Mann beim Hantieren mit Handgranate schwer verletzt

Eine im Müllraum gefundene Übungsgranate explodierte

Heute Vormittag wurde die Polizei aufgrund eines Unfalls mit einer Übungshandgranate in einer Wohnung in Wien-Floridsdorf alarmiert. Der 45-jährige Wohnungsmieter gab gegenüber eingetroffenen Beamten an, im Müllraum des Mehrparteienhauses eine Kiste mit diversen Kriegsmaterialien gefunden zu haben. Diese hätte er mit in seine Wohnung genommen und in weiterer Folge beim Hantieren mit dem Zünder einer Übungshandgranate ohne Sprengkörper eine Verletzung der linken Hand erlitten. Der Mann wurde durch einen Rettungsdienst notfallmedizinisch erstversorgt und in ein Spital gebracht. Nach ersten Einschätzungen der hinzugezogenen sprengstoffkundigen Organe befanden sich unter den aufgefundenen Gegenständen keine funktionsfähigen Sprengkörper, weshalb von ihnen keine größere Explosionsgefahr ausgegangen war. Die übrigen Kriegsmaterialien wurden sichergestellt und durch den Entschärfungsdienst der Direktion für Spezialeinheiten abtransportiert.

Der 45-Jährige wurde wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz angezeigt. Weitere Ermittlungen sind im Gange.

Präventionstipps der Wiener Polizei:
° Wenn Sie sprengstoffverdächtige Gegenstände oder Kriegsmaterial auffinden, merken Sie sich den Auffindungsort und  begeben Sie sich in sichere Distanz.
° Rufen Sie unverzüglich 133 oder 112.
° Sprengstoffverdächtige Gegenstände und Kriegsmaterial dürfen nicht bewegt oder manipuliert werden.

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Anwalt von Ex-ORF-Generaldirektor Weißmann äußert sich zu Vorwürfen und weist die laufende Vorverurteilung zurück

"Vorwürfe wurden vom ORF bislang nicht geprüft und die Persönlichkeitsrechte von Mag. Weißmann werden laufend verletzt"

Via Presseaussendung äußerste sich heute der Rechtsvertreter von Mag. Weißmann wie folgt:

Mag. Roland Weißmann hat sich bislang aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht im Detail zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert. Nachdem aber das Stiftungsratspräsidium gestern, am 12. März, dem Stiftungsrat einseitig eine Stellungnahme der am Sachverhalt beteiligten ORF-Mitarbeiterin vorgelesen hat, der ORF ihn weiter medial vorverurteilt und die Rechte von Mag. Weißmann seit Tagen massiv verletzt, sieht er sich gezwungen, nunmehr auf die aus seiner Sicht unhaltbaren Vorwürfe einzugehen.

Mag. Weißmann hat bis heute keinen Überblick über das Material noch kennt er die gestern verlesene Stellungnahme. Er wurde vom ORF bislang nicht aufgefordert, seine Sicht der Dinge darzustellen, sondern wird sowohl vom Stiftungsratspräsidium als auch medial laufend vorverurteilt. Das Material wurde bislang nach Kenntnis von Mag. Weißmann auch nicht auf Authentizität überprüft. Sein Fall wird nunmehr geradezu zelebriert als Paradebeispiel für Machtmissbrauch und Übergriffe, ohne dass die Seite von Mag. Weißmann ein einziges Mal zu den Vorwürfen gehört wurde. Mag. Weißmann war zeit seiner Tätigkeit als Generaldirektor nachweisbar immer bemüht, gemeldete Fälle von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung aufzuklären und abzustellen. Die Fälle, die ihm während seiner Amtszeit gemeldet wurden, rührten alle aus der Zeit vor seiner Tätigkeit als Generaldirektor und wurden von ihm korrekt und unter Einbeziehung interner und externer Rechtsberatung aufgearbeitet.

Die private Beziehung: Chronologie und Einvernehmlichkeit

Mag. Weißmann hatte mit der beteiligten Mitarbeiterin seit ca. Ende 2019 eine private Beziehung. Mag. Weißmann war damals weder Generaldirektor noch war er ihr Vorgesetzter. Die Beziehung hat als eine Art „emotionale Affäre“ begonnen. Es kam in beidseitigem Interesse und Initiative zu gemeinsamen Essen, Laufausflügen, Besuchen zu Hause und immer wieder zu regem Austausch per Telefon und Chats. Dabei wurden wechselseitig und einvernehmlich auch intime und höchstpersönliche Nachrichten ausgetauscht. Die Beziehung kühlte im Jahr 2021 deutlich ab.
Im Oktober 2022 kontaktierte die Frau Mag. Weißmann mit Werbefotos ihrer Person und forderte ihn auf, das schönste auszusuchen. Als Dank dafür lud sie ihn zu einem „romantischen Essen“ ein und teilte ihm dort mit, dass ihre Ehe nunmehr am Ende sei, und signalisierte Interesse an einer Beziehung; es kam dabei auch zu einvernehmlichem physischen Kontakt. Kurz danach zog sie sich wieder zurück und teilte dies in mehreren Nachrichten und Telefonaten Mag. Weißmann mit. Diese wurden offenbar, und jedenfalls ohne seine Zustimmung, mitgeschnitten. Am 31.12.2022 kam es zu einem freundschaftlichen Laufausflug. Im Sommer 2023 lud die Mitarbeiterin Mag. Weißmann in ihr neu gebautes Haus ein, es gab einen gemeinsamen Laufausflug und sie teilte ihm danach mit, dass sie nunmehr zwar geschieden sei, aber einen neuen Lebensgefährten habe. Mag. Weißmann zog sich daraufhin zurück. Es gab nur noch oberflächlichen Kontakt, aber auch keine Spannungen. Noch im Jahr 2025 gratulierte die Frau Mag. Weißmann per WhatsApp zum Geburtstag.

Mag. Weißmann hat diese private Beziehung niemals mit seiner (ab 2022 bestehenden) Stellung als Generaldirektor in Verbindung gebracht. Die Tätigkeit der Mitarbeiterin beim ORF war während der gesamten Zeit niemals Thema zwischen ihr und ihm. Es gab auch niemals irgendeine Form der Druckausübung oder eines Machtmissbrauchs.

Druck auf Mag. Weißmann und erzwungener Rücktritt

Beispiellos ist der Umgang des Stiftungsratspräsidiums mit der Causa. Die neue Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat in der ZIB 2 am 12. März bestätigt, dass sie keine Kenntnis vom genauen Sachverhalt hat und die Vorwürfe, die spätestens seit 4. März dem Stiftungsratspräsidium bekannt sind, bislang nicht geprüft wurden. Mag. Weißmann hat auf Druck des Stiftungsratspräsidiums und zum Schutz seiner Reputation und der des ORF am 8. März seinen Rücktritt erklärt. Auch seitdem ist der ORF nicht mit einem Ansinnen auf Aufklärung auf ihn zugekommen. Vielmehr hat das Stiftungsratspräsidium mit seiner Veröffentlichung der unbewiesenen Vorwürfe am 9. März den ORF ins Chaos gestürzt und Mag. Weißmann einer massiven Rufschädigung ausgesetzt. Anders als von Stiftungsratspräsident Heinz Lederer behauptet, war diese Vorgehensweise nicht alternativlos. Die Vorgänge seit 4. März 2026 spielten sich vielmehr wie folgt ab:

Am Mittwoch, den 4. März 2026, wurde das Stiftungsratspräsidium des ORF über einen Rechtsanwalt kontaktiert. Dieser gab an, eine ORF Mitarbeiterin zu vertreten, und zeigte den Mitgliedern des Stiftungsrates Ton-, Bild-, und Videomaterial, das übergriffiges Verhalten dokumentiere. Der Rechtsanwalt forderte namens seiner Mandantin den Rücktritt von Mag. Weißmann als Generaldirektor, einen Verzicht auf eine weitere Kandidatur, eine Geldspende an eine karitative Organisation und die Übernahme des Rechtsanwaltshonorars der Frau binnen kurzer Frist bis zum 10. März. Später erfolgte sogar eine Fristverkürzung auf den 9. März um 12:00. Falls Mag. Weißmann der Aufforderung nicht nachkomme, werde „die Sachlage, die Optik und die Art und Weise der Kommunikation allenfalls der Journalismus, das Unternehmen oder die Öffentlichkeit klären“. Mag. Weißmann wurde daraufhin von Lederer und anderen Mitgliedern des Stiftungsrates mit diesem nicht überprüfbaren Vorwurf konfrontiert. Er konnte die den Mitgliedern des Stiftungsrats vorgelegten Unterlagen entgegen anders lautender Behauptungen weder einsehen noch entgegennehmen.
Das Stiftungsratspräsidium und der von ihm beigezogene Rechtsanwalt teilten Mag. Weißmann in zahlreichen Gesprächen seit dem 5. März mit, dass es gleichgültig sei, ob die Vorwürfe richtig seien oder nicht, bereits die erhobene Verdachtslage reiche aus. Er müsse zum Schutz des ORF und seiner Person der Forderung der Mitarbeiterin nachkommen und zurücktreten. Mag. Weißmann erklärte sich dazu letztlich schweren Herzens bereit, wobei ihm am Abend des 8. März nach seinem Rücktritt überraschend vom Stiftungsratspräsidium mitgeteilt wurde, dass dieser nun doch eine Presseaussendung am 9. März veröffentlichen werde, in der Vorwürfe sexueller Belästigung thematisiert werden würden.

Unklare Motivlagen innerhalb des ORF

Aus Medienberichten ist bekannt geworden, dass ein besonderes Naheverhältnis zwischen der beteiligten Mitarbeiterin und einem hochrangigen ORF-Mitarbeiter bestehen soll. Dieser Mitarbeiter reklamiert für sich Ansprüche aus Pensionszusagen, die Herrn Mag. Weißmann im Zuge seines Amtsantritts am späten Nachmittag des 31.12.2021 erstmals mitgeteilt wurden. Da hierzu im ORF bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Dokumentation vorgelegen war, hat Mag. Weißmann eine externe rechtliche Überprüfung beauftragt. Diese Prüfung kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Ansprüche nicht zu Recht bestünden, was dem ORF-Mitarbeiter von Mag. Weißmann auch unmissverständlich mitgeteilt wurde. Der hochrangige Mitarbeiter wurde dabei vom selben Rechtsanwalt vertreten, der am 4.3.2026 beim Stiftungsrat vorstellig wurde.

Herr Mag. Weißmann begrüßt die vom Stiftungsratsvorsitzenden und der neuen Generaldirektorin Ingrid Thurnher angekündigte Aufarbeitung. Er hat sich jedoch verständlicherweise nunmehr entschlossen, die gesamten Vorgänge, die zu seinem Rücktritt geführt haben, selbst einer weitergehenden rechtlichen Prüfung durch wkk law Rechtsanwälte (Hon.-Prof. Dr. Norbert Wess) zuzuführen.

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FPÖ – Belakowitsch: „AMS-Chef erpresst Österreicher Mehr Ausländer oder länger arbeiten!“

"Unverfrorene Drohung des AMS-Chefs beweist – Systemparteien wollen Bevölkerungsaustausch statt Politik für eigene Leute"

Für einen handfesten Skandal sorgte die jüngste Aussage von AMS-Chef Kopf, der den Österreichern in Bezug auf den prognostizierten Arbeitskräftemangel eine mehr als skurrile Ansage machte: „Wer keine Ausländer will, der wird halt selbst länger arbeiten müssen.“ Für FPÖ-Klubobmannstellvertreterin und freiheitliche Sprecherin für Arbeit und Soziales, NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch, ist diese Aussage „ein an Dreistigkeit nicht zu überbietender Erpressungsversuch an der eigenen Bevölkerung“.

„Dieser Sager des AMS-Chefs ist eine unverfrorene Provokation. Ein Systemfunktionär, der von den Zwangsbeiträgen der Österreicher fürstlich entlohnt wird, richtet unserem Volk aus, es habe nur die Wahl zwischen noch mehr Massenzuwanderung oder einem Leben in der Arbeit bis zum Umfallen. Das ist die Bankrotterklärung der schwarz-rot-pinken Verlierer-Koalition und ihrer Vasallen in den staatsnahen Institutionen. Anstatt die Probleme zu lösen, die sie selbst geschaffen haben, erpressen sie jetzt die eigene Bevölkerung“, kritisierte Belakowitsch. Es sei eine Verhöhnung der hunderttausenden arbeitslosen Österreicher, wenn der AMS-Chef als einzige Lösung „Geflüchtete und Vertriebene“ sehe, anstatt sich um die eigenen Leute zu kümmern.

Für die freiheitliche Sozialsprecherin offenbart diese Aussage die wahre Agenda der Systemparteien: „Herr Kopf betreibt hier ganz offen die Agenda des Bevölkerungsaustauschs. Anstatt unsere eigenen Arbeitslosen zu qualifizieren, die Steuern auf Arbeit zu senken, damit sich Leistung wieder lohnt, und unsere Familien so zu unterstützen, dass sie ohne Zwang leben können, will man das Land mit Billigarbeitskräften aus aller Welt fluten. Diesem Plan werden wir Freiheitliche uns mit aller Kraft entgegenstellen!“

„Die Lösung liegt nicht darin, die Österreicher zu erpressen. Die Lösung ist eine ‚Österreich zuerst‘-Politik, die unsere eigenen Leute in den Mittelpunkt stellt. Wir brauchen eine massive steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer und Betriebe, die Qualifizierung unserer eigenen Arbeitslosen und vor allem einen sofortigen und bedingungslosen Stopp der illegalen Massenzuwanderung. Es braucht eine Festung Österreich und einen Volkskanzler Herbert Kickl, der die Interessen unserer Bevölkerung wieder an die erste Stelle setzt!“, so Belakowitsch, die AMS-Chef Kopf noch ausrichtete, dass es nach zwanzig Jahren Systemverwaltung seinerseits endlich Zeit wäre, sich selbst in einen produktiven Arbeitsprozess zu integrieren.

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Stress mit dem Anti-Stress-Entchen

Produktrückrufe der Firma UOUOROSE GmbH

Gleich zwei Produktrückrufe an einem Tag von der gleichen Firma sind eigentlich ungewöhnlich. Die Firma UOUOROSE GmbH ruft zum Einen den Artikel “ Mehlbällchen mit Gänsehaut-Kaninchen“ (was immer das auch sein mag – wir vermuten Kinderspielzeug) zurück.

Zum Anderen scheint es Stress mit dem Anti-Stress-Entchen zu geben. Dieses wird ebenfalls zurückgerufen, weil Gesundheitsgefahr für Kinder besteht.

Kontakt für Rückfragen:
UOUOROSE GmbH
Tel: +43 1 2710016
E-Mail: at.uouorose@gmail.com

Diese Warnung bedeutet nicht, dass die Gefährdung durch das Unternehmen UOUOROSE GmbH verursacht wurde. (Fotos: UOUOROSE)

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ARBÖ warnt vor Nachteilen bei neuer Spritpreis-Regel

ARBÖ befürchtet, dass auch Preissenkungen seltener durchgeführt werden

Die Bundesregierung einigte sich darauf, dass Treibstoffpreise künftig nur noch dreimal pro Woche angehoben werden dürfen. „Damit“, kritisiert KommR Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär, „wird weder den Autofahrern schnell geholfen noch die Treibstoffkosten gesenkt. Vielmehr ist zu befürchten, dass Tankstellen dann auch seltener einen sinkenden Preis an die Konsumenten weitergeben, da Preisanpassungen nach oben eben nur noch an drei Tagen in der Woche durchgeführt werden dürfen. Dann wäre diese Maßnahme ein Schuss nach hinten.“

Weitaus sinnvoller wäre ein komplettes Aussetzen der CO2-Bepreisung oder Mineralölsteuer beziehungsweise eine Senkung der Mehrwertsteuer, die – ganz nach dem Vorbild der Lebensmittelpreise – schnell umgesetzt werden kann. „Das wären rasche Entlastungsmaßnahmen für die Kraftfahrer. Autofahren ist ja kein Selbstzweck, sondern notwendig um das soziale Leben zu organisieren und den Arbeitsplatz zu erreichen. Für uns ist es unverständlich, dass bei diesem wichtigen Thema die Bundesregierung säumig bleibt und keine Lösungen liefert“, ärgert sich Gerald Kumnig über das Ergebnis des heutigen Ministerrates. Ziel muss weiterhin ein Treibstoffpreis von 1,50 Euro sein, wie Kumnig weiter ausführt: „Wir fordern eine echte Entlastung und keinen halbherzigen politischen Kompromiss, der den Konsumenten kaum etwas bringt.“

Während der Preis der Rohölsorte Brent am heutigen Mittwoch auf unter 90 US-Dollar sinkt, bleiben die Treibstoffpreise weiterhin auf hohem Niveau: Diesel kostete im Durchschnitt 1,925 Euro, Super 95 hat einen durchschnittlichen Liter-Preis von 1,721 Euro.

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Selenskyj und Merkel sollen mit Europäischen Verdienstorden ausgezeichnet werden

Ein Zeichen an Realitätsverlust der EU-Eliten

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den neuen Europäischen Verdienstorden unter anderem an den geldgierigen Warlord und Autokraten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj und die frühere deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zu verleihen, ist ein Treppenwitz der Geschichte. Während Europa mit Krieg, wirtschaftlichen Problemen und den massiven Folgen der Migrationskrise konfrontiert ist, beschäftigt sich das Europäische Parlament scheinbar damit, im Fließbandverfahren neue Orden zu verteilen.

Besonders unverständlich ist die Ehrung des ukrainischen Führers. Selenskyj hat in den vergangenen Monaten nicht nur durch das Fehlen von ernsthafte Friedensinitiativen auf sich aufmerksam gemacht, sondern zuletzt mit Morddrohungen (anders kann man die Androhung der Entsendung eines Killerkommandos nicht bezeichnen) gegenüber dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban für Schlagzeilen gesorgt. Gleichzeitig bleiben in der Ukraine weiterhin demokratische Wahlen ausgesetzt. Eine derartige Person auszuzeichnen, die keinerlei erkennbare Schritte in Richtung Frieden setzt, demokratische Prozesse blockiert und Menschen die nicht nach seiner Pfeife tanzen mit dem Tod bedroht, ist für die EU als selbsternannte ‚Friedensunion‘ ein höchst fragwürdiges Zeichen.

Auch die Ehrung der ehemaligen deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel ist in keinster Weise nachvollziehbar. Ihre Politik während der Migrationskrise – insbesondere die berühmten drei Worte „Wir schaffen das“ – hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Europa mit massiver illegaler Migration und deren Folgen konfrontiert ist. Die Fehlentscheidungen ihrer Politik hat Europa nachhaltig in negativer Weise verändert und auch Sicherheitsprobleme extrem verschärft. Eine solche Politik jetzt mit einem europäischen Orden zu belohnen, ist völlig verfehlt und zeigt zudem die Realitätsferne der EU. Für uns ist Merkel die Totengräberin Deutschlands, wenn nicht gar von ganz Europa.

Just in Zeiten geopolitischer Spannungen und zahlreicher Krisen in Europa kann man von der EU konkrete Lösungen erwarten, statt dass sich diese im Verteilen von Auszeichnungen an fragwürdige Personen übt. Die EU-Institutionen sollten sich endlich auf die echten Probleme Europas konzentrieren, anstatt sich selbst mit Orden und Zeremonien zu beschäftigen.

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Ukrainischer Milliarden-Geldtransport-Skandal muss lückenlos aufgeklärt werden

Freiheitliche fordern Regierung und Behörden zu sofortigen Ermittlungen auf und verlangen Zahlungsstopp an Ukraine sowie Prüfung aller bisher überwiesenen Steuergelder

In ihrer heutigen Pressekonferenz forderten die beiden FPÖ-Generalsekretäre NAbg. Christian Hafenecker, MA, und NAbg. Michael Schnedlitz volle Aufklärung und sofortige Ermittlungen der heimischen Behörden rund um die vor wenigen Tagen in Ungarn wegen des Verdachts der Geldwäsche gestoppten Geldtransporter, die sich auf dem Weg von der Raiffeisenbank in Wien in die Ukraine befunden haben sollen. FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, schilderte die Details: „40 Millionen US-Dollar, 35 Millionen Euro und was besonders bemerkenswert ist, auch noch neun Kilogramm Gold wurden in Form von Goldbarren in einem einzigen Transport bewegt, begleitet von einem ehemaligen ukrainischen Geheimdienstgeneral. Das ist kein üblicher Vorgang und wirft zahlreiche Fragen auf: Etwa, ob dieser Transport entsprechend der geltenden EU-Verordnung deklariert war und warum man in Zeiten von Internetbanking und Co überhaupt physisch dermaßen viel Geld durch Europa karren muss. Da drängt sich die Vermutung auf, dass man schlicht und ergreifend digitale Spuren vermeiden wollte!“

Der aktuelle Vorfall sei jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Seit Jänner 2025 sollen auf dieser Route bereits insgesamt rund 900 Millionen US-Dollar, 400 Millionen Euro und 146 Kilogramm Gold bewegt worden sein. Brisant sei laut Hafenecker der klare Österreich-Bezug: „Auf den beschlagnahmten Goldbarren finden sich teils Prägungen der Münze Austria. Diese Goldbarren sind der Schlüssel zur Aufklärung des gesamten Finanzflusses und dieser Schlüssel liegt in den Händen der Österreicher. Wir sind nicht nur Zuseher, wir sind der Ausgangspunkt dieser verdächtigen Transporte!“, so Hafenecker, der dazu eine umfassende parlamentarische Untersuchung durch Anfragen an den ÖVP-Bundeskanzler sowie an die Minister für Finanzen, Inneres, Justiz, Außen- und Europapolitik, Wirtschaft und Landesverteidigung ankündigte.

Es gebe nur drei Szenarien, in denen sich diese Geldtransporte bewegen könnten, nämlich einen legalen Banknotenhandel durch die Raiffeisenbank, was aber die Mitführung von Goldbarren und die Begleitung durch einen Ex-Geheimdienstgeneral nicht erklären würde, die verdeckte Finanzierung von Schattenwirtschaft, für die Österreich dann eine Drehscheibe wäre, oder gar Geldwäsche und Korruption, wo sich die Frage stelle, ob österreichische Steuergelder davon betroffen seien. „Und damit kein Missverständnis entsteht: Unsere Fragen richten sich nicht gegen das ukrainische Volk. Die Menschen in der Ukraine leiden unter einem schrecklichen Krieg. Unsere Kritik richtet sich gegen mangelnde Transparenz, gegen politische Verantwortungslosigkeit und gegen jeden, der Österreich als Durchlaufstelle für ungeklärte Geldflüsse nutzt!“, betonte Hafenecker.

