Türke erschoß Nebenbuhler
Am 23.04.2008 erhielt ein 77-jähriger Türke bei einem Prozeß am LG Wr. Neustadt, zwanzig
Jahre Haft wegen Mord und anschliessende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher.
Er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und ihm anschliessend den Penis ab-
geschnitten. Der Mann machte auch keinen Hehl daraus, dass er die Tat absichtlich begangen
hatte.
Tat war gerechtfertigt
Seine Frau hätte die Blicke des späteren Opfers erwidert und daraus habe er den Schluß
gezogen, das die Beiden eine Affäre haben. Also habe er den Mann nicht grundlos umge-
bracht, meinte der betagte Othello als Rechtfertigung.
Schuldunfähig
Da laut einem nachträglich eingeholten Gutachten dem Mann Unzurechnungsfähigkeit be-
scheinigt wurde, fiel die Strafhaft aus. Wer nun glaubt, dass dieser schiess- und schnippel-
freudige Mitbürger mit Migrationshintergrund in eine Anstalt eingewiesen wurde, der befindet
sich im Irrtum.
Pflegefall?
Denn in einem neuerlichen Gutachten wurde festgestellt, dass er körperlich stark abgebaut
hat und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt. Also verbringt ein Mann, der
einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und dessen Penis abgetrennt hatte, seinen
Lebensabend in Freiheit.
Es lebe Anatolien
In Anatolien hätte dieser Prozeß für ihn nicht besser laufen können. Dort gilt wahrscheinlich
noch das Motto „Guckst Du meine Frau an, bist Du tot.“ Hoffentlich kommt er nicht wieder zu
Kräften und stellt neuerlich fest, dass seine Frau wieder Blicke von Fremden erwidert.
Berechtigte Frage
Im „Geizhalsforum“ wirft ein User die berechtigte Frage auf, warum der Briefbomber Fuchs
nicht enthaftet wurde, da er ohne Hände auch keine Gefahr mehr für die Menschheit dar-
gestellt hat.
Den User können wir beruhigen. Franz Fuchs konnte die Haftanstalt ohnehin vorzeitig
verlassen, allerdings nicht mehr auf eigenen Beinen, da er tot war.
Stauni
2009-10-07
Legalisierung von Drogen ?
Soll es Heroin auf Krankenschein geben? Diesen Beitrag haben wir heute auf dem
Web-Blog „Roter Salon“ endeckt.
http://rotersalon.wordpress.com/2009/06/21/heroin-auf-krankenschein/
Der Autor dieses Beitrages bezieht zwar nicht direkt Stellung, aber sympathisiert mit
dieser Idee.
Eine Realisierung dieser Massnahme, würde einer Legalisierung harter Drogen gleich-
kommen. Man müßte in der Folge auch Kokain, Ecstacy und andere synthetische Drogen
„freigeben“, indem man sie auf Rezept erhält.
Foto Quelle: www.oe24.at
Wie sinnvoll sind Drogen auf Krankenschein
Wo ist der Vorteil ?
Was wäre der Vorteil einer solchen Massnahme und was der Nachteil. Sicher wäre es
vorteilhaft, Drogensüchtige unter ärztlicher Aufsicht zu haben. Auch würde den profes-
sionellen Drogenverkäufern, ihre Erwerbsgrundlage weitgehend entzogen.
Die Beschaffungskriminalität könnte ebenfalls eingedämmt werden.
Der Sinn von Drogen auf Krankenschein bleibt jedoch weiter unklar. Soll es eine Hilfe
zur Entwöhnung sein oder einen „Karlsplatz“ verhindern. Ausserdem wie soll sich dies
in der Praxis abspielen.
Der Nachteil
Eine Verabreichung direkt beim Arzt oder eine Ausgabe in der Apotheke.
Welche Menge wird verabreicht und was ist wenn die Wirkung der Droge nachlässt,
wo bekommt der Süchtige den Nachschub her.
Was tun wenn der Stoff ausgeht ?
Foto Quelle: www.wienweb.at
Und hier fangen bereits die Nachteile an. Kein Drogensüchtiger wird eine „Party“
abbrechen um schnell einen Arzt aufzusuchen, um wieder auf seinen „Level“ zurück-
zukommen. Er wird mit Sicherheit einen Dealer kontaktieren um an weiteren Stoff zu
gelangen.
Damit schliesst sich der Teufelskreis und die vermeintlich helfende Massnahme
„Drogen auf Krankenschein“, läuft ins Leere.
Krank oder kriminell ?
Drogensüchtige sollten nicht kriminalisiert werden, den es sind kranke Menschen.
Kriminell sind jene die Drogen verkaufen und auch Leute die den Konsum von
Drogen mit folgenden Begründungen verteidigen.
„Alkohol und Nikotin sind auch Drogen und niemand regt sich darüber auf.“
„Drogenkonsum ist Privatsache, ich kann mit meinem Körper machen was ich will.“
Solche und so ähnliche „Rechtfertigungen“ finden Sie in diverse Foren, wenn
das Thema Drogen diskutiert wird. Unter nachfolgendem Link können Sie etliche
davon nachlesen. http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/411004/index.do
Verstärkte Aufklärung
Es gibt kein Patentrezept den Konsum von Drogen zu verhindern. Vielleicht sollte der
Aufklärungsunterricht in den Schulen verstärkt werden. Neben den Exkursionen in
diverse Museen, sollte auch der „Karlsplatz“ in regelmäßigen Abständen besucht
werden, um den Kid’s das Ende einer Drogenkarriere vor Augen zu führen.
Die einzige Möglichkeit Drogenabhängige von ihrer Sucht zu kurieren, sind medizinische
Einrichtungen, wie Entzugskliniken und nachhaltige ärztliche Betreuung.
Allerdings nützen diese nur dann, wenn sich der Drogenkranke auch wirklich heilen
lassen will.
Es wird sich nichts ändern
Ansonsten sehen wir hier keine Perspektive und es wird alles so bleiben wie es jetzt ist.
Es wird Leute geben die Drogen verkaufen und jene die diese konsumieren. Die Polizei
wird weiter Drogendealer jagen und die Gesellschaft wird für die Süchtigen aufkommen
müssen.
Stauni
2009-06-21
Kein Aprilscherz
Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
Wer ist verantwortlich ?
Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
Alles Selbständige ?
Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.
Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
Was ist ein Vertragspartner ?
Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.
Neue Ära des Arbeitsmarktes ?
Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.
Oder doch angestellt ?
Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
Stauni
2009-02-25