Als besonderes Zuckerl werden noch 15,- Euro Spesen,
für den nicht durchgeführten Bankeinzug gefordert
Ende Februar 2019, erhielt ein Wien Energie-Kunde eine Endabrechnung zu seiner Stromrechnung, da die Wohnung von einem neuen Mieter übernommen wurde. Zu seinem Erstaunen stellte er fest, dass Wien Energie ankündigte, die besagte Rechnung am 11. März 2019 von seinem Bankkonto abzubuchen. Erstaunen deshalb, weil der Energieanbieter nie eine Abbuchungsberechtigung erhalten hatte, sondern die Rechnungen stets per Erlagschein bezahlt wurden.
Also rief Herr YX (Name der Redaktion bekannt) beim Kundenservice von Wien Energie an, um Ordnung in die Angelegenheit zu bringen. Nun, wer schon einmal in einem Callcenter angerufen hat, weiß welcher Zeitaufwand dafür notwendig ist. Nach einer erheblichen Zeit und Gesprächen mit mehreren Angestellten von Wien Energie, landete er schließlich im Beschwerdemanagement. Dort traf er telefonisch erstmals auf einen kompetenten Mitarbeiter des Energieanbieters. Dieser versprach, die Sache umgehend in Ordnung zu bringen und offerierte dem Kunden zusätzlich, als Entschädigung für dessen Ärger und Zeitaufwand, den offenen Betrag von 32,34 Euro als Wiedergutmachung zu erlassen.
So weit, so gut – doch vorsichtshalber rief Herr XY auch bei seiner Bank an und sperrte sein Konto für eine etwaige Buchung durch Wien Energie. Dass er daran gut getan hatte, stellte sich am 11. März 2019 heraus. Denn da buchte der Energieanbieter, ohne jegliche Berechtigung und entgegen der Versprechungen aus dem Beschwerdemanagement, den Betrag von seinem Konto ab. Die Bank veranlasste umgehend eine Rückbuchung.
Wer nun glaubt, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat, der irrt gewaltig. Denn nun flatterte Herrn XY neuerlich Post von Wien Energie ins Haus. In dieser wurde im mitgeteilt, dass die Bank die besagte Abbuchung nicht durchgeführt habe. Na ja, auch kein Wunder, denn einerseits war Wien Energie gar nicht berechtigt Buchungen auf dem Konto durchzuführen und andererseits wurde die Forderung – als Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten – bereits per 5. März 2019 erlassen. Und als besonderes Zuckerl fordert Wien Energie vom Kunden noch zusätzlich 15,- Euro Spesen, für den nicht durchgeführten Bankeinzug.
Es entsteht für uns unweigerlich der Eindruck, dass bei Wien Energie die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. Jedenfalls ist eine derartige Aktionen nicht dazu geeignet, einem Vertrauensverhältnis förderlich zu sein.
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2019-03-24