Türke erschoß Nebenbuhler
Am 23.04.2008 erhielt ein 77-jähriger Türke bei einem Prozeß am LG Wr. Neustadt, zwanzigJahre Haft wegen Mord und anschliessende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher.
Er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und ihm anschliessend den Penis ab-
geschnitten. Der Mann machte auch keinen Hehl daraus, dass er die Tat absichtlich begangen
hatte.
Tat war gerechtfertigt
Seine Frau hätte die Blicke des späteren Opfers erwidert und daraus habe er den Schlußgezogen, das die Beiden eine Affäre haben. Also habe er den Mann nicht grundlos umge- bracht, meinte der betagte Othello als Rechtfertigung.
Schuldunfähig
Da laut einem nachträglich eingeholten Gutachten dem Mann Unzurechnungsfähigkeit be-
scheinigt wurde, fiel die Strafhaft aus. Wer nun glaubt, dass dieser schiess- und schnippel-
freudige Mitbürger mit Migrationshintergrund in eine Anstalt eingewiesen wurde, der befindet
sich im Irrtum.
Pflegefall?
Denn in einem neuerlichen Gutachten wurde festgestellt, dass er körperlich stark abgebauthat und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt. Also verbringt ein Mann, der
einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und dessen Penis abgetrennt hatte, seinen Lebensabend in Freiheit.
Es lebe Anatolien
In Anatolien hätte dieser Prozeß für ihn nicht besser laufen können. Dort gilt wahrscheinlichnoch das Motto „Guckst Du meine Frau an, bist Du tot.“ Hoffentlich kommt er nicht wieder zu
Kräften und stellt neuerlich fest, dass seine Frau wieder Blicke von Fremden erwidert.
Berechtigte Frage
Im „Geizhalsforum“ wirft ein User die berechtigte Frage auf, warum der Briefbomber Fuchsnicht enthaftet wurde, da er ohne Hände auch keine Gefahr mehr für die Menschheit dar-
gestellt hat.
Den User können wir beruhigen. Franz Fuchs konnte die Haftanstalt ohnehin vorzeitig
verlassen, allerdings nicht mehr auf eigenen Beinen, da er tot war.
Stauni
2009-10-07