Skurrilität am Rande – NEOS-Abg. Krisper: „Es gebe keinerlei Erkenntnisse
darüber, dass Verbote geeignet seien, ideologische Einstellungen zu ändern.“
Das Parlament hat bei der Verabschiedung eines Anti-Terror-Pakets 2014 auch ein neues Symbole-Gesetz beschlossen. Seither ist die Verwendung und Verbreitung von Symbolen des Islamischen Staates, der Al-Qaida und diesen Gruppierungen nahe stehenden Organisationen verboten. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 € oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 € bzw. sechs Wochen Haft.
Nun soll dieses Verbot auf weitere extremistische Gruppierungen ausgedehnt werden. Die Regierung hat dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt ( 377 d.B. ). Betroffen sind die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die türkischen „Grauen Wölfe“, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah, die seinerzeit mit dem NS-Regime kooperierende kroatische Ustascha sowie sonstige Gruppierungen, die von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung oder Organisation bewertet werden. Außerdem soll normiert werden, dass nicht nur Abzeichen und Embleme zu den Symbolen gehören, sondern auch Gesten. Damit wird das Zeigen des „Wolfsgrußes“ unter Strafe gestellt.
Begründet wird der Gesetzentwurf von der Regierung damit, dass die Ziele der betreffenden Gruppierungen im Widerspruch zu den Grundwerten Österreichs und zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität stehen und einschlägige Symbole als Aufruf zur Verherrlichung und Unterstützung von Gewalt verwendet werden. Im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sei es daher geboten, die Verwendung von Symbolen dieser Gruppierungen zu verbieten. Um welche Embleme, Zeichen und Darstellungen es konkret geht, wird in einer Verordnung näher ausgeführt. Diese ist laut Innenminister Kickl bereits in Ausarbeitung. Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll.
Diese Intention des Gesetzgebers wollte FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz betont wissen. „Es geht darum, das Gutheißen der angesprochenen Ideologien unter Strafe zu stellen“, sagte er und brachte gemeinsam mit Werner Amon (ÖVP) einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.
Zu einer Debatte zwischen Regierung und Opposition führte die Wortmeldung der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper, in der sie anmerkte, es gebe keinerlei Erkenntnisse darüber, dass Verbote geeignet seien, ideologische Einstellungen zu ändern. Insbesondere Rosenkranz und Innenminister Kickl beharrten darauf, dass der Staat auch mit Verboten reagieren müsse. Darüber hinaus gibt es für Krisper schon jetzt ausreichend Tatbestände wie etwa die „Verhetzung“ (§ 283 Strafgesetzbuch), um gegen das Anpreisen von Ideologien vorzugehen. Bei der Symbole-Gesetz-Novelle handle es sich um „wirkungslose Symbolpolitik“.
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2018-11-29