das Schärfste
zu verurteilen.
Was will aber der FPÖ-Tierschutzsprecher NAbg. Bernhard Vock eigentlich damit aussagen ?
Wir fragen uns warum Vock in die Ferne schweift, liegt das „Schlechte“ doch so nah.
     Weites Betätigungsfeld für Herrn Vock, in heimischen Gefilden 

Auch in Österreich gibt es Handlungsbedarf

Diese Fotos stammen aus Österreich. Vielleicht sollte der FPÖ-Mann einmal die Website
des „Verein gegen Tierfabriken“ unter   www.vgt.at  besuchen.
Dort bemühen sich Leute ernsthaft um den Tierschutz und zwar aus innerer Überzeugung.
Arbeiten Sie dort mit werter Herr Vock und wenn es Ihre Zeit nicht zulässt, unterstützen Sie
doch den Verein mit einer großzügigen Spende.

Fangt das Stimmvieh

Was die FPÖ hier abzieht ist ganz offensichtlich. Sie versucht auf Kosten gequälter Tiere, in
einem islamischen Land, politisches Kleingeld rauszuschlagen.
Wenn man schon auf „Stimmviehjagd“ ist, wäre es doch authentischer  gewesen gequältes
Federvieh aus China zu präsentieren.
Dies hätte nur einen „Schönheitsfehler“ gehabt, den die Chinesen sind keine Moslems.
Aber wir können Ihnen auch verraten, warum diese Alibiaktion der FPÖ nicht den erhofften
Erfolg erzielen wird.
Die Erklärung ist ganz einfach, weil Schweine kein Wahlrecht haben.
Stauni
  
2009-05-28
  

Genderwahn(sinn)

  

Genderwahn fühlt sich vor den Kopf gestossen 

Wir haben in unserem gestrigen Beitrag „Vom Nobody zum Mythos“ das Internetforum
„Genderwahn“ als Beispiel angeführt. Da wir uns auch sehr viel im Internet bewegen,
um zu sehen was es „erstaunliches“ gibt, sind wir auf dieses Forum gestoßen.
   
Eigentlich wollten wir über den Sinn dieses Forums gar nichts schreiben, da jedoch
dort helle Aufregung darüber herrscht, weil wir uns erlaubt haben Kritik an dem
Forum zu üben, werden wir „Genderwahn“ einige Zeilen „widmen“.

Das ist das Impressum von Genderwahn 

Aus Gründen des Datenschutzes veröffentlichen wir unser persönliches Profil nicht.
Wir sehen unsere Aktivitäten als einen gesellschaftpolitischen Auftrag Öffentlichkeit
zu gestalten und erfüllen hier gleichermaßen die Pflicht eines mündigen und demokratie-
fähigen Staatsbürgers.
Wir sind bemüht dem Recht des Kindes auf beide Elternteile Aufmerksamkeit und Stimme zu
verleihen.
Es sind ausschließlich Fakten auf die wir unsere Analysen und Erkenntnisse stützen,
gemeinsam mit den Publikationen wissenschaftlich anerkannter Experten bilden sie die das
Fundament dieser Website. Die Veröffentlichung vieler dieser Inhalte sind nicht im Inter-
esse politisch verantwortlicher Kräfte, die mit – in einem bislang beispiellosen Ausmass –
vorgelebter Ignoranz und Respektlosigkeit zu glänzen versuchen.
Dem Gesetz zur Veröffentlichung des Impressums in manchen Staaten wie Österreich, setzen
wir unser individuelles Recht auf Schutz der Persönlichkeit gegenüber.
Jeder hat die Möglichkeit per email Verbindung aufzunehmen.
Name:       ju§tiz-INSIDERS
Adresse:  
www.genderwahn.com
Ort:           WorldWideWeb
Land:        (in)humanes Österreich
Aus diesem Impressum ist es absolut nicht ersichtlich, wer dort die Verantwortung trägt.
Dies hat auch sehr gute Gründe. In Genderwahn wird unter anderem über den Rechtsstaat
Österreich und die Justiz hergezogen. Richter und Staatsanwälte werden in übelster Weise
verunglimpft. Vielen Textpassagen enthalten Fäkalausdrücke und Verbalaussagen die sonst
nur in Hardcore Pornofilme zu hören sind. Wir werden diese hier nicht wiederholen.
Auf jeden Fall ist es für den Verantwortlichen sehr praktisch, wenn man ihn im Impressum
nicht entlarven kann.
   

