Ist Dr. Peter Pilz das nächste Opfer?


Verkehrsministerin wurde Diebstahlsopfer

Gestern wurde die Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), Opfer von Taschendieben. In
einem Supermarkt wurde ihr während des Einkaufs, ihre Geldbörse gestohlen. An und
für sich nichts besonderes, denn dieses Szenario erlebt Otto Normalbürger tagtäglich.

Lange Reihe von Prominenten

Bures reiht sich damit in die Reihe etlicher Politiker und für die Sicherheit Österreichs
verantwortlicher Personen ein. Der ehemaligen Vizekanzlerin Riess-Passer wurde erst
vor einigen Monaten ebenfalls ihre Handtasche gestohlen.

Selbst der Innenministerin Fekter ereilte das selbe Schicksal, eines Handtaschendieb-
stahls. Der ehemaligen Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky wurde ein Notebook
entwendet, den sie im Wagen ihres Lebensgefährten deponiert hatte.

Ins Haus des Imster Bürgermeister Gebhard Mantl wurde vor gar nicht langer Zeit ein-
gebrochen, wobei sich die Diebe mit dem Familienschmuck aus dem Staube machten.
Auch vor dem Auto der amtsführenden Direktorin des Bundeskriminalamtes (Abteilung
Forensik und Technik) Andrea Raninger, machten Diebe nicht halt und stahlen ihren
Geländewagen.

Sogar den Landespolizeikommandant erwischte es

Sogar der Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer musste unfreiwillig außerdienst-
liche Erfahrungen mit Gesetzesbrechern machen. In seine sicherlich gut gesicherte Wohn-
ung brachen Einbrecher ein und stahlen Bargeld und Schmuckstücke.
Das sind nur einige von prominenten Opfern die am eigenen Leib erfahren mussten, was
die Bevölkerung von Österreich zur Zeit tagtäglich erlebt. Die angeführten Beispiele haben
sich erst in jüngster Zeit ereignet.

Offene und ungesicherte Ostgrenzen tragen die Hauptschuld

Hauptschuld an dieser Misere sind die offenen und ungesicherten Ostgrenzen.  Da wundert
es schon, dass der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz den Assistenzeinsatz des Bundes-
heeres als verfassungswidrig und überflüssig bezeichnet.
Auch Spezialeinsätze wie die SOKO-Ost werden von ihm als Geldverschwendung tituliert.
Ein Dichtmachen der Ost-Grenzen und Kontrolle durch Zollbeamte lehnt er ohnehin ab.

Wann wacht Peter Pilz auf?

Man soll ja keinem Menschen etwas Böses wünschen, aber vielleicht erbarmt sich einmal
eine Ostbanden-Räuber und bricht in das Haus oder die Wohnung des Dr. Peter Pilz ein.
Möglicherweise würde dann der Grüne Sicherheitssprecher, der offensichtlich vom realen
Zustand der ausufernden Kriminalität keine Ahnung hat oder haben will, seine Meinung
grundlegend ändern.
*****

2010-03-31
  

SOKO Show


Was will Peter Pilz eigentlich wirklich?

Aus den Aussagen eines Peter Pilz schlau zu werden ist eine Kunst die außer seinen
grünen Parteigenossen offenbar niemand zustande bringt. Einerseits lehnt er den
Schutz der österreichischen Ostgrenzen durch das Bundesheer ab.
Er bezeichnet den „Assistenzeinsatz“ als verfassungswidrig und überflüssig. Anderseits ist er
auch gegen ein Dichtmachen der Ostgrenzen und die Kontrolle durch Grenzbeamte, wie in
früheren Zeiten.
Der Zustand von offenen ungeschützten Grenzen ermöglicht natürlich das Einströmen
allerlei Gesindels aus den ehemaligen Ostblockländern, die dann in Österreich zahlreiche
Straftaten begehen.

Polizei Soko-Einsatz

Um ein deutliches Warnsignal an Einbrecher und Räuber aus diesen Ländern zu setzen,
erfolgte vergangenes Wochenende eine großangelegte  Polizeiaktion“ im Osten unseres
Landes.
Es war klar, dass ein Kommentar des Peter Pilz nicht lange ausblieb. In einer heutigen
APA-OTS Aussendung bezeichnete er diesen Polizeieinsatz als „SOKO Show“, da die
Erfolge dieses Großeinsatzes unter der üblichen Aufklärungsrate der Polizei liegen.
Das dieser Einsatz auch eine präventive Maßnahme war, dürften dem grünen Sicherheits-
sprecher entgangen sein. Aber auch von repressiven Maßnahmen halten die Grünen nicht
besonders viel und zeigen die Polizei an, wenn diese gewalttätige „Links-Anarchos“ daran
hindern, Steine werfend durch die Stadt zu ziehen.

Schafft die Feuerwehr ab

Geht man von der Logik eines Herrn Dr. Pilz aus, wäre dieser SOKO-Einsatz nur dann
gerechtfertigt gewesen, wenn die Aufklärungsrate deutlich höher gewesen wäre. Aus die-
ser Unlogik lässt sich ableiten, dass man eigentlich auch die Feuerwehr verringern könnte,
da es ohnehin nicht oft brennt.

Gespaltene Persönlichkeit?

Für uns erscheint Peter Pilz wie eine gespaltene Persönlichkeit. Einerseits lehnt er jeglichen
Schutz der österreichischen Grenzen ab, seine Parteigenossen zeigen die Polizei an, wenn
diese Gewalttäter von rechtswidrigen Handlungen abhalten, während er anderseits nach
höheren Aufklärungsquoten ruft.
Die Bierzelt-Wahlreden eines H.C. Strache sind wahrlich ein Ohrenschmaus, gegen die
Aussagen eines Herrn Dr. Peter Pilz, seines Zeichens Sicherheitssprecher der Grünen.
Hoffentlich kommt Pilz nie in eine Position, in der er für die Sicherheit Österreichs ver-
antwortlich ist.
*****

2010-03-23
  

Montiert den Schlagbaum wieder


Polizei macht die Ostgrenze dicht

Diese Schlagezeile war in der gestrigen Kronen-Zeitung zu lesen. Der Wunschtraum vieler
Österreicher ging leider nur für 24 Stunden in Erfüllung. Der Großteil von Herr und Frau
Österreicher, sowie zahlreich lebenden anständigen Ausländer(innen) in unserem Land,
welche der ausufernden Kriminalität ohnmächtig gegenüberstehen, wünschen sich sehn-
lichst die alte Methode der Ostgrenzkontrolle herbei.

Sicher reisten auch damals kriminelle Subjekte ins Bundesgebiet ein, um ihren verbrech-

erischen Machenschaften nachkommen zu können. Allerdings konnte durch eine rigorose
Grenzkontrolle, ein nicht unerheblicher Anteil verhindert werden.

Das Pferd von hinten aufgesattelt

Die in den letzten 24 Stunden durchgeführten Kontrollen auf den Ost-Transitrouten,
sowie Planquadrate sind zwar löblich, können aber das Kraut nicht fett machen. Vor-
allem weil auch die Verbrecher wissen, dass solche Aktionen nur sporadisch und zeit-
lich begrenzt stattfinden.

Wir fragen uns, warum das Pferd von hinten aufgesattelt wird. Zuerst wird kriminellen

Subjekten eine völlig freie und unkontrollierte Einreise nach Österreich ermöglicht.

Im Angesicht solcher paradisischer Zustände, stehlen, rauben und morden sie dann in

unserem Land. Erst als die Hilferufe der Bevölkerung nicht mehr zu überhören waren,
schrillten bei den Verantwortlichen die Alarmglocken.

Erst dann begann man mit einem zeitlich begrenzten Großaufgebot der Polizei eine Ver-

brecherjagd. Sicher sieht es spektakulär aus, ist aber in Wirklichkeit nur ein Strohfeuer
und nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die dingfest gemachten Verbrecher brauchen sich allerdings auch keine besondern Sorgen

zu machen. Denn heimische Gefängnisaufenthalte sind für viele von ihnen keine wirkliche
Strafe.

Im Luftreiseverkehr normaler Alltag

Im Luftreiseverkehr hatte man erkannt, dass verbrecherische Subjekte eine Gefahr für Ver-
mögen, Leib und Leben von anderen Personen darstellen. Die Konsequenz daraus war,
verschärfte Kontrollen auf den Flughäfen.

Egal ob man von Österreich aus in ein EU-Land reist oder umgekehrt, jeder Passagier
hat sich einer Kontrolle zu unterziehen und dazu mindest zwei Stunden vor Abreise
am Flufhafen einzufinden.

 
Da fragen wir uns schon, warum ein „Peter Pilz“ und seine Gutmenschenfraktion bei Flug-
hafenkontrollen nichts von einer Schengen-Grenze faseln. Möglicherweise bedienen sie
sich des öfteren des Flugzeuges als Transportmittel und legen auf eine sichere Reise gro-
ßen Wert. 

Mittlerweile müßte der dümmste Mensch erkannt haben, dass sich offene Ostgrenzen
zu einer Gefahr entwickelt haben. Dementsprechend sollte auch reagiert werden und
zwar genauso wie im Flugreiseverkehr.

Die Ostgrenzen gehören wieder kontrolliert

Die Ostgrenzen gehören einfach wieder dicht gemacht und durch Grenzbeamte kontrol-
liert. Jeder der nach Österreich einreisen will, muß den Grund seines Aufenthaltes erklä-
ren und dementsprechende Barmittel vorweisen. Im Zweifelsfall ist auffälligen Personen
die Einreise ins Bundesgebiet zu untersagen.

(Fotoquelle: www.wdr.de)

Bei Ostblockbanden nicht sehr beliebt.

Uns ist bewusst,  dass rigorose Grenzkontrollen nicht der Weisheit letzter Schluss sind und
dadurch nicht jedes geplante Verbrechen verhindert werden kann. Allerdings würden diese
massiv zur Eindämmung des jetzigen Zustandes führen.

Kein Mensch der Welt, weder hirnlose EU-Bürokraten, noch realitätsfremde Gutmenschen
wie „Peter Pilz“ und Konsorten, können einem souveränen Staat verbieten durch geeignete
Massnahmen Verbrechen vorzubeugen und dadurch seine Bevölkerung zu beschützen.   

*****

2010-03-21
  

Wichtige Verhaltensregeln


Dem Beamten die Würde genommen

Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben.  Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.

Möglicherweise Anstieg der Kriminalität

Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.

Wichtige Verhaltensregeln

Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der  Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
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2010-03-12
  

Klosterschwuchteln


Rustikales Vokabular

Nun das der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer eher zu den rusti-
kaleren Zeitgenossen gehört, zumindest was sein zeitweiliges Vokabular  betrifft, ist sicher
unbestritten.

Vor zwei Monaten hatte er den Grünen Landtagsabgeordneten Gebi Mair, der so ganz neben-
bei auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ unter  Angaben seiner sexuellen Vorlieben
posiert, als „Landtagsschwuchtel“ bezeichnet.
 
(Fotoquelle: http://www.gayromeo.com/)

Der Lack ist ab

Auch unbestritten ist die Tatsache, dass in jüngster Zeit immer mehr Missbrauchsfälle in der
katholischen Kirche zu Tage gekommen sind. Irgendeinem Umstand ist es zu verdanken,
dass die pädofilen Neigungen etlicher Kirchenmänner nicht mehr zu verheimlichen waren.

Will Schönborn ablenken?

Just zu diesem Zeitpunkt hat ein Oberhirte der katholischen Kirche, nämlich der Kardinal
Christoph Schönborn nichts besseres zu tun, als sich in den BP-Wahlkampf einzumischen.
Als hätte der Kardinal nichts anderes zu tun, attackiert er die FPÖ-Kanditatin Rosenkranz,
anstatt sich um die Aufklärung der zahlreichen Missbrauchsfälle an Kinder zu kümmern.
Erstens hat sich die Kirche nicht in die Politik des Landes einzumischen und zweitens
sollte Schönborn lieber nachdenken, wie er etliche pädofile Kirchenmänner in den Griff
bekommt, um weitere Missbrauchsfälle zu verhindern.

Zwar nicht die feine englische Art, aber durchaus verständlich

Wie Eingangs erwähnt, ist die Ausdrucksweise des rustikalen Tirolers Königshofer zeit-
weilig etwas deftig, aber in diesem Fall für jeden Menschen mit normalen sexuellen
Neigungen verständlich.

Wenn er klerikale Kinderschänder als Klosterschwuchteln“ tituliert, können wir beim
besten Willen keine Beleidigung in dieser Aussage orten. Auch die Bezeichnung „warme
Brüder“ ist eher ein Adelsprädikat, als eine Beleidigung für Perverslinge die sich an klei-
nen Knaben vergehen.
Sicher ist die etwas rustikale und direkte Ausdrucksweise von Königshofer nicht jeder-
manns Sache, aber eine allgemein begreiflich, erregte Gemütbewegung ist dem FPÖ-
Abgeordneten zuzubilligen, wenn es um den sexuellen Missbrauch von  Kindern geht.

Warum reicht es Grosz entgültig?

Da erstaunt es uns doch, dass der BZÖ-Chef und Menschenrechtssprecher Abg. Gerald
Grosz, diese Aussagen als Schande für die politische Auseinandersetzung des Landes
wertet. Er meint weiters,  dass solche Personen  (Königshofer Anm. der Red.) in den
Verantwortungsfunktionen der Republik nichts verloren hätten.
Erstaunlicherweise  verliert Grosz in seiner „APA-OTS Aussendung“ kein Wort darüber,
dass pädofile Perverslinge nichts in den Reihen derjenigen verloren haben, welche die
Verantwortung für die Erziehung und das Wohl von Kindern über haben.

Kehrtwendung am Stand bei den Grünen

Aber der Reigen der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter. Auch die Grünen, welche
die Kampagne „Es gibt keinen Gott“ so massivst unterstützt haben und für eine strikte
Trennung zwischen Staat und Kirche eintreten, melden sich in dieser Causa zu Wort.
Die Klubobfrau der Grünen im NÖ Landtag Madeleine Petrovic meint, dass es dem Kardinal
Schönborn hoch anzurechnen sei, dass er klare Worte zur politischen Hygiene in unserem
Land gefunden hat.

Spielt oder ist Petrovic ahnungslos?

Vielleicht ist es  Frau Petrovic nicht bekannt, dass Schönborn ein Vertreter der Kirche ist und
sich mit dieser politischen Aussage in die Angelegenheiten des Staates einmischt. Aus ihrer
Sicht meint sie weiters, dass die Aussendung von  Könighofer sicherlich unzählige Österrei-
cherinnen und Österreicher vor den Kopf gestoßen habe.

Mischen Sie sich unters Volk, Frau Petrovic

Dieser Meinung können wir uns nicht anschließen. Frau und Herr Österreicher mit normalen
sexuellen Neigungen, haben für Kinderschänder nämlich noch viel ärgere Bezeichnungen,
als jene die Königshofer getätigt hat.
Und sollte Frau Petrovic an unserer Aussage zweifeln, braucht sie sich nur unters gemeine
Volk zu mischen und sich ein wenig umhören. Denn die wahre Volksmeinung wird sie in
ihrem Grünen Klub und goldenen Käfig nämlich nie erfahren.

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2010-03-09
  

Ist B. Rosenkranz eine Nazi?


Primitive und unqualifizierte Äußerungen

(Fotoquelle: fotos.fpoe.at)
Warum wird sie aufs Ärgste beschimpft? Wer sie nicht will, braucht sie nur nicht wählen.
 
Österreichs Naziszene ist begeistert über die Kandidatur von Barbara Rosenkranz zum Amt
der Bundespräsidentin……  Alle Polit-Drecksäcke dieses Landes unterstützen Rosenkranz….
Ein kleiner Auszug eines Beitrags auf der „Webseite“ eines Herrn Bernhard Torsch, der die
Richtung seines Blogs als Linksliberal angibt.
Die FPÖ schickt also Barbara Rosenkranz ins Rennen um die Hofburg. Damit ist wohl zum
ersten Mal von einer ernstzunehmenden politischen Kraft eine Kandidatin nominiert worden,
die man hochoffiziell als Kellernazi bezeichnen darf……..   Dies ist ebenfalls eine kleine Kost-
probe der geistigen Ergüsse eines Herrn Udo Seelhofer. Über die politische Richtung seiner
„Webseite“ schweigt er sich aus und dies ist vermutlich auch besser so.
In der 2. Republik gibt es ein klares Bekenntnis zur Demokratie und gegen Faschismus und
Rechtsextremismus. Rosenkranz verhöhnt mit ihren Aussagen und ihrer Historie alle, die Öster-
reich zu dem gemacht haben, was es ist: eine Demokratie, in der alle Formen von Rassismus
und Diskriminierung keinen Platz haben und wo die historische Verantwortung ernst genommen
wird!, meint die SPÖ-Gemeinderätin Tanja Wehsely auf ihrem “Blog“.
Ihr Parteigenosse LAbg. Christian Deutsch unterstützt die Aussage von Wehsely in dem er
meint, dass das Antreten von Rosenkranz zur BP-Wahl eine Zumutung für das Land und die
Menschen sei.

Die Grünen meinen auf ihrer „Webseite:“ Antreten von blauer Verlegenheitskandidatin Rosen-
kranz schadet Ansehen Österreichs.“ So und so ähnlich steht es auf verschiedenen Webseiten
und Presseaussendungen der Linken Szene.

Ist Rosenkranz eine Verbrecherin?

Ein Leser der keine Ahnung hat müsste nun annehmen, dass Barbara Rosenkranz eine
Schwerverbrecherin, respektive ein direkte Nachfahre von Adolf Hitler ist. Auch könnte
man glauben, dass sie einer verbotenen politischen Gruppierung angehört.
Wer ist die 51-jährige, zehnfache Mutter überhaupt, die zur Zeit die Gemüter der Links-
linken Fraktion derart erhitzt, sodass sich diese zu unqualifizierten und teils beleidigenden
Äußerungen hinreißen lassen.

Wer ist B. Rosenkranz?

Wir haben einen kurzen Lebenslauf der Barbara Rosenkranz zusammengestellt:
Geburtsdatum: 20. Juni 1958 in Salzburg
Beruflicher Werdegang: AHS-Matura,  Studium an der Universität Wien (Geschichte und
Philosophie)

Politische Laufbahn:

Abgeordnete zum Niederösterreichischen Landtag 1993-2002,
Landesparteiobmannstellvertreterin der FPÖ Niederösterreich 1996-2003,
Landesparteisekretärin der FPÖ Niederösterreich 1998-1999, geschäftsführende Klubobfrau
des Landtagsklubs der FPÖ Niederösterreich 2000-2001, Klubobfrau des Landtagsklubs der
FPÖ Niederösterreich 2001-2002, Abgeordnete zum Nationalrat von 2002 bis 2008
Landesparteiobfrau der FPÖ-NÖ seit 2003, Bundesparteiobmannstellvertreterin seit 2005
Landesrat seit 2008

Manche wünschen sich Sippenhaftung

Gerichtliche Verurteilungen oder gar Gefängnisaufenthalte konnten wir keine recherchieren.
Die Frau gehört der FPÖ an, deren „Rechter Rand“ zugegebener Weise ein Sammelbecken
für Ewiggestrige ist. Auch kommen aus dieser Ecke immer wieder unqualifizierte und schwer
bedenkliche Aussagen, wie zum Beispiel die Holocaustverleugnung.
Allerdings kann man Rosenkranz aus dieser Gegebenheit keinen Strick drehen, denn es sollte
bereits der Dümmste begriffen haben, dass es bei uns keine Sippenhaftung gibt. Bei Existenz
einer solchen, hätten auch SPÖ und Grüne ordentliche Probleme mit ihrem Image. Immerhin
tummeln sich an deren „Linken Rand“ gewalttätige Anarchos die bei Kundgebungen ver-
mummt Personen verletzten und Sachen beschädigen.

Es wird ein Achtungserfolg werden

Barbara Rosenkranz wird gegen den amtierenden Bundespräsidenten Heinz Fischer vermut-
lich keine Chance haben. Ein Achtungserfolg wird ihr aber sicherlich beschert werden. Was
wir aber an der ganzen Sache erstaunlich finden ist folgende Tatsache.
Gerade jene Leute, die einen H.C. Strache wegen seiner populistischen Hetzreden verurteilen,
bedienen sich einer weitaus ärgeren Sprache gegen die BP-Kandidatin Barbara Rosenkranz.
*****

2010-03-04
  

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
*****

2010-02-23
  

Medienecho


Die Konkurrenz liest Erstaunlich

Erstaunlich welche Beiträge von uns den Weg in die Seiten der Tagespresse finden.
Unser Beitrag vom 10.Jänner 2010 „Zensuriert Bürgermeister Kunst?“
Ein  im Text fast gleicher Beitrag, sowie ein  Foto von uns fand sich am 12.Jänner 2010 in
der Niederösterreichausgabe der Tageszeitung „Österreich“ wieder.
Vorgestern haben wir den Beitrag „Österreicher, lasst Euch berauben und ermorden“ ver-
fasst und in der heutigen „Kronen-Zeitung“ fanden wir doch tatsächlich einen Textaus-
zug in einem sehr ähnlichen Wortlaut.
Da wir nicht neidig sind, haben wir auch nicht wirklich etwas dagegen. Wir sind gerne bereit,
den Kollegen der „richtigen“ Medienwelt behilflich zu sein. Telefonnummer und Email-Adres
-se finden Sie im Impressum.
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2010-02-16
  

Der Beamte und die Schadenfreude


Arbeitslosengeld gestrichen

In Vorarlberg hat das Arbeitsmarktservice (AMS) im vorigen Jahr, fast 3.500 Personen
das Arbeitslosengeld zeitweise gesperrt. Diese Sperren erfolgten auf Grund von Arbeits-
unwilligkeit und haben gegenüber dem Jahr 2008 um ein Viertel zugenommen.

Erstaunlich ist auch, dass von dieser Sperre kaum ältere Personen betroffen waren, sondern
der Löwenanteil bei den unter 25-Jährigen zu finden war. Bis zu sechs Wochen Arbeits-
losengeldsperre gab es für Personen, die zumutbare Arbeitsstellen oder Schulungen nicht
angetreten hatten.

Allerdings fragen wir uns warum nur für sechs Wochen? Eine Person die nicht arbeiten will
und dies auch noch öffentlich demonstriert, hat keinerlei Anspruch auf eine Unterstützung.

Sozialschmarotzer sind Wirtschaftsschädlinge

Diese Leute sind Sozialschmarotzer und schädigen die Wirtschaft. Wir haben schon einige
Male darüber berichtet, dass einerseits eine Arbeitslosigkeit besteht, während anderseits
offene Stellen nicht besetzt werden können, weil es Berufsarbeitlosen an Arbeitswillen
mangelt.

Aus der Not eine Tugend gemacht

Ein derart massives Personalproblem dürfte auch der Inhaber eines Viersternehotels im
benachbarten Bundesland gehabt haben. Trotz Hauptsaison und überdurchschnittlicher
Bezahlung, konnte ein Ötztaler Hotelier nicht genügend Personal für sein Hotel finden.

Um seinen dringenden Personalbedarf zu decken, stelle er zwölf Ausländer (vorwiegend
aus Ungarn) ein. Er meldete die Leute auch beim Finanzamt und bei der Krankenkasse,
wodurch dem österreichischen Staat kein Schaden erwuchs.

Keine Arbeitsbewilligung aber Arbeitswillen

Allerdings hätten diese Leute Arbeitsbewilligungen benötigt, die jedoch wegen Kontingent-
erschöpfung nicht ausgestellt wurden. Die Kontrollgruppe gegen illegale Arbeit (KIAB)
entdeckte im Zuge einer Kontrolle diesen Missstand und zeigte den Hotelbesitzer an.

Unnötiger geistiger Erguss eines Beamten

Das der Sachbearbeiter Franz Füchsl von der Steuerkoordination Region West nicht unbe-
dingt zur geistigen Elite unseres Landes gehören dürfte, beweist sein Statement welches
wir aus der Bezugsquelle  „tirol.orf“ zitieren:

Zitat eines Beamten, der seinen Gehalt ausschliesslich aus Steuergeld bezieht:
„Dem Hotelbetreiber drohen jetzt empfindliche Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungs-

gesetz. Zudem dürfte er den Rest der Saison mit einem akuten Personalengpass zu kämpfen
haben.“

Schadenfreude ist kaum zu verbergen

Aus dieser Aussage kann man direkt die Schadenfreude entnehmen, dass der Unternehmer
nun Personalprobleme haben wird. Klar wird er die haben, weil es ja genug sozialschmarot-
zende Arbeitsunwillige gibt, welche auch aus dem Geld des Hoteliers erhalten werden.

Nochmals zurück zum Beamten Füchsl, der vermutlich im Staatsdienst tätig ist weil seine
Dienste in der Privatwirtschaft offensichtlich nicht so gefragt waren. Wenn er seinen Job

erledigt und Leute zur Anzeige bringt die gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen
ist das eine Sache.

Füchsl sollte lieber einmal nachdenken

Jedoch derart geistige Ergüsse von sich zu geben, steht diesem Mann nicht zu. Was glaubt
er, von wem er seinen Gehalt weiter beziehen wird, wenn es keine Privatunternehmer mehr
gibt. Sogar die illegal Beschäftigen aus dem Hotel haben seinen Gehalt mitfinanziert, weil
sie beim Finanzamt angemeldet waren und daher Steuern bezahlten.
 

In Deutschland kippt bereits die Stimmung

Im benachbarten Deutschland erkennen schon Politiker den Ernst der Situation bezüglich
der Sozialschmarotzer. Es wird dort vermutlich eine Frage der Zeit sein, bis etwas dagegen
unternommen wird, wobei der erste Schritt  bereits vom Bundesgerichtshof gesetzt wurde.

Da Österreich sich in vielen Fällen am westlichen Nachbarn orientiert hoffen wir, dass
auch bei uns die Politiker aufwachen und endlich ihre Stimmviehangst ablegen und eben-
falls zu dieser Erkenntnis kommen.

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2010-02-13
  

Sexismus


Die Frauenministerin und der Sexismus

Was bedeutet „Sexismus“ eigentlich. Laut „Wikipedia“ versteht man unter Sexismus,
die Diskriminierung oder Unterdrückung von Menschen allein aufgrund ihrer Geschlechts-
zugehörigkeit.
Eines der wahrscheinlich (un)wichtigsten Probleme dieses Landes, scheint der Frauen-
ministerin Heinisch-Hoschek sehr am Herzen zu liegen. Sie schreibt auf ihrer „Webseite“,
dass sie sich nun das Thema Sexismus in der Werbung wirklich angehe. Dazu verweist Sie
auf einen ihrer Blogbeiträge unter dem Link http://campa.at/home/blog/showblog/2313
Hier wird auf einen Blogeintrag, auf den u.a. Blog verwiesen
 
Null Einträge auf diesem Blog
Die Aussage auf diesem o.a. Blog ist wirklich sehr aussagekräftig. Sie glänzt nämlich durch
gähnende Leere und will uns „Nichts“ mitteilen, wie etliche Aussagen der Frauenministerin.

Hat die Ministerin vielleicht ein Trauma?

Frau Heinisch-Hoschek bezeichnet  das Bundesheervideo („Na Mädels, Lust auf eine Spritz-
tour“) als missglückt und sexistisch. Wir geben zu, dass dieser Videospot sicherlich nicht
Oscarverdächtig ist, aber mit Sexismus nichts zu tun hat.

Möglicherweise hat die Frauenministerin in ihrer Jugendzeit ein missglücktes „Techtel-
mechtel“ mit einem Panzerfahrer gehabt und ist seitdem traumatisiert. Die Frage die sich
in Folge stellt, wenn die Pläne der Ministerin realisiert werden, wer wird bestimmen was
sexistisch ist oder nicht?

Zurück ins 19.Jahrhundert

Werden in Österreich zukünftig wie im Iran strenge Sittenwächter eingesetzt werden, die
uns Moral und Anstand lehren wollen? Werden in Zukunft die Tageszeitungen ihr Seite-7
Mädchen entfernen müssen?

Da die Moralbegriffe von verschiedenen Personen immer unterschiedlich sein werden, kann
keine objektive Grenze zwischen Erotik und Sexismus gezogen werden. Was dem einen ge-
fällt, wird vom anderen missbilligt.

Vielleicht sollte die Frauenministerin lernen, Werbung nicht als bare Münze zu nehmen. Es
gibt keinen „Meister Propper“ der nur durch sein Erscheinen Glanz in der Küche verstrahlt.

Auf jeden Fall scheint sich Frau Heinisch-Hoschek den Kampf gegen den „Sittenverfall“
auf ihre Fahnen geschrieben zu haben und meint auf ihrem heutigen Webseiten-Eintrag
wörtlich:

Als nächsten Schritt plane ich eine internationale Fachtagung  mit VertreterInnen aus diesen
Ländern, wo wir mit österreichischen und internationalen ExpertInnen den Themenbereich
„Sexismus in der Werbung“ beleuchten. Die Frage, die sich da stellt, ist, wie eine gesetzliche
Regelung in Österreich aussehen könnte.

Die wirklichen Probleme werden ignoriert

Werte Frau Ministerin! Falls es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist, explodiert zur Zeit in
Österreich die Kriminalität durch einfallende Ostbanden. Mindestrenter frieren in ihren
Wohnungen, da sie nicht wissen wie sie die Energiekosten bezahlen sollen. Wir könnten
Ihnen noch zahlreiche „wirkliche“ Probleme unseres Landes aufzählen.
Vielleicht wäre es angebracht, eine Expertenkommission für die Lösung dieser ernst-
haften Probleme einzusetzen und nicht Zeit und Steuergeld mit lächerlichen Schein-
problemen zu vergeuden, nur um im grünen Lager auf Stimmenfang zu gehen.
*****

2010-02-11
  

Staatlich genehmigter Kindermord


Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

*****
2010-02-03
  

Kalter Krieg in Bruck/Leitha


Gewaltiges Medienecho

Unsere Beiträge über die „Kunstzensur in Bruck/Leitha“ und deren „Analyse“, haben ein
beachtliches mediales Echo ausgelöst. Die Zeitungen NÖN, Österreich, Bezirksblatt Bruck/
Leitha und die Kronen Zeitung, berichteten ebenfalls über diesen Vorfall, den wir als Live-
bericht brachten.
 
Steine des Anstosses, die Plakate von Schlögl
Wer nun geglaubt hat, dass sich die Wogen in der Kleinstadt an der Leitha geglättet haben,
befindet sich im Irrtum. Der kalte (Kunst)Krieg tobt unvermindert weiter.
Dem Bürgermeister scheint es zu gefallen
Seit gut einer Woche hängt an der Gemeindemauer, bzw. an einem ihrer Fenster die im
obigen Foto abgebildete  Kurt Schlögl EGO Selbstverherrlichungsmedaille. Ein unbekannter
Fan dürfte nicht so ganz auf der Linie des Kunstprofessors liegen und hat ihm diesen sar-
kastischen Orden verliehen.

Der Professor sieht es gelassen

Im Telefonat mit der Redaktion gibt sich Schlögl amüsiert gelassen. „Das finde ich schön,
dass mir die Verleihung einer Selbstverherrlichungsmedaille zuteil wird“, meint der
Kunstprofessor mit einem Schuss Selbstironie.

