Finanzielle Überweisungen in die Herkunftsländer haben enorme Ausmaße angenommen
Laut dem österreichischen Fiskalrat (ehemaliger Staatsschuldenausschuss) werden die Kosten für die bedarfsorientierte Mindestsicherung, für Flüchtlinge die einen Asylstatus erhalten haben, erheblich steigen. Dazu rechnet der Präsident des Fiskalrats, Dr. Bernhard Felderer, den Bericht über die öffentlichen Finanzen 2015-2017 zitierend, vor: „2015 haben die Flüchtlingskosten 1,1 Milliarden Euro betragen, für die Jahre 2016 und 2017 sind jeweils 2,3 Milliarden Euro zu veranschlagen.“
Eine Menge Geld würden wir meinen, überhaupt im Angesicht der Tatsache, dass der Staat an allen Ecken und Enden spart, die Steuerzahler aber trotzdem beinhart zur Kasse bittet. Als wäre dies noch nicht genug, stellte sich nun heraus, dass „Flüchtlinge“ die staatlich finanziellen Zuwendungen in die Heimat überweisen. Dieser Hinweis kam vom Präsidenten des Fiskalrats. Wir zitieren wörtlich aus „Der Presse“:
Felderer sprach sich auch dafür aus, die Mindestsicherung für Flüchtlinge so weit wie möglich auf Sachleistungen umzustellen. Die finanziellen Überweisungen in die Herkunftsländer hätten nämlich „enorme Ausmaße“ angenommen: „Wir sind der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, die Familien im Irak zu unterstützen.“
Angesichts dieser Tatsache gib es nur eine Konsequenz: Für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte darf es nur mehr Sachleistungen statt der Mindestsicherung geben! Wie kommt die österreichische Bevölkerung – die ohnehin schon unter der Massenzuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls leidet – dazu, immer höhere Geldmittel für die Mindestsicherung aufwenden zu müssen, welche dann in Länder wie Afghanistan oder den Irak weiter überwiesen werden?
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2016-12-10