Wiener muslimische Gruppierung droht mit Waffengewalt


Hoffentlich hat Uwe Sailer auch in diesem Fall Anzeige erstattet

Sie werden täglich mehr,  die muslimischen Gemeinschaften und Einzelpersonen,  die mit
Waffengewalt  drohen  um  ihre Ansichten durchzusetzen.   Die im nachfolgenden Screen-
shot gezeigte Gruppierung „Aufstand der Muslime – Europe“ gibt es seit 15. Jänner 2015.
Die  Botschaft  ist  klar  und  wird auch mit dem Abbild einer automatischen Waffe ein-
wandfrei  unterstrichen.  Dass die Staatsmacht dem ohnmächtig gegenüber steht und
ihre  Bürger  nicht  beschützen  kann,  wurde  erst  kürzlich durch die Terroranschläge
in Paris bestätigt.
Darf  man  dann  verwundert  sein,  wenn  Bürger  in einer verbalen Notwehr-Reaktion
ankündigt,  sein Leben mit einer  „9 mm“  zu verteidigen?   Der selbsternannte Daten-
forensiker  und  Kriminalbeamte  aus  Linz scheint die Angelegenheit augenscheinlich
anders zu sehen.
Die Frage,  die wir an Herrn Sailer stellen lautet:  „Dürfen Angehörige – einer seit 1912
in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaft, die sogar den Status einer Körper-
schaft des öffentlichen Rechts genießt – mit einer automatischen Waffe drohen?“
NEIN? .Nun dann hoffen wir,  dass Uwe Sailer auch in diesem Fall eine Anzeige gegen
die  Gruppierung  „Aufstand der Muslime – Europe“  eingebracht  hat  bzw.  einbringen
wird. Noch  ein  kleiner Tipp  an den  Kriminalbeamten.  Die  muslimische Gruppierung
ist  in  Wien  etabliert.   Da  wird  er  doch  als  Datenforensiker keine Probleme haben,
deren Spuren zu verfolgen.
*****
2015-01-24

Moslems gestört. 800,- Euro Geldstrafe!


Kein Aprilscherz

Der User  „Sammy“ hat uns in seinem Kommentar zum Beitrag  „Sind Österreicher(innen)
fremdenfeindlich?“ auf einen Beitrag auf „krone.at“ aufmerksam gemacht.  Darf man dem
Artikel Glauben schenken,  fällt der Vorfall wohl unter Österreichs skurrilste Gerichtsurteile.

Der Pensionist Helmut G.aus Graz,  mähte an einem  Freitagnachmittag den Rasen seines

Grundstückes. Dabei jodelte und sang er einige Lieder. Dadurch geriet er mit seinem mos-
lemischen Nachbarn in Konflikt.

Private Gebetsstunde

Dieser war mit  einigen  Glaubensbrüder  in seinem Haus zur  Gebetsstunde zusammenge-
kommen. Dabei wurde der häusliche Gottesdienst, per Lautsprecher in den Hof übertragen.
Die gläubigen  Moslems fühlten sich durch den Gesang, des rasenmähenden Pensionisten
gestört und zeigten  diesen bei der Polizei an.  Angeblich habe der  Jodler des Grazers, wie
der Ruf eines Muezzins geklungen.

Sollte jetzt  jemand glauben,  dass diese  Anzeige eingestellt  wurde,  der irrt gewaltig.  Der

Pensionist  wurde  vom Bezirksgericht  Graz-West,  wegen  „Verächtlichmachung religiöser
Symbole“ und „Behinderung der Religionsausübung“ zu 800,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Öl ins Feuer gegossen

Ein derartiges Urteil kann nur Kopfschütteln auslösen und trägt sicher dazu bei, Öl ins Feu-
er für  Fremdenhass zu schütten.  Bei allen Respekt für das Richteramt,  der oder die urteil-
ende Richter(in),  gehört von  seinem (ihrem)  Amt abgezogen und  an  eine Stelle versetzt,
wo diese(r) keinen Schaden anrichten kann.

Wir respektieren die Freiheit der Religionsausübung. Sollte diese,  wie in diesem Fall aus-

serhalb eines Gotteshauses, auf einem Privatgrundstück abgehalten werden, so ist darauf
zu achten, dass unbeteiligte Nachbarn nicht behelligt werden.

Der Fall ist einzigartig

Uns ist  kein  derartiger Fall  bekannt,  bei dem eine  Religionsgemeinschaft  eine  Anzeige
erstattet hat, weil sie sich durch einen rasenmähenden und singenden Nachbarn belästigt
fühlte.  Mit einem derartigen  Verhalten  wird die Toleranzgrenze der Religionsfreiheit aus-
gereizt und trägt sicherlich nicht zur Völkerverständigung bei.

Es ist nur traurig, dass sich ein(e) Richter(in)  für derart billige Polemik hergibt und im Namen

der Republik Österreich urteilt.  Denn wir sind uns ziemlich sicher, dass dieses Urteil nicht im
Sinne der österreichischen Bevölkerung war.  Dem betroffenen  Pensionisten kann nur ange-
raten werden, in die nächste Instanz zu gehen und zu hoffen, dort einen praxisnahen Richter
zu finden.

*****

2010-11-27
 

Wiener Al Qaida-Webseite?


Präsenz der Webseite „alQ-Wien



Weiter im Original-Text

Danke an alle die gestern teilgenommen haben. Das nächstes Treffen ist wie ausgemacht.
Nähere Information kommt bald als E-Mail.  Und natürlich  die 25% des Hetzers und Islam-
Feindes  Strache  in Wien.  Die Stadt fühlt  sich  mit jeden  Tag feindlicher an.  So kann es
nicht weitergehen. Der wahre Islam ist bedroht.

So präsentiert sich eine neue  Webseite im Internet.  Nun muss man nicht unbedingt ein
Anti-Terror-Experte sein um das Namenskürzel erahnen zu können. Aus der Abkürzung
„alQ-Wien“ ergibt sich für uns der Name „Al Qaida Wien“.

Der Betreiber dieser Islam-fundamentalistischen Webseite hält sich bedeckt und vermeidet
ein Impressum oder einen Verantwortlichen zu veröffentlichen und meint dazu wörtlich:



Nun, wer nachfolgende Texte in einem demokratischen System veröffentlicht, welches durch
demokratische  Spielregeln  und  Religionsfreiheit geprägt  ist  darf sich nicht  wundern,  die
Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden auf sich zu ziehen.

Auch das wird publiziert

O ihr, die ihr glaubt, schließt keine Freundschaft, außer mit euresgleichen. Sie werden nicht
zaudern , euch zu verderben, und wünschen euren Untergang. Schon wurde Hass aus ihr-
em  Mund  offenkundig,  aber das, was ihr Inneres verbirgt,  ist schlimmer.  Schon machten
Wir euch die Zeichen klar, wenn ihr es begreift.

Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind unter-
einander Freunde  (aber nicht mit euch).  Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, ge-
hört er zu ihnen (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen). Allah leitet das
Volk der Frevler nicht recht.

Feige Hetze aus der Anonymität

Warum der Betreiber von „alQ-Wien“ zur Meinung kommt, dass Muslime überall im Westen
und auch hier  (Österreich/ Red.Anm.)  verfolgt werden,  ist nicht nachvollziehbar.  In Öster-
reich (2.Republik)  ist kein einziger  Fall bekannt,  dass eine  Person auf Grund ihres Glau-
bensbekenntnis verfolgt, verletzt oder getötet wurde.

Wer natürlich Drohungen austößt, zu Gewalttaten aufruft und gegen andere Religionen hetzt,
bekommt den Arm des Gesetzes zu spüren.  Dies hat  aber mit der Verfolgung einer bestimm-

ten Gruppe nichts zu tun, denn ein geordnetes Wertesystem hat die Pflicht und das Recht
sich vor gewalttätigen Fundamentalisten zu schützen.

Spinner oder Terrorist?

Wir wissen nicht ob der Betreiber der Webseite „alQ-Wien“ ein harmloser Spinner ist, oder
es sich wirklich um eine virtuelle Wien-Filiale der Terror-Organisation Al Qaida handelt. Mit
den auf seiner Webseite veröffentlichten Publikationen stößt er eindeutig Drohungen gegen
die in Österreich lebende Bevölkerung aus und hetzt gegen andere Religionsgemeinschaf-
ten.

In seinem fundamentalistischen  Wahn übersieht er auch, dass der mit seinem Verhalten der
friedlich lebenden moslemischen Bevölkerung in Österreich großen Schaden zufügt. Rechte
Gruppierungen, die es leider auch bei uns gibt, werden derartige Äußerungen sicherlich für

sich zu nutzen wissen.

Aufruf an die Sicherheitsbehörden

Im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der verschiedenen Volks- und Religionsgrup-
pen  in  Österreich,  sowie  der  Aufrechterhaltung  der  Staatssicherheit,  gehören  Betreiber
derartiger Webseiten, von den Sicherheitsbehörden unverzüglich aus dem Verkehr gezogen.

*****

2010-10-17
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten