Abschlepporgie


294 Abschleppungen am 1. Adventwochenende

Laut ÖAMTC wurden am ersten Adventwochenende in Wien 294 Abschleppungen durchge-
führt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl somit von 270 auf 294 gestiegen. Das entspricht
einer Steigerung von nahezu neun Prozent. Dafür müssen die betroffenen Autofahrer(innen)
insgesamt fast  80.000 Euro hinblättern.

 

Die Kosten einer Abschleppung setzen sich aus der  Abschleppgebühr von 192 Euro und der
Polizeistrafe aus  72 Euro zusammen.   Dazu kommen noch Verwahrungskosten von 7 Euro
pro Tag. Nicht inkludiert sind eventuelle Taxikosten zum Abholen des Fahrzeuges.

 

So ist es eben, die Weihnachtszeit besteht bekannter Weise aus Geben und Nehmen.  Aller-
dings  nimmt die Gemeinde Wien lieber als sie gibt.   Wie aus gut informierter  Quelle infor-
miert,  gibt es Order an die Straßenaufsichtsorgane,  keine Falschparkdelikte zu tolerieren.

 

Da haben aber die beiden Polizisten aus unserem Beitrag  „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“
riesiges  Glück gehabt,  dass sie nicht mit ihrem Privatauto,  sondern mit einem Funkwagen
unterwegs waren.   Denn wann wird schon ein Polizeiauto abgeschleppt, wenn es vorschrifts-
widrig geparkt ist, während die Beamten bei Kaffee und Kuchen sitzen.

 

Foto: ©erstaunlich.at

 

Der  ÖAMTC zeigt sich erstaunt darüber, dass trotz aller Warnungen immer noch so zahl-
reiche Autofahrer(innen)  ihr Fahrzeug vorschriftswidrig  abstellen und hohe Strafen bzw.
Abschleppkosten  riskieren.  Möglicherweise  orientieren  sich  diese  Personen  an  den
Gesetzeshütern.

 

Der Tipp des ÖAMTC

Auch wenn Parkgaragen nicht billig sind, günstiger als die Unkosten für eine Abschleppung
sind sie allemal.   Abschließend appelliert der ÖAMTC,  gerade in der Weihnachtszeit die
Parkvorschriften  unbedingt zu beachten.   Es gäbe  aber eine  – wenn auch nicht legale –

Methode,  sich ein Strafmandat oder gar eine Abschleppung zu ersparen.

 

Einfach  am Blech seines Autos ein paar  Polizeiaufkleber und auf dem Autodach ein Blau-

licht anbringen.  Wir weisen aber darauf hin,  dass dies verboten ist und raten von einem

derartigen  Vorhaben ab.

 

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2011-11-28