Negativwoche für Alexander Pollak
Diese Woche war wohl kein Erfolgserlebnis für den selbsternannten Sprachpolizisten
Alexander Pollak. Nachdem wir das auf der Gutmenschen-Webseite „SOS-Mitmensch“
platzierte menschenunwürdige Stelleninserat (Arbeit ohne Entlohnung) thematisierten, zog
man bei den politisch linksorientierten Gutmenschen das „Stellenangebot gegen Nulltarif“
ersatzlos zurück. Offenbar hatte man bei SOS-Mitmensch erkannt, dass man nach mehr-
maliger Änderung des Inseratentextes (der trotzdem menschenverachtend blieb) erheblich
an Glaubwürdigkeit eingebüßt hatte.
Nun machte auch das Wiener Immunitätskollegium dem Herrn A. Pollak einen dicken Strich
durch seine Rechnung. Dieses hatte heute über die Auslieferung von FPÖ-Bundesrat Hans-
Jörg Jenewein beraten. Dieser war vom SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak geklagt
worden.
Das Ergebnis: Das 15-köpfiges Gremium, das sich aus Vertretern aller im Stadtparlament
vertretenen Fraktionen zusammensetzt, sprach sich einstimmig gegen die Aufhebung der
Immunität aus. Das Kollegium tagte vor Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung, der
eigentliche Beschluss gegen die Auslieferung wird aber erst in der morgigen Landtagssitz-
ung erfolgen.
SOS-Mitmensch-Sprecher fühlte sich verspottet
Pollak fühlt sich vom Bundesrat und Wiener Landesparteisekretär Jenewein verspottet. An-
lass für den Gang vor Gericht war eine Presseaussendung des freiheitlichen Politikers, die
dieser Anfang März publiziert hatte. Die Debatte hatte sich damals an der Frage entzündet,
ob gewisse Speisebezeichnungen – etwa „Mohr im Hemd“ – diskriminierend seien. SOS-Mit-
mensch war dafür eingetreten, bestimmte Namen oder auch Firmenlogos, die Menschen
herabwürdigen und beleidigen könnten, zu ändern.
Darauf hatte Jenewein mit einer Aussendung reagiert, wobei er etwa die Frage in den Raum
stellte: „Die angeblich beleidigenden Begriffe Zigeunerschnitzel und Mohr im Hemd will ausge-
rechnet ein Mann abschaffen, dessen Nachname klingt wie die Beschimpfung eines ganzen
Volkes?“ Er legte Pollak nahe, den Namen zu ändern, da er politisch „auch nicht ganz korrekt“
sei. Der Angesprochene klagte daraufhin.
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen stellte in der Folge einen Auslieferungsantrag. Das
Immunitätskollegium stimmte heute aber gegen die Aufhebung der Immunität Jeneweins.
Das Gremium sei „einhellig“ der Ansicht gewesen, dass die Äußerungen, so sehr diese zu ver-
urteilen seien, als Bestandteil einer politischen Debatte zu werten seien, auf die wiederum die
Immunität von Abgeordneten Anwendung finde, hieß dazu sogar aus dem SPÖ-Rathausklub.
***** 2012-05-24