Wird Uwe Sailer die ÖVP anzeigen?


ÖVP: Volle Härte gegen Flüchtlinge

Der  selbsternannte  Datenforensiker,  (Noch?)-Polizist  und Ute Bock-Preisträger, Uwe
Sailer,  ist  schon  wieder  auf  Anzeige-Tour.   So übermittelte  er laut eigener Aussage,
Sachverhaltsdarstellungen .an  die  Staatsanwaltschaft bzgl. eines Lokales,  das keine
Asylwerber einlassen will.
Ob  es  ein kluger  Schachzug der Barbetreiberin war,  in dieser Art Werbung für ihr Lokal
zu betreiben sei dahingestellt.  Ob es strafrechtlich relevant ist wollen wir nicht beurteilen,
denn dazu sind unabhängige Gerichte da.
Was uns allerdings wundert ist die Tatsache, dass ein User der Lokalbetreiberin Gesetzes-
bruch  unterstellt  und dies von Sailer indirekt mit dem Satz:. „In dieser Bar geht es nur um
die Kasse“ bestätigt wird.
Aber  zurück zum Thema.   Bezüglich der Sachverhaltsdarstellung gegen den Wiener Vize-
bürgermeister,  Johann Gudenus,  wurde mittels einer  APA/OTS-Aussendung nachfolgende
Antwort an Uwe Sailer gerichtet:
„Um  Aufmerksamkeitsdefizite zu beheben,  ist Facebook-Warten mit steuergeldfinanzierter
Tagesfreizeit offenbar jedes noch so niederträchtige Mittel recht“, kommentiert FPÖ- Landes-
parteisekretär  Stadtrat   Toni  Mahdalik  die  touretteverdächtige  Einlage  eines  einschlägig
bekannten  Kriminesers  aus Oberösterreich zu einem Facebook-Posting des Wiener FPÖ-
Vizebürgermeisters  Mag. Johann Gudenus.   „Ich  werde  eine  Klage wegen Verleumdung
und  sträflicher  Dummheit gegen  die fleischgewordene Willkommenskultur prüfen lassen“,
sagt Mahdalik. (Quelle: APA/OTS)
Nachdem  der  selbsternannte  Datenforensiker,  Uwe Sailer,  bei seiner „Expertise“ für den
KURIER  betreffend  einem  verschollenen  Millionärssohn  und ungarischen Landstreicher
jämmerlich  versagte,  widmet  ihm  die  großformatige  Tageszeitung augenscheinlich nur
mehr  dann  ein paar Zeilen,  wenn er seiner Leidenschaft. – dem Erstatten von Anzeigen –
frönt.
Wir wollen zu Sailer nicht so „garstig“ wie Mahdalik sein und dem selbsternannten Daten-
forensiker  sogar  zu  einer neuerlichen Erwähnung im KURIER verhelfen und liefern ihm
daher nachfolgende Vorlage frei Haus:
Also da müsste der Herr Polizist und Datenforensiker zur Tat schreiten, denn in der Aussage:
„Volle Härte gegen Flüchtlinge“. könnte er doch  problemlos den Tatbestand der Verhetzung
(§ 283 StGB)  erkennen.   Oder bekommt  Uwe Sailer Kopfweh,  wenn es bei einer Anzeige-
erstattung  gegen  die  ÖVP  geht?   Könnte doch sein,  dass dies dem Ute Bock-Preisträger
eine Nummer zu groß ist?  In diesem Fall schließen wir uns der Meinung von Toni Mahdalik
an:. „Sailer soll den Mund halten“.
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2016-01-14