Strafe für Stelleninserat weil Deutschkenntnisse verlangt wurden
In Österreich scheint Deutsch unwichtig und sogar strafbar zu sein
Es gibt Sachen, die gibt es eigentlich nicht. Allerdings dürfte die Alpenrepublik eine unrühm-
liche Ausnahme davon sein. Stellen Sie sich vor, Sie suchen für Ihre Firma Personal und
setzen als Aufnahmebedingung ausgezeichnete Deutschkenntnisse voraus.
Für diese Stellenausschreibung erhalten Sie dann einen Strafbescheid, weil Sie als Auf-
nahmekriterium ausgezeichnete Deutschkenntnisse verlangt haben. So etwas gibt es nicht?
Oh doch, genau dies passierte einer Grazer Tankstellenpächterin. Sie hatte per Inserat
Personal gesucht und verfasste folgenden Text für das Stellenangebot: „Tankstellenmitar-
beiter/in mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen und Auto gesucht“
Für diesen Satz erhielt die Grazer Unternehmerin, Cathrin Rohrbacher, einen Strafbescheid
vom Magistrat Graz, Referat für Strafen. Begründet wurde dieser damit, dass die Unter-
nehmerin gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung ver-
stoßen habe und verwies auf die Paragrafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes.
Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprachkompetenz für die konkrete Stelle „überzogen
und unangemessen hoch“ sei. Dadurch würden Bewerber mit nicht-deutscher Mutter-
sprache unter Umständen ausgeschlossen werden.
Cathrin Rohrbacher versteht die Welt nicht mehr und rechtfertigte sich sogar damit, dass
in ihrem Betrieb strenge technische, hygienische und allgemeine Sicherheitsvorschriften
gelten. Die müsse man verstehen, denn sonst gefährdet man im Umgang mit Öl, Treib-
und Schmierstoffen nicht nur sein eigenes, sondern auch fremdes Leben. Diese Vor-
schriften befinden sich in einer Ringmappe, die 200 Seiten stark ist.
Da staunen wir gleich dreimal. Erstens hieß es im Stellenangebot nicht „Muttersprache
Deutsch“, wodurch Bewerber mit nicht-deutscher Muttersprache auch nicht unter
Umständen ausgeschlossen wurden. Zweitens fragen wir uns, wie will jemand eine
200 Seiten starke Sicherheitsvorschrift lesen und verstehen, wenn er nicht über ausge-
zeichnete Deutschkenntnisse verfügt.
Und zum Dritten ist es für uns unklar, warum ein einheimischer Unternehmer nicht das
Recht haben soll, von seinem zukünftigen Mitarbeiter sehr gute Deutschkenntnisse ver-
langen zu dürfen. Speziell im Service- oder Dienstleistungsbereich, wo Kundenumgang
gepflegt wird ist es von Nöten, die deutsche Sprache perfekt zu beherrschen. Kunden
haben Wünsche und Fragen, die in Österreich zu 99 Prozent in deutscher Sprache vor-
getragen werden.
Wie kommt also ein Unternehmer dazu einen Mitarbeiter einstellen zu müssen, der auf
Grund nicht ausreichender Deutschkenntnisse nur mangelhaften Kundenkontakt pfle-
gen kann und dadurch dem Geschäft abträglich ist. Zudem kann ein Mangel an nicht
sehr guten Deutschkenntnissen – wie beim Grazer Tankstellenbetrieb – lebensgefähr-
liche Auswirkungen haben.
Von einer Putzfrau, einem Tellerwäscher odgl. verlangt ohnehin niemand sehr gute
Deutschkenntnisse. Bei diesen Jobs wird sich die Kommunikation lediglich auf: „Ich
sagen, du machen“ beschränken. Der Strafbescheid des Grazer Magistrates beweist
jedenfalls, dass wir nicht mehr Herr in unserem eigenen Land sind.
***** 2012-07-13
Wiener Landtag liefert Hans-Jörg Jenewein nicht aus
Negativwoche für Alexander Pollak
Diese Woche war wohl kein Erfolgserlebnis für den selbsternannten Sprachpolizisten
Alexander Pollak. Nachdem wir das auf der Gutmenschen-Webseite „SOS-Mitmensch“
platzierte menschenunwürdige Stelleninserat (Arbeit ohne Entlohnung) thematisierten, zog
man bei den politisch linksorientierten Gutmenschen das „Stellenangebot gegen Nulltarif“
ersatzlos zurück. Offenbar hatte man bei SOS-Mitmensch erkannt, dass man nach mehr-
maliger Änderung des Inseratentextes (der trotzdem menschenverachtend blieb) erheblich
an Glaubwürdigkeit eingebüßt hatte.
Nun machte auch das Wiener Immunitätskollegium dem Herrn A. Pollak einen dicken Strich
durch seine Rechnung. Dieses hatte heute über die Auslieferung von FPÖ-Bundesrat Hans-
Jörg Jenewein beraten. Dieser war vom SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak geklagt
worden.
Das Ergebnis: Das 15-köpfiges Gremium, das sich aus Vertretern aller im Stadtparlament
vertretenen Fraktionen zusammensetzt, sprach sich einstimmig gegen die Aufhebung der
Immunität aus. Das Kollegium tagte vor Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung, der
eigentliche Beschluss gegen die Auslieferung wird aber erst in der morgigen Landtagssitz-
ung erfolgen.
SOS-Mitmensch-Sprecher fühlte sich verspottet
Pollak fühlt sich vom Bundesrat und Wiener Landesparteisekretär Jenewein verspottet. An-
lass für den Gang vor Gericht war eine Presseaussendung des freiheitlichen Politikers, die
dieser Anfang März publiziert hatte. Die Debatte hatte sich damals an der Frage entzündet,
ob gewisse Speisebezeichnungen – etwa „Mohr im Hemd“ – diskriminierend seien. SOS-Mit-
mensch war dafür eingetreten, bestimmte Namen oder auch Firmenlogos, die Menschen
herabwürdigen und beleidigen könnten, zu ändern.
Darauf hatte Jenewein mit einer Aussendung reagiert, wobei er etwa die Frage in den Raum
stellte: „Die angeblich beleidigenden Begriffe Zigeunerschnitzel und Mohr im Hemd will ausge-
rechnet ein Mann abschaffen, dessen Nachname klingt wie die Beschimpfung eines ganzen
Volkes?“ Er legte Pollak nahe, den Namen zu ändern, da er politisch „auch nicht ganz korrekt“
sei. Der Angesprochene klagte daraufhin.
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen stellte in der Folge einen Auslieferungsantrag. Das
Immunitätskollegium stimmte heute aber gegen die Aufhebung der Immunität Jeneweins.
Das Gremium sei „einhellig“ der Ansicht gewesen, dass die Äußerungen, so sehr diese zu ver-
urteilen seien, als Bestandteil einer politischen Debatte zu werten seien, auf die wiederum die
Immunität von Abgeordneten Anwendung finde, hieß dazu sogar aus dem SPÖ-Rathausklub.
***** 2012-05-24