Uwe Sailer wiederholt beim Verbreiten einer Unwahrheit ertappt


Erstaunliches auf einem Nebenschauplatz

Heute fand im Handelsgericht Wien der Prozess Uwe Sailer gegen DDr. Werner Königshofer
statt.   Ersterer hatte auf Kreditschädigung geklagt. Über den Prozess selbst gibt es nicht viel
berichten.   Juristische  Fachsimpelei  sowohl  auf  Kläger- als auch auf Beklagtenseite.  Das
Urteil wird schriftlich erfolgen.
Da  wir  jedoch  die Aktivitäten des Kriminalbeamten aus Linz sehr aufmerksam verfolgen,
wohnte  der Herausgeber dieses Online-Magazins der Verhandlung im HG Wien bei.  Und
wie  es  der  Zufall wollte,  kam  Erstaunliches zu Tage.   Zwar nicht im Prozess,  aber dafür
auf einem Nebenschauplatz.
Frau  Salmhofer  aus  Hartberg (Steiermark)  ist eine engagierte Bürgerin und setzt sich für
Königshofer  ein.   Ihrer  Meinung nach  war  das Innsbrucker Urteil wegen übler Nachrede
gegen den ehemaligen FPÖ- Abgeordneten ein Fehlurteil.  Sie hält mit ihrer Meinung nicht
hinter dem Berg und schreibt diesbezüglich auch im Internet, unter dem Nicknamen  „Erd-
beeramazone“,  darüber.
Möglicherweise ist Uwe Sailer über Unterstützer(innen) seines „Feindes“ nicht sehr erfreut.
Denn im sozialen Netzwerk Facebook tauchte folgendes Posting auf:
Screen: facebook.com
Frau Salmhofer schrieb Sailer an und wollte unter anderem von ihm wissen, ob mit Erdbeer-
amazone ihre Person gemeint sei.  Aus dem Posting ist nämlich nicht klar ersichtlich, ob die
beiden Personen identisch sind. Antwort erhielt sie keine.
Dafür haben wir ein wenig recherchiert und förderten folgendes Facebook-Posting zu Tage,
welches mittlerweile gelöscht wurde:
Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Aus  diesem  Posting wird schlüssig,  dass Sailer die betreffende Person gemeint haben muss.
Die Worte Salmhofer, Hartberg und Erdbeeramazone werden in einem zusammenhängenden
Text genannt.
Aber  auch  Frau  Salmhofer  war  zwischenzeitlich  nicht  untätig  gewesen und hatte in dieser
Angelegenheit ein Auskunftsbegehren an die Bezirkshauptmannschaft  Hartberg-Fürstenfeld
gestellt.  Heute übergab sie uns folgendes Schriftstück:
Screen: (c) erstaunlich.at
Mit  dem  amtlichen Auskunftsschreiben wird bewiesen,  dass die Angaben von Uwe Sailer
bezüglich  Salmhofer  nicht den Tatsachen entsprechen und wir ihn damit wiederholt beim
Verbreiten einer Unwahrheit ertappt haben. Siehe diesen LINK.

Abschließend einige Worte an Herrn Sailer persönlich:

Kennen Sie das Sprichwort „Auch andere Mütter haben schöne Töchter“?  Wir münzen dieses
ein  wenig  um  und sagen:  „Auch andere Webseiten haben gute IT-Techniker“.    Sie können
löschen und blockieren nach Herzenslust.  Es gibt kaum etwas,  was wir nicht wieder zu Tage
fördern,  wenn wir es darauf anlegen.  Das sollten Sie doch als „Datenforensiker“ – auch wenn
Sie sich dazu selbst ernannt haben – eigentlich wissen.
*****
2014-04-14

Narrenfreiheit


Entmündigt

Früher gab es den Ausdruck  „Entmündigter“, für Personen die nicht ganz im
Besitz ihrer geistigen Kräfte waren. Heutzutage drückt man sich vornehm aus und
verwendet das Wort  „Besachwalterte“ für diese Leute.