Hemmer hat anderen Kunstgeschmack

Wie gesagt scheiden sich beim Kunstverständnis die Geister. Bürgermeister Richard Hemmer
hatte die Plakataktion von Schlögl offensichtlich nicht als  Kunst gesehen und diese entfernen
lassen.
Bei der plakatierten Selbstverherrlichungsmedaille dürfte der Brucker Bürgermeister jedoch
ein anderes Kunstverständnis aufbringen, denn diese klebt noch immer an einem Fenster
jenes Hauses, in welchem sich der Arbeitsplatz des Politikers  befindet.
*****

2010-02-03
  

Beschützt das BZÖ Großbetrüger?


Erstaunlicher Datenklau

Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem
Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld
„steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten.
Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die
Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner
das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld.
Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine
Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar
bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen.
Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar
ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-
nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand.

Wie Du mir, so ich Dir

Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes-
republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der
Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann.
Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld
in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein.

Die Diebe wären Todeskanditaten

Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz,
sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion
müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es
um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr
wert wäre.

Darf das ein Staat?

Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit
„gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn
die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes
heranzukommen.
So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf
einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch
das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können
durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden.

BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein

Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar
ein „Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. „Gerade für einen Rechtsstaat müssen die
Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen“,
so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi-
nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist
Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern-
konten verfügt.

Wer besitzt eigentlich Nummernkonten

Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz
verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder
anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können.
Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen
oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann
meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.

Die Bürger(innen) würde beifällig nicken

Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den
Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass
es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht.

Sind Rauschgiftfahnder Dealer?

Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver-
lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke
zu bringen.
Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu-
setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl
jedem klar sein.
Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert
Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht.
*****

2010-02-02
  

Reisefreiheit für die Kriminalität


Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

*****

2010-02-01
  

Straches Sicherheitssorgen


Jägerball in der letzten Woche

An und für sich wäre die Story nicht besonders erwähnenswert. Ein Politiker, der sich
gerne selbst reden hört und ein 39-jähriger Industriellensprössling, geraten nach einer
rauschenden Ballnacht aneinander.

Laut Bericht der Tageszeitung „Österreich“ und dessen „Internetportal“ soll es dem
Industriellensohn nicht gefallen haben, dass sich Strache mit seiner Begleiterin zu
lange und zu intensiv unterhalten hatte.

Lange Rede kurzer Sinn, es kam zum Eklat, wobei eine Flasche in Richtung Straches
geworfen wurde, die jedoch seinen Bodyguard traf. Die Ballsecurity schritt ein und
trennte alle an der Auseinandersetzung beteiligten Personen. Auf eine Anzeige wurde
verzichtet.

Warum bestreitet Kickl alles?

Wie Eingangs erwähnt, wäre diese Story nicht wirklich erwähnenswert. Was uns aber
stutzig macht ist, dass sich nun Herr Kickl via der FPÖ-Webseite mit folgenden Worten
äußert: „Fellners bunte Sudelpostille betreibt lügnerischen Hassjournalismus
– FPÖ wird Klagsweg beschreiten“.

Weiter im Text der FPÖ-Webseite: „Kickl stellte klar, dass HC Strache mit der Ausein-
andersetzung am Jägerball nichts zu tun gehabt habe.“
Jetzt fragen wir uns doch tat-
sächlich, warum sich Kickl so aufregt und eine Tageszeitung als „bunte Sudelpostille“
beschimpft.

Österreich hatte mit keinem einzigen Wort erwähnt, dass Strache in die Auseinander-
setzung involviert gewesen wäre. Warum die FPÖ  den Klagsweg wegen „widerlicher

Form der falschen Berichterstattung“ beschreiten will, ist  daher erstaunlich.

Nun ist es amtlich

Seit Donnerstag ist es auf jedenfalls aktenkundig, dass es diesen Vorfall gegeben hat.
Laut Polizeisprecherin Iris Seper ist eine Anzeige wegen Körperverletzung anhängig.
Dies musste nun Strache selbst, wenn auch nur nebensächlich, am Rande einer Pres-
sekonferenz zugeben. Jetzt wird Herr Kickl wohl etwas zurückrudern müssen.

Elitepolizist als Leibwächter

Was uns bei H.C. Strache und seinen Mannen immer wieder auffällt ist, dass sie zwar
gerne aussteilen, aber beim Einstecken äußerst wehleidig sind. Einen höchst erstaun-
lichen Faktor gibt es bei der ganzen Angelegenheit jedoch.

Herr Strache und seine Parteigenossen kritisieren immer wieder, dass es zuwenig
Polizeibeamte auf den Strassen gibt und fordern laufend eine Personalaufstockung.
Da fragen wir uns doch, warum sich ausgerechnet der FPÖ-Chef, eines voll ausge-
bildeten Elitepolizisten als Leibwächter bedient.

Um eigene Sicherheit mehr besorgt?

Anstatt das dieser Beamte die Bevölkerung vor herumziehenden Ostblock-Räuber-
banden beschützt, eilt er vom Polizeidienst karenziert, mit Strache von Veranstaltung
zu Veranstaltung.

Warum bedient sich H.C. Strache nicht aus dem Pool der privaten Sicherheitsdienste
und entzieht der österreichischen Bevölkerung, um deren Sicherheit er doch dauernd
besorgt ist, einen ausgebildeten Elitepolizisten.

*****

2010-01-31
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

*****

2010-01-28
  

Keine Zwangsmitgliedschaft in der AK


Eine Neuigkeit

Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt?  Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.

Wer darf mitspielen?

Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten  und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten.  Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.

Auch andere werden zwangsbeglückt

Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.

Realismus und Dogmatismus

Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“

Konkurrenz unerwünscht

Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“

AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt

Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.

Realitätsverlust oder Absicht?

Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
*****

2010-01-26
 

Orgie der Orden


Orden für ausserordentliche Leistungen

Wir haben gedacht, dass Orden eigentlich für ausserordentliche Leistungen und Verdienste
verliehen werden. Am Dienstag erhielten gleich fünf Regierungsmitglieder im Ministerrat
hohe Auszeichnungen.

Unterrichtsministerin Claudia Schmied, Verteidigungsminister Norbert Darabos und Wissen-
schaftsminister Johannes Hahn, erhielten das „Goldene Ehrenzeichen am Bande für Ver-

dienste um die Republik Österreich“.

Welche besonderen Verdienste wurden erbracht?

Nun was haben diese Herrschaften wohl besonderes für unser Land geleistet, dass ihnen
die Ehre einer solchen Auszeichnung zuteil wurde? Schmied erhielt wahrscheinlich den
Orden für die Umgestaltung der Bundeshymne, während vermutlich Hahn für seine Verdien-
ste um das Glückspielgeschäft bei seiner vergangenen Tätigkeit bei der Firma Novomatic
ausgezeichnet wurde.

Möglicherweise war das „Goldene Ehrenzeichen“ auch als Ehrenbezeugung für seine

tadellose Haltung bei den vergangenen Studentendemonstrationen gedacht. Beim Zivil-
diener Darabos ist alles klar. Seine makellose Militärvergangenheit, in der er in unzähligen
Kampfeinsätzen selbstlos seinen Mann stellte, haben ihm diesen Orden eingebracht.

Auch die Sportkarriere des Herrn Darabos, die ihn wahrscheinlich auch zum Sportminister
qualifizierte, ist beispiellos. Etliche Olympiasiege des Norbert Darabos in den Disziplinen

die uns leider entfallen sind, berechtigen ihn diesen Orden zu tragen.

Gut bezahlter Job und Privilegien

Zum Drüberstreuen gab es noch für die ÖVP-Staatssekretäre Christine Marek und Reinhold
Lopatka, das „Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“. Alle ge-
nannten Herrschaften haben eines gemeinsam. Sie bekommen für den Job den sie für ihren
Arbeitgeber, die Republik Österreich zu erfüllen haben, eine fürstliche Entlohnung und
jede Menge Privilegien.

Zum Ballbesuch entwertet

Keiner der genannten Damen und Herren hat wirklich Aussergewöhnliches für Österreich
geleistet und daher sind diese Orden mit der Widmung „Für besondere Verdienste“ ent-
wertet. Den einzigen Zweck den diese noch zu erfüllen haben, sind an der Kleidung der
Träger(innen) beim Opernballbesuch zu funkeln.

Breschnew-Rituale

Diese ganze Ordensorgie erinnert uns an die seinerzeitigen 1.Mai-Rituale in den ehemaligen
kommunistischen Ostblockländern. Dort hingen sich die Genossen gegenseitig irgendwelche
Orden um den Hals, die heute auf den Trödelmärkten in Bratislava und Co., zu Schrottpreisen
erhältlich sind.

Respekt vor dem Kanzler und seinem Vize

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) dürften die Farce
dieser Ordensverleihung erkannt haben und spielten dieses Spiel nicht mit. Sie verzichteten
dankend auf diese Auszeichnung. Für dieses Verhalten geniessen die beiden Herren unseren
Respekt und müßten eigentlich mit einem eigens dafür geschaffenen Orden ausgezeichnet
werden.

*****

2010-01-23
  

Land der Geschlechtsneutralität


Glücklose Ministerin nimmt Bildung in die Hand

Wir dachten immer es sei strafbar, staatliche Symbole zu verschandeln oder herabzu-
würdigen. Das wir uns hier offensichtlich im Irrtum befinden, beweist die neue Version
der „Österreichischen Bundeshymne“.
Unterrichtsministerin Claudia Schmied, die zwar den Lehrkörper nicht in der Hand hat,
will jedoch mit einer Bildungskampagne die öffentliche Stimmung in Österreich beein-
flussen und alle bewegen, das Thema Bildung ernst zu nehmen.

Austro-Pop

Für diese Kampagne engagierte sie die Sängerin Christina Stürmer, deren gute Tage
schon eine Weile zurückliegen. Die zur Zeit nicht von Erfolgen verwöhnte Austro-
Poperin, gibt eine etwas eigenwillige Version der Bundeshymne zum Besten.
Bekannter Weise sind ja Ohrfeigen und Geschmäcker verschieden. Bei dieser Interpre-
tation jedoch, würden sich unserer Meinung nach Paula von Preradovic und Wolfgang
Amadeus Mozart im Grabe umdrehen.

Von Geschlechtsneutral bis Gleichgeschlechtlich?

