Anwalt bringt Verfassungsklage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz ein


Keine ausreichende Begründung – Verstöße gegen Grund- und Verfassungsrechte


Der Wiener Anwalt Roman Schiessler hat beim VfGH Klage (Individualantrag) für einen zivilgesellschaftlich engagierten Klienten wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und beantragt die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes. „Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, so Rechtsanwalt Schiessler. Es sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig.


Gefährlichkeit im Vergleich zu Influenza nicht ausgeführt

Warum gerade die COVID-19 Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt hätten und andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht, werde in der Verordnung der Regierung nicht erklärt. Unter diesem Gesichtspunkt liege somit reine Willkür vor, da Fakten, Zahlen und Daten aus der Verordnung nicht hervorgeht.


Übertragung des Risikos auf alle Staatsbürger nicht zulässig

Außerdem würden die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt sondern auf alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. „Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen“, so Schiessler. Eine generelle Verallgemeinerung der Lebens-und Gesundheitsrisiken gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen gehe nicht auf die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen in der Gesellschaft ein.


Einschränkungen ohne Bezug zu epidemiologische Fakten

„Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische bzw. epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden, sei dies in Bezug auf erstens den Zeitraum, zweitens das Gesundheitssystem, drittens den Erreger selbst und viertens der unterschiedlich gefährdeten Personengruppen“ so Schiessler abschließend. Er beantragt namens seines Klientens die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.


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2020-04-09


Die Grüne Bettler-Lobby


Gerechtfertigtes Bettelverbot

Am 5.September 2010, haben wir den Beitrag „Die Grünen und die Bettelmafia“ verfasst.
In diesem  ging es  um  das  Wiener Landes-Sicherheitsgesetz,  welches  das  aggressive,
organisierte und seit Juni 2010 auch das gewerbsmäßige Betteln verbietet.

Sinn  dieses Gesetzes ist es,  dem Menschenhandel  der organisierten  Bettelmafia  einen
Riegel  vorzuschieben.  Diese kriminelle Organisation  hielt Menschen wie Tiere gefangen
und schickte sie auf den  „Bettelstrich“.  Frühmorgens wurden meist die behinderten
Menschen  auf ihre  „Standplätze“ gebracht  und Abends  wieder  eingesammelt. Das
erbettelte Geld mussten sie ihren Peinigern abliefern.

Während der Nachtzeit wurden die gequälten Personen in winzigen Wohnungen gefangen
gehalten.  Bis zu  20 Personen mussten  sich ein  Zimmer teilen und durften dieses nur zur
„Arbeit“ verlassen. Die Bosse verweilten in Luxusvillen und vereinnahmten bis zu 200.000,-
Euro monatlich durch ihre Bettelsklaven.  Über diese Vorfälle  und die  damit verbundenen
polizeilichen Verhaftungen, gibt es zahlreiche Zeitungsberichte.

Die Bettelmafia ist über Verfassungsklage erfreut

Der Grüne Stadtrat  David Ellensohn meinte zum Bettelverbot in einer Presseaussendung
am  30.August  2010  folgendes„Das  Gesetz  verstoße  dabei  gegen  die  Freiheit  der
Gewerbstätigkeit,  das Recht auf Achtung des Privatlebens  und verletze auch den Gleich-
heitssatz“.
Er und noch einige Grüne Gutmenschen unterstützen daraufhin eine  Verfassungsklage
der Bettlerin Martina S. Diese hatte sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da sie
sich in ihrem Recht auf Freiheit der Gewerbsausübung verletzt sah.
Screen: Die Grünen Wien
Wir haben im damaligen Beitrag der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass diese Klage im
Interesse der Bettelsklaven  abgewiesen wird. Denn nur ein derartiges Gesetz kann die
Versklavung von Menschen, für die Bettelmafia uninteressant machen.