Beim Thema „Sachwalterschaft“ wiehert der Amtsschimmel besonders.
Ein Beispiel: Wenn ein Nicht-Besachwalterter einen Zigarettenautomaten absichtlich zer-
kratzt, kann sein, dass er zwei Monate bedingt vom Strafrichter erhält.

Keine Anzeige

Wenn ein Besachwalterter das gleich tut, wird er nicht einmal angezeigt. Besachwalterte
genießen die Freiheit der Narren. Sie arbeiten nichts, leben vom Staat, dürfen im Internet
unbehelligt jeden Schwachsinn schreiben und können mehr oder weniger auch ungeschoren
kriminell werden.

Ein solcher Mann narrte jahrelang die Wiener Polizei im Nobelviertel Döbling.
Ein 49-jähriger Ingenieur war als Querulant und Einbrecher bekannt. Doch das
Gericht verweigerte einen Hausdurchsuchungsbefehl, weil bei einem Besach-
walterten dieser nur bei Gefahr für Leib und Leben ausgestellt wird.
 
Der Ingenieur konnte unbehelligt einbrechen
 
Somit konnte der Mann weiterhin seinen kriminellen Neigungen nachgehen.
Er beging Einbrüche am laufenden Band.
 

Es wurde lebensgefährlich

Jetzt geschah dieses: Er knackte einen Audi und fuhr rund 600 Kilometer durch Wien.
Erst als er wieder losfahren wollte, wurde er festgenommen. Jetzt lag eine Gefahr für Leib
und Leben vor und es gab auch eine Hausdurchsuchung.

Dort fand man allerlei, wie Navigationssysteme , Ausweise, Handys, Geld und
anderes Diebsgut. Es soll aus 60 (!) Autoeinbrüchen stammen.

Nicht geschäftsfähig

Es ist interessant zu beobachten, dass kriminelle Besachwalterte weiterhin mit Glacehand-
schuhen angefasst werden.
Sie sind eine Gefahr für ihre Mitmenschen und das Geschäftsleben.
 
  Wenn sie schon strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen
  werden  können, sollten sie wenigsten hier untergebracht werden  !
 
Nimmt sich ein Mensch einen Kredit oder Anwalt und wird er dann besachwaltert, kann er
Jahre danach die Rechnung zurückfordern, weil er argumentieren kann, er war damals schon
nicht mehr Herr seiner Sinne.
Es gibt Banken und Anwälte in Wien, die bereits diese Erfahrungen gemacht haben.

Bedenkliche Entwicklung

Der kriminelle Ingenieur, der im Verdacht steht, 60 Autos aufgebrochen zu haben sitzt nun
in Haft. Lange hat es gedauert.
Das Sachwalterschaftsgesetz schafft eine Zweiklassengesellschaft vor dem Recht, über die
man nachdenklich werden muss.

Aus einem gesunden Rechtsempfinden heraus, fühlt sich fast jeder Mensch durch
den Staat, gegen kriminelle Subjekte beschützt.
Wenn nun dieses Rechtsempfinden dadurch gestört wird, dass jemand sein
Recht auf Schutz verliert, weil es sich beim Täter um einen Besachwalterten
handelt, kann dies bedenkliche Entwicklungen zur Folge haben.

Selbstschutz

Nehmen wir ein Beispiel an, ein Besachwalterter bricht Herrn Müller mehrmals
seinen Autospiegel ab. Die Polizei kann nicht einschreiten, da ein abgebrochener
Autospiegel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Irgendwann wird es Herrn Müller wahrscheinlich zu bunt und er wird sich, bzw.
sein Eigentum „selbst schützen“.
Das eine derartige Aktion eines Selbstschutzes auch aus dem Ruder laufen kann,
sollten sich die Verantwortlichen einmal vor Augen führen.
 
Stauni
  
2009-03-12
    
 

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