Informationsmangel beim Vorsitzenden der Jungen Generation SPÖ-Wien?

Während Ackerl von zehntausende Ehrenamtliche schreibt, sucht die SPÖ per Inserat Wahlhelfer gegen Bezahlung

Irgendwie scheint es Alexander Ackerl, Vorsitzender der Jungen Generation SPÖ-Wien, noch nicht geschnallt zu haben, dass seiner Partei augenscheinlich die ehrenamtlichen Mitarbeiter ausgehen. Während er auf X (ehem. Twitter) heute Vormittag noch stolz verkündet, dass die SPÖ das ganze Jahr über zehntausende Ehrenamtliche in ganz Österreich im Einsatz hat, die bei Eis, Sonne, Regen und Wind für ihre Überzeugung rennen, schaltete die Zentrale bereits vor zwei Tagen auf der Plattform „karriere.at“ nachfolgendes Stelleninserat.

Da sucht also die SPÖ auf Basis geringfügiger Beschäftigung Personen, die Wahlwerbung für die Nationalratswahl 2024  und Andi Babler machen sollen. Ob das augenscheinlich schwindende Interesse von Ehrenamtlichen an der Person von Babler liegt können wir nicht bestätigen, wollen dies aber auch nicht ausschließen.

Ob 518,44 Euro für Klinken putzen eine ausreichende Motivation sind dabei zu helfen, Andi Babler zum Bundeskanzler zu machen, wollen wir einmal so dahingestellt lassen.

*****

Strafe für Stelleninserat weil Deutschkenntnisse verlangt wurden


In Österreich scheint Deutsch unwichtig und sogar strafbar zu sein

Es gibt Sachen, die gibt es eigentlich nicht. Allerdings dürfte die Alpenrepublik eine unrühm-
liche Ausnahme davon sein.   Stellen Sie sich vor,  Sie suchen für Ihre Firma Personal und
setzen als Aufnahmebedingung ausgezeichnete Deutschkenntnisse voraus.
 
Für  diese  Stellenausschreibung  erhalten  Sie  dann  einen  Strafbescheid,  weil Sie als Auf-
nahmekriterium ausgezeichnete Deutschkenntnisse verlangt haben. So etwas gibt es nicht?
Oh doch,  genau  dies  passierte  einer Grazer Tankstellenpächterin.   Sie hatte per Inserat
Personal gesucht und verfasste folgenden Text für das Stellenangebot:   „Tankstellenmitar-
beiter/in mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen und Auto gesucht“
 
Für diesen Satz erhielt die Grazer Unternehmerin, Cathrin Rohrbacher, einen Strafbescheid
vom  Magistrat Graz,  Referat für Strafen.   Begründet wurde dieser damit,  dass die Unter-
nehmerin  gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung ver-
stoßen  habe  und  verwies  auf  die Paragrafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes.
Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprachkompetenz für die konkrete Stelle „überzogen
und  unangemessen  hoch“  sei.   Dadurch  würden  Bewerber  mit nicht-deutscher Mutter-
sprache unter Umständen ausgeschlossen werden.
 
Cathrin Rohrbacher versteht die Welt nicht mehr und rechtfertigte sich sogar damit,  dass
in  ihrem Betrieb strenge technische,  hygienische und allgemeine Sicherheitsvorschriften
gelten.   Die müsse man verstehen,  denn sonst gefährdet man im Umgang mit Öl, Treib-
und  Schmierstoffen  nicht  nur  sein  eigenes,  sondern auch fremdes Leben.   Diese Vor-
schriften befinden sich in einer Ringmappe, die 200 Seiten stark ist.
 
Da staunen wir gleich dreimal.  Erstens hieß es im Stellenangebot nicht  „Muttersprache
Deutsch“,  wodurch  Bewerber  mit  nicht-deutscher  Muttersprache  auch  nicht  unter
Umständen  ausgeschlossen  wurden.   Zweitens fragen wir uns,  wie will jemand eine
200 Seiten starke Sicherheitsvorschrift lesen und verstehen, wenn er nicht über ausge-
zeichnete Deutschkenntnisse verfügt.
 
Und  zum Dritten ist es für uns unklar,  warum ein einheimischer Unternehmer nicht das
Recht  haben  soll,  von seinem zukünftigen Mitarbeiter sehr gute Deutschkenntnisse ver-
langen zu dürfen.   Speziell im Service- oder Dienstleistungsbereich, wo Kundenumgang
gepflegt  wird  ist es von Nöten,  die deutsche Sprache perfekt zu beherrschen. Kunden
haben  Wünsche und Fragen,  die in Österreich zu 99 Prozent in deutscher Sprache vor-
getragen werden.
 