Gleichzeitig kritisierte der FPÖ-Generalsekretär die „beschämende Unterwürfigkeit“ der österreichischen Bundesregierung, die zu einer Eskalationskette von Provokationen – begonnen bei den Anwerbeversuchen von Söldnern durch die ukrainische Botschaft über das Führen von ukrainischen Todeslisten mit heimischen Politikern und Journalisten, die Invasionsandrohung eines von Selenskyj hochdekorierten Offiziers gegen Ungarn bis hin zur öffentlichen Morddrohung Selenskyjs gegen den ungarischen Premier Orbán – schweige.

FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz forderte einen sofortigen Stopp aller Zahlungen an die Ukraine, die umgehende Prüfung der Verwendung jedes bisher bezahlten Steuer-Euros und deren Rückforderung, wenn diese nicht lückenlos aufgeklärt werden kann. „Insgesamt sind 3,26 Milliarden Euro österreichisches Steuergeld bisher in die Ukraine geflossen. Das sind 800 Euro pro Haushalt, die jeder österreichischen Familie fehlen! Dieses Geld landet aber nicht bei der notleidenden Bevölkerung, sondern in einem dokumentierten Korruptionssumpf. Mehr als 1.500 Personen werden von den ukrainischen Antikorruptionsbehörden angeklagt. Die Realität ist daher: Wir finanzieren ein zum Teil kriminelles System der Extraklasse, ein mafiöses Netz, das selbst im Angesicht eines Kriegs keine Skrupel kennt und bis ins engste Umfeld von Präsident Selenskyj reicht“, erklärte Schnedlitz und zählte mehrere ukrainische Korruptionsskandale der jüngeren Vergangenheit auf: „Das sind die Korruptionslinien, die in der Kriegspropaganda so gerne als die Werte des Westens bezeichnet werden!“

Die Verbindung zum aktuellen Geldtransport-Skandal sei evident: „Der Chef des Konvois war ein mehrfach – etwa wegen gerichtlicher Verurteilung – entlassener SBU-General, der wiederum in Verbindung mit Korruption steht. Das sind die ‚seriösen Bankmitarbeiter‘, die hier Gold und Bargeld teils in Plastiksäcken durch Europa transportieren“, so Schnedlitz. Angesichts dieser Faktenlage sei die Untätigkeit der österreichischen Behörden eine Provokation für jeden anständigen Bürger. „Während jeder normale Bürger bei einer Bareinzahlung etwa von 15.000 Euro wie ein Krimineller behandelt wird, wird über eine Milliarde Euro quer durch Europa geschippert und es interessiert keinen. Von dieser Zwei-Klassen-Behandlung haben die Menschen die Nase voll!“, stellte Schnedlitz fest und versprach, dass, sobald die FPÖ in Regierungsverantwortung sei, Schluss mit dem Wegschauen sein werde: „Dann werden Akten geöffnet, Verantwortlichkeiten gnadenlos geprüft und alles juristisch bis ins letzte Detail aufgearbeitet!“

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Die traurige Posse vom Küniglberg

Kommentar vom FPÖ-Abgeordneten zum Wiener Landtag & Gemeinderat und Unternehmer Leo Lugner

Wie sich das Küniglberg-Schauspiel derzeit darstellt, könnte man fast glauben, dass hier dieselben Strippenzieher am Werk sind wie einst bei Ibiza.

Ohne der Anwalt von Herrn Weißmann zu sein: Es ist schon bemerkenswert, dass kurz vor der voraussichtlichen Wiederwahl eines ORF-Generaldirektors plötzlich eine ORF-Mitarbeiterin – aus dem persönlichen Umfeld einer anderen ORF-Topführungskraft, die politisch natürlich einer anderen Partei als Weißmann zuzurechnen ist – mit jahrealten Vorwürfen und Rücktrittsaufforderungen zum Stiftungsratsvorsitzenden kommt.

Im Anschluss kolportiert der Stiftungsratsvorsitzende, die Vorwürfe gegen Weißmann „ließen sich darstellen“, es handle sich um „sexualisierte Inhalte“.

Was soll das bitte konkret heißen?

Das klingt weniger nach sauberer Aufklärung als vielmehr nach einem ziemlich billigen Putsch, der am Ende den Steuerzahler teuer zu stehen kommen könnte.  Am Küniglberg gehört das Licht endgültig ausgeknipst.

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ORF-Generaldirektor Roland Weißmann zurückgetreten

Politiker(innen)-Reaktionen, sowie Stellungnahme des Rechtsvertreters von Mag. Weißmann

„ORF-Generaldirektor Roland Weißmann (57) ist ´mit sofortiger Wirkung ´ zurückgetreten, nachdem eine ORF-Mitarbeiterin ´Vorwürfe der sexuellen Belästigung´ erhoben hatte. Weißmann bestreitet diese Vorwürfe. Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer betonte im APA-Gespräch, es sei seine ´oberste Pflicht, die Integrität des ORF zu schützen´. Radiodirektorin Ingrid Thurnher werde am Donnerstag zur Wahl als neue Generaldirektorin bis zum Ende der laufenden Amtsperiode vorgeschlagen“, so lautet heute das Top-Thema (Schlagzeile) der APA/OTS-Presseaussendungen.  (Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.)

Dazu die SPÖ- Bundesfrauengeschäftsführerin Ruth Manninger, die das rasche Handeln des Stiftungsrates begrüßt und eine Frau als Nachfolgerin an der Spitze des ORF begrüßen würde: „Ein sicheres Arbeitsumfeld frei von Gewalt und Übergriffen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Für die SPÖ-Frauen stehen bei den bekannt gewordenen Vorwürfen gegenüber ORF-Generaldirektor Weißmann maximale Transparenz bei der Aufklärung sowie der umfassende Schutz für die Betroffene im Vordergrund. Männern muss klar sein, dass übergriffiges Verhalten nicht geduldet wird und Konsequenzen hat. Das gelte auch für Männer in Machtpositionen.“

Zu der Causa betont der Generalsekretär und Mediensprecher der Volkspartei, Nico Marchetti: „Volle Aufklärung und Transparenz aller Umstände sind jetzt das Gebot der Stunde. Die Entscheidung von Generaldirektor Roland Weißmann, seine Funktion zurückzulegen, nehmen wir zur Kenntnis. Weitere Schritte zu definieren, ist nun die Aufgabe des Stiftungsrats. Wichtig sind nun Stabilität und ein geordneter Übergang im ORF. In Fällen wie diesen ist es zentral, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu wahren und alle fraglichen Umstände aufzuklären“.

Nach dem Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann äußert sich die stellvertretende Klubobfrau und Mediensprecherin der Grünen, Sigi Maurer: “Der Rücktritt des ORF-Generaldirektors ist ein richtiger und notwendiger Schritt, um weiteren Schaden vom ORF abzuwenden. In einer Situation, in der schwerwiegende Vorwürfe im Raum stehen, ist es wichtig, Verantwortung zu übernehmen und die Institution zu schützen.” Im Rücktritt sieht Maurer auch ein deutliches Signal und einen Auftrag an den gesamten ORF: „Ein zeitgemäßer öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht eine Unternehmenskultur und Strukturen, die Machtmissbrauch verhindern, Betroffene schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen, in dem Respekt und Integrität selbstverständlich sind.“

Dazu der NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos: „Die Beurteilung solcher Vorwürfe obliegt dafür vorgesehenen Stellen, nicht der Politik – die Wahrung eines professionellen, unabhängigen ORF jedoch schon. Die Politik hat daher dafür zu sorgen, dass bei der Bestellung des neuen ORF-Generaldirektors beziehungsweise der neuen Generaldirektorin ein transparentes, professionelles und objektives Verfahren gewährleistet ist. Für uns NEOS kann jetzt nur ein transparenter und gesetzeskonformer Prozess im Rahmen der Neubestellung Vertrauen schaffen.“

Der FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, zum Rücktritt des ORF-Generaldirektors Weißmann: „Jetzt hat der ORF die Chance, seine selbstgewählte Rolle als zwangssteuerfinanzierter Regierungslautsprecher aufzugeben und sich wieder seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag zu widmen. Ich bin gespannt, ob sie genützt wird.“ Hafenecker sieht in Weißmann einen Mann, der von der ÖVP federführend ins Amt gehievt wurde und in dessen Amtszeit der öffentlich-rechtliche Rundfunk regelrecht zum ´Haus- und Hof-Propagandaorgan´ der Regierung umgebaut wurde. „Die plötzliche Live-Übertragung des SPÖ-Bundesparteitags am Samstag, die Belangsendung für Stocker, Babler und Meinl-Reisinger zum einjährigen Regierungsjubiläum letzte Woche und die ‚ZIB Spezial‘ zum ÖVP-Neujahrsauftakt im Jänner waren die jüngsten Tiefpunkte dieser Anbiederung, durch die das Verhältnis zwischen Regierung und ORF eher dem zwischen Staatsführung und Staatsfernsehen in den Ostblock-Regimen gleicht“, so Hafenecker ergänzend.

Auch der Rechtsvertreter von Roland Weißmann, der Anwalt Dr. Oliver Scherbaum, äußerte sich zur heute via APA-OTS verbreiteten Medieninformation des Österreichischen Rundfunks (ORF) betreffend des Rücktritts seines Klienten als Generaldirektor des ORF wie folgt:

„Mein Mandant wurde vom Stiftungsrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihm von einer Mitarbeiterin unangemessenes Verhalten zu Beginn seiner Amtszeit als Generaldirektor (2022) vorgeworfen wird. Ihm wurde seitens des Stiftungsrates eine Frist von wenigen Tagen eingeräumt, um seinen Rücktritt zu erklären, obwohl mein Mandant die Vorwürfe bestritten hat und eine inhaltliche Überprüfung der Vorwürfe nicht erfolgte. Meinem Mandanten liegt bis heute der von der Mitarbeiterin genau vorgebrachte Sachverhalt nicht vor, dennoch war er, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden, zu weitreichenden Zugeständnissen bereit und trat daher am Sonntag 08. März 2026 um 11:45 Uhr mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Generaldirektor zurück. Die mediale Verbreitung der in keinster Weise aufgeklärten Vorwürfe stellt eine völlig unangemessene und überschießende Reaktion dar. Diese Vorgehensweise, wie auch eine allfällige Wiedergabe der Vorwürfe durch Dritte, verletzen die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten massiv und werden zu entsprechenden rechtlichen Schritten führen. Dieser Vorgang geschieht bezeichnenderweise wenige Monate vor der bevorstehenden Generaldirektorwahl im ORF.“

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Schwerpunktaktionen der Wiener Polizei in der vergangenen Nacht

Drei Raser wurden aus dem Verkehr gezogen und etliche Führerschein abgenommen

In der Nacht von gestern auf heute, führte die Wiener Polizei Schwerpunkaktionen am Wiener Gürtel in Meidling und Fünfhaus durch.  Im 12. Wiener Gemeindebezirk lag das Hauptaugenmerk auf Fahrzeuglenker, die unter Beeinträchtigung von Suchtmittel ein Fahrzeug lenkten, statt. Unterstützend nahm neben den uniformierten Kräften auch ein Amtsarzt an der Schwerpunktaktion teil.

Die Bilanz der Nacht:
° 15 Vorführungen vor den Amtsarzt
° 20 Personen welche ein Fahrzeug unter Suchmittelbeeinträchtigung lenkten
° Fünf Führerscheinabnahmen
° Einhebung von Strafgeldern aufgrund offener Verwaltungsanzeigen in einer Höhe von € 6000,-
° 132 Organmandate im Verkehrsbereich
° 184 Alkovortest

In Wien Fünfhaus lag der Schwerpunkt auf Geschwindigkeitsübertretungen, welcher mittels Planquadrat durchgeführt wurde.