Website auf Server im Nirvana

Nach unseren Informationen nach, liegt diese Website auf einem ukrainischen Server.
Dies dürfte wahrscheinlich auch seine guten Gründe haben, den in jedem kultivierten
europäischen Land, hätte man diese Website bereits vom Netz genommen und das hat mit
Zensur nichts zu tun. Sollten Sie, werte(r) Leser(in) das nicht glauben und Sie haben
einen guten Magen, dann blättern Sie einfach dort nach.
       
Nachdem man dort zwar gerne austeilt, aber offensichtlich nicht gerne einsteckt, war
man gleich megamäßig angerührt. Es erschienen etliche Postings, in denen man sich
offensichtlich „missverstanden“ fühlte. Aus diesem Grund haben wir folgendes Posting
in dieses Forum gesetzt.

Unser Originalposting am 11.02.09, 21:06 Uhr 

Sg. Damen, Sg. Herren, Sg. Hr. Mag. Baumgartner !
Nun, da hat sich doch tatsächlich wer erdreistet, über das objektive Forum Genderwahn,
wo man sich ausschließlich einer gewählten Sprachkultur bedient, Kritik zu üben.
Nein, so wichtig ist uns dieses Forum nicht, sondern diente uns lediglich als Parade-
beispiel schlechter Internetkultur.
Nachdem wir jedoch an den Rechtsstaat Österreich, mit all seinen Schwächen glauben,
haben wir dieses Forum als Beispiel angeführt.
Einer der Poster hier meint, wir sollten über die Werbung für uns, in diesem stark be-
suchten Forum froh sein.
Um das richtig zu stellen, es ist für uns keine Werbung in diesem Forum erwähnt zu
werden. Für unsere Werbung verwenden wir seriöse Blogverzeichnisse und Einschaltungen
in Tageszeitungen.
Sollte sich hier irgendwer in seiner Ehre oder sonstigen Rechtsgüter verletzt sehen, steht
es ihm offen uns zu klagen.
Wir haben im Gegenteil von Genderwahn unser Impressum veröffentlicht, da wir uns unserer
Verantwortung stellen.
Auch haben wir es nicht notwendig auf einem ukrainischen Server zu liegen. Unsere Website
liegt bei AON.
Mit freundlichen Grüßen
die Redaktion von Erstaunlich
   
Hoffentlich wird dieses Posting im Genderwahn-Forum auch verstanden, weil
nämlich keine Fäkal- und Kraftausdrücke darin vorkommen.
   

Kritik und Kontrolle hat seine Berechtigung 

Klar stimmt bei uns in Österreich so einiges nicht. Es ist auch legitim Behördenentscheide
oder Gerichtsurteile zu kritisieren und sie legal zu bekämpfen.
 
Auch ist es wichtig Personen die auf Grund ihres gesellschaftlichen oder beruflichen Status,
sowie Personen die Inhaber eines Amtes sind und aus dieser Position über andere Menschen
bestimmen, urteilen oder richten, genau auf die Finger zu schauen.
  
Und wenn jene Personen glauben über dem Gesetz zu stehen, sie mit allen legalen Mitteln in
die Schranken zu weisen und ihr Fehlverhalten schonungslos aufzudecken.
   
Allerdings sollte es in einer kultivierten Form geschehen, den wer sich verbal ständig unter
der Gürtellinie bewegt, wird über kurz oder lang nicht mehr ernst genommen und kann auch
nichts bewegen oder verändern.
    
Stauni
     
2009-02-11

Die Glücksspiel Doppelmoral

 

Man kann über das Glückspiel geteilter Meinung sein. Für die einen ist es in Ordnung
und die Anderen verteufeln es. Was allerdings der Nochfinanzminister W. Molterer jetzt
abzieht, rechtfertigt den Ausdruck der „Doppelmoral“.

