Kein Aprilscherz
Der User „Sammy“ hat uns in seinem Kommentar zum Beitrag „Sind Österreicher(innen)
fremdenfeindlich?“ auf einen Beitrag auf „krone.at“ aufmerksam gemacht. Darf man dem
Artikel Glauben schenken, fällt der Vorfall wohl unter Österreichs skurrilste Gerichtsurteile.
Der Pensionist Helmut G.aus Graz, mähte an einem Freitagnachmittag den Rasen seines
Grundstückes. Dabei jodelte und sang er einige Lieder. Dadurch geriet er mit seinem mos- lemischen Nachbarn in Konflikt.Private Gebetsstunde
Dieser war mit einigen Glaubensbrüder in seinem Haus zur Gebetsstunde zusammenge-
kommen. Dabei wurde der häusliche Gottesdienst, per Lautsprecher in den Hof übertragen.
Die gläubigen Moslems fühlten sich durch den Gesang, des rasenmähenden Pensionisten
gestört und zeigten diesen bei der Polizei an. Angeblich habe der Jodler des Grazers, wie
der Ruf eines Muezzins geklungen.
Sollte jetzt jemand glauben, dass diese Anzeige eingestellt wurde, der irrt gewaltig. Der
Pensionist wurde vom Bezirksgericht Graz-West, wegen „Verächtlichmachung religiöserSymbole“ und „Behinderung der Religionsausübung“ zu 800,- Euro Geldstrafe verurteilt.
Öl ins Feuer gegossen
Ein derartiges Urteil kann nur Kopfschütteln auslösen und trägt sicher dazu bei, Öl ins Feu-
er für Fremdenhass zu schütten. Bei allen Respekt für das Richteramt, der oder die urteil-
ende Richter(in), gehört von seinem (ihrem) Amt abgezogen und an eine Stelle versetzt,
wo diese(r) keinen Schaden anrichten kann.
Wir respektieren die Freiheit der Religionsausübung. Sollte diese, wie in diesem Fall aus-
serhalb eines Gotteshauses, auf einem Privatgrundstück abgehalten werden, so ist darauf zu achten, dass unbeteiligte Nachbarn nicht behelligt werden.Der Fall ist einzigartig
Uns ist kein derartiger Fall bekannt, bei dem eine Religionsgemeinschaft eine Anzeigeerstattet hat, weil sie sich durch einen rasenmähenden und singenden Nachbarn belästigt
fühlte. Mit einem derartigen Verhalten wird die Toleranzgrenze der Religionsfreiheit aus-
gereizt und trägt sicherlich nicht zur Völkerverständigung bei.
Es ist nur traurig, dass sich ein(e) Richter(in) für derart billige Polemik hergibt und im Namen
der Republik Österreich urteilt. Denn wir sind uns ziemlich sicher, dass dieses Urteil nicht im Sinne der österreichischen Bevölkerung war. Dem betroffenen Pensionisten kann nur ange- raten werden, in die nächste Instanz zu gehen und zu hoffen, dort einen praxisnahen Richter zu finden.*****
2010-11-27