Strafe für Stelleninserat weil Deutschkenntnisse verlangt wurden


In Österreich scheint Deutsch unwichtig und sogar strafbar zu sein

Es gibt Sachen, die gibt es eigentlich nicht. Allerdings dürfte die Alpenrepublik eine unrühm-
liche Ausnahme davon sein.   Stellen Sie sich vor,  Sie suchen für Ihre Firma Personal und
setzen als Aufnahmebedingung ausgezeichnete Deutschkenntnisse voraus.
 
Für  diese  Stellenausschreibung  erhalten  Sie  dann  einen  Strafbescheid,  weil Sie als Auf-
nahmekriterium ausgezeichnete Deutschkenntnisse verlangt haben. So etwas gibt es nicht?
Oh doch,  genau  dies  passierte  einer Grazer Tankstellenpächterin.   Sie hatte per Inserat
Personal gesucht und verfasste folgenden Text für das Stellenangebot:   „Tankstellenmitar-
beiter/in mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen und Auto gesucht“
 
Für diesen Satz erhielt die Grazer Unternehmerin, Cathrin Rohrbacher, einen Strafbescheid
vom  Magistrat Graz,  Referat für Strafen.   Begründet wurde dieser damit,  dass die Unter-
nehmerin  gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung ver-
stoßen  habe  und  verwies  auf  die Paragrafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes.
Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprachkompetenz für die konkrete Stelle „überzogen
und  unangemessen  hoch“  sei.   Dadurch  würden  Bewerber  mit nicht-deutscher Mutter-
sprache unter Umständen ausgeschlossen werden.
 
Cathrin Rohrbacher versteht die Welt nicht mehr und rechtfertigte sich sogar damit,  dass
in  ihrem Betrieb strenge technische,  hygienische und allgemeine Sicherheitsvorschriften
gelten.   Die müsse man verstehen,  denn sonst gefährdet man im Umgang mit Öl, Treib-
und  Schmierstoffen  nicht  nur  sein  eigenes,  sondern auch fremdes Leben.   Diese Vor-
schriften befinden sich in einer Ringmappe, die 200 Seiten stark ist.
 
Da staunen wir gleich dreimal.  Erstens hieß es im Stellenangebot nicht  „Muttersprache
Deutsch“,  wodurch  Bewerber  mit  nicht-deutscher  Muttersprache  auch  nicht  unter
Umständen  ausgeschlossen  wurden.   Zweitens fragen wir uns,  wie will jemand eine
200 Seiten starke Sicherheitsvorschrift lesen und verstehen, wenn er nicht über ausge-
zeichnete Deutschkenntnisse verfügt.
 
Und  zum Dritten ist es für uns unklar,  warum ein einheimischer Unternehmer nicht das
Recht  haben  soll,  von seinem zukünftigen Mitarbeiter sehr gute Deutschkenntnisse ver-
langen zu dürfen.   Speziell im Service- oder Dienstleistungsbereich, wo Kundenumgang
gepflegt  wird  ist es von Nöten,  die deutsche Sprache perfekt zu beherrschen. Kunden
haben  Wünsche und Fragen,  die in Österreich zu 99 Prozent in deutscher Sprache vor-
getragen werden.
 
Wie kommt also ein Unternehmer dazu einen Mitarbeiter einstellen zu müssen,  der auf
Grund  nicht  ausreichender  Deutschkenntnisse  nur  mangelhaften Kundenkontakt pfle-
gen  kann und dadurch dem Geschäft abträglich ist.   Zudem  kann  ein Mangel an nicht
sehr guten Deutschkenntnissen   – wie beim Grazer Tankstellenbetrieb –  lebensgefähr-
liche Auswirkungen haben.
 
Von  einer  Putzfrau,  einem Tellerwäscher odgl.  verlangt ohnehin niemand sehr gute
Deutschkenntnisse.   Bei  diesen Jobs wird sich die Kommunikation lediglich auf:  „Ich
sagen, du machen“ beschränken.   Der Strafbescheid des Grazer Magistrates beweist
jedenfalls, dass wir nicht mehr Herr in unserem eigenen Land sind.
 
*****

2012-07-13