Welche Qualifikationen sind für den Job eines Parksheriffs erforderlich?

Ein Strafzettel auf dem so gut wie fast gar nichts stimmt

Eine Autofahrerin staunte heute nicht schlecht. Sie stellte heute ihren Pkw, einen Mercedes 220 GLC, um 13:55 Uhr, im 2. Wiener Gemeindebezirk, in der Nordwestbahnstraße 3 ab. Hinter die Windschutzscheibe legte sie einen korrekt ausgefüllten 15 Minuten-Parkschein. Als Sie zu ihrem Auto zurück kam, klemmte hinter dem Scheibenwischer eine Organstrafverfügung.

Sich keiner Schuld bewusst, las sich die Autofahrerin die Organstrafverfügung durch und staunte nicht schlecht. Abgesehen davon, dass die Uhrzeit nicht stimmte (was jedoch schwer zu beweisen sein dürfte) wurde aus ihrem Mercedes ein Porsche. Wie der Parksheriff auf das gekommen ist, dürfte sein Geheimnis bleiben. Im Prinzip kann jeder Volksschüler einen Mercedes von einem Porsche unterscheiden. Zudem prangen auf dem besagten PKW zwei (2) Mercedes-Sterne an der Front. Ein riesiger Stern davon unübersehbar oberhalb des Kennzeichens am Kühlergrill.

Aber dem nicht genug, nicht einmal die Nummer des Parkscheins stimmte. Der hinterlegte Parkschein hat die Nummer „157427AAF“ und auf der Organstrafverfügung wurde die Nummer „147427AAF“ angeführt. Einzig das PKW-Kennzeichen stimmte. Jedenfalls wird die Autofahrerin die Strafe nicht bezahlen sondern Einspruch erheben.

Alle diese Ungereimtheiten lassen die berechtigte Frage zu, welches Auto der Parksheriff wirklich gesehen hat bzw. gesehen haben will? Ferner fragen wir uns, welche Qualifikationen für diesen Job Voraussetzung sind?

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