Ein 19-jähriger Syrer fuhr mit seinem Fahrzeug am äußeren Gürtel in Richtung Westbahnhof und konnte dort von den Beamten mittels mobilem Lasermessgerät mit einer Geschwindigkeit von 96 km/h gemessen und in weiterer folge auch angehalten werden. Der Mann war im Besitz eines Probeführerscheines, welcher ihm vor Ort vorläufig abgenommen wurde. Weiters setzte er durch einen mehrfach riskanten und nicht angezeigten Fahrstreifenwechsel ein gefährdendes Verhalten für andere Verkehrsteilnehmer.

Die Beamten wurden zudem auf zwei Fahrzeuge aufmerksam, welche nebeneinander fuhren und mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit unterwegs waren. Beide Lenker, ein 24- Jähriger und ein 18-Jähriger, wurden mit 97 km/h und mit 96 km/h gemessen. Beide waren im Besitz eines Probeführerscheines, der ihnen vorläufig abgenommen wurde. Sie wurden mehrfach angezeigt.

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FPÖ – Hafenecker: „Nach Selenskyjs Killerkommando-Drohungen gegen Ungarns Regierungschef muss Meinl-Reisinger sofort handeln!“

Einbestellung des ukrainischen Botschafters durch die pinke Außenministerin und Zurücklegung ihres Ukraine-Ordens sind jetzt geboten

„Das Schweigen von NEOS-Außenministerin Meinl-Reisinger zur offenen Drohung des ukrainischen Präsidenten, dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán ein Killerkommando schicken zu wollen, ist für sich selbst schon ein unglaublicher Skandal. Sie muss unverzüglich den ukrainischen Botschafter ins Außenministerium einbestellen und auch den Orden, den sie von Selenskyj erst vor wenigen Wochen erhalten hat, sofort zurücklegen!“, forderte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, nachdem der ukrainische Präsident gestern öffentlich damit gedroht hatte, ukrainischen Soldaten „die Adresse“ des ungarischen Ministerpräsidenten geben zu wollen.

Wenn der Regierungschef eines befreundeten Nachbarlandes und EU-Mitgliedsstaates derartig bedroht werde, müsse es vonseiten des offiziellen Österreichs klare Worte und Taten der Verurteilung geben. „Dass der EU-Beitrittsprozess der Ukraine genauso wie alle Zahlungen an dieses korruptionsgebeutelte Land gestoppt werden müssen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Immerhin handelt es sich bei dieser Todesdrohung gegen den ungarischen Ministerpräsidenten auch nur um den verwerflichen Höhepunkt einer ganzen Reihe aggressiver Akte aus der Ukraine gegen jene, von deren Geld sie abhängig sind. Ich erinnere nur an das Keilen um Söldner für den Krieg durch die ukrainische Botschaft in Wien 2022, die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines mit einem Milliardenschaden für Österreich, für die Ukrainer verdächtig sind, und an das Führen von ukrainischen Todeslisten, auf denen auch heimische Politiker und Journalisten stehen. Nicht zuletzt ist es gerade einmal ein paar Wochen her, dass ein ukrainischer Offizier Ungarn eine Invasion angedroht hat“, schilderte Hafenecker. Dass die Systemparteien weiter Steuergeld in die Ukraine pumpen und EU-hörig trotz alledem Selenskyj mit seiner Regierung weiter hofieren würden, sei „kein ideologieverbrämter Tunnelblick mehr, sondern grenzt schon an politische Komplizenschaft.“

Ebenso bezeichnend sei es, dass nur wenige heimische Medien, wie etwa „Die Presse“, die „Kleine Zeitung“ oder „oe24“, über Selenskyjs aktuelle „Killerkommando-Fantasien“ berichtet hätten. „In der zwangssteuerfinanzierten Regierungspropagandaanstalt ORF hat man diese Drohung geflissentlich ignoriert, ganz nach dem Motto: ‚Was nicht sein soll, gibt es auch nicht‘. Denn wie die Systemparteien hat sich der ORF unter völliger Missachtung der immerwährenden Neutralität in den Selenskyj-Fanclub eingereiht und verzichtet offenbar auf jede Berichterstattung, die ihm nicht ins Konzept passt. Mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk hat das nichts zu tun, das ist manipulative Propaganda durch Weglassen! Ein Grund mehr, warum die ORF-Zwangssteuer ersatzlos abgeschafft und der Küniglberger Regierungsfunk einer Totalreform unterzogen werden muss“, so NAbg. Christian Hafenecker.

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User-Aufforderung auf der Facebook-Seite einer Wiener Staranwältin: „Nö löscht lieber die Juden und die Armys aus“

Ein anderer User äußert auf der FB-Seite von Dr. Wagner den Wunsch, dass Israel von der Landkarte verschwinden möge

Vorgestern haben wir den Beitrag „Für die Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner sind Israel und die USA eine Gefahr für den Weltfrieden“ gebracht. Mittlerweile wurden auf der FB-Seite der Rechtsanwältin schon über 450 Kommentare zu ihrem Thread gebracht.  Sieht man sich diese Kommentare an wird man feststellen, dass sich darunter zig Israel hassende Verschwörungstheoretiker befinden.

Aber es gibt außer den zum Teil geistig sinnbefreiten Kommentaren von Verschwörungstheoretikern und selbsternannten Nahostexperten auch den Wunsch, dass Israel von der Landkarte verschwinden möge.  Im Klartext bedeutet dies – vermutlich nicht nur für uns – dass Israel samt Bewohner auszulöschen ist.

Ein andere User fordert mit seinem Kommentar (s. nachfolgenden Screenshot) ganz unverblümt auf der FB-Seite von Dr. Wagner, unter anderem die Auslöschung von Juden. Es ist schon erstaunlich, welche Kommentare man auf der – von diversen Medien als Staranwältin betitelten – Anwältin, Dr. Astrid Wagner, findet.

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Konsumerhebung: Rund zwölf Prozent unserer Haushaltsausgaben geben wir für Lebensmittel aus

Übers Jahr verteilt werden durchschnittlich Lebensmittel im Wert von zwei Monatseinkäufen weggeworfen

Die aktuellen Zahlen der Statistik Austria zeigen: Österreicherinnen und Österreicher geben durchschnittlich 11,6 Prozent ihrer Haushaltsausgaben für Lebensmitteleinkäufe aus – weniger als die meisten anderen EU-Länder. Gleichzeitig landen jährlich Lebensmittel im Wert von zwei Monatseinkäufen im Müll. Was sagt das über unseren Umgang mit Lebensmitteln? Der Verein Land schafft Leben beleuchtet, wie bewusstes Konsumieren die eigenen Geldressourcen schonen, Körper und Wohlbefinden beeinflussen und unseren Lebensraum erhalten kann.

Die neueste Konsumerhebung der Statistik Austria zeigt: Von den 4.170 Euro an durchschnittlichen Ausgaben pro Haushalt mit rund zwei Personen in Österreich werden 484 Euro für Lebensmitteleinkäufe verwendet. Übers Jahr verteilt werden durchschnittlich Lebensmittel im Wert von zwei Monatseinkäufen weggeworfen

Vergleichsweise geringer Ausgabenanteil für Lebensmittel

Den größten Teil der Verbrauchsausgaben gibt ein durchschnittlicher Haushalt in Österreich für Wohnen und Energie (26,4 Prozent), Verkehr (13,6 Prozent), Ernährung und alkoholfreie Getränke (11,6 Prozent) und Freizeit, Sport und Kultur (11,4 Prozent) aus. Dass der Anteil, den österreichische Haushalte für Lebensmitteleinkäufe ausgeben, verhältnismäßig gering ist, zeigt auch eine Eurostat-Erhebung: Österreich lag 2022 in Europa auf Platz vier der Länder mit den geringsten Anteilen von Lebensmitteleinkäufen an den Gesamtausgaben.

Ernährung als unterschätzter Faktor der Gesundheitsvorsorge

Dazu ´Land-schafft-Leben´-Gründerin Maria Fanninger: „Wir konsumieren jährlich etwa eineinhalb Tonnen Lebensmittel und Getränke pro Kopf. Umso wichtiger ist es, sich Gedanken darüber zu machen, was wir zu uns nehmen. Was auf den Teller kommt, beeinflusst das körperliche und psychische Wohlbefinden sowie die persönliche Leistungsfähigkeit mit. Welche wichtige Rolle die Ernährung beim Thema Gesundheitsvorsorge spielt, unterschätzen wir im Alltag oft. In Europa ist Österreich mit an der Spitze jener Länder mit den höchsten Gesundheitsausgaben pro Kopf. Jedoch liegen wir bei der Anzahl an gesunden Lebensjahren im unteren Drittel. Mehr als die Hälfte der Erwachsenen in Österreich ist übergewichtig oder sogar fettleibig – und ist einem höheren Risiko für Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Typ-2-Diabetes ausgesetzt. Eine ausgewogene Vielfalt an Lebensmitteln bildet eine wichtige Basis für ein gutes Leben. Die eigene Ernährung zu vernachlässigen, lohnt sich nicht, sondern kommt uns im schlimmsten Fall teuer zu stehen.“

Hintergrund Konsumerhebung

Die „Konsumerhebung“ der Statistik Austria zeigt, wie sich die Ausgaben der Privathaushalte in Österreich zusammensetzen. Im Zeitraum April 2024 bis Mai 2025 dokumentierten rund 6.700 per Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte 14 Tage lang ihre Ausgaben. Zusätzlich wurden kurz vor und nach diesem Aufzeichnungszeitraum ergänzende Fragen gestellt.

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Parkplatzabzocke: VKI erwirkt Unterlassung

VKI geht erfolgreich gegen mutmaßlichen Drahtzieher von Abmahngesellschaften vor

Im Auftrag des Sozialministeriums geht der Verein für Konsumenteninformation (VKI) seit Jahren erfolgreich mit Unterlassungsklagen gegen sogenannte „Parkplatzabzocker“ vor und unterstützt betroffene Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Nun wurde auch einer der mutmaßlichen Drahtzieher hinter den nach außen auftretenden Abmahngesellschaften erfolgreich geklagt. Das Verfahren endete mit einem umfassenden (rechtskräftigen) gerichtlichen Unterlassungsvergleich.

Eine Liegenschaft im 22. Wiener Gemeindebezirk, in der Franz-Eduard-Matras-Gasse galt in den vergangenen Jahren als Ausgangspunkt zahlreicher Besitzstörungsabmahnungen gegen Autofahrer. In vielen Fällen führten geringfügige Störungen zu überhöhten Forderungen in Abmahnschreiben. Trotz gerichtlich erfolgreicher Unterlassungsklagen wurde das Geschäftsmodell unter wechselnden Gesellschaften fortgeführt.

Der VKI hat nun den mutmaßlichen Drahtzieher hinter diesen Gesellschaften geklagt und einen umfassenden Unterlassungsvergleich erzielt. Darin verpflichtet sich dieser, künftig jede Beteiligung an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-Besitzstörungen und überhöhten Zahlungsforderungen zu unterlassen. Ebenso hat er sich zur Unterlassung schikanöser Rechtsausübung im Zusammenhang mit Besitzstörungen verpflichtet.

„Mit diesem Vergleich setzen wir ein deutliches Zeichen gegen missbräuchliche Abmahnmodelle und die Kapitalisierung von Besitzstörungsansprüchen. Verbraucher dürfen nicht durch systematisch überhöhte Forderungen unter Druck gesetzt werden“, so Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI.

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Für die Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner sind Israel und die USA eine Gefahr für den Weltfrieden

Sieht die Anwältin in der Regentschaft der menschenverachtenden Mullahs gar den Weltfrieden?

Israel und die USA säubern zurzeit den Iran von den menschenverachtenden und kriminellen Mullahs, unter deren Herrschaft über 30.000 Menschen ermordet wurden, Frauen gesteinigt wurden wenn sie kein Kopftuch oder sonstige Verhüllungen tragen wollten und Homosexuelle auf Baukräne gehängt wurden.  Fünfzig (50) von dem gesellschaftlichen und politischen Abschaum in Menschengestalt, konnten die israelische und die amerikanische Armee bereits zu den 72 Jungfrauen befördern.

Was meint die – von diversen Medien als Staranwältin betitelte – Anwältin, Dr. Astrid Wagner, zu den Vorgängen im Iran? Sie scheibt auf ihrem FB-Account: „Mutige Menschen stehen auf gegen USIsrael“.  Das ist für uns nicht ganz verständlich, denn warum sollten „mutige“ Menschen just gegen jene Personen bzw. Länder aufstehen, die den zurzeit den Planeten vom gesellschaftlichen und politischen Abschaum in Menschengestalt, den islamistischen Mullahs, säubern?

Zudem meint Dr. Wagner weiters, dass „USIsrael“ für sie die größte Gefahr für den Weltfrieden sei. Auch das ist für uns nicht nachvollziehbar, denn die Israelis und die Amis erledigen bloß die Drecksarbeit und fegen den menschlichen Mullah-Müll von der Erde. Zudem sind die Mullahs wohl nicht der Weltfrieden oder ein Garant dafür.

Auch ein Sujet, auf dem Netanjahu und Trump mit blau geschlagenen Augen und blutenden Nasen zu sehen sind und zu einer Kundgebung am 7. März 2026 aufruft, ziert den FB-Account der Rechtsanwältin.

Interessant ist auch ein virtueller Dialog zwischen Dr. Astrid Wagner und einer Userin namens Petra. Diesen wollen wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten.

Warum Dr. Wagner den zwar kritischen aber sehr höflichen Kommentar der Userin Petra als „hirnlosen Hasskommentar“ bezeichnet, dürfte wohl für immer ihr Geheimnis bleiben.

Wollen Sie mehr von der – von diversen Medien als Staranwältin bezeichneten – Dame lesen, können Sie dies beispielsweise unter  LINK1  oder  LINK2  tun.

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Verkehrschaos in Mannersdorf durch unzureichende Beschilderung

Ortsfremde Autofahrer verzweifeln

Im sonst recht beschaulichem niederösterreichischen Ort Mannersdorf am Leithagebirge, geht es zurzeit verkehrstechnisch gesehen rund. Die Gemeindeväter haben sich für Tempo 30 entschieden und dieses auch verordnet.

An und für sich ist ein Tempolimit von 30 km/h in Ortschaften ja auch per se nicht schlecht, dort wo es verkehrs- und sicherheitstechnisch gesehen Vorteile bringt. Jedoch darf die Umsetzung einer solchen Maßnahme nicht Verwirrung bringen und den Nutzen zunichte machen.

Kommt man zur Ortseinfahrt Mannersdorf, prangt unter der dieser das Vorschriftszeichen „30“ und unter diesem eine Zusatztafel mit der Aufschrift „ausgenommen LB 15 – ausgenommen L161 und ausgenommen L 2002“.

Mittels Google haben wir recherchiert, dass es sich bei den Ausnahmen um die Halterzeile „L161“, die Mannersdorfer Straße „LB 15“ und die Sommereinerstraße, die im weiteren Verlauf Hauptstraße „L 2002“ heißt und zugleich Ortsdurchfahrt ist.

Um als Ortsfremder in Mannersdorf keine Geschwindigkeitsüberschreitung zu begehen, müsste man vor der Ortstafel anhalten und sich über Google-Map schlau machen, um welche Straßen es sich bei „LB 15, L161 und L 2002“ handelt. Denn auf diesen Straßenzügen darf  aus Gründen der Flüssigkeit des Straßenverkehrs weiterhin mit 50 km/h gefahren werden.

Ein Anhalten vor der Ortstafel, um die Ausnahme-Straßen zu recherchieren, wäre aus Gründen der Sicherheit ein Supergau. Zudem würde der fließende Verkehr behindert werden. Also bleibt nur die Alternative, den gesamten Straßenzug (L 2002) durch Mannersdorf und auch die beiden anderen Ausnahmestraßen mit 30 km/h zu befahren. Dies verursacht natürlich Verkehrstaus, welche unter anderem  einen höhere Ausstoß von Abgasen zur Folge haben.

Es wäre – wenn auch teurer – eine Beschilderung der tatsächlichen 30er-Zonen sinnvoller gewesen. Lediglich Zusatztafeln unter einem Verkehrszeichen am Ortsbeginn anzubringen, erachten wir als unzureichend.

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Finanzministerium warnt vor betrügerischen Nachrichten, Fake-Anrufen und gefälschten Webseiten

Internetbetrüger versuchen mit Hilfe von gefälschten Nachrichten an persönliche Daten von Bürgern und Unternehmern zu gelangen und zur Überweisung von Geldbeträgen zu verleiten

Hier ein Beispiel solcher gefälschten Nachrichten!

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt erneut vor einer zunehmenden Professionalität der Internetkriminalität und einer steigenden Anzahl von Betrugsversuchen, welche über verschiedene Kommunikationskanäle wie SMS, E-Mail, Messenger-Dienste, Telefonanrufe und Social Media und über gefälschte Webseiten im Stil von FinanzOnline sowie unter Verwendung von gefälschten Bescheiden erfolgen. Die Internetbetrüger bedienen sich dabei immer häufiger ausgeklügelter Tricks, um an persönliche Daten ihrer Opfer zu gelangen und sich auf deren Kosten zu bereichern. Sie täuschen vor, dass die Nachrichten von offiziellen Stellen der österreichischen Finanzverwaltung stammen, wie zB dem Bundesministerium für Finanzen, dem Finanzamt Österreich, dem Zollamt Österreich und FinanzOnline. Zu den bekannten Maschen zählen beispielsweise:

° anstehende Steuerrückzahlungen und Rückerstattungen
° offene Forderungen und drohende Pfändungen
° verdächtige Anmeldeversuche und notwendige Aktualisierungen bei FinanzOnline
° erforderliche Überprüfungen zusätzlicher Verpflichtungen
° notwendige Übermittlung von Informationen rund um Krypto-Vermögen

Das BMF betont, dass es sich hierbei um Betrugsversuche handelt und die versendeten Nachrichten, Webseiten und Anhänge Fälschungen darstellen!

Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von digital signierten Bescheiden und werden per Post oder in die FinanzOnline Databox zugestellt. Das BMF fordert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf. Links zur Informationen zur Amtssignatur und zur Verifizierung amtssignierter Schriftstücke.

Daher gilt: Wenn Sie Nachrichten mit ähnlichen Inhalten oder Anrufe mit ähnlichen Aufforderungen erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch.

° Folgen Sie in keinem Fall den Anweisungen!
° Geben Sie niemals persönliche Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt!
° Klicken Sie in Nachrichten keinesfalls auf darin enthaltene Links oder Dateien!
° Das BMF empfiehlt, solche Nachrichten sofort zu löschen und solche Anrufe sofort zu beenden!
° Seien Sie vorsichtig und hinterfragen und prüfen Sie stets die Plausibilität und die Echtheit solcher Nachrichten und Anrufe!
° Eruieren Sie im Zweifel immer die offizielle Telefonnummer der vermeintlichen Stelle, die die Nachricht versendet oder den Anruf durchgeführt hat, und führen Sie einen Rückruf durch.

Detaillierte Warnmeldungen zu den aktuellen Betrugsmaschen finden Sie auf der unabhängigen Informationsplattform Watchlist Internet.

Weitere Informationen zu den Maschen der Betrüger, den Merkmalen von Betrugsversuchen und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen finden Sie in unserem Folder „Vorsicht Betrug! Geben Sie Internetbetrügern keine Chance“. Der Folder steht auf der Webseite des BMF zum Download bereit und liegt in allen Finanzämtern zur Entnahme auf.

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Verbot der „Mozartverkäufer“ in der Wiener City

Stadt Wien reagiert auf zunehmende Beschwerden und Verstöße – Verbot am Stephansplatz, Kärntner Straße, Herbert-von-Karajan-Platz und am Graben

Die Stadt Wien reagiert auf zunehmende Beschwerden in Sachen „Mozartverkäufer“, also gewerbliche, kostümierte Ticketverkäufer in der Innenstadt: Ihnen wurden aufgrund einer Zonierungsverordnung 2021 maximal 18 Plätze für ihre Verkaufstätigkeit gestattet, auf zentralen Plätzen wie vor dem Hauptportal des Stephansdomes wurde diese gewerbliche Tätigkeit bereits damals verboten. Es war dies der erste Versuch einer Regulierung durch begrenzte Kontingente, der jedoch nicht ausreichend war und daher ist ein nächster Schritt nötig. Denn in letzten Jahren kam es zu einer Zunahme an groben Verstößen der Vorgaben: Regelmäßige Kontrollen zeigen, dass innerhalb der relevanten Bereiche in der City regelmäßig Ticketverkäufer ohne Genehmigungen anzutreffen sind, besonders auffällig auch vor dem Stephansdom, wo es bedingt auch durch den U-Bahn-Ausgang und großer Touristenströme ohnehin sehr beengt ist. 2024 wurden durch den Magistrat der Stadt Wien an 42 Aktionstagen insgesamt 579 Ticketverkäufer*innen in der Inneren Stadt überprüft. Dabei wurden insgesamt 299 Verstöße festgestellt.

Zugenommen haben auch die Beschwerden, sowohl bei der Stadt, also auch bei der Staatsoper und bei Wien Tourismus. Passanten, aber auch Besucher der Oper oder Touristen fühlen sich vermehrt durch das aufdringliche Verhalten der Mozartverkäufer belästigt.

„Das ist inakzeptabel, der öffentliche Raum in der Innenstadt ist ohnehin schon sehr beengt, die Besucherinnenzahlen steigen und wir wollen hier Belästigungen aller Art abstellen. Daher wollen wir den Ticketverkauf durch die sogenannten Mozartverkäufer im Gebiet der bestehenden Zonierungsverordnungen, also Stephansplatz, Kärntner Straße, Herbert-von-Karajan-Platz und Graben in der Inneren Stadt künftig untersagen“, kündigt Planungsstadträtin Ulli Sima an.

Im Zuge einer vierwöchigen Begutachtungsfrist können Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden, In Kraft treten soll die Verordnung Anfang Mai.

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Großangelegte Roadrunner-Schwerpunktaktion der Polizei Wien

18 Führerscheine und 12 Kennzeichen abgenommen, sowie 160 Organmandate ausgestellt

Die Landesverkehrsabteilung Wien führte von gestern auf heute eine umfassende verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktion mit besonderem Augenmerk auf die sogenannte Roadrunner-Szene durch. Anlass waren unter anderem Ankündigungen in sozialen Netzwerken zu einem Treffen der Szene in einem slowakischen Ort nahe der Grenze zu Österreich. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse war von einer organisierten Kolonnenfahrt aus Wien und Niederösterreich auszugehen.

