In Österreich scheint Deutsch unwichtig und sogar strafbar zu sein
Es gibt Sachen, die gibt es eigentlich nicht. Allerdings dürfte die Alpenrepublik eine unrühm-
liche Ausnahme davon sein. Stellen Sie sich vor, Sie suchen für Ihre Firma Personal und
setzen als Aufnahmebedingung ausgezeichnete Deutschkenntnisse voraus.
Für diese Stellenausschreibung erhalten Sie dann einen Strafbescheid, weil Sie als Auf-
nahmekriterium ausgezeichnete Deutschkenntnisse verlangt haben. So etwas gibt es nicht?
Oh doch, genau dies passierte einer Grazer Tankstellenpächterin. Sie hatte per Inserat
Personal gesucht und verfasste folgenden Text für das Stellenangebot: „Tankstellenmitar-
beiter/in mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen und Auto gesucht“
Für diesen Satz erhielt die Grazer Unternehmerin, Cathrin Rohrbacher, einen Strafbescheid
vom Magistrat Graz, Referat für Strafen. Begründet wurde dieser damit, dass die Unter-
nehmerin gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung ver-
stoßen habe und verwies auf die Paragrafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes.
Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprachkompetenz für die konkrete Stelle „überzogen
und unangemessen hoch“ sei. Dadurch würden Bewerber mit nicht-deutscher Mutter-
sprache unter Umständen ausgeschlossen werden.
Cathrin Rohrbacher versteht die Welt nicht mehr und rechtfertigte sich sogar damit, dass
in ihrem Betrieb strenge technische, hygienische und allgemeine Sicherheitsvorschriften
gelten. Die müsse man verstehen, denn sonst gefährdet man im Umgang mit Öl, Treib-
und Schmierstoffen nicht nur sein eigenes, sondern auch fremdes Leben. Diese Vor-
schriften befinden sich in einer Ringmappe, die 200 Seiten stark ist.
Da staunen wir gleich dreimal. Erstens hieß es im Stellenangebot nicht „Muttersprache
Deutsch“, wodurch Bewerber mit nicht-deutscher Muttersprache auch nicht unter
Umständen ausgeschlossen wurden. Zweitens fragen wir uns, wie will jemand eine
200 Seiten starke Sicherheitsvorschrift lesen und verstehen, wenn er nicht über ausge-
zeichnete Deutschkenntnisse verfügt.
Und zum Dritten ist es für uns unklar, warum ein einheimischer Unternehmer nicht das
Recht haben soll, von seinem zukünftigen Mitarbeiter sehr gute Deutschkenntnisse ver-
langen zu dürfen. Speziell im Service- oder Dienstleistungsbereich, wo Kundenumgang
gepflegt wird ist es von Nöten, die deutsche Sprache perfekt zu beherrschen. Kunden
haben Wünsche und Fragen, die in Österreich zu 99 Prozent in deutscher Sprache vor-
getragen werden.
Wie kommt also ein Unternehmer dazu einen Mitarbeiter einstellen zu müssen, der auf
Grund nicht ausreichender Deutschkenntnisse nur mangelhaften Kundenkontakt pfle-
gen kann und dadurch dem Geschäft abträglich ist. Zudem kann ein Mangel an nicht
sehr guten Deutschkenntnissen – wie beim Grazer Tankstellenbetrieb – lebensgefähr-
liche Auswirkungen haben.
Von einer Putzfrau, einem Tellerwäscher odgl. verlangt ohnehin niemand sehr gute
Deutschkenntnisse. Bei diesen Jobs wird sich die Kommunikation lediglich auf: „Ich
sagen, du machen“ beschränken. Der Strafbescheid des Grazer Magistrates beweist
jedenfalls, dass wir nicht mehr Herr in unserem eigenen Land sind.
***** 2012-07-13