Interessant ist auch, dass die Geschlechtsneutralität in den Text der Hymne Einzug ge-
halten hat. Hieß es bis dato „Heimat bist du großer Söhne..“, darf man jetzt folgendes
vernehmen: „Heimat bist du großer Söhne und Töchter….“
Vermutlich wird es auch nur eine Frage der Zeit sein, bis militante Homosexuelle oder Grün-
politiker auf das Recht eines gleichgeschlechtlichen Textes pochen. Dann würde sich die
Textpassage in der Bundeshymne wie folgt anhören:
„Heimat bist du großer Söhne und Töchter und Schwulen und Lesben…“

Ich weiß was, was Du nicht weißt

Über ihr Honorar schweigt sich Christine Stürmer aus. Auch die Unterrichtsministerin
Schmied sagt zu den Kosten nur soviel: „Ich weiß die Kosten, sage sie aber nicht“.
Unbestätigten Meldungen nach, sollen die Kosten für diese Kampagne jedoch einen fünf
-stelligen Eurobetrag übersteigen.
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie sorglos Politiker mit Steuergeld umgehen und in
wirtschaftlich schweren Zeiten nichts Besseres zu tun haben, als dieses beim Fenster hin-
auszuwerfen.
*****

2010-01-19
  

Ein Hoch auf die offenen Grenzen


Mordversuch an einem Polizisten

Wie wir bereits vorgestern im Beitrag „Wer Gewalt sät“ berichtet haben, wurde ein junger
Polizist von einem, zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannten Täter angeschossen. Der
Beamte wollte den Fahrer kontrollieren, nachdem dieser mehrere gelbe Ampeln überfahren
hatte.
Wir haben damals schon gemutmaßt, dass es sich um keinen „normalen“ Autofahrer ge-
handelt haben kann. Wie sich am Folgetag herausstellte, haben wir Recht behalten. Bei dem
Schützen handelt es sich um einen serbischen Berufsverbrecher.

Schuld ist die Armut

Hoch interessant ist, was heute auf einigen Gutmenschen-Blogs zu lesen ist. Man zeigt sich
zwar scheinheilig entrüstet, schiebt aber der Armut die Schuld zu, dass Menschen zu solchen
Verbrechern werden.
Auch die rosarote Zeitung berichtet über den Vorfall sehr verhalten und emotionslos. Das
sind wir von dieser Postille gar nicht gewöhnt, denn immer wenn ein Mensch zu Schaden
kommt, schlagen dort die Emotionen durch.
Allerdings meist dann, wenn es sich um einen farbigen Drogendealer oder ausländischen
Verbrecher handelt und dieser Schaden von einem österreichischen Polizisten  verursacht
wurde.
Es hat schon seine Richtigkeit, wenn über Polizeiübergriffe eine dementsprechende Bericht-
erstattung erfolgt, aber dass man sich im umgekehrten Fall fast ausschweigt, ist wohl höchst
erstaunlich.

Die Causa Krems

Einer der wohl erstaunlichsten Kommentare war „Mit Krems hat das nichts zu tun“, den
wir auf einem Gutmenschen-Blog entdeckt haben. Was will der Autor mit dieser Aussage dem
Leser eigentlich sagen?
Wir waren seinerzeit auch gegen diesen Waffengebrauch beim Supermarkteinbruch in Krems.
Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: „Es kann keinem Menschen verwehrt werden,
sich am Abend niederzulegen und in der Früh klüger aufzuwachen“.
Aus der Sicht des traurigen Ereignisses von vorgestern gesehen, müssen wir unsere Meinung
revidieren. Der in  Ottakring niedergeschossene Polizist hatte vielleicht auch aus Gründen des
„verdammt werden“ seine Eigensicherung zu sehr außer Acht gelassen und dadurch fast
mit seinem Leben bezahlt.

Auch flüchtende Verbrecher schießen

Es erscheint nicht abwegig, dass ein Verbrecher zwar flüchtet, aber sich doch jederzeit um-
drehen könnte, um auf den verfolgenden Beamten zu schießen, wie es sich in Ottakring nun
bestätigt hat.  Daher sehen wir den Schusswaffengebrauch in Krems als gerechtfertigt.
Aus der Sicht des Polizisten war es wahrscheinlich eine Sekundenentscheidung, ob er sein
eigenes Leben leichtfertig aufs Spiel setzen soll oder nicht. Es ist eben das Berufsrisiko eines
Einbrechers eventuell zu Schaden zu kommen, wenn er in der Nacht in einem Objekt ange-
troffen wird.

Tür und Tor geöffnet

Der 33-jährige serbische Berufsverbrecher, welcher den Polizisten in Ottakring nieder-
geschossen hatte, war unter dem Vorwand eines Asylwerbers nach Österreich gekommen.
Er wurde Ende 2008 abgeschoben und reiste danach wieder illegal ins Bundesgebiet ein.
Diese komplizierte Vorgehensweise ersparen sich nun Verbrecher aus Serbien. Denn ab
1. Jänner dieses Jahres benötigen Serben kein Visum mehr, um nach Österreich einreisen
zu können.
Damit wollen wir nicht sagen, dass alle Personen die nun von Serbien kommen automatisch
Verbrecher sind. Aber welch gewaltiges Potential an Kriminellen in diesem Land schlum-
mert, werden wir spätestens dann bemerken wenn die nächsten Schüsse fallen.

*****

2010-01-14
  

PROST Mein Führer


Aus gehabten Schaden nichts gelernt

Man sollte glauben, dass die Menschen aus der Geschichte gelernt haben. Es ist kaum
65 Jahre her, als das Greuelregime des „Dritten Reiches“ sein unrühmliches Ende nahm.
In der Stadt Bozen, im benachbarten Südtirol dürfte bei einem Spirituosenhändler die
Zeit stehen geblieben sein.

Dieser bietet Weinflaschen an, deren Etiketten das Konterfei des größten Massenmörders
des vorigen Jahrhunderts zieren. Adolf Hitler die Flasche als Weinwerbung. Vielleicht soll
dies von den diversen Weinskandalen unseres südlichen Nachbarlandes ablenken.


(Fotoquelle: http://tirol.orf.at)

Massenmörder unter sich

Das sich der Führer nicht so alleine fühlt, steht neben ihm gleich die nächste Flasche. Der
Duce Benito Mussolini befindet sich auch 65 Jahre nach Kriegsende, noch in gleichwertig
schlechter Gesellschaft.

In Österrreich nicht möglich?

Das die Verherrlichung des Faschismus in Italien eine Straftat ist, scheint niemanden zu
kümmern. Auch bei uns ist die Verherrlichung des Nazionalsozialismus strafbar. Diese
Tatsache verleitete den Fraktionssprecher der Südtiroler Volkspartei im Landtag, Elmar
Pichler-Rolle zur Aussage, dass so etwas in Österreich unmöglich sei.

Er ist der Meinung, dass sich in der Alpenrepublik niemand getrauen würde, eine Adolf-
Hitler-Weinflasche ins Verkaufsregal zu stellen. Da irrt der gute Mann aber gewaltig.

Augen auf, beim Wien-Spaziergang

Sollte er einmal nach Wien kommen und einen Spaziergang in der Operpassage absol-
vieren,wird er sofort eines Besseren belehrt. Da wird in einem Münz- und Briefmarken-
laden, so ganz nebenbei das Foto des Führers verkauft.


(Fotoquelle: http://rosalie68.mywoman.at/)

Einen Vorteil bietet die Hitler-Weinflasche aus Bozen jedoch gegenüber dem Hitlerbild.

Wenn man den Inhalt in kürzester Zeit in sich hineinschüttet, kommt einem wenigstens
das Kotzen.

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2010-01-07
  

Wort des Herausgebers


Das Online-Magazin „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über ein Jahr alt. Genau gesagt ging es
am 31.Oktober 2008 online. Durch meine berufliche Tätigkeit treffe ich tagtäglich Menschen
und erlebe Dinge, die vor lauter Doppelmoral nur so strotzen.

Aus diesem Grund hatte ich mich, sowie mein kleines aber feines Team dazu entschlossen,
ein Online-Magazin ins Leben zu rufen, dass als eine Art Frustventil dienen sollte.
Ehrlich gesagt hatte ich von der großen Welt des Journalismus nicht wirklich Ahnung und

so ging es Anfangs mehr oder weniger holprig durchs weltweite Netz.

Google kannte ERSTAUNLICH überhaupt nicht und die Zugriffszahlen hielten sich ebenfalls
in bescheidenen Grenzen. Allerdings gar so schlecht kann es auch nicht gewesen sein, denn
im Februar 2009 entdeckte der ORF mein Magazin und lud mich in die Sendung „Hohes Haus“

ein.

Damit war der Skandal vorprogrammiert. Neider und Moralisten ereiferten sich in Kritik, wie

man meine Person in eine derartige Sendung einladen könne. Dazu muss ich folgendes
sagen. Ich bin kein Straftäter oder Terrorist, sondern betreibe seit über 20 Jahren Peep-
shows und Kaffeehäuser, für die ich monatlich sehr viel Steuer und sonstige Sozialab-
gaben abführe.

Aus meiner beruflichen Tätigkeit habe ich noch nie ein Hehl gemacht, denn sonst würde ich

mich ebenfalls jener Doppelmoral schuldig machen, die ich so heftig kritisiere. Mir ist klar,
dass die Moralbegriffe von Menschen unterschiedlich sind. Allerdings möchte ich anmerken,
dass die sogenannten Rotlichtlokale meist von jenen Menschen leben, welche das Milieu
aus moralischen Gründen verurteilen.

Nun wieder zurück zum Thema. Nach Ausstrahlung der Sendung „Hohes Haus“ ging es mit
„ERSTAUNLICH“ steil bergauf. Heute hat das Magazin einen Google Page Rank von 4 und
tägliche Zugriffszahlen von denen ich früher nicht einmal zu träumen gewagt hätte.

Da ich nicht angewiesen bin, mit meinem Online Magazin Geld zu verdienen und auch keine
Förderungen oder sonstige Geldmittel erhalte, kann ERSTAUNLICH wertfrei berichten und
braucht niemanden in den Allerwertesten zu kriechen.

Wenn die FPÖ etwas gut macht wird genauso darüber geschrieben wie über die Grünen. Im
umgekehrten Fall natürlich auch. Dieser Stil wird von so manchen „Kollegen“ als wankel-
mütig kritisiert. Das finde ich nicht, denn ich halte mich nach dem Prinzip „was wiegt’s das

hat’s“

Ich befasse mich hauptsächlich mit österreichischen Themen, denn ich bin der Meinung in
unserem Lande tut sich ohnehin viel erstaunliches. ERSTAUNLICH wird auch in diesem

Jahr wieder seinen Kernthemen wie Arbeitslose, Wirtschaftskammer, Spendenvereine udgl.
treu bleiben.

Auch werden weiterhin politische Tagesthemen analysiert und interessante Live-Storys
gebracht. Überzogene feministische Frauenbewegungen, sowie erstaunliche Behördenent-
scheidungen werden ebenfalls wieder Thema sein.