Wie kommt also ein Unternehmer dazu einen Mitarbeiter einstellen zu müssen,  der auf
Grund  nicht  ausreichender  Deutschkenntnisse  nur  mangelhaften Kundenkontakt pfle-
gen  kann und dadurch dem Geschäft abträglich ist.   Zudem  kann  ein Mangel an nicht
sehr guten Deutschkenntnissen   – wie beim Grazer Tankstellenbetrieb –  lebensgefähr-
liche Auswirkungen haben.
 
Von  einer  Putzfrau,  einem Tellerwäscher odgl.  verlangt ohnehin niemand sehr gute
Deutschkenntnisse.   Bei  diesen Jobs wird sich die Kommunikation lediglich auf:  „Ich
sagen, du machen“ beschränken.   Der Strafbescheid des Grazer Magistrates beweist
jedenfalls, dass wir nicht mehr Herr in unserem eigenen Land sind.
 
*****

2012-07-13
 

Wiener Landtag liefert Hans-Jörg Jenewein nicht aus


Negativwoche für Alexander Pollak

Diese  Woche  war  wohl  kein  Erfolgserlebnis  für  den  selbsternannten  Sprachpolizisten
Alexander Pollak.   Nachdem  wir  das  auf  der Gutmenschen-Webseite  „SOS-Mitmensch“
platzierte menschenunwürdige Stelleninserat (Arbeit ohne Entlohnung) thematisierten, zog
man  bei  den politisch linksorientierten Gutmenschen das „Stellenangebot gegen Nulltarif“
ersatzlos   zurück.  Offenbar hatte man bei SOS-Mitmensch erkannt,  dass man nach mehr-
maliger Änderung des Inseratentextes  (der trotzdem menschenverachtend blieb) erheblich
an Glaubwürdigkeit eingebüßt hatte.
 
Nun machte auch das Wiener Immunitätskollegium dem Herrn A. Pollak einen dicken Strich
durch seine Rechnung.   Dieses hatte heute über die Auslieferung von FPÖ-Bundesrat Hans-
Jörg Jenewein beraten. Dieser war vom SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak geklagt
worden.
 
Das Ergebnis:  Das 15-köpfiges Gremium,  das sich aus Vertretern aller im Stadtparlament
vertretenen  Fraktionen zusammensetzt,  sprach sich einstimmig gegen die Aufhebung der
Immunität  aus.   Das  Kollegium  tagte  vor Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung, der
eigentliche  Beschluss gegen die Auslieferung wird aber erst in der morgigen Landtagssitz-
ung erfolgen.
 

SOS-Mitmensch-Sprecher fühlte sich verspottet

Pollak fühlt sich vom Bundesrat und Wiener Landesparteisekretär Jenewein verspottet.  An-
lass  für den Gang vor Gericht war eine Presseaussendung des freiheitlichen Politikers,  die
dieser Anfang März publiziert hatte.  Die Debatte hatte sich damals an der Frage entzündet,
ob gewisse Speisebezeichnungen – etwa „Mohr im Hemd“ – diskriminierend seien. SOS-Mit-
mensch  war  dafür eingetreten,  bestimmte Namen oder auch Firmenlogos,  die Menschen
herabwürdigen und beleidigen könnten, zu ändern.
 
Darauf  hatte Jenewein mit einer Aussendung reagiert, wobei er etwa die Frage in den Raum
stellte: „Die angeblich beleidigenden Begriffe Zigeunerschnitzel und Mohr im Hemd will ausge-
rechnet  ein  Mann abschaffen,  dessen Nachname klingt wie die Beschimpfung eines ganzen
Volkes?“ Er legte Pollak nahe, den Namen zu ändern, da er politisch „auch nicht ganz korrekt“
sei. Der Angesprochene klagte daraufhin.
 
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen stellte in der Folge einen Auslieferungsantrag.  Das
Immunitätskollegium  stimmte  heute  aber  gegen  die  Aufhebung  der Immunität Jeneweins.
Das Gremium sei „einhellig“ der Ansicht gewesen, dass die Äußerungen,  so sehr diese zu ver-
urteilen seien, als Bestandteil einer politischen Debatte zu werten seien, auf die wiederum die
Immunität von Abgeordneten Anwendung finde, hieß dazu sogar aus dem SPÖ-Rathausklub.
 
*****

2012-05-24
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten