Rückrufaktion von SPAR

„NUSSYY Bio-Protein-Riegel – Protein Bär“, „NUSSYY Bio-Riegel – Lazy Freddy“, „NUSSYY Bio-Beeren-Müsli Ovenbaked + Protein“, „SPAR Natur*pur Bio Müsli Früchte Mandel“

SPAR kontrolliert laufend die Produkte im Sortiment, um höchste Qualität sicherzustellen. Bei einer routinemäßigen Qualitätskontrolle wurde beim „NUSSYY Bio-Protein-Riegel – Protein Bär 35g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 22.06.2025, beim „NUSSYY Bio-Riegel – Lazy Freddy 35g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 22.06.2025, beim „NUSSYY Bio-Beeren-Müsli Ovenbaked + Protein 350g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.07.2025 und beim „SPAR Natur*pur Bio-Müsli Früchte Mandel 375g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.04.2025 erhöhte Werte von Ochratoxin A in der Zutat Rosinen festgestellt. Aus diesem Grund ruft SPAR alle genannten Produkte mit dem obigen Mindesthaltbarkeitsdatum zurück. Die betroffene Ware mit dem jeweiligen MHD wurde bereits aus dem Verkehr genommen.

Kundinnen und Kunden werden aufgefordert die oben genannten Produkte nicht zu verzehren. Es sind ausschließlich die aufgeführten Produkte mit den genannten MHDs von NUSSYY und SPAR Natur*pur betroffen.

Alle Kunden, die besagte Produkte gekauft haben, können diese selbstverständlich im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- oder INTERSPAR-Markt oder Maximarkt zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kassabon rückerstattet.

Kunden, die dazu eine Frage haben, können sich gerne beim Kundenservice unter office@spar.at oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 22 11 20 informieren.

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Rückruf von Schokoladenprodukten


Freiwillige Rückrufaktion durch Mars Austria

Mars Austria hat sich zu einem freiwilligen Rückruf von Schokoladenprodukten der
Marken MARS,  SNICKERS,  MILKY WAY und CELEBRATIONS entschieden, nach-
dem in einem Produkt ein Kunststoffteilchen gefunden worden ist.

Betroffen sind in Österreich folgende Produkte:

• alle Produkte der Marken MARS und SNICKERS

• MILKY WAY Minis und Miniatures

• alle Produkte von CELEBRATIONS

Betroffenes Mindesthaltbarkeitsdatum: von 19/06/2016 bis 08/01/2017

Dieser Rückruf soll verhindern, dass Konsumenten, die eines der oben genannten
Produkte  erworben  haben,  es  konsumieren.   Es wurde bewusst ein sehr langer
Produktionszeitrau m gewählt,  um sicherzustellen,  dass alle möglicherweise be-
troffenen  Produkte  zurückgehol t werden.   Damit  ist  gewährleistet,  dass  keine
anderen Mars Produkte von diesem Rückruf betroffen sind.

Mars Austria steht in engem Kontakt mit den Lebensmittelbehörden, um sicher-
zustellen, dass alle behördlichen Anforderungen an den Rückruf erfüllt werden.
Mars Austria nimmt  Lebensmittelqualität und -sicherheit sehr ernst und möchte
sich  hiermit  bei  seinen  Konsumenten für die mit diesem Vorfall verbundenen
Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Die  Verbraucher  werden  gebeten,  Packungen  der betroffenen Chargen an das
Mars Austria Konsumentenservice, Handelskai 92, 1200 Wien, zurückzuschicken.
Die  betroffenen   Produkte  und  die  Portokosten  werden  selbstverständlich  er-
stattet.

Für  Fragen  von  Verbrauchern  steht das Unternehmen telefonisch unter der
Nummer:  02162 601- 4822  oder  unter der E-Mail contact@at.mars.com zur
Verfügung. (Quelle: APA/OTS)
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2016-02-23

