Bettelverbot
Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz verbietet das aggressive, organisierte und seit Juni2010 auch das gewerbsmäßige Betteln. Der Sinn dieses Bettelverbotes dient eigentlich zum Schutz von Personen, welche von der Bettelmafia aus den ehemaligen Ostblock- Ländern verschleppt werden, um mit Gewalt auf den Bettelstrich geschickt zu werden.
Bettler wurde wie Sklaven gehalten
Wie wichtig dieses Bettelverbot ist, zeigt der polizeiliche Schlag gegen einen Menschenhan-del-Ring, der zahlreiche Festnahmen zur Folge hatte. In diversen Tageszeitungen war heute
zu lesen, dass eine Bande aus Rumänien behinderte Menschen wie Tiere hielten und diese täglich auf den Bettelstrich schickte. Bis zu 80 Personen täglich, sollen die Drahtzieher zum
Betteln auf die Straßen geschickt haben.
Während die Bosse der Bettelmafia in Luxus schwelgten, Villen bewohnten und sich eine gol-
dene Nase verdienten, wurden ihre Opfer in winzigen Wohnungen gefangen gehalten. Bis zu
20 Personen mussten sich ein Zimmer teilen und durften dieses nur zur „Arbeit“ verlassen.
Das erbettelte Geld mussten die behinderten Opfer zur Gänze abliefern. War der „Umsatz“
zu wenig, gab es Schläge zur Motivation für den nächsten „Arbeitstag“. Die Bosse verdien- ten bis zu 200.000,- Euro monatlich mit ihren Bettler-Sklaven.Der erstaunliche David Ellensohn
Da finden wir es doch höchst erstaunlich, dass der Grüne Stadtrat David Ellensohn zum Bet-telverbot, in einer Presseaussendung vom 30.August (vor 5 Tage), wörtlich folgendes äußer-
te: „Das Gesetz verstoße dabei gegen die Freiheit der Gewerbstätigkeit, das Recht auf
Achtung des Privatlebens und verletze auch den Gleichheitssatz.“
Freiheit der Gewerbstätigkeit
Auch die Bandenbosse werden eine Verletzung der Freiheit der Gewerbstätigkeit und eineEinschränkung des Rechtes auf Achtung des Privatlebens empfinden, da sie nun im Gefäng-
nis sitzen. Hoffentlich kommt jetzt Ellensohn nicht auf die Idee, auch gegen die Inhaftierung der Sklavenhalter eine Verfassungsklage zu unterstützen, so wie er dies gegen das Bettel- verbot beabsichtigt.
Hoffentlich Klagsabweisung
Man kann nur im Interesse der geschändeten Bettelsklaven hoffen, dass diese Klage abge-
wiesen wird. Nur ein Bettelverbot kann derartige Zustände vermeiden, da von Menschen-
händlern kein Interesse mehr bestehen wird, behinderte Personen einzusperren und diese
auf den Bettelstrich zu schicken.
(Screen: Bettellobby Wien)
ICH WILL NICHT BETTELN, ABER DÜRFEN MUSS ICH
Lautet der Slogan der Bettellobby Wien, welcher vom Sozialsprecher und Stadtrat der WienerGrünen David Ellensohn tatkräftig unterstützt wird. Ob dass die gefangen gehaltenen und
auf den Bettelstrich geschickten Personen auch so gesehen haben?
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2010-09-05