Einarmiger Bandit

 

 

Doppelmoral des Nochfinanzministers
 

Ganz still und leise während der Koalitionsverhandlungen wird durch einen neuen Gesetz
-esentwurf, das komplette System des Glücksspielwesens über den Haufen geworfen. Der
vom Nochfinanzminister Wilhelm Molterer ausgesandte Gesetzesentwurf sieht für das Auto-
matengeschäft mit limitierten Einsätzen („kleines Glücksspiel“) eine bundesweite Konzes-
sion vor, wenn in einem Salon mehr als 15 Geräte stehen. Wer  eine Konzession bean-
tragt, muss ein Stammkapital von fünzig (50) Mio. Euro und zudem einen Haftungsbetrag
von zehn (10) Mio. Euro vorweisen. Einen derart hohen Betrag, kann ausschließlich nur der
Novomatic Konzern vorweisen.Dieser hat mit Ex-Vorstand Johannes Hahn (ÖVP) und Auf-
sichtsrat Karl Schlögl (SPÖ) beste Verbindungen zur Regierung.

 am besten keine Konkurrenz für den Staatsbetrieb

 

 

Schon einmal probiert 

Vor einigen Jahren (noch in der Schillingzeit) hatte man bereits versucht, einen Gesetz-
esentwurf durchzubringen, in dem man für die Erteilung einer Konzession für das „kleine
Glückspiel“  einhundert (100) Mio Schilling nachweisen hätte müssen. Als Ergebnis kam
aber heraus, daß man sich auf „nur“ zehn (10) Mio Schillinge einigte. Diese Gesetzes-
änderung brach damals bereits zahlreichen Kleinunternehmer in dieser Branche das Genick.

 

 

Das Ende für über 2000 Unternehmer
 

Heute gibt es in Österreich etwa noch 2300 Betreiber des „kleinen Glückspiels“ und ein
Durchbringen dieses Gesetzesentwurfes zum Gesetz, wäre vermutlich das Ende dieser
Klein – und Mittelbetriebe.
Übrigbleiben würden nur die Casino Austria AG (Staatsbetrieb) und der, von gewissen
Politikern hofierte multinationale Novomatic Konzern.

 hofierter multinationaler Konzern

 

 

Angeblicher Schutz für Spieler

Im Finanzministerium begründet man den Vorstoß mit dem erhöhten Spielerschutz und
der Beseitigung von Rechtsunsicherheit.
Alles Nonsens. Man hat schon lange erkannt, daß das Glückspiel ein gutes Geschäft ist,
denn die Österreicher setzen in dieser Branche mehr als eine Mrd. Euro im Jahr um.
Aber aus „moralischen“ Gründen hatte man einen derartigen Frontalangriff nicht gewagt.
Nun scheinen die moralischen Schranken doch etwas weiter aufgegangen zu sein und
man will sich dieses Geschäft unter den Nagel krallen. Ob dabei mehr als 2000 Klein- und
Mittelbetriebe vor die Hunde gehen, schert hier niemanden.

 

 bald für über 2000 Unternehmer ? ? ?

Werter Herr Nochfinanzminister Molterer, wenn Sie schon so um das Wohl der Leute, die
dem Glückspiel fröhnen, besorgt sind, dann wäre es sinnvoller Sie würden es verbieten.
 
Stauni
  

 

Ein Stern auf Abwegen

 

Man sollte heutzutage nicht mehr jedem Stern folgen !

Im Herbst 2004 kauft sich Herr. Ing. R. einen neuen Mercedes E 320 Cdi, Avantgarde
Fahrzeugtyp W 211. Kurz nach dem Kauf bemerkt er, daß der Pkw stark nach rechts
verzieht. Er fährt zum Händler seines Vertrauens, bei dem er das Auto gekauft hatte
und beanstandet diesen Mangel. Da der Händler keine Werkstatt hat, sondern sich nur
auf den Verkauf spezialisiert hatte, schickt er Herrn Ing. R. zur Mercedeswerkstatt
„Number 1“, die Firma Wiesenthal. Dort wird das Fahrzeug auf einen eventuellen Un-
fallschaden untersucht. Fehlanzeige, der Pkw ist unfallfrei. Es wird herumgeschraubt
und eingestellt, das Rechtsziehen bleibt. Herr Ing. R. beginnt nun auf eigene Faust
zu recherchieren und dabei fällt ihm das nachfolgende Fax “ irrtümlich “ in die Hände.