Rückrufaktion von LANDHOF


„Mexican Griller, 250g“ und

„Grillmix, 250g“ werden zurückgerufen

Aus  Gründen  des  konsequenten  Verbraucherschutzes ruft LANDHOF die Artikel „Mexican
Griller,  250g“  mit  der  Chargennummer  L4134 und „Grillmix,  250g“ mit der Chargennum-
mer  L4135  zurück.   Es wurde festgestellt,  dass bei diesen Produkten bei einem geringen
Teil der Packungen kleine metallische Fremdkörper enthalten sein können.
In  den  Produkten „Mexican Griller“ der Chargennummer L 4134 und „Grillmix“ der Chargen-
nummer L4135 wurden metallische Fremdkörper gefunden.   LANDHOF hat die Produkte mit
der  betroffenen  Chargennummer  vorsorglich  sofort  aus dem Sortiment genommen und für
den Verkauf gesperrt.
Die Kunden werden aufgefordert,  die Produkte nicht zu verzehren und die Artikel im Lebens-
mitteleinzelhandel zurückzugeben.  Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch
ohne Vorlage des Kassenbeleges rückerstattet.

Konsumenten  können  sich  bei  Fragen  an  die  eingerichtete  Hotline unter der Nummer
0800 858 330 wenden.
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2014-05-20

Rückrufaktion: BILLA Salame Milano (100 Gramm)


REWE International AG ruft

BILLA Salame Milano (100 Gramm) zurück

Bei einer routinemäßigen Qualitäts-Überprüfung wurde festgestellt, dass eine Charge der
Mailänder Salami, „Salame Milano“ 100g geschnitten,  der Marke BILLA (Mindesthaltbar-
keitsdatum   21.4.2014),   produziert   von  Cesare   Fiorucci   S.p.A.,  durch  mikrobielle
Kontamination belastet ist.  Da deshalb eine Gesundheitsgefährdung vorliegt,  wird vom
Verzehr dieser Produkte dringend abgeraten.
Im Sinne des Verbraucherschutzes wurde sofort veranlasst, sämtliche Produktionschargen
des betroffenen Artikels österreichweit aus dem Verkauf zu nehmen.
Zudem  hat REWE International AG eine Kassensperre aktiviert,  durch die sichergestellt wird,
dass  die  betroffene  Ware  nicht  mehr über die Kassa gezogen werden kann.  Kund(innen),
die das besagte Produkt bereits erworben haben, können dieses ab sofort österreichweit bei
BILLA,  auch  ohne Kassenbon, retournieren – der  Verkaufspreis  wird trotzdem rückerstattet.
Die  Warnung  besagt  nicht,  dass  die  Gesundheitsschädlichkeit  des Lebensmittels vom
Erzeuger, Hersteller,  Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist.
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2014-02-11

Warum ruft Stastnik ein abgelaufenes Produkt zurück?


Gestern erfolgte von der Firma Stastnik folgender Produktrückruf

Screen: www.ages.at

Nur Verdacht auf Listeria monocytogenes?

Nun  ist  es  normalerweise  üblich,  dass  bei  Produktrückrufen  die  Ablaufdaten  der Waren
angegeben  werden.   Da  diese  bei  obiger Aussendung fehlen wurden wir misstrauisch und
recherchierten in der Angelegenheit. Ein Telefongespräch ergab ein erstaunliches Ergebnis.
Wir  wollten unbedingt wissen,  ob sich der Produktrückruf eventuell auf bereits abgelaufene
Waren bezieht. Herr P. vom Kundenservice der Firma Stastnik dazu: „ Es gibt keine negative
Befunde,  das  ist  eine  reine  Vorsichtsmaßnahme.   Wenn  sie  diesen Artikel haben,  alles
zurückbringen,  egal  welchen  Datums.   Wir  haben  bei  dem  abgelaufenen Produkt einen
erhöhten  Wert gehabt und daher haben wir gesagt,  wir nehmen alles, auch nachher, auch
wenn wir keinen negativen Befund haben, sicherheitshalber vom Markt“.
Da  staunen  wir  aber,  denn  zuerst  wurden  negative  Befunde  in Abrede gestellt und die
Aktion  als  reine  Vorsichtsmaßnahme  deklariert.  In  diesem Fall stellt sich die berechtigte
Frage warum eine Firma Produkte rückruft, obwohl mit diesen doch alles in Ordnung ist. Im
Laufe des Gespräches rutschte dann dem Herrn P. vom Kundenservice der Firma Stastnik –
wir  vermuten  unabsichtlich –   der  entscheidende  Satz  heraus.   Er  gab  zu,  dass  das
abgelaufene Produkt einen erhöhten Wert gehabt hat.
Das  heißt  im Klartext,  dass die Konsument(innen) bereits jene Ware,   die eigentlich  zum
Produktrückruf  bestimmt  war,  mit  an  Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verzehrt
haben.   Ob  jene Produkte,  die  nun  rückgerufen werden tatsächlich einen erhöhten Wert
haben,  oder Rückrufaktion tatsächlich nur eine reine Vorsichtsmaßnahme ist,  entzieht sich
unserer Kenntnis.
Jedenfalls  fragen wir uns warum die Firma Stastnik GmbH ein Produkt mit erhöhten Werten
erst  dann  aus d em Verkehr ziehen will,  wenn dieses bereits abgelaufen ist?   Ein Produkt-
rückruf schlägt in diesem Fall fehl und ging möglicherweise bereits zu Lasten der Gesundheit
der Konsument(innen).
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2013-01-16
 

Rückrufaktion von Klosterquell „Dreh & Trink Apfel“


Mögliche Kontaminierung mit Hefeschimmel-Pilz

Aus  Gründen  des  Verbraucherschutzes  ruft  die  Firma Klosterquell das Produkt „Dreh &
Trink Apfel“  in der 200ml Flasche mit der Chargennummer 04Apr13C  (MHD 04.04. 2013)
zurück.
 
Es wurde festgestellt, dass bei einigen Flaschen dieser Charge Spuren von Hefeschimmel-
Pilz  enthalten sein können.   Im Zuge einer Qualitätskontrolle wurde festgestellt, dass bei
einigen  Flaschen  der  Charge 04Apr13C des Artikels  „Dreh & Trink Apfel“  in der 200ml
Flasche  (MHD 04.04.2013) eine mikrobiologische Kontamination mit Hefeschimmel-Pilzen
vorliegen kann. Vom Verzehr dieses Produkts wird abgeraten.
 
Es  wird  angeraten,  den  betroffenen Artikel  „Dreh & Trink Apfel“  in der 200ml Flasche
mit  der Chargennummer 04Apr13C und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04.04.2013 nicht
zu verzehren und den Artikel im Lebensmitteleinzelhandel zurückzugeben.  Der Kaufpreis
wird auch ohne Vorlage des Kassenbeleges rückerstattet. Zudem können sich Konsumen-
ten an eine eingerichtete Hotline unter der Nummer 0800/810 881 wenden.
 
Es  ergeht  daher  der  Appell  an  die  Konsument(innen),  Nachschau  zu  halten,  ob sie
dieses Produkt noch zu Hause eingelagert haben und dieses auf keinen Fall zu verzehren,
sondern zurückzubringen, zu reklamieren oder zu entsorgen.   Die amtliche Lebensmittel-
aufsicht der Länder setzt erforderlichenfalls weitere Maßnahmen.
 
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2012-09-14
 

Des Teufels Ente


Nomen est omen


Sollte sich unter den Weihnachtsgeschenken für Ihr Kleinkind eine Quietschente mit dem
(un)sinnigen Namen „Devil Duckie“ befinden,  entsorgen Sie diese sofort oder oder rek-
lamieren Sie  das  Spielzeug in der  Verkaufstelle.  Trachten  Sie in  jedem  Fall,  dass die
Ente nicht in die Hände Ihres Kleinkindes gerät.


Gesundheitsgefährliches Kinderspielzeug

Rückrufaktion


Die österreichische Agentur für  Gesundheit und  Ernährungssicherheit (AGES) ruft das
gefährliche Quietschentchen zurück.  Grund für die Gefährlichkeit, des vom Lieferanten
Pappnase & Co  aus Hamburg  gelieferte  Kinderspielzeug,  sind  ablösbare Kleinteile.
Vertreiber  in  Österreich  ist  die  Firma  „Lumpi`s Spielzeugparadies,  Römerstraße 2,
6900 Bregenz“.

Das Spielzeug ist auf  Grund seiner einfachen  Beschaffenheit,  als Spielzeug  für Kinder
unter  3 Jahren einzustufen.  Die ablösbaren Teile  sind dazu geeignet von  Kleinkindern
verschluckt zu werden. Dadurch besteht ein unvertretbar hohes gesundheitliches Risiko.
Die Teufels-Qietschente  entspricht daher nicht  Anforderungen der  Europäischen Norm
EN 71 Teil 1.

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2010-12-24
 

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