Zum Schluß möchte ich noch einigen Kritikern, welche dem Online-Magazin einen einfachen
Schreibstil vorwerfen, folgendes ins Stammbuch schreiben. Die Leute vom Erstaunlich-Team,
sowie meine Person, sind einfache Leute die mit beiden Beinen im Leben stehen.

ERSTAUNLICH wird auch für solche Leute geschrieben. Es wäre kein Kunststück  einen Lohn-

schreiber zu engagieren, der Beiträge in einem so intellektuellen Hochdeutsch verfasst, dass
man sich jeden Satz dreimal durchlesen müßte, um diesen überhaupt zu verstehen.

Und verzeihen Sie bitte auch den einen oder anderen Rechtschreibfehler, den diese sind
für jene Leute beabsichtigt, die nach Fehlern suchen.

Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von ERSTAUNLICH ein erfolgreiches Jahr 2010.

Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im neuen Jahr treu und empfehlen
Sie es weiter.
  
Erich Reder

2010-01-01
  

Leserbriefe


Total unterschiedliche Meinungen

Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig
Adamovich wegen „Übler Nachrede“, hat bei den Österreicher(innen) Emotionen in die
verschiedensten Richtungen ausgelöst.

Von höchsten Lobgesängen bis zur totalen Ablehnung reicht die Palette der Meinungen.
Wir haben auf unsere verfassten Beiträge zahlreiche Leserpost per E-Mail erhalten, von
denen wir zwei total unterschiedliche Briefe veröffentlichen wollen.

Leserbrief aus Salzburg

In Österreichs Justiz stinkt es gewaltig! Die Ministerin selbst lässt den Korruptionspara-
graphen entschärfen, Anzeigen gegen den Ex-Minister werden „übersehen“ usw. Interes-
sierten Beobachtern schwante, dass auch einem Herrn Adamovich vermutlich nix passieren
wird.

Frau Schneider hat die Ehre der zumindest teilweise wiederhergestellt, denn dem Steuer-
zahler wird klar, dass es in Österreich noch so manchen unabhängigen Richter gibt.

Sie würden wir uns als Ministerin wünschen, dann würde vielleicht einmal aufgeräumt in
diesem Sumpf!!!

(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)

Leserbrief aus Wien

Damit man weiß, in welchem Land wir leben:
Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird Österreich 180-mal !!! so oft wie Deutschland wegen
Verletzung von Art. 10 MRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) verurteilt:

Sogar in der Türkei sind es weniger:
Auf 71 Millionen Einwohner kamen 123 Verurteilungen.
71 Millionen sind ca, 8,5 mal soviel wie in Österreich.  Nimmt man die 18 Verurteilungen
und normiert sie auf die 71 Millionen (x 8,5) ergibt das den Vergleichswert von 153 Verur-
teilungen Österreichs, das sind um 25 % mehr als in der Türkei.

Dies obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in „Art 13 Staatsgrundgesetz“

verankert ist.  

Gute Nacht Österreich, Zeit zum Auswandern.

(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)

Bitte Kommentarfunktion nutzen

Wir danken auch für die anderen zahlreichen Zuschriften. Aus administrativen Gründen ist
es uns leider nicht möglich, alle Leserbriefe zu veröffentlichen. Wir ersuchen jedoch jene
Leser und Leserinnen welche ihre Meinung zu den von uns verfassten Beiträgen kundtun
wollen, sich der Kommentarfunktion zu bedienen.

Die Voraussetzung zum „Kommentieren“ ist die Registrierung auf  www.erstaunlich.at

Diese ist völlig unbürokratisch, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.

*****

2009-12-26
  

Haider als Vorbild?


Heutige Meldung in der Krone

Gestern nachmittag ereignete sich auf der Packer Bundesstraße bei St. Andrä ein tödlicher
Verkehrsunfall. Der Lenker eines Pkws fuhr einem anderen Auto auf. Dabei wurde dieser
Wagen in einen Strassengraben geschleudert, wobei der Lenker des gerammten Autos
tödliche Verletzungen erlitt.

Tödlicher Alko-Unfall mit Fahrerflucht

Dieser tragische Verkehrsunfall wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht zwei
Faktoren eine zusätzliche Rolle spielen würden. Der schuldtragende Lenker ist nämlich
Polizeibeamter, der diesen Unfall im alkoholisierten Zustand verursachte. Zum nächsten
Faktor kommen wir etwas später.

Nach dem Zusammenstoss ließ er das Opfer, einen 74-jährigen Mann einfach liegen und

beging Fahrerflucht. Er konnte einige Zeit später von seinen Kollegen ausgeforscht werden.

Jörg Haider machte es vor

Faktor Nummer 2 ist, dass sich der tödliche Verkehrsunfall in Kärnten abgespielt hatte.
Die Kärntner dürften zum Alkohol am Steuer offensichtlich ein besonderes Verhältnis haben.
Zu dieser Feststellung gelangen wir aus folgendem Grund.

Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider raste voriges Jahr voll betrunken
und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet. Irgendwo auf der Strecke
verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und überschlug sich mit diesem mehrmals.

Jörg Haider verlor bei diesem Unfall, dessen Verschulden ihn ganz alleine betraf, sein
Leben. Was passierte nun? Anstatt der Bevölkerung vor Augen zu führen wie Alko-Unfälle
ausgehen können, wurde dieser Mann glorifiziert.

Alko-Lenker glorifiziert

Aus einem Alko-Lenker wurde ein Mythos gemacht, dem in Kärnten von seitens höchster
Kreise gehuldigt wird. Was hatte Haider denn schon großartiges für Kärnten oder gar für
Österreich geleistet, um in einen Status zu gelangen der schon fast an eine Seligsprech-
ung grenzt.

Was soll sich nun der „Otto Normalverbraucher“ in Kärnten denken, wenn einem Alko-

Lenker eine eigene Ausstellung udgl. mehr gewidmet wird. Vielleicht denkt er sich, dass
es schick sei, besoffen mit dem Auto zu fahren.

Vermutlich keine schweren Konsequenzen

Ohne uns in hellseherischen Fähigkeit zu üben, glauben wir auch dass im Fall des alko-
holisierten Polizisten, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, nicht wirklich etwas
passieren wird.

Dem Mann wird der Führerschein für einige Monate entzogen werden. In dieser Zeit wird er
Innendienst versehen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, wird vermutlich unter einem Jahr bedingter Haftstrafe lauten. Damit kann
der Beamte auch seinen Job behalten.

Wahrscheinlich wieder im Aussendienst

Nach Retournierung des Führerscheines an den Polizisten, wird dieser wieder auf die Mensch-
heit losgelassen werden und darf dann anderen Alko-Lenker den Führerschein abnehmen.
Sollte dies wirklich so eintreffen, was wir leider befürchten, taucht wieder unsere Frage auf:
Was soll sich „Otto Normalverbraucher“ wirklich dabei denken?“

*****

2009-12-19
  

Wendehals zum Quadrat


Strache vs. Haider

Was ist das Wort eines Politikers, im speziellen jenes des Herrn des  H.C. Strache
eigentlich wert? Wer kann sich nicht an das Fernsehduell Strache vs. Haider am 22.08.08
erinnern?
Da entzog der FPÖ-Chef dem Kärntner Landeshauptmann das Du-Wort und übereichte ihm
ein Modell eines Rückgrates, offensichtlich um Haider eine Rückgratlosigkeit zu bescheinigen.

Laufend verbale Untegriffe

Altpolitiker und politisches Chamäleon waren noch die freundlichsten Worte, die Strache
für Haider übrig hatte. Und ein Satz ist uns noch in guter Erinnerung, nämlich dass der
FPÖ-Chef  eine Wiedervereinigung mit dem BZÖ ausschließe, weil es sich um zwei völlig
verschiedene Parteien handle.

Der Erbschleicher

Kaum war Haider unter der Erde, sah sich Strache als Erbe des tödlich verunglückten
Kärntner Landeshauptmannes. Dabei kroch er Haiders Witwe derart in den Allerwertesten
hinein, dass es schon peinlich war.
Er hielt am 18.01.09 in der Wörtherseehalle in Klagenfurt seine Erbschleicherrede, wo er
wortwörtlich sagte: „Jörgs geistige und körperliche Arbeit darf nicht umsonst gewesen sein.“
Die BZÖ-Mannen zeigten jedoch dem blauen Wendhals die kalte Schulter und traten die
Landtagswahl in Kärnten, lieber selbst mit dem toten Jörg Haider an.

Strache im Notstand

Der Plan des BZÖ ging auf und die offensichtlich  schwer traumatisierten Kärntner verhalfen
dem BZÖ zum Wahlsieg. Strache hatte wie man so schön sagt, „kein Leiberl“ bei dieser
Wahl. Das dürfte dem Wahlsiegverwöhnten FPÖ-Chef mächtig im Ego getroffen haben.
Dies geht auch aus einem Treffen im August dieses Jahres, zwischen Dörfler und Strache
hervor, welches Sie sich auf diesem „Videoclip“ anschauen können. Ein weinseliger Kärntner
Landeshauptmann schenkte dem erfolgsverwöhnten FPÖ-Chef kräftig ein, allerdings keinen
Wein.

Ablaufdatum überschritten

Das der Mythos Haider außerhalb Kärntens bereits verblasst war , mussten die BZÖler bei der
Landtagswahl in Oberösterreich am 27.09.2009 feststellen. Dort schafften sie nicht einmal
den Einzug in den Landtag.
Aber auch in Kärnten war der tote Jörg Haider kein Zugpferd mehr, denn kaum Besucher in
der „Haider-Ausstellung“ im Bergbaumuseum, kein Interesse am Haider-Porsche  und
lediglich 150 Besucher bei der Enthüllung einer Skulptur zur Erinnerung an Haider, zeigten
den Sinkflug des Mythos an.

Besachwalterung nötig?

Das sich dieser Sinkflug zum Absturz entwickelte, überzogen die Kärntner BZÖ-Mannen
als herauskam, dass Jörg Haider offensichtlich ein großes Verschulden am Hypo-Adria
Desaster traf.
Da nützte es auch nichts, wenn Dörfler grüne Euroscheine an alte Weiblein verteilte um sich
so die Gunst des Wahlvolkes zu erkaufen. Nebenbei bemerkt war es nicht einmal sein Geld,
sondern jenes der Steuerzahler.
Jeder „Otto Normalverbraucher“ wäre für diese Aktion entmündigt worden. Denn Geld
herzuschenken obwohl Kärnten pleite ist, zeigt nicht von einem klar denkenden Verstand
des Kärntner Landeshauptmannes.

Wiedervereinigung

Aber sei wie es sei, man will ja seine Pfründe nicht kampflos aufgeben. Die Aktion die nun
darauf folgte, kann man getrost „den Teufel mit dem Belzebub austreiben“ nennen.
In einer Nacht und Nebelaktion verbrüderte sich das Kärntner BZÖ mit der FPÖ.
Das schöne daran ist, dass H.C. Strache, für den eine Wiedervereinigung mit dem BZÖ
nicht in Frage kam, ganz still und heimlich dabei mitspielte.  Wir haben den FPÖ-Chef
einen politischen Wendehals genannt. Diese Bezeichnung ist falsch, denn ein Ausdruck
für Straches politisches Verhalten muss erst neu definiert werden.

Landeshauptmann Strache?

Die Parteien SPÖ und ÖVP üben sich einstweilen in stiller Zurückhaltung. Vielleicht hoffen
sie, dass Strache der Nachfolger von Haider wird und dann das restliche Österreich von
einem Kärntner Landeshauptmann Strache endlich verschont bleibt.
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2009-12-18
  

Du nix sprichta Deitsch?


Lehrstunde für Strache

Von den Plänen der Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) kann sich selbst der hartgesottene
H.C. Strache noch etwas abschauen. Während dieser am liebsten alle Ausländer die sich
nicht integrieren wollen oder können, sprich keine Deutsch lernen,  rauswerfen will, beab-
sichtigt die Innenministerin diese Leute erst gar nicht einreisen zu lassen.

Kein Deutsch, keine Einreise

Im heutigen „Ö1-Morgenjournal“ teilte sie mit, dass zukünftig alle Zuwanderer schon
bei der Einreise nach Österreich, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen müssen.
Sie habe einen  Nationalen Aktionsplan für Integration erstellt, der nächste Woche durch
den Ministerrat soll.

Bevorstehende Hochkonjunktur

Über diesen Plan der Innenministerin  wird sich Berlitz , Langenscheidt und Co mächtig
freuen. Wir sehen schon eine Hochkonjunktur der Sprachschulen in Ostanatolien. Was
Fekter mit „ausreichend“ meint ist ein sprachliches Niveau, das für eine Integration am
Arbeitsmarkt ausreicht.

Kommunikationsprobleme?

Na ja, da wird es auch Unterschiede geben. Während eine Klofrau bei ihrem Job kaum
Gespräche führen muss, wird dies auf einer Baustelle schon etwas anders sein. Auch
macht sich die Innenministerin darüber Sorgen, dass sich ein nicht ausreichend „Deutsch“
sprechender Ausländer bei einem Arztbesuch nicht verständigen kann.

Wer nicht Deutsch spricht, fliegt raus

Da tut sich für uns die Frage auf, wie dieses Problem von einem Kinderarzt gehändelt wird
der Säuglinge behandelt, die ja bekanntlicherweise überhaupt noch nicht sprechen können.
 
Allerdings führt sich Frau Fekter mit der zusätzlich von ihr ausgesprochenen Forderung
„Gutes Deutsch, sonst Ausweisung“ selbst absurdum, denn wenn ein Zuwanderer
ohne ausreichende Deutschkenntnisse  gar nicht einreisen darf, wie kann er dann aus-
gewiesen werden.

Nicht das Kind mit dem Bad ausschütten

Es hat schon seine Richtigkeit, dass ein Zuwanderer der in Österreich bleiben will die
deutsche Sprache erlernen muss. Jedoch von einem ostanatolischen Kuhhirten zu verlangen,
dass er bereits bei der Einreise über ausreichende Deutschkenntnisse zu verfügen hat, ist
in der Tat erstaunlich.
Hier versucht die Innenministerin den ohnehin schon am rechten Fahrstreifen fahrenden
H.C. Strache noch rechts zu überholen.
*****
2009-12-15
  

Dreiklassengesellschaft


Ist der Staat wirklich pleite?

Der Staat ist pleite, bzw. in argen Geldnöten und gehört unbedingt saniert. Diesen Eindruck
gewinnt man zumindest, wenn die Regierung immer wieder laut über neue Steuern nach-
denkt. Dabei müßte doch Geld im Überfluss vorhanden sein, wenn man bedenkt wie groß-
zügig dieses verteilt wird.

Die Dreiklassengesellschaft

Wir wollen dies an drei kleinen Beispielen demonstrieren. In Österreich herrscht eindeutig
eine Dreiklassengesellschaft. Da wären die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer, denen für
„Nichtstun“ Unsummen in den Rachen geworfen wird.

Dann hätten wir das Heer der Beamten, die zwar arbeiten, aber Privilegien bis zum Abwinken
geniessen. Zu guter letzt wären dann noch die „normalen Hackler“, die sich aus Angestellten,
Arbeitern und selbständigen Unternehmern rekrutieren.

Diese Spezies sind die Melkkühe der Nation, welche die Geldvernichtungsmaschinerie finan-

zieren müssen. Immerhin nimmt ihnen der Finanzminister bis zu 50 Prozent ihres wohlerworb-
enen Einkommens weg und dürfen bis zu ihrem 65. Lebensjahr arbeiten.

Über die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer haben wir schon einige Beiträge geschrieben.

Es ist allgemein bekannt, dass sich diese mit der Ausrede „Ich finde leider keine Arbeit“
wie Parasiten an den Wohlfahrts- und Sozialstaat Österreich hängen und kräftig an diesem
saugen.

Geldverschwendung in der Verwaltung

Wir wollen uns heute den Beamten zuwenden und den Lesern anhand von drei kleinen Bei-
spielen vor Augen führen, welche Geldverschwendung hier seitens des Finanzministers be-
trieben wird. Finanzexperten schätzen das Einsparpotential welches jährlich verschleudert
wird, auf etwa 3,5 Milliarden Euro.

Musterbeispiel ÖBB

Nehmen wir einmal die schwer defizitäre ÖBB her. Von den rund 42.000 beschäftigen Eisen-
bahner, sind 2/3 unkündbar. Warum das Relikt der „Pragmatisierung“ bei Bahnbediensteten
noch immer Anwendung findet ist unerklärlich.

Dazu kommen noch Freifahrten für die ÖBBler und deren Familien, billige Dienstwohungen

und sogar Schrebergärten. Nicht zu vergessen das Pensionsantrittsalter, dass bei der ÖBB
bei durchschnittlich 52,3 Jahren liegt. Die ÖBB-Rentenkasse musste allein im Vorjahr mit
rund 1,5 Milliarden Euro vom Steuerzahler subvensioniert werden.

Gemeinde Wien lässt sich auch nicht lumpen

Auch die Gemeinde Wien hat beschlossen, ihren Beamten die Wirtschaftskrise etwas zu er-
leichtern. Ab dem 57.Lebensjahr gibt es drei Tage Sonderurlaub zusätzlich (macht 33 Tage),
und ab dem 60. Lebensjahr kommen zwei weitere Tage dazu. Das Pensionsantrittsalter bei
den Gemeindebediensteten liegt bei 58 Jahren.

Traumjob OeNB-Bediensteter

Ein klassisches Beispiel an Geldverschwendung ist die OeNB. Traumgagen, Luxusdienst-
autos und 35 Dienstjahre um mit 85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen zu können,
sind so einige Privilegien der Beschäftigten in der Nationalbank von Österreich.

Erstaunliche Rechtfertigungen

Die Ausreden für den Erhalt all dieser Privilegien sind erstaunlich. Die Palette reicht vom
geltenden Recht, bis zur skurillen Rechtfertigung das man die Kaufkraft der öffentlich
Bediensteten nicht schwächen dürfe.

Vielleicht sollten diese „geltenden Rechte“ einmal überprüft werden, denn diese sind näm-

lich nichts mehr wert, wenn Ebbe in der Kassa herrscht. Interessant ist auch, dass man lieber
die Kaufkraft der Beamten auf Kosten der „Normalos“ erhält. Das diese bei den „normal“
Werktätigen dadurch absinkt, interessiert offensichtlich niemanden.

Keine Wirtschaftskrise für Beamte

Ist doch erstaunlich, dass man Beamte in der Wirtschaftskrise keine Verluste spüren lassen
will, obwohl diese Krise jedem Bürger gewisse Einsparungen abverlangt. Die ganze Angele-
genheit sehe sicher anders aus, wenn Faymann, Pröll und Co dies aus der eigenen Tasche
finanzieren müßten und nicht auf Kosten der brav arbeitenden Bevölkerung von Österreich.

*****

2009-12-13
  

14 Jahre lebenslang


Vorläufiges Ende

Gestern wurde der bulgarische Doppelmörder, welcher das Pachfurther Heurigenwirtsehepaar
Christoph und Monika T. erschossen, sowie deren Tochter Tamara schwer verletzt hatte, zu
lebenslanger Haft verurteilt.

Alle Rechtsmittel

Der Bulgare legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, womit das Urteil nicht
rechtskräftig ist. Zahlreiche Zeugenaussagen belegten, dass der Pkw des Mannes mehrfach
in Pachfurth gesehen wurde. Auch die Tochter des ermordeten Ehepaares konnte den Mann,
an Hand von Fotos eindeutig identifizieren.

Kirschenpflücken

Zur Rechtfertigung seines Aufenthaltes in Pachfurth gab der Bulgare an,  er sei lediglich zum
Kirschenpflücken dort gewesen. Doch die DNA-Spuren bewiesen eindeutig, dass der Mann
im Heurigenlokal aufhältig gewesen sein muss.

Bulgaren stellten Bedingungen

Ein erstaunliches Justizkuriosum begleitet jedoch den ganzen Fall. Der Bulgare, der nach der
Tat in sein Heimatland geflüchtet war, wurde nur unter zwei Bedingungen an die österreich-
ische Justiz ausgeliefert.
Erstens wurde von den Bulgaren auferlegt, dass dem Mann innerhalb von 6 Monaten der
Prozess zu machen sei. Diese Auflage hatte die österreichische Justiz, aus welchen Gründen
auch immer, erfüllt.

“Rechter“ Politiker

Die zweite Bedingung lautete, dass im Falle einer Verurteilung der Mann nach Bulgarien
auszuliefern sei. Unter Bedachtnahme das es sich bei dem Bulgaren um einen „rechten“
Kommunalpolitiker handelt, erscheint diese Bedingung in einem erstaunlich defusen Licht.

14 Jahre für Mord?

Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald schreibt in einem Blog-
beitrag auf „B&G“, dass in Bulgarien die Höchststrafe für Mord nur 14 Jahre beträgt.
Wir wissen zwar nicht woher der Mann diese Weisheit hat, gehen aber davon aus, dass dies
stimmen könnte.

Lasst ihn hier in einer Zelle verrotten

Sollte die österreichische Justiz den nächsten Kniefall vor den Bulgaren machen hieße das,
dass der Mann für einen Doppelmord und einen Mordversuch maximal 14 Jahre Haft zu
verbüßen hätte. Auch schließen wir nicht aus, dass es sich der Bulgare in seinem Heimat-
land eventuell „richten“ könnte.
*****
 
2009-12-01 
  

Schlechte Verlierer


Eindeutiger Standpunkt

Prinzipiell vertreten wir in Sachen „Asyl“ eine recht eindeutige Linie, die auch aus diversen
Beiträgen nachvollzogen werden kann. Das Motto „Jedem Österreicher seinen Asylanten“
lehnen wir ab, auch wenn dafür von so manchen linken Links-Blog der hilflose und vergeb-
liche Versuch erfolgt, uns ins rechte Eck zu rücken.

Abschiebung und Flucht

Im Fall Arigona Zogaj sehen wir die Sache „Asyl“ in einem anderen Licht. Die junge
Dame kam als 9-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Österreich. Nach etlichen
negativen Bescheiden und jahrelangem Hin und Her, wurde die Familie im September
2007 von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt.

Arigona, die sich in ihrem jahrelangen Aufenthalt in Österrreich bestens integriert hatte,

flüchtete und versteckte sich. Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, gewährte der da-
mals 15-jährigen Unterschlupf. Für diese Aktion geniesst der Mann unseren vollen
Respekt.

Zivilcourage

Arigonas Vater und ihre vier damals noch minderjährigen Geschwister wurden in den
Kosovo abgeschoben. Die Mutter und sie selbst verblieben in Österreich. Damals wurde
auch ein mordmäßiger Medienrummel veranstaltet, der Österreich in zwei Lager spaltete.

Auf jeden Fall hat Arigona Zivilcourage bewiesen. Auch wenn man ihr Aktionismus mit

ihren rehbraunen Augen und Schmollmund vorwirft, finden wir nichts verwerfliches daran.
Es ist eben ihre Art so zu kämpfen. Auch der Vorwurf den Rechtsstaat zu erpressen, indem
sie ankündigte sich das Leben zu nehmen, ist purer Schwachsinn.

Besser im Drogenmilieu

Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik durch-
zieht.
  
Vielleicht sollte Arigona auf ihre schulischen Erfolge und ihr angepasstes, ordentliches Leben
verzichten und ins Drogenmilieu wechseln, um bessere Karten zu haben.

Schlechte Verlierer

Vielleicht wäre es so einigen Personen angenehm gewesen, wenn sich Arigona umgebracht
hätte, denn dann hätten sie sich mit dem „Problem“ nicht weiter beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall fühlten sich einige „heimatverbundene“ Bürokraten kräftig auf den Schlips getreten.

Diese wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen und agierten munter weiter. Anstatt
einer vollintegrierten 17-jährigen Kosovarin ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, wurde
weiter an einem Abschiebebescheid gebastelt.

Krone vor Betroffener informiert

Erstaunlich ist es auf jeden Fall, dass die Kronen-Zeitung vor der Deliquentin wusste, dass
der Abschiebebescheid fertig war. Die gestrige Schlagzeile des Familienblattes mit den vielen
Sexanzeigen lautete nämlich: „Sie erhält heute den Bescheid. Arigona Zogaj wird abgeschoben.“

Hier eröffnet sich doch ein Betätigungsfeld für so manchen heimatverbundenen und gesetzes-
treuen Bürokraten. Offensichtlich wurde hier ein bestehendes Gesetz verletzt, nämlich die
unbefugte Weitergabe von amtlichen Schriftstücken.

Keine Sportlerin

Arigona hat einen entscheidenden Nachteil. Sie ist zwar eine gute Schülerin, hat sich bis
dato nichts zu schulden kommen lassen, aber sie betreibt eben keinen Sport. Vielleicht
sollte sie Tischtennis oder Handball spielen lernen. Dann wäre ein humanitäres Aufenthalts-
recht oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft nur ein Klacks.

Schmarotzer bevorzugt

Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 17-Jährigen keinen Wert.
 
Sie soll für eine Gesetzesübertretung ihres Vaters büßen, zu dessen Zeitpunkt sie noch ein
kleines Kind war.

Stauni

  
2009-11-13
  

Integrationsunwillige Türkin???


Weisheiten aus dem Kurier

„Zuwanderung: Eine Studie zeigt, dass sich Migranten in Österreich meist gut integrieren.
Ausnahme sind die Türken“.
Diese Weisheit stammt nicht von uns, sondern war im Samstag-
Kurier auf Seite 3 zu lesen.

Das ist auch jener Standardsatz, der von H.C. Strache bei jeder Wahlveranstaltung gebets-
artig heruntergeleiert wird. Wir haben da eine Geschichte, wo der Integrationswille einer
Türkin amtswegig behindert wird.

Lieber bei der Schweiz

In Vorarlberg, dass ist jenes österreichisches Bundesland das lieber bei der Schweiz
wäre, wird einer 30-jährigen Frau mit türkischen Migrationshintergrund die österreich-
ische Staatsbürgerschaft mit einem wirklich erstaunlichen Grund verweigert.

Wer ist die Türkin?

Hilal Iscakars, 1979 in Feldkirch (Österreich) geboren, Absolventin des BORG Innsbruck
und studierte Psychologin, zur Zeit Geschäftsführerin des Vereins Offene Jugendarbeit
Hohenems. Mehr Integrationswillen kann wohl nicht aufgeboten werden.

Diese Frau hat nun um die österreichische Staatsbürgerschaft eingereicht und diese wurde
ihr vorerst verweigert (Quelle:www.vol.at). Was hat Hilal Iscakars wohl angestellt, dass das

Amt so reagierte. Hat sie eine Bank ausgeraubt oder gehört sie einer Einbrecherbande an?

Kein Kopftuch

Nein, sie trägt nicht einmal das von Strache viel gehasste Kopftuch, geschweige eine Burka.
Ihre Verbrechen bestanden daraus, dass sie vier Mal falsch parkte und sechs Mal zu schnell
gefahren war, wobei die Polizeistrafen zwischen 50,- und 90,- Euro von ihr bezahlt wurden.

Das was sich hier wie ein schlechter Witz anhört, ist leider traurige Realität. Vermutlich
basiert die im Kurier angegebene Studie auf solchen Tatsachen. Es gibt ein Sprichwort das
besagt, dass der frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht
gefällt.

Integrationsablehnende Beamte

Das ist ein, vermutlich von etlichen unbekannten Fällen, bekannt gewordener Fall, wie amt-
liche Bürokraten in der Realität mit dem Integrationswillen von Türken umgehen. Wo kämen
wir denn hin, wenn sich eine jede hier geborene Türkin integriert, indem sie auch noch ein
Hochschulstudium abschliesst, werden sich jene Beamte mit Hauptschulabschluss in Hohen
-ems gedacht haben.

Fussballer wäre einfacher

Da wäre es doch auf jeden Fall besser gewesen, wenn Frau Hilal Iscakars als Mann erst ein-
ige Monate in Österreich aufhältig wäre, kein Wort Deutsch kann, aber dafür ein Fussballer
wäre.

Vielleicht sollte man auch bei der nächsten Studie die ablehnende Haltung von etlichen staat-
lichen Bürokraten gegenüber integrationswilligen Türken mit einbeziehen, um ein korrektes
Bild zu erhalten.

Stauni

  
2009-10-25
  

Das Lainz der Politik


Der politische Aufstieg

Uns wundert eigentlich, dass ein Gio Hahn politisch überhaupt so weit gekommen ist.
Als Steigbügelhalter für ein Glückspielunternehmen, das ihn wieder an die frische
Luft beförderte als er nicht mehr gebraucht wurde, hat er bereits als Wiener Gemeinde-
rat seine politische Glaubwürdigkeit verloren.

Die Luft ist raus

Das scheint man nun auch in den eigenen Reihen der ÖVP erkannt zu haben und will ihn
so schnell wie möglich los werden. Was macht man also mit einem abgehalfterten Politiker?
Hahn selbst hat auch nicht die Absicht, mit dem Onkel/Neffen-Duett Pröll in den Chlinch
zu kommen und stellt sich daher „freiwillig“ als EU-Kommissar zur Verfügung.

Der Forscher

Natürlich wäre aus Hahns Sicht ein Wissenschaftsressort optimal. Er sieht das als tolle
Perspektive, denn Österreich wäre dann Forschungsland Nr. 1 in Europa. Vielleicht könnte
er in Brüssel nachforschen ob es dort einen aufstrebenden Automatenhersteller gibt, den
er hilfreich unter die Arme greifen könnte.

Die Scheinwelt des A.v.d.Bellen

Da ist die Enttäuschung und Bestürzung des außenpolitische Sprecher der Grünen, Alexander
Van der Bellen erstaunlich, denn er meint man solle nur die Besten nach Brüssel schicken.

Herr Van der Bellen ist wirklich eine sehr sympathische Erscheinung und wir respektieren
diesen Mann. Allerdings müssen wir uns fragen in welcher Scheinwelt er lebt, denn als
altgedienter Politiker sollte er schon wissen, dass das EU-Parlament eine Entsorgungs-
station für politisch unfähige Politiker ist.

BZÖ-Bucher macht auf ahnungslos

Wenn wir dem Herrn Van der Bellen, wenn auch nur mit einem Augenzwinkern, eine ge-
wisse Naivität zubilligen, tun wir dies bei Bucher vom BZÖ nicht. Er nützt die Situtation zu
Polemik und meint „Wie soll ein Minister, der nicht einmal die österreichischen Unis im
Griff hat, ein derart umfassendes Ressort in der EU leiten?“

Herr Bucher sollten wir Ihnen Unrecht tun und Sie es tatsächlich noch nicht begriffen
haben, prägen Sie sich bitte die zwei nachfolgenden Sätze ein. Im EU-Parlament sitzen
nicht die fähigsten Politiker. Betrachten Sie die EU in Brüssel als Lainz für die Politik.

Ausnahmsweise keine Hetzrede

Verblüffend offen und unverblümt ist H.C. Strache. Von dem Mann ist man normaler-
weise nur Polemik und Ausländerhetze gewöhnt. Mit der Aussage: „Die ÖVP ist offenbar der
Meinung, dass Hahn als Zugpferd für die Wiener Wahlen nächstes Jahr komplett ungeeignet ist“
und deshalb will man ihn nach Brüssel entsorgen“, hat er den Nagel auf den Kopf getroffen.

Stauni

  
2009-10-24
  

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