 

 

Als er dieses Fax bei Wiesenthal präsentiert, sind diese sehr erstaunt wie er zu diesem
gekommen ist. Lange Rede kurzer Sinn, es wird weiter repariert. Fahrwerk rauf – und
Fahrwerk runtergesetzt, Reifenwechsel, etc., etc. Man muß fairerweise sagen, das man
sich bei der Firma Wiesenthal redlich bemüht hatte den Mangel zu beheben. Aber wie
schon im oben gezeigten Fax von Mercedes Benz Kundendienst Deutschland, betrifft es
drei Fahrzeugtypen ( W 203, W 211 und W 230). Nach zirka fünfzehn (15) erfolglosen
Versuchen den Mangel zu beheben hatte Herr Ing. R. die Nase voll und wollte sich von
dem Fahrzeug trennen. Er sprach mit den Leuten von Wiesenthal, gegen Aufpreis einen
Pkw der „S – Klasse“ zu tauschen. Die wiederum sprachen mit den Leuten von Mercedes
Österreich. Aber keiner wollte das Auto haben, denn es war unverkäuflich weil es sich
bereits herumgesprochen, daß der MB Typ W 211 sehr viele, unter anderem auch diesen
Mangel hat.

Halten Sie bei diesem MB – Modell das Lenkrad ganz fest, sonst kann Ihnen passieren das

Sie auf der Autobahn vom 3.Fahrstreifen innerhalb 800 Meter auf dem Standstreifen sind !

 

Also klagt Herr Ing. R. die Firma Mercedes Benz Österreich, die als Generalimporteur
auch die Reparaturversuche in der Garantiezeit der Firma Wiesenthal bezahlt hat, auf
Wandlung, bzw. Wertminderung des Fahrzeuges. Obwohl auch der Werkstattenleiter von
Wiesenthal den Mangel vor Gericht zugegeben hat,wird die Klage mit folgender Begründ
-ung abgewiesen. Er hätte den Händler, wo er das Fahrzeug gekauft hat klagen müssen,
der wiederum hätte sich an Wiesenthal (hat den Pkw von dort gekauft) schadlos halten
müssen, die wiederum an der Firma Pappas und diese dann an Mercedes Benz Österreich,
weil vorletztere das Fahrzeug vom Generalimporteur gekauft haben. Umständlicher geht
es offensichtlich wirklich nicht mehr,aber so ist das Gesetz. Allerdings zeigte sich auch die
die Richterin verwundert,daß man bei Mercedes nicht ein wenig mehr Kundenfreundlich
-keit an den Tag legt.

 

Markenwechsel als Konsequenz

Aber was soll´s sagte sich Herr Ing. R., man kann nicht immer gewinnen, aber eines
wisse er mit aller Sicherheit, daß dies sein letzter Mercedes gewesen sei, obwohl er
diese Automarke 25 Jahre lang treu gewesen ist. Den Kleinhändler will er nicht klagen.

Früher hätten die Mercedesleute eine Fremdmarke nicht einmal angespuckt, geschweige
den konnte man mit einer Fremdmarke nicht einmal in den Hof einer Mercedeswerkstätte
oder Vertretung einfahren,so geben es diese jetzt auch schon viel billiger, verkauft man
doch bei Wiesenthal, auch Fahrzeuge der Marke „Citroen“. Ja liebe Leute von Mercedes
das hättet ihr euch wohl auch nicht träumen lassen, aber das kommt davon wenn man in
Stuttgart vor lauter falscher Sparsamkeit, derartige Fehler bei der Produktion macht und
dann nicht zu seinen Fehlern steht und damit langjährige Kunden verärgert.

Herr Ing. R. wird nicht der Erste und nicht der Letzte sein, der aus lauter Frust die
Automarke wechselt. Aber vielleicht besinnen sich die Leute in Stuttgart wieder und
bauen wieder Mercedes die auch wirklich Mercedes sind.

Stauni

Inhalts-Ende

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