Finden diese Bräuche Aufnahme in die „Wiener Charta“?
Tieffliegende Hackeln, locker sitzende Messer und Watsche mit Fuß als Lingua franca der
multikulturellen Grillhorden auf der ehemals friedlichen Donauinsel gehören mittlerweile
zur gelebten Folklore bei der Steinsporn- bzw. Brigittenauer Brücke.
Nachdem weder SPÖ noch Grüne etwas gegen Massenschlägereien im rauchgeschwäng- erten Ambiente der Donauinsel einzuwenden haben, dürfte dieser importierte Zeitver- treib als „Watschentanz am Wasser“ wohl auch Aufnahme in die „Wiener Charta“ finden. Als Alternative würde sich die Auflassung der Grillzonen anbieten. Solide Grillprügeleien sind ebenso wenig ein Menschenrecht wie der Axtweitwurf von einem Grillplatz zum übernächsten. Mögen kurzweilige Messerstechereien in anderen Landen noch zum Brauchtum zählen, fallen sie in Österreich uns nichtsdestoweniger in den Bereich des Strafgesetzbuches. Möglicherweise ringen sich die SPÖ und die Grünen dazu durch, die oben angeführten folkloristischen Darbietungen in die „Wiener Charta“ aufzunehmen. Tja, es geht eben nichts über ein reibungsloses multikulturelles Zusammenleben, auch wenn dabei Bräuche wie Messerstechereien udgl. zu akzeptieren sind. *****
2012-05-06