Der Einsatz der Landesverkehrsabteilung Wien erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Stadtpolizeikommanden Ottakring, Döbling und Donaustadt. Ziel der Schwerpunktaktion war es, verkehrsgefährdendes Verhalten bereits im Inland konsequent zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Durch sichtbare Polizeipräsenz, mobile Kontrollen sowie gezielte Anhaltungen konnten zahlreiche Verwaltungsübertretungen festgestellt werden.

Das geplante Treffen wurde von den zuständigen slowakischen Behörden kurzfristig untersagt. In weiterer Folge bewegte sich die Gruppierung in Richtung Bratislava weiter.

Vorläufige Bilanz des Einsatzes:
° 15 Schnellrichteranzeigen
° 746 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
° 4 Anzeigen wegen fehlender Lenkberechtigung
° 59 technische Beanstandungen an Fahrzeugen
° 18 Führerscheinabnahmen (v.a. wegen Schnellfahrens)
° 12 Kennzeichenabnahmen
° 160 Organmandate

Besonders hervorzuheben ist eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A22/A23, bei der ein Motorradlenker die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 85 km/h überschritt. Zudem war der Lenker nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung. Das Motorrad wurde vorläufig beschlagnahmt und der Lenker entsprechend angezeigt.

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Rechtsextreme Tathandlungen – Bilanz 2025

1.518 Anzeigen gegen Rechtsextremismus, 277 Hausdurchsuchungen, 75 Festnahmen – Aufklärungsquote bei 65,5 Prozent

Die österreichischen Sicherheitsbehörden konnten 2025 insgesamt 1.986 rechtsextremistische, fremdenfeindliche beziehungsweise rassistische, islamfeindliche, antisemitische sowie unspezifische oder sonstige Tathandlungen feststellen. Im Vergleich zu 2024 bedeutet dies einen Anstieg um 33,6 Prozent (1.486 Tathandlungen in 2024), im Vergleich zu 2020 sogar einen Anstieg um 121,9 Prozent (895 Tathandlungen). Die meisten Tathandlungen konnten in Wien festgestellt werden (485), gefolgt von Oberösterreich (350) und Niederösterreich (298). Diese Zahlen stammen aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die wiederum auf einer Anzeigenstatistik basiert.

Von den 1.986 Tathandlungen wurden 65,5 Prozent (1.281 Tathandlungen) aufgeklärt. Hier kann ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden, wo die Aufklärungsquote bei 64,1 Prozent lag.

Erst vor wenigen Tagen wurde der Nationale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus gestartet. Durch diesen Schritt werden zahlreiche Maßnahmen zwischen Innenministerium, dem Justiz- und dem Bildungsministerium, aber auch den Ländern sowie der Zivilgesellschaft gebündelt und die bisherigen Maßnahmen noch effizienter gestaltet.

Im Zuge der Aufklärung rechtsextremer Straftaten wurden im Jahr 2025 insgesamt 1.518 Personen durch die Sicherheitsbehörden zur Anzeige gebracht. Im Vergleich zu 2024 bedeutet dies einen Anstieg um 36 Prozent (1.116 Anzeigen). 2020 wurden 731 rechtsextreme Straftaten angezeigt – ein Anstieg um 107,7 Prozent.

Im Jahr 2025 wurden hierbei 1.379 männliche (90,8 Prozent) und 139 weibliche (9,2 Prozent) Personen angezeigt. 2024 waren es 1.013 Männer und 103 Frauen.

Unter den Beschuldigten befanden sich im Vorjahr 243 Jugend­liche (16 Prozent). 2024 lag der Anteil der Jugendlichen noch bei 24,8 Prozent, 2020 bei 27,4 Prozent – hier kann ein klarer Rückgang verzeichnet werden.

1.229 der in diesem Spektrum 2025 angezeigten Personen (81 Prozent) besitzen die öster­reichische Staatsbürgerschaft (2024: 910, das entspricht 81,5 Prozent). 2020 waren dies 89,1 Prozent.

In Zusammenhang mit der Bekämpfung rechtsextremer Aktivitäten wurden 2025 in Österreich insgesamt 277 Hausdurchsuchungen (inklusive freiwilliger Nachschauen) durchgeführt (2024: 260) und 75 Festnahmen vollzogen (2024: 53).

Zwischen polizeilicher Anzeige und Verurteilung liegt ein langer Prozess, der viele Schritte wie eine Anklage, eine Verhandlung etc. beinhaltet. Manche Anzeigen führen auch zu keinem Ermittlungsverfahren – zum Beispiel bei Anzeigen gegen unbekannte Täter oder gegen Strafunmündige. Durch das Innenministerium werden rein die polizeilichen Anzeigen erfasst.  (Quelle: BMI)

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FPÖ – Kickl zur Regierungsbilanz „Rücktritt und Neuwahlen – nur das erwarten sich die Österreicher noch von der Verlierer-Ampel!“

Gegen den Wählerwillen gebildete Regierung versagt bei Energiepreisen, setzt Wirtschafts- und Wohlstandsabsturz fort und ist bei den Menschen daher längst unten durch

„Mit der Verlierer-Ampel haben die Österreicher die teuerste, die schlechteste und unbeliebteste Bundesregierung aller Zeiten bekommen. Deshalb hat sie heute ihre ‚Jahresbilanz‘ hinter verschlossenen Türen gezogen, weil sie bei der Bevölkerung vollkommen unten durch ist und sich ihr nicht einmal mehr ins Gesicht zu schauen traut! Die Flucht vor den Wählern wird spätestens bei den Landtagswahlen im kommenden Jahr ein Ende haben. Freiheitliche Erfolge in den Bundesländern sind daher ein massiver Beitrag dazu, die Verweildauer der Verlierer-Regierung abzukürzen“, erklärte heute FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl zu Medienberichten, in denen sich Stocker, Babler und Meinl-Reisinger in abgehobener Selbstgefälligkeit für ihr Totalversagen auch noch loben: „Wenn ÖVP-Bundeskanzler Stocker ernsthaft meint, dass Österreich heute besser dastehe als vor einem Jahr, dann ist das blanker Hohn. Der sofortige Rücktritt und schnellstmögliche Neuwahlen – das sind die einzigen zwei Dinge, die sich die Menschen überhaupt noch von dieser Regierung erwarten!“

Der kolportierte 10-Punkte-Plan der Regierung bestehe wieder nur aus „Ankündigungen von großteils bereits Angekündigtem“ und streife die drängenden Probleme Österreichs überhaupt nicht einmal an. „Das zurückliegende Jahr war ein verlorenes Jahr für unsere Heimat. Den Weg des Versagens setzt die Verlierer-Ampel jetzt weiter fort. Sie sorgt nicht für Entlastung bei den hohen Energiepreisen, unternimmt nichts gegen die allgemeine Teuerung, sei es bei den Mieten oder den Lebensmittelpreisen, sondern produziert nur Luftblasen“, so Kickl weiter.

Gerade die durch den Klimakommunismus der EU und der Systemparteien künstlich herbeigeführte Energiepreisexplosion sei es auch, die unsere Wirtschaft und Industrie an den Rand des Abgrunds geführt habe: „Fast 7.000 Firmeninsolvenzen 2025 und 456.000 Arbeitslose sind die Folge davon. Gerade für unsere Wirtschaft, von der alles, vom Sozialsystem bis hin zur Gesundheit, abhängt, braucht es einen Befreiungsschlag mit einem Aus für den Green Deal, mit der Schaffung von Freiräumen für echte Entlastungen, mit einem echten Bürokratieabbau. Die Verlierer-Ampel drückt aber nicht bei Anreizen für einen Aufschwung auf den Turbo, sondern bei der Talfahrt von Wirtschaft und Wohlstand!“

„Alles falsch“ mache die Regierung auch in der Asyl- und Migrationspolitik. „Die Grenzen sind weiter sperrangelweit offen für illegale Einwanderer und abgeschoben wird nur eine Handvoll. Die Folge ist ein Sicherheitschaos mit Messerstechereien, Vergewaltigungen und der ständigen Bedrohung durch den islamistischen Terror. Zu einem echten Asylstopp, einem Ende dieser ‚neuen Völkerwanderung‘, wie es sich die Österreicher erwarten, ist dieses Regierungsmonstrum weder fähig noch willens!“, führte Kickl weiter aus.

Geboren aus reinem Machterhalt gegen den Wählerwillen sei diese Bundesregierung von Natur aus unfähig, Österreich wieder auf einen Erfolgsweg zu führen. „Leistbare Energiepreise, echte Entlastung für die Unternehmen, Aufschwung statt Absturz für die Wirtschaft, für den Wohlstand, für die Familien und alle Leistungsträger, einen Stopp der illegalen Masseneinwanderung mit einer ‚Festung Österreich‘ und das alles gebaut auf dem Fundament einer aktiven Neutralitätspolitik – all das wird es nur mit uns Freiheitlichen und unserem Phönix-Plan geben, den ein freiheitlicher Volkskanzler umsetzen wird! Und dieser Tag wird früher kommen, als es den Stockers, Bablers und Meinl-Reisingers lieb ist. Dann gehts wieder aufwärts für die Österreicher!“, versprach FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl.

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Was ist bei der Parkraumüberwachung MA67 eigentlich los?

Im amtlichen Mail ganz einfach einen Satzteil mit wichtigem Gesetzestext weggelassen

Erst vorgestern haben wir den Beitrag „Welche Qualifikationen sind für den Job eines Parksheriffs erforderlich?“ (wo aus einem Mercedes ein Porsche wurde) gebracht, der mittlerweile auch Niederschlag in der auflagenstarken Tageszeitung HEUTE fand.

Jedenfalls dachte die zu Unrecht bestrafte Lenkerin, dass sie mit einem netten Mail an die MA67 die Angelegenheit berichtigen könne, denn dass der Parkraumwächter mehrere Fehler gemacht hatte steht einwandfrei außer Zweifel.

Als Antwort erhielt sie ein überhebliches Schreiben, in dem unter anderem zu lesen war:

„Zur Feststellung der Identität ist in erster Linie die einwandfreie Ablesung des Kennzeichens wesentlich, während die Angaben über Merkmale des Fahrzeuges, wie insbesondere dessen Marke, Type und Farbe als Beweismittel zurücktreten“

Dem Satz war noch die Zahl „VwGH 10.9.1980, 1544/78, ZfV 1981/1374“ beigefügt und damit endet auch schon die Zitierung des VwGH-Rechtssatzes. Mit diesem Zitat aus dem betreffenden VwGH-Rechtsatzes wollte man der bestraften Lenkerin augenscheinlich vermitteln, dass sie mit einem Rechtsmittel keine Chance hat.

Uns kam das komisch vor und recherchierten deswegen. Unser Bauchgefühl hat uns nicht in Stich gelassen, denn hatte doch der/die vmtl. Vorgesetzte des Parkraumwächters einen sehr erheblichen Teil des Satzes weggelassen. Und zwar jenen wichtigen Teil aus dem erkennbar ist, dass der besagte VwGH-Rechtssatz für den fließenden und nicht für den ruhenden Verkehr gilt.