Hebein bestreitet die Existenz der Bettelmafia

Die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, meint heute, dass es noch immer
keine  Beweise für  das  Vorhandensein  von mafiösen  Hintermännern  und kriminellen
Banden gäbe.  Mit dieser Aussage  bestätigt Hebein  den Erfolg des gesetzlichen Bettel-
verbotes, obwohl dies natürlich nicht in ihrem Sinn war.
Offenbar hat die Bettelmafia  zwischenzeitlich begriffen,  dass das Geschäft auf Grund des
Gesetztes und den damit verbunden Kontrollen nicht mehr lukrativ ist und haben davon
Abstand genommen, weiterhin Menschen zu versklaven um sie auf den „Bettelstrich“ zu
schicken.  Möglicherweise hat Hebein die  fundierten Pressemeldungen bezüglich der Bet-
telmafia für Zeitungsenten gehalten.  Auch dürfte sie die im Vorjahr stattgefunden,  zahl-
reichen  Festnahmen  von Mitgliedern  dieser  kriminellen  Organisationen  nicht  realisiert
haben.

Hebein plädiert auch für Drogenfreigabe

Frau Hebein meint auch, dass sich die viele Strafen des gesetzlichen Bettelverbotes gegen
Obdachlose  und Drogenkranke  richten,  die hin und wieder einen Euro schnorren.  Dass
das Klientel der Drogenkranken, die sich einige Euros schnorren, nicht weniger wird, auch
dafür scheint die Grüne Sozialsprecherin Sorge zu tragen.
Laut einer  APA-OTS Aussendung vom 04.02.2011,  soll Hebein im Rahmen einer Podiums-
diskussion mit Schülerinnen und Schülern der AHS Theodor Kramer Straße in Wien Donau-
stadt, für die Freigabe von Cannabis und die Abgabe von Heroin auf Krankenschein plädiert
haben. Soviel zur Ernsthaftigkeit der Aussagen von Frau Hebein.

Nicht mehr erstaunlich, sondern schon unglaublich

Mit einem Ergebnis der Verfassungsklage gegen das Bettelverbot wird im Frühling zu rech-
nen sein. Ungeachtet dessen, vhaben wir bezüglich  des Bettelns ein wenig weiter recher-
chiert und sind auf der Webseite  „bettellobbywien“  gelandet. Was wir dort geschrieben
steht ist kaumvzu glauben.
Screen:  „bettellobbywien“
Das heißt  im Klartext,  dass diese  Leute im  Jahr 1996  aus der Slowakei  nach Österreich
eingereist sind. Die Slowakei war zu diesem Zeitpunkt definitiv noch nicht bei der EU, denn
der Beitritt erfolgte erst am 1. Mai 2004.  Da stellt sich  die  berechtigte Frage,  mit welcher
Lüge sich diese Roma den Grenzübertritt in die Alpenrepublik erschwindelten.

Die Arbeitsfaulheit in Person

Die  nächste  Lüge  dieser Leute ist,  dass sie  aus  ihrer verzweifelten  wirtschaftlichen
Situation  bei uns  Hilfe zu suchten.  1996 gab es in der  Slowakei noch eine systembe-
dingte Vollbeschäftigung.  Jede Person  hatte in diesem Land einen Job und war sogar
dazu verpflichtet, eine Beschäftigung anzunehmen.
Hätten es diese Leute mit ehrlicher Arbeit versucht, wären sie wohl kaum in eine wirt-
schaftliche Notlage geraten. Auf gut Deutsch bedeutet dies, dass diese Roma nur zu
faul waren, um einer geregelten Beschäftigung nachzugehen.
Die nächste  berechtigte  Frage die  sich stellt ist,  warum sind  diese Personen  noch in
Österreich und wurden nicht abgeschoben. Laut eigenen Angaben bestreiten sie ihren
Lebensunterhalt seit ihrer Ankunft,  aus der Bettelei.  Nicht einmal in  Österreich fanden
sie es der Mühe wert, sich einen Job zu suchen.
Vielleicht sollte der Autor, Wolfgang Pucher,  den Slogan „Ich will nicht betteln, aber
dürfen  muss ich“  in  „Ich will  nicht lügen,  aber dürfen muss ich“  umwandeln,
denn  ein solcher  trifft  bei  den  Aussagen  zu den  bettelnden  Roma-Clan,  den Nagel
genau auf den Kopf.
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2011-02-07
 

Die Grünen und die Bettelmafia


Bettelverbot

Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz verbietet das aggressive, organisierte und seit Juni
2010 auch das gewerbsmäßige Betteln.  Der Sinn dieses  Bettelverbotes  dient eigentlich
zum  Schutz von Personen,  welche  von der  Bettelmafia  aus den ehemaligen  Ostblock-
Ländern verschleppt werden, um mit Gewalt auf den  Bettelstrich  geschickt zu werden.

Bettler wurde wie Sklaven gehalten

Wie wichtig dieses Bettelverbot ist, zeigt der polizeiliche Schlag gegen einen Menschenhan-
del-Ring, der zahlreiche Festnahmen zur Folge hatte. In diversen Tageszeitungen war heute
zu lesen, dass eine Bande aus Rumänien behinderte Menschen wie Tiere hielten und diese
täglich auf den Bettelstrich schickte.  Bis zu 80 Personen täglich,  sollen die Drahtzieher zum
Betteln auf die Straßen geschickt haben.

Während die Bosse der Bettelmafia in Luxus schwelgten, Villen bewohnten und sich eine gol-
dene Nase verdienten, wurden ihre Opfer in winzigen Wohnungen gefangen gehalten. Bis zu
20 Personen mussten sich ein Zimmer teilen und durften dieses nur zur „Arbeit“ verlassen.

Das erbettelte Geld mussten die behinderten Opfer zur Gänze abliefern.  War der „Umsatz“

zu wenig, gab es Schläge zur Motivation für den nächsten „Arbeitstag“. Die Bosse verdien-
ten bis zu 200.000,- Euro monatlich mit ihren Bettler-Sklaven.

Der erstaunliche David Ellensohn

Da finden wir es doch höchst erstaunlich, dass der Grüne Stadtrat David Ellensohn zum Bet-
telverbot, in einer Presseaussendung vom 30.August (vor 5 Tage), wörtlich folgendes äußer-
te:  „Das  Gesetz verstoße  dabei  gegen die  Freiheit  der  Gewerbstätigkeit,  das Recht auf
Achtung des Privatlebens  und verletze auch den Gleichheitssatz.“

Freiheit der Gewerbstätigkeit

Auch die Bandenbosse werden eine Verletzung der  Freiheit der  Gewerbstätigkeit und eine
Einschränkung des Rechtes auf Achtung des Privatlebens empfinden, da sie nun im Gefäng-
nis sitzen. Hoffentlich kommt jetzt  Ellensohn nicht auf die Idee, auch gegen die Inhaftierung
der Sklavenhalter  eine Verfassungsklage zu unterstützen,  so wie er dies gegen  das Bettel-
verbot beabsichtigt.

Hoffentlich Klagsabweisung

Man kann nur im Interesse der geschändeten Bettelsklaven hoffen, dass diese Klage abge-
wiesen wird. Nur ein Bettelverbot kann derartige Zustände vermeiden, da von Menschen-
händlern kein Interesse mehr bestehen wird, behinderte Personen einzusperren und diese
auf den Bettelstrich zu schicken.


(Screen: Bettellobby Wien)

ICH WILL NICHT BETTELN, ABER DÜRFEN MUSS ICH

Lautet der Slogan der Bettellobby Wien, welcher vom Sozialsprecher und Stadtrat der Wiener
Grünen  David Ellensohn  tatkräftig unterstützt wird.  Ob dass die  gefangen gehaltenen und
auf den Bettelstrich geschickten Personen auch so gesehen haben?

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2010-09-05
 

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