Im Gesetzestext heißt es nämlich weiter:

„zumal dem Sicherheitsorgan nicht unter allen Umständen zugemutet werden kann, nicht nur die Ablesung des Kennzeichens, sondern auch die sonstigen Merkmale eines  fahrenden  KFZ  genau zu bezeichnen.“

Nun stellt sich für uns die Frage, hat jene Person (vmtl. Vorgesetzte/r des Parkraumwächters), die das Antwort-Mail an die zu Unrecht bestrafte Lenkerin verfasste, den wichtigen Teil des Satzes im besagte VwGH-Rechtssatz absichtlich weggelassen, um die Lenkerin bzgl. der Ergreifung eines Rechtsmittels einzuschüchtern oder machte diese ebenfalls wie ihr Kollege der Parkraumwächter einfach „nur Fehler“?  Auf unsere Nachfrage erhielten wir die Zusage eines Rückrufes, welcher in der Person des Pressesprechers der MA67 erfolgte. Dieser versprach uns, der Sache nachzugehen und uns zeitnah zu informieren. Wir bleiben da am Ball und werden über Ergebnisse berichten.

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Tag der seltenen Erkrankungen 2026

Gesehen werden - gehört werden - verstanden werden

Seltene Erkrankungen sind alles andere als selten. Allein in Deutschland leben rund 4 Millionen Menschen, in Österreich etwa eine halbe Million, mit einer der über 8.000 bekannten seltenen Erkrankungen.[1,2] Was sie verbindet, ist häufig kein schneller Therapieweg – sondern ein langer, belastender Weg bis zur Diagnose. Im Durchschnitt vergehen fünf Jahre, geprägt von Fehldiagnosen, Unsicherheit und dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden.[1,3] Der 28. Februar 2026 – der Tag der seltenen Erkrankungen – macht sichtbar, was im Alltag oft unsichtbar bleibt: die Realität von Menschen und Familien, die jeden Tag mit besonderen medizinischen, emotionalen und sozialen Herausforderungen leben.

PKU – eine seltene Erkrankung mit Signalwirkung

Die Phenylketonurie (PKU) ist ein Beispiel dafür, wie wichtig eine frühe Diagnose und medizinischer Fortschritt sind. PKU war eine der ersten Erkrankungen, die zur Einführung des Neugeborenen-Screenings geführt haben – ein Meilenstein der Präventionsmedizin.[4,5] Früh erkannt, können schwere neurologische Schäden verhindert werden. Doch „früh erkannt“ bedeutet nicht „einfach gelebt“.

„Ein weitgehend normales Leben?“ – eine Aussage, die zu kurz greift

Vera Herrmann ist Mutter eines Sohnes mit PKU. Wenn sie die häufig zitierte Aussage hört, PKU-Betroffene könnten „ein weitgehend normales Leben führen“, reagiert sie klar: „Wenn man meinen Sohn fragt, ob er ein weitgehend normales Leben führt, würde er den Vogel zeigen. Denn PKU bedeutet tägliche Disziplin, ständigen Verzicht und einen hohen organisatorischen wie emotionalen Aufwand – für die Betroffenen ebenso wie für ihre Familien.[6] Bereits im Kindergarten spürte ihr Sohn Simon, dass er „anders“ ist. Geburtstagsfeiern, Schulausflüge oder spontane Einladungen erfordern Planung: eigenes, speziell zubereitetes Essen, Erklärungen, Rechtfertigungen. Was für andere selbstverständlich ist, wird für ihn zur potenziellen Quelle von Unbehagen und Ausgrenzung.

Auch der Alltag ist geprägt von zusätzlichen Belastungen:

° Hohe Kosten: Eiweißarme Spezialnahrung ist extrem teuer. Die steuerliche Entlastung bei einem Grad der Behinderung von   30 % – bei Kindern unter 14 Jahren mit dem Merkzeichen „H“ – beträgt rund 1.200 Euro pro Jahr (Pauschbetrag 7.400 Euro pro Jahr) und deckt die tatsächlichen Mehrkosten bei Weitem nicht ab.[7]
° Medikation: Die Einnahme defektspezifischer Aminosäuremischungen ist Teil der Ernährungstherapie.[6] Sie müssen mehrmals täglich eingenommen werden – eine Anforderung, die Gleichaltrige nicht kennen. Zeitweise bedeutete dies für Simon die Einnahme von bis zu 180 Tabletten pro Tag.
° Essensvorbereitung: Tägliches, separates Kochen ist notwendig – ein hoher zeitlicher und logistischer Aufwand für die gesamte Familie.[6]
° Soziale Einschränkungen: Spontane Besuche bei Fast-Food-Ketten oder gemeinsames Essen mit Freunden sind kaum möglich. Um Stigmatisierung zu vermeiden, sprechen manche Betroffene nur ungern über ihre Erkrankung.

Vielfalt anerkennen – auch in der Medizin

Seltene Erkrankungen zeigen eindrücklich, was Diversity wirklich bedeutet: Vielfalt an Lebensrealitäten, an Bedürfnissen, an Herausforderungen. Medizinische Versorgung, Forschung und gesellschaftliche Teilhabe müssen dieser Vielfalt gerecht werden. Es geht nicht um standardisierte Lösungen, sondern um individuelle Wege.

Verantwortung übernehmen – Forschung vorantreiben

Als forschendes Pharmaunternehmen unterstützt PTC Therapeutics den Tag der seltenen Erkrankungen, um ein klares Zeichen zu setzen: Menschen mit seltenen Erkrankungen und ihre Familien werden gesehen.

Kristina Kempf, Country Head bei PTC Therapeutics, betont: „Seltene Erkrankungen betreffen Millionen – und doch fühlen sich viele Betroffene unsichtbar. Forschung bedeutet für uns nicht nur Innovation, sondern Verantwortung. Verantwortung zuzuhören, zu verstehen und gemeinsam mit Betroffenen und Familien Lösungen zu entwickeln, die ihren Alltag wirklich verbessern.“ Weiter sagt sie: „Diversity heißt auch, unterschiedliche Krankheitsrealitäten anzuerkennen. Jede Geschichte ist anders – und jede verdient Aufmerksamkeit, Respekt und Hoffnung.“

Gemeinsam sichtbar machen

Der Tag der seltenen Erkrankungen erinnert uns daran, dass medizinischer Fortschritt nur dann vollständig ist, wenn er die Lebenswirklichkeit der Menschen erreicht. Geschichten wie die von Vera Herrmann und ihrem Sohn machen deutlich: Hinter jeder Diagnose steht ein Mensch, hinter jeder Zahl eine Familie. PTC Therapeutics steht an der Seite aller Betroffenen – heute und an jedem anderen Tag. Damit seltene Erkrankungen nicht länger seltene Aufmerksamkeit bekommen.

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Muslime beten im Freien mitten am Wiener Gürtel

Machtdemonstration wie in England und Deutschland?

Was wir bislang sonst nur von Großbritannien und auch schon von unserem Nachbarstaat Deutschland gewohnt sind, driftet nun in die Alpenrepublik über. Betende Muslime mitten im öffentlichen Raum im Freien. Das Video wurde heute aufgenommen. Österreich, insbesondere Wien verfügt über ausreichend Moscheen und Gebetshäuser. Warum da Muslime mitten am (mit Hundehaufen übersäten Grünstreifen) Gürtel zu beten pflegen, erscheint vorerst nicht logisch. Es sei denn, sie wollen wie in England und Deutschland ihre Macht demonstrieren. Man darf schon gespannt sein, was Bürgermeister Ludwig zu gedenken beabsichtigt, wenn diese Machtdemonstration ausufern wird?

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Welche Qualifikationen sind für den Job eines Parksheriffs erforderlich?

Ein Strafzettel auf dem so gut wie fast gar nichts stimmt

Eine Autofahrerin staunte heute nicht schlecht. Sie stellte heute ihren Pkw, einen Mercedes 220 GLC, um 13:55 Uhr, im 2. Wiener Gemeindebezirk, in der Nordwestbahnstraße 3 ab. Hinter die Windschutzscheibe legte sie einen korrekt ausgefüllten 15 Minuten-Parkschein. Als Sie zu ihrem Auto zurück kam, klemmte hinter dem Scheibenwischer eine Organstrafverfügung.

Sich keiner Schuld bewusst, las sich die Autofahrerin die Organstrafverfügung durch und staunte nicht schlecht. Abgesehen davon, dass die Uhrzeit nicht stimmte (was jedoch schwer zu beweisen sein dürfte) wurde aus ihrem Mercedes ein Porsche. Wie der Parksheriff auf das gekommen ist, dürfte sein Geheimnis bleiben. Im Prinzip kann jeder Volksschüler einen Mercedes von einem Porsche unterscheiden. Zudem prangen auf dem besagten PKW zwei (2) Mercedes-Sterne an der Front. Ein riesiger Stern davon unübersehbar oberhalb des Kennzeichens am Kühlergrill.

Aber dem nicht genug, nicht einmal die Nummer des Parkscheins stimmte. Der hinterlegte Parkschein hat die Nummer „157427AAF“ und auf der Organstrafverfügung wurde die Nummer „147427AAF“ angeführt. Einzig das PKW-Kennzeichen stimmte. Jedenfalls wird die Autofahrerin die Strafe nicht bezahlen sondern Einspruch erheben.

Alle diese Ungereimtheiten lassen die berechtigte Frage zu, welches Auto der Parksheriff wirklich gesehen hat bzw. gesehen haben will? Ferner fragen wir uns, welche Qualifikationen für diesen Job Voraussetzung sind?

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Bundesheer unterstützt Lawineneinsatz in Tirol

AW169-Hubschrauber für Erkundungs- und Transportflüge angefordert

In den heutigen Morgenstunden startete das Österreichisches Bundesheer einen Assistenzeinsatz mit einem Mehrzweckhubschrauber AW169 in Tirol aufgrund der prekären Schneesituation. Grundlage dafür ist eine Anforderung der Landeswarnzentrale Tirol und der ausgerufenen Lawinenwarnstufe 4. Der Assistenzeinsatz dient der Unterstützung der örtlichen Lawinenkommission.

Dazu Verteidigungsministerin Klaudia Tanner: „Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. In enger Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden stellt das Bundesheer rasch und flexibel Fähigkeiten bereit, die im alpinen Katastrophenfall entscheidend sein können. Unsere Soldatinnen und Soldaten unterstützen dort, wo spezielle militärische Mittel – insbesondere aus der Luft – Leben schützen können.“

Der Einsatz ist derzeit für Samstag, den 21. Februar, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr geplant. Vorgesehen sind Erkundungsflüge zur Lagebeurteilung sowie Personentransporte der Bergrettung, die in weiterer Folge Lawinensprengungen und Windenbergungen durchführen soll. Der Hubschrauber AW169 verfügt über moderne Avionik, leistungsstarke Sensorik und eine Rettungswinde und eignet sich daher besonders für Einsätze im hochalpinen Gelände. Neben Transport- und Aufklärungsaufgaben kann er präzise Außenlast- und Rettungseinsätze durchführen. Das Bundesheer hat in der Vergangenheit wiederholt bei Lawinenlagen unterstützt – etwa bei großflächigen Schneefällen in Westösterreich, bei Evakuierungen abgeschnittener Täler sowie bei der Versorgung eingeschlossener Ortschaften aus der Luft.

Assistenzeinsätze des Bundesheeres erfolgen auf Anforderung ziviler Behörden und dienen der Hilfeleistung bei Naturkatastrophen, Großschadensereignissen oder außergewöhnlichen Notlagen. Dabei ergänzt das Bundesheer mit speziellen Fähigkeiten – etwa Lufttransport, Pioniergerät oder Logistik – die vorhandenen Einsatzkräfte.

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FPÖ – Schnedlitz: „Nächster Ukraine-Trip Meinl-Reisinger ist offensichtlich Außenministerin für Kiew, nicht für Wien!“

Statt teurem Kriegstourismus auf Kosten der Steuerzahler braucht es eine echte Friedenspolitik im Interesse Österreichs und seiner Bevölkerung

Als „skandalösen Kriegstourismus auf Kosten der österreichischen Steuerzahler“ kritisierte heute FPÖ-Generalsekretär und Heimatschutzsprecher NAbg. Michael Schnedlitz die bereits vierte Reise von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) in die Ukraine. Dass sie dabei von Abgeordneten der Systemparteien ÖVP, SPÖ und Grüne begleitet werde, entlarve einmal mehr die kriegstreiberische Einheitsfront gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung und der immerwährenden Neutralität.

Für Schnedlitz sei das Verhalten der Außenministerin eine Provokation: „Vielleicht ist das der Preis ihres Ordens, dass sie die ganze Zeit rund um Selenskyi ‚schwänzeln’ und ihm die Aufwartung machen muss. Es ist an Zynismus kaum zu überbieten: Während in Österreich die Wirtschaft abstürzt und die Bevölkerung unter der Rekordteuerung leidet, jettet Frau Meinl-Reisinger im Monatsrhythmus für teure PR-Shows nach Kiew. Sie ist offenbar öfter in der Ukraine als in ihrem eigenen Ministerium. Wenn ihr Herz so sehr für die Ukraine schlägt, soll sie sich doch gleich dort als Außenministerin bewerben, anstatt den Österreichern weiter auf der Tasche zu liegen. Ihr Amtseid gilt schließlich der Republik Österreich und nicht der Selenskyj-Regierung. Wir geben sie aber gerne her, wenn die Ukraine sie haben will!“

Dass die Vertreter der Verlierer-Koalition und der Grünen diese Reise widerspruchslos mitmachen, sei für Schnedlitz ein Offenbarungseid. „Hier zeigt sich die ganze Heuchelei der Einheitspartei. Sie klatschen Beifall, während die Außenministerin unsere Neutralität mit Füßen tritt und Millionen an Steuergeld in das ukrainische Fass ohne Boden wirft – gegen den Willen der Mehrheit der Österreicher, wie aktuelle Umfragen belegen. Die FPÖ ist die einzige Partei, die diesem Wahnsinn eine klare Absage erteilt und sich nicht zum Kriegs-Claqueur der Kiewer Regierung machen lässt“, so Schnedlitz.

Besonders bezeichnend sei die Reise aber natürlich auch vor dem bereits erwähnten Hintergrund, dass Meinl-Reisinger erst kürzlich einen ukrainischen Verdienstorden erhalten habe. „Vielleicht fliegt die Ministerin ja auch nur deshalb so oft hin, um sich ihre nächste Belohnung für ihre Vasallentreue abzuholen“, überlegt Schnedlitz.

Der FPÖ-Generalsekretär kündigte zudem eine parlamentarische Anfrage an, um die exakten Kosten des Ausflugs offenzulegen: „Wir wollen volle Transparenz darüber, wie viel Steuergeld für diesen wiederholten PR-Ausflug der Außenministerin und ihres Trosses, inklusive des mitreisenden Medientrosses, ausgegeben wurde. Die Österreicher haben ein Recht zu erfahren, was dieser teure Kriegstourismus kostet, während im eigenen Land der Sparstift angesetzt wird!“

Abschließend warnte Schnedlitz: „Sollte Meinl-Reisinger wieder österreichische Steuergelder ‚im Gepäck’ haben und diese im ukrainischen Korruptionssumpf versenken, werden wir nicht zögern, auch rechtliche Schritte zu prüfen. Dieser verantwortungslose Missbrauch von Steuergeld für ein Fass ohne Boden muss nämlich auch endlich Konsequenzen haben!“

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AK Mystery-Shopping Banken informieren schleißig bis gar nicht über Basiskonto

Arbeiterkammer testete zehn Wiener Banken – Rechtsanspruch auf Basiskonto im Abseits

Seit zehn Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für jeden. Ein aktuelles AK Mystery-Shopping, ergänzt durch Mailanfragen und einen Website-Check, bei zehn Wiener Bankfilialen zeigt: Die Banken informieren gar nicht oder nur dürftig und auf Nachfrage über den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto, also ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“. Die AK fordert, dass die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten werden.

„Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs ist das Basiskonto wahrscheinlich für viele Betroffene noch immer nicht problemlos zu bekommen. Was im Gesetz klar geregelt ist, kommt in der Bankfiliale offenbar nicht selbstverständlich an“, resümiert AK Konsumentenschützerin Benedikta Rupprecht.

Seit Mitte September 2016 müssen die Banken in ihren Filialen, auf ihren Websites und vor allem dann, wenn sie die Eröffnung eines „normalen“ Kontos ablehnen, über das Basiskonto informieren. Der AK Mystery-Shopping Test bei zehn Wiener Banken zeigt:

Arbeitslos? Fehlanzeige Basiskonto bei AK Testperson: Eine AK Testperson wollte ein „normales“ Konto eröffnen und gab an, arbeitslos zu sein. Vier Banken verweigerten die Kontoeröffnung. Doch anstatt aktiv auf das gesetzlich garantierte Basiskonto hinzuweisen, blieb der Hinweis komplett aus. Nur in einem einzigen Fall wurde erst auf Nachfrage die verpflichtende schriftliche Information ausgehändigt. Von den restlichen sechs Banken, die ein Standardkonto nicht sofort ablehnten und auf Nachfrage über das Basiskonto informieren sollten, gab nur eine Bank vollständige schriftliche Informationen heraus. Krass: In keiner einzigen Bank waren die Informationen zur Entnahme für Interessierte Filialbesucher vorhanden.

Mail- und Online-Anfragen etwas besser – aber weit entfernt von gut: Sechs von zehn Banken informierten hier korrekt. Die Websites enthielten zwar immer irgendwo die gesetzlich vorgeschriebene Basiskontoinfo – aber nicht immer vollständig. Zudem wurde das Basiskonto nirgends gleichberechtigt neben den Standardkonten präsentiert. Teilweise war es regelrecht versteckt.

Rupprecht: „Gerade für Menschen, die es schwer haben, ein Gehaltskonto zu eröffnen – etwa Arbeitslose, Zugewanderte oder Personen im Privatkonkurs – soll der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto Hürden abbauen. Denn jemand ohne Konto findet auch nur schwer einen Arbeitsplatz. Unsere AK Beratungserfahrung zeigt: Immer wieder melden sich Betroffene, weil Banken eine Kontoeröffnung ablehnen – und das bestätigt auch unser Mystery-Shopping.“

Gesetzliche Infopflichten einhalten

Die gesetzlichen Informationspflichten müssten konsequent eingehalten werden. Zudem ist der Gesetzgeber gefordert:

+ Die Finanzmarktaufsicht soll zu Mystery-Shopping bei Banken ermächtigt werden.

+ Die derzeit niedrigen Verwaltungsstrafen sollen angehoben werden.

+ Als gesetzliche und einheitliche Produktbezeichnung soll der Begriff „Basiskonto“ für mehr Klarheit sorgen. Der derzeitige Gesetzesbegriff lautet nämlich „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ – Banken verwenden diesen sperrigen Begriff, aber auch „Zahlungskonto“ oder „VZKG-Konto“.

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Kostenlose Autobahn-Vignette für Menschen mit Behinderung

Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt sein – Automatische Aktivierung der Jahres-Vignetten

Menschen mit Behinderung haben in Österreich Anspruch auf eine kostenlose Digitale Jahres-Vignette – sofern die Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Jene Personen müssen somit auch keinen eigenen Antrag mehr an das Sozialministeriumservice stellen. Für das Kennzeichen des auf die jeweiligen Personen zugelassenen Fahrzeugs schaltet die ASFINAG – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – automatisch eine Digitale Jahresvignette frei. Sofern Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette besteht, so wird ebenfalls automatisch auch eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für die Streckenmaut-Abschnitte auf der A 9, A 10, A 13 und S 16 (nicht für die A 11 Karawankenautobahn) gebucht.

Diese Informationen sind wesentlich:

° In Ihrem Behindertenpass ist der Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel“ eingetragen.

° Sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

° Das Fahrzeug ist auf Sie als anspruchsberechtigte Person zugelassen.

Der ASFINAG-Tipp: Wenden Sie sich zur Aktivierung der Gratisvignette direkt an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Zulassungsstelle. Diese prüft die Voraussetzung und veranlasst in der Folge die Aktivierung Ihrer Gratisvignette bei der ASFINAG. Bitte kontaktieren Sie auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Zulassungsstelle, wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert. Wichtig: Es besteht nur Anspruch auf eine einzige Digitale Vignette, auch wenn mehrere Fahrzeuge auf den Menschen mit Behinderung zugelassen sind.

Mehr Informationen zu diesem Service gibt es unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/gratisvignette/.

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Bundespräsident Van der Bellen sendet zwar Glückwünsche für den Ramadan, aber nicht für die christliche Fastenzeit

Hat er aus vergangenem Fehler (Kopftuch-Sager) nichts gelernt?

Bundespräsident Van der Bellen ist schon 2017 mit seinem „Kopftuch-Sager“ negativ aufgefallen. Wer nicht weiß warum es damals ging, hier ein Videoausschnitt aus seiner damaligen Rede.

Wer glaubt, dass Van der Bellen aus seinem damaligen Fehler gelernt hat, befindet sich im Irrtum. Die christliche Fastenzeit und der Ramadan beginnen heuer zur gleichen Zeit. Als Bundespräsident eines vorwiegend christlich geprägten Landes, wäre ihm keine Perle aus der Krone gefallen, den Katholiken eine gesegnete oder schöne Fastenzeit zu wünschen. Aber nein, das tat er nicht.

Er gratulierte via X augenscheinlich aber lieber den muslimischen Mitbürgern mit den Worten „Ramadan Kareem“ (Gesegneten/Schönen Ramadan) zum Beginn ihrer Fastenzeit. Wir fragen uns, was Van der Bellen mit einer solchen Aktion bezwecken will? Auf der SM-Plattform „X“ brachte ihm dies jedenfalls jede Menge Kritik ein.

Produktrückruf Räucherlachs

Interfood Lebensmittelgroßhandel ruft vorsorglich "Fjordgold Räucherlachs 200g" zurück

Interfood Lebensmittelgroßhandel GmbH informiert aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes über einen fehlerhaften Aufdruck des „Zu verbrauchen bis“-Datums bei folgendem Produkt:

Produkt: Fjordgold Räucherlachs 200 g
EAN: 9006382988401
Charge: 6249N1-3P-492-17
Betrifft Verbrauchsdatum: 12.02.2026, 14.02.2026, 19.02.2026, 20.02.2026, 22.02.2026
Falsch aufgedrucktes Datum: 17.06.2026

Aufgrund eines Druckfehlers wurde das Produkt irrtümlich mit zwei Verbrauchsdaten ausgezeichnet. Das korrekte und gültige Verbrauchsdatum ist durch das Zusatzetikett gekennzeichnet.

Von einem Verzehr nach dem Verbrauchsdatum am Zusatzetikett wird ausdrücklich abgeraten. Die Haltbarkeit des Produkts bis zum 17.06.2026 ist nicht gegeben!

Alle anderen Produkte der Marke Fjordgold sowie Produkte mit anderen Chargennummern sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, können diese in den jeweiligen Verkaufsstätten zurückbringen.

Kunden, die dazu eine Frage haben, können sich gerne beim Qualitätsmanagement unter qualitaetsmanagement@interfood.at oder unter der Telefonnummer 05223 / 568080